Umweltschadstoffsanierung und Ökotoxikologie
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- Ella Jaeger
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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium mit der Bezeichnung: Umweltschadstoffsanierung und Ökotoxikologie
2 Inhalt 1 Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen (max. 10 ECTS) Pflichtpraxis Masterarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung... 6 Anhang A: LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Umweltschadstoffsanierung und Ökotoxikologie ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Die AbsolventInnen des Masterstudiums Umweltschadstoffsanierung und Ökotoxikologie an der Universität für Bodenkultur Wien beherrschen die wesentlichen naturwissenschaftlichen Grundlagen zu den wichtigsten Schadstoffsenken Wasser und Boden, können das Risiko von Kontaminationen und Umweltschadstoffen abschätzen und verfügen über detailliertes Wissen zu ökotoxikologischen Untersuchungsmethoden, dem Verhalten von Umweltschadstoffen in Ökosystemen und den Möglichkeiten der Sanierung. Sie können das komplexe Verhalten von Umweltschadstoffen durch interdisziplinäres und skalenübergreifendes Denken erfassen und bearbeiten. Dazu verstehen sie die ökologischen, chemischen und physikalischen Vorgänge im Boden und im Wasser und begreifen, wie diese einander beeinflussen. Zudem verfügen sie über Kenntnisse zur Probenahme und statistischen Auswertung und können potentielle (Umwelt-)Risiken durch Kontaminationen oder Umweltschadstoffe analysieren und bewerten. Die AbsolventInnen dieses Masterstudiums sind in der Lage, das umweltchemische und ökotoxikologische Verhalten relevanter anorganischer und organischer, natürlicher oder anthropogener Umweltschadstoffe zu beschreiben und sind vertraut mit ihren wichtigsten Quellen, Ausbreitungspfaden, Aufnahmewegen und Senken. Sie kennen mögliche Transformationen der Schadstoffe und natürliche Abbaumechanismen durch verschiedene abiotische und biotische Umweltvorgänge. Sie besitzen einen Überblick über die vielfältigen Methoden der Sanierung von kontaminierten Altlasten und Altstandorten. Zudem wissen sie genauer über deren Funktionsprinzip Bescheid und können die Anwendbarkeit der verschiedenen Verfahren im Einzelfall aufgrund ihrer ökologischen und ökonomischen Vor- und Nachteile beurteilen. Die große Anzahl diverser Prozesse, die in der Umweltschadstoffsanierung und der Ökotoxikologie beachtet werden müssen und deren komplexe Beziehungen zueinander erfordern eine hohe Kompetenz im interdisziplinären Bereich. Die AbsolventInnen sind in der Lage, analytisch und vernetzt zu denken, was auf breitem technischem, naturwissenschaftlichem und sozialwirtschaftlichem Wissen basiert. Dieses interdisziplinäre Wissen erhöht die Problemlösungskompetenz der AbsolventInnen. Durch Verknüpfung theoretischer Kenntnisse und praktischer Anwendung wird die Basis für eigenständiges wissenschaftliches und anwendungsorientiertes Arbeiten geschaffen. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Für AbsolventInnen des Masterstudiums Umweltschadstoffsanierung und Ökotoxikologie ergeben sich Berufsfelder sowohl im öffentlichen Bereich (Forschungsanstalten, Verbände, Interessensvertretungen) als auch in der Privatwirtschaft. Die Berufsfelder umfassen Tätigkeiten in der Sanierung von kontaminierten Standorten, in der Forschung und Entwicklung 2
4 neuer Sanierungsmethoden, in der Risikoabschätzung oder in der Überprüfung ökotoxikologischer Auswirkungen potentieller Umweltschadstoffe oder schon vorhandener Kontaminationen. Die AbsolventInnen sind qualifiziert, in folgenden Tätigkeitsfeldern zu arbeiten: Öffentlicher Sektor (z.b.: Bundesministerium, Landesregierung, Kommunen, Landesund Bundesanstalten, Behörden) Forschung und Entwicklung (z.b.: Universitäten oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) Dienstleistungsbereich (z.b.: Umweltagenturen, NGOs, Consulting, Umweltbundesamt, AGES) Selbstständige (z.b.: als Sachverständige oder Projektausführende) Ingenieurbüros oder technische Büros 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 120 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern (gesamt Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: davon Grundlagen davon Vertiefung davon Freie Wahllehrveranstaltungen: englischsprachige * : Pflichtpraxis: Masterseminar: Masterarbeit: mindestens 90 ECTS-Punkte 43 ECTS-Punkte 37.5 ECTS-Punkte 4.5 ECTS-Punkte mind. 10 ECTS-Punkte 3 ECTS-Punkte (Ersatzleistung) 2 ECTS-Punkte 30 ECTS-Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. * Die Studierenden haben facheinschlägige englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. 3
5 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: Chemische, physikalische und ökologische Grundlagen zu Boden und Wasser Nr Titel Allgemeine Ökologie aquatischer Lebensräume Typ ECTS - Punkte Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe Ing. Studium (dem die zugeordnet ist) Universität VO , 431, 432 BOKU Bodenchemie - Übungen (in Eng.) UE , 455, 500 BOKU Bodenmikrobiologie VO , 455, 500 BOKU Bodenphysik - Übungen UE , 455, 500 BOKU Ecology of aquatic plants (in Eng.) VU , 431, 477, 448 BOKU Hydrochemie VO , 815 Uni Wien Qualitätsbeurteilung von Wasser und Abwasser Soil Physics and Chemistry (in Eng.) (=Bodenphysik und -chemie) VU , 431 BOKU VO , 455, 500, 501 BOKU Methodische Grundlagen und Risikoanalyse Nr Titel Angewandte Umweltverträglichkeitsprüfung Hydrobiologie und ökologische Risikoanalyse Methods of data collection, management and analysis (in Eng.) Spezielles Verwaltungsrecht insbesondere Umweltrecht Umweltrisiken - Einführung in die Risikoanalyse Typ ECTS - Punkte Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe Ing. Studium (dem die zugeordnet ist) Universität VO , 427 BOKU VO , 223 VetMed VU BOKU VU VO freie Wahllehrveranstaltung freie Wahllehrveranstaltung BOKU BOKU Vertiefung in statistische Methoden VU BOKU Vorsorgeorientiertes Umweltmanagement VO BOKU Wasserrecht VO , 431, 432 BOKU Vertiefung in Umweltschadstoffsanierung, Ökotoxikologie und Umweltchemie Nr. Titel Typ ECTS - Punkte Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe Ing. Studium (dem die zugeordnet ist) Universität Altlasten und Bodenschutz VO , 427 BOKU Aquatische Ökotoxikologie VO VetMed Chemie und Untersuchung von Abfällen VO , 431 BOKU Umwelt- und Biogeochemie VU Uni Wien Inorganic and Organic Pollutants VU , 815 Uni Wien In-Situ Treatment of Polluted Soils and Sediments: Phytoremediation, in-situ Fixation and Attenuation Techniques (in Eng.) UE , 447, 449 BOKU Ökotoxikologie VO VetMed Sanierung von kontaminierten Standorten VU Uni Wien Umweltchemische Modellierung PR Uni Wien Umwelttoxikologie VO , 427 BOKU 4
6 Praxisseminar und Masterseminar Nr. Titel Typ ECTS - Punkte Anteil/Säule (in%) Techn./ NaWi WiSoRe Ing. Studium (dem die zugeordnet ist) Universität Praxisseminar PP BOKU Masterseminar MA BOKU Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozialund Rechtswissenschaften BOKU = Universität für Bodenkultur Wien, Uni Wien = Universität Wien, VetMed = Veterinärmedizinische Universität Wien 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 4.5-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 5
7 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bodenkultur Wien, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in deutsch oder englisch durch zu führen. 7 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Umweltschadstoffsanierung und Ökotoxikologie gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 8 AKADEMISCHER GRAD An AbsolventInnen des individuellen Masterstudiums Umweltschadstoffsanierung und Ökotoxikologie wird der akademische Titel Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur. Der akademische Grad Dipl.-Ing. / Dipl.Ing. in oder DI / DI in ist im Falle der Führung dem Namen voranzustellen ( 88 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 90 ECTS-Punkten ( 3 und 4). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvier- 6
8 ten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 7
9 Anhang A: LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN Folgende Typen von Lehrveranstaltungen stehen zur Verfügung: Vorlesungen (VO) Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Teilbereiche eines Faches und seiner Methoden didaktisch aufbereitet vermittelt werden. Übungen (UE) Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende unter Anleitung aufbauend auf theoretischem Wissen spezifische praktische Fertigkeiten erlernen und anwenden. Praktika (PR) Praktika sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen selbständig bearbeiten. Pflichtpraxisseminar (PP) Das Pflichtpraxisseminar ist eine Lehrveranstaltung, in der Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen, die sich auf das Berufspraktikum beziehen, selbstständig bearbeiten. Masterseminare (MA) Masterseminare sind Seminare, die der wissenschaftlichen Begleitung der Erstellung der Masterarbeit dienen. Kombinierte Lehrveranstaltungen: Kombinierte Lehrveranstaltungen vereinen - mit Ausnahme des Projekts - die Definitionen der jeweils beteiligten Lehrveranstaltungstypen, jedoch sind die Elemente integriert, wodurch sich ein didaktischer Mehrwert ergibt. Vorlesung und Übung (VU) 8
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