Curriculum. für das Individuelle Masterstudium. Kennzahl. Datum (des Inkrafttretens) Universität für Bodenkultur Wien
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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium Kennzahl Datum (des Inkrafttretens)
2 INHALT 1 Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen (max. 10 ECTS) Pflichtpraxis Masterarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Energietechnik und nachhaltige Entwicklung ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient. ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Das Lehrveranstaltungsangebot der Universität für Bodenkultur wird mit spezifischen Lehrveranstaltungen der Technischen Universität Wien aus dem Masterstudium (Dipl.-Ing.) Energietechnik kombiniert. Der/die Absolvent/in besitzt umfassende Kenntnis der technischen Anlagen zur Energieerzeugung, dem Energietransport sowie zur Verteilung und Speicherung elektrischer und thermischer Energie und kann Impulse für Entwicklungen neuer Verfahren geben. Durch das interdisziplinäre Masterstudium, mit seinen für die Elektrizitätswirtschaft angepassten sozioökonomischen Lehrveranstaltungen, können Investitionen im Energiesektor beurteilt und Technologiefolgeabschätzungen durchgeführt werden. Durch analytisches und interdisziplinäres Denken wird eine Problemlösungskompetenz im Bereich nachhaltiges Energie- und Ressourcenmanagement erreicht. Die Bewertung und Entwicklung nachhaltiger Strategien wird durch die gut fundierten naturwissenschaftlichen und politisch-rechtlichen Inhalte ermöglicht und schult das vernetzte Denken für die Betrachtung von aktuellen und zukünftigen Problemfeldern. Das Masterstudium gliedert sich in 4 Module: 1. Modul Energie 2. Modul Nachhaltige Entwicklung 3. Modul Methodische Grundlagen und Werkzeuge 4. Freie Wahllehrveranstaltungen 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Die Absolventen bzw. Absolventinnen des vorliegenden Masterstudiums kommen insbesondere in folgenden Tätigkeitsbereichen zum Einsatz: Management-, Verwaltungs- und Ingenieurstätigkeiten im nationalen und internationalen Energiesektor, im Forschungsbereich der Energiewirtschaft sowie der Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien, Zivilingenieurbüros, Umweltconsulting und Qualitätsmanagement in der Elektrizitätswirtschaft, in Internationalen Organisationen, in selbstständigen Beratungsfunktionen, Consultingfirmen, staatlichen Organisationen, öffentlicher Verwaltung, Umweltverbänden etc. 3
4 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 120,5 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern (gesamt Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: Masterseminar: Pflichtpraxis: Masterarbeit: Summe: davon freie Wahllehrveranstaltungen: Englischsprachige Lehrveranstaltungen: 85,5 ECTS-Punkte 2 ECTS-Punkte 3 ECTS-Punkte 30 ECTS-Punkte 120,5 ECTS-Punkte 9 ECTS-Punkte 10 ECTS-Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: LVA Nr. Typ LVA Bezeichnung ECTS Universität Modul Energie VO Energietechnik 3 BOKU VO Energie- und Umwelttechnik 4,5 BOKU VO Energiewirtschaft 4,5 BOKU VO Energiewasserwirtschaft und Strommarkt 3 BOKU VO Industrieseminar Energietechnik 3 TU Wien VU Energieökonomie 4,5 TU Wien VU Energiemodelle und Analysen 4,5 TU Wien VS Energiewirtschaftspolitik 3 BOKU VO Nichtkonventionelle Energiespeicher 3 TU Wien VS Wasserwirtschaftspolitik 3 BOKU VX Erneuerbare Ressourcen für die energetische Nutzung 3 BOKU 39 4
5 LVA Nr. Typ LVA Bezeichnung ECTS Universität Modul Nachhaltige Entwicklung Nachhaltige Entwicklung I - Grundlagen nachhaltigen VO Wirtschaftens 3 BOKU Nachhaltige Entwicklung II: Nachhaltigkeitsstrategie für SE Österreich 3 BOKU VO Entrepreneurship und Innovation (inkl. Patentwesen) 4,5 BOKU VU Bewertung nachhaltiger Entwicklung 3 BOKU VO Regional Economics and Regional Governance (in Eng.) 3 BOKU VO Sustainable Business Strategies 3 BOKU 19,5 LVA Nr. Typ LVA Bezeichnung ECTS Universität Modul Methodische Grundlagen und Werkzeuge VU Angewandte Umweltverträglichkeitsprüfung 3 BOKU VU Vertiefung Fernerkundung und GIS 3 BOKU VU Projektmanagement Vertiefung 3 BOKU SE Projektleitertraining 3 BOKU VU Unternehmensführung I 3 BOKU VU Unternehmensführung II 3 BOKU SE Masterseminar - Materialien und Prozesse 2 BOKU 20 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 9-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. LVA Nr. Typ LVA Bezeichnung ECTS Universität Freie Wahllehrveranstaltungen VO Energiebereitstellung und Risiko I Kosten und Umwelt I 2 BOKU VO Nukleare Sicherheit und Werkstoffprobleme I 3 BOKU Radioactive Waste Management Its Perception and VO Acceptance I (in Eng.) 2 BOKU VU English III 2 BOKU 9 5
6 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 3 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Fachvertreter eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bodenkultur Wien, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in deutsch oder englisch durch zu führen. 9 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Energietechnik und nachhaltige Entwicklung gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 6
7 8 AKADEMISCHER GRAD Entsprechend der Zuordnung zu ingenieurwissenschaftlichen Studien wird den Absolventen bzw. Absolventinnen des individuellen Masterstudiums der akademische Grad Diplom- Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur, abgekürzt jeweils Dipl.-Ing oder DI verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen voranzustellen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 78,5 ECTS- Punkten ( 3) inkl. Masterseminar. - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der freien Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 9 ECTS-Punkten ( 4). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter o- der der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 7
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