für das Individuelle Masterstudium Natural Resources Management & Rural Development
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- Sofie Fuhrmann
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1 Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium Natural Resources Management & Rural Development
2 INHALT 1 Qualifikationsprofil Aufbau des Studiums Lehrveranstaltungen Freie Wahllehrveranstaltungen (max. 10 ECTS) Pflichtpraxis Masterarbeit Abschluss Akademischer Grad Prüfungsordnung
3 1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium Natural Resources Management & Rural Development ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient. ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Der/die Absolvent/in ist in der Lage, auf breitem sozial- und naturwissenschaftlichen Wissen, analytisches und vernetztes Denken anzuwenden und damit auf wissenschaftlicher Basis im Bereich der globalen Beziehung Raum Mensch - Ressourcen Lösungsansätze zu erarbeiten und diese auch umzusetzen. Das Studium vermittelt Kenntnisse im Bereich nachhaltige Landnutzung, dezentrale Infrastrukturentwicklung, Ressourcenschutz, ländliche Entwicklungsplanung und Regionalökonomie. Weiters verfügen Absolventen dieses Masterstudiums über fundiertes Wissen im ländlichen Beratungsdienst, Projektmanagement, Evaluationstechniken, Innovationssysteme und Partizipation. Absolventen/ Absolventinnen des Masterstudiums werden auf eine internationale Karriere im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vorbereitet. Neben der Vermittlung von Fachwissen soll die Ausbildung die Fähigkeit verleihen, theoretische Konzepte der nachhaltigen Entwicklung in einem internationalen Kontext praxisorientiert anwenden zu können. Im Zentrum der Ausbildung steht der ländliche Raum, seine Bevölkerung und deren Interaktion mit natürlichen Ressourcen. Die internationale Ausrichtung des Studiums wird durch den hohen Anteil an englischsprachigen Lehrveranstaltungen und durch die Durchführung einer Projektarbeit in einem Entwicklungsland unterstrichen. Im Speziellen fließen aus folgenden Studien Inhalte in den individuellen Master ein Narmee, Mountain Forestry, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft, Agrarwirtschaft, Ökologische Landwirtschaft, Umwelt- und Bioressourcenmanagment und Raumplanung. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Die Absolventen bzw. die Absolventinnen dieses Masterstudiums kommen insbesondere in Tätigkeitsfeldern der ländlichen Entwicklung und des Management natürlicher Ressourcen zum Einsatz. Arbeitsmöglichkeiten ergeben sich bei privaten oder staatlichen internationalen Organisationen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in Nichtregierungsorganisationen sowie Ingenieur-und Consultingbüros mit internationalem Bezug tätig zu werden. 3
4 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 124 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern (gesamt Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: Modul General Skills 12 ECTS Punkte Modul Tools 9,5 ECTS Punkte Modul Rural Development 15 ECTS Punkte Modul Natural Resources Managment 31,5 ECTS Punkte Modul Regional Development in Developing Countries 14 ECTS Punkte Pflichtpraxis: 3 ECTS Punkte Masterarbeit: 30 ECTS Punkte freie Wahllehrveranstaltungen: 10 ECTS Punkte Gesamt: 124 ECTS Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: Im Studienplan sind englischsprachige LVA s im Ausmaß von mindestens 10 ECTS enthalten. Modul "General Skills" LVA- LVA Nr. ECTS- Punkte Anteil/Säule (in%) LVA-Bezeichnung Tech./Ing. NaWi WiSoRe Universität Globalisation and Rural Development (Sociology of Sustainable Agriculture - in Eng.) VO BOKU Globaler Wandel und Nachhaltigkeit und seine sicherheitspolitische Relevanz SE BOKU Development Innovation (in Eng.) VS BOKU Wissenschaftstheorie VO BOKU 4
5 Gesamt 12 12,5 12,5 75 Modul "Tools" LVA- ECTS- Anteil/Säule (in%) Punkte LVA-Bezeichnung Tech./Ing. NaWi WiSoRe Universität Politikanalyse und -evaluierung SE BOKU Participatory Methods and Tools for Mountain Forestry Applications (in Eng.) SE BOKU Project Management in Development Co-operation (in Eng.) VS , BOKU Forestry Advisory Services for International Development (in Eng.) VS BOKU Gesamt 9, ,5 67,5 Modul "Rural Development" LVA- ECTS- Anteil/Säule (in%) Punkte LVA-Bezeichnung Tech./Ing. NaWi Universität Spezielle Raumplanung VO BOKU Raumordnungs- und Regionalpolitik VO BOKU Ländliche Entwicklungsplanung VO BOKU Bodenmanagement VU BOKU Regional Economics and Regional Governance (in Eng.) VO BOKU Gesamt BOKU Modul "Natural Resources LVA- ECTS- Anteil/Säule Punkte (in%) Management" LVA-Bezeichnung Tech./Ing. NaWi WiSoRe Universität Soil management in tropical and subtropical developing regions (in Eng.) VO BOKU Soil Properties and Processes for Ecological Engineering (in Eng.) VU BOKU Risk Management by Soil Protection and Remediation (in Eng.) VU , BOKU Agroforestry in Mountain Regions VS BOKU Animal Husbandry in Tropical and Subtropical Regions (in Eng.) VO BOKU Mechanization of Agriculture in Developing Countries (in Eng.) VO , BOKU Angewandte Methoden der landeskulturellen Wasserwirtschaft in den Tropen und Subtropen SE , BOKU Water Resources Management in Developing Co-operation (in Eng.) VU BOKU Appropriate Technologies for Water Supply & Sanitation in Developing (in Eng.) VO BOKU On Site Solutions for Water Supply and Sanitation (in Eng.) VO BOKU Gesamt
6 Modul "Regional Development in Developing Countries" LVA- ECTS- Punkte Anteil/Säule (in%) LVA-Bezeichnung Tech./Ing. NaWi WiSoRe Universität Projekt 3 - Integrierte Regionalentwicklung in Entwicklungsländer PA TU 20 Wien Gesamt Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 8 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (5) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bodenkultur Wien, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 6
7 Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist Englisch durch zu führen. 9 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium Natural Resources Management & Rural Development gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolvent/innen des individuellen Masterstudiums Natural Resources Management & Rural Development wird der akademische Titel Diplom Ingenieur", abgekürzt DI verliehen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 81,5 ECTS- Punkten ( 3). - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der freien Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten ( 4). - Die Absolvierung des Pflichtpraktikums - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des s SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 7
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