Umwelt- und Energiemanagement

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Transkript:

für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Bachelorstudium Umwelt- und Energiemanagement

INHALT 1 Qualifikationsprofil... 3 2 Aufbau des Studiums... 3 3 Lehrveranstaltungen... 4 4 Freie Wahllehrveranstaltungen... 6 5 Pflichtpraxis... 6 6 Bachelorarbeit... 6 7 Abschluss... 7 8 Akademischer Grad... 7 9 Prüfungsordnung... 7 2

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Bachelorstudium Umwelt- und Energiemanagement ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Die AbsolventInnen sind in der Lage, Problemstellungen unterschiedlichster Art in den Feldern Umwelt, Umweltschutz und Energie zu lösen. Dazu werden den StudentInnen sozialwissenschaftliche, naturwissenschaftliche, technische und fremdsprachliche Kompetenzen vermittelt. Die AbsolventInnen verfügen über starke methodische Kompetenzen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Vermittlung eines qualifizierten Gesamtüberblickes, welcher den komplexen und stark vernetzten Themengebieten Umwelt und Energie gerecht wird. Die Vermittlung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse (Recht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft) ist die Grundlage für dieses Studium. Die AbsolventInnen lernen, wie Zusammenhänge im Bereich der Wirtschaft und der Unternehmen gestaltet sind und innerhalb welcher Rahmenbedingungen sich die verschiedenen Akteure bewegen. Die Vermittlung naturwissenschaftlicher Kompetenzen dient dazu, wichtige Zusammenhänge in Umwelt und Ökologie zu erkennen und einzuschätzen. Welche Folgen haben gewisse Vorhaben und Techniken? Die Vermittlung technischer Kompetenzen nützt den AbsolventInnen bei der Einschätzung der Wirkung und Funktionsweise, sowie der praktischen Anwendung technischer Systeme. Die AbsolventInnen wissen, welche Herausforderungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in Ihrem Themengebiet auf sie zukommen und sind dafür gut gerüstet. Das Ergebnis ist eine vielseitige Persönlichkeit, welche interdisziplinär denkt und analytisch an Probleme herangeht. Das Studium bildet eine ideale Ausgangsbasis für weitere Bildungsabschlüsse und Spezialisierungen in den genannten Wissenschaftsfeldern. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Die AbsolventInnen dieses Studienganges kommen insbesondere in den folgenden Tätigkeitsfeldern zum Einsatz: Betriebliches Umweltmanagement, Öffentliche Verwaltung, Energie- und Versorgungsunternehmen, Beratung/Consulting, Technischer Vertrieb, Politische Interessensgruppen und Verbände, Forschung. 2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang () und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 n. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt 4.500 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich folgendermaßen: Gesamter Arbeitsaufwand Davon: 180 ECTS 3

Pflichtlehrveranstaltungen Bachelorarbeit Pflichtpraxis Freie Wahllehrveranstaltungen Fremdsprachenanteil 155,5 12 3 (Ersatzleistung) 9,5 10 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik und Ingenieurwissenschaften 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. Die entsprechende Aufteilung im Studiengang Umwelt- und Energiemanagement lautet sieht wie folgt aus: Technik und Ingenieurwissenschaften Naturwissenschaften Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 50,75 ECTS 40,50 ECTS 64,25 ECTS 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Fächern/Lehrveranstaltungen zusammen: Methodische Grundlagen und Werkzeuge Datenerhebung in der empirischen Wirtschafts- und Sozialforschung 735.181 VU 3 Boku Statistik (UBRM) 851.104 VU 3 Boku Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 731.130 VU 3 Boku Literaturrecherche und Informationskompetenz 180.001 VU 2 Boku Einführung in die Datenverarbeitung 851.103 VU 2 Boku Wissenschaft und Praxis im Umwelt- und Ressourcenmanagement 834.100 VO 3 Boku Einführung in die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 732.189 VU 2 Boku Summe 18 Allgemeine Naturwissenschaftliche Grundlagen Allgemeine Chemie (UBRM) 770.151 VO 3 Boku Grundlagen der Agrarwirtschaft 834.106 VX 2 Boku Hydrobiologie I (UBRM) 812.104 VO 1 Boku Hydrobiologie II (UBRM) 812.108 VO 1 Boku Mathematik 835.109 VU 3 Boku Grundlagen der Waldbewirtschaftung 913.103 VU 4 Boku Grünlandbewirtschaftung 951.107 VO 3 Boku Physik (UBRM) 892.103 VO 2 Boku 4

Physik Übung (UBRM) 892046 UE 1,5 Boku Grundlagen der Ökologie 2 916.110 VU 3 Boku Landwirtschaftliche Produktion 951.100 VO 2 Boku Summe 25,5 Allgemeine wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Grundlagen Grundlagen der Ökonomie 731.115 VO 4 Boku Verwaltungs-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht 731.180 VO 3 Boku Grundlagen der Politik 732.192 VO 2 Boku Allgemeine Raumplanung und Raumordnung 855.101 VO 2 Boku Rechnungswesen (UBRM) 730.122 VU 2 Boku Organisation und Führung 733.104 VU 3 Boku Bauwirtschaft und Projektmanagement 875.105 VO 2 Boku Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 734.167 VU 4 Boku Summe 22 Weiterführende naturwissenschaftliche Kompetenzen Humanökologie 833.114 VO 3 Boku Meteorologische Aspekte des Umweltschutzes (in englischer Sprache) 814.103 VO 2 Boku Ökologie und nachhaltige Entwicklung (in englischer Sprache) 164.225 VO 3 TU Wien Lebendige Ökologie 834.101 VO 2 Boku Weiterführende wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen Umweltethik 833.115 VO 2 Boku Einführung in die Politik natürlicher Ressourcen 732.193 VO 2 Boku Ressourcen- und Umweltökonomik 731.131 VO 2 Boku Umweltpolitik 732.113 VO 2 Boku Umweltrecht 731.133 VO 2 Boku Die wirtschaftliche Bedeutung erneuerbarer Energieträger 357.522 VO 3 TU Wien Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme, Ökobilanzierung, Umweltaudits 733.111 VU 4 Boku Ressourcenmärkte 735.115 VO 4 Boku Umweltmanagement und technischer Umweltschutz 731.308 VO 3 Boku Regulierung und Markt in der Energiewirtschaft 357.003 VO 2,25 TU Wien Regionalplanung (AW) 731.120 VO 3 Boku Technische Kompetenzen Summe 29,25 Wasserwirtschaft und allgemeiner Wasserbau (UBRM) 816.111 VO 2 Boku Energiewirtschaft 893.110 VO 4,5 Boku Energieeffiziente Gebäude 206.193 VO 3 TU Wien Grundlagen der Verfahrenstechnik 893.142 VU 5 Boku Energie aus Rohstoffen der Land- und Forstwirtschaft 931.143 VX 3 Boku Energie- und Umwelttechnik 893.112 VO 4,5 Boku Abfallwirtschaft 813.104 VO 2 Boku Einführung in die Siedlungswasserwirtschaft und Gewässerschutz 811.104 VO 3 Boku Grundzüge Maschinen-, Apparatebau I 893.100 VO 3 Boku Maschinen-, Apparatebau, Übungen I 893.101 UE 1 Boku Elektrotechnik 893.114 VU 4,5 Boku Verkehrsplanung und Mobilität 856.102 VU 4 Boku 5

Nutzung der Sonnenenergie 372.383 VO 3 TU Wien Technische Gebäudeausrüstung 214.918 VO 2,25 TU Wien Mess- und Regeltechnik 893.105 VO 3 Boku Grundlagen der Fertigungstechnik 311.650 VO 3 TU Wien Summe 50,75 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums können 9,5 in Form von freien Wahllehrveranstaltungen absolviert werden. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen en gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Von den freien Wahlfächern müssen mindestens 5 ECTS in englischer Sprache eingebracht werden. Dies gilt nicht, wenn durch andere Anerkennungen von Pflichtfächern, z.b. durch englischsprachige Lehrveranstaltungen aus dem Ausland, das Mindestsoll von 10 ECTS englischsprachiger Lehrveranstaltungen bereits erreicht wurde. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 (vier) Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den zuständigen beauftragten slehrer zu wenden. Diesem obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und nach Absolvierung der Pflichtpraxis diese auch zu bestätigen. (4) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird vom zuständigen beauftragten slehrer bestätigt. 6 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 n abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. 6

Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis 7 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Pflichtpraxis positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolventen und Absolventinnen des Studienganges Umwelt- und Energiemanagement wird der akademische Grad "Bachelor, abgekürzt BA" verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind * : - Die positive Absolvierung der Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 155 n ( 3). - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der freien Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 9,5 n ( 4). - Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS ( 6). - Ableistung der Pflichtpraxis analog 5. - Nachweis von fremdsprachlichen Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS, siehe Fußnote. * Die Studierenden haben fremdsprachige Lehrveranstaltungen (einschließlich Fremdsprachenunterricht) im Ausmaß von mindestens 10 n zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Pflichtlehrveranstaltungen, Wahllehrveranstaltungen, Pflichtpraxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an en im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. Im Rahmen des Pflicht- und Wahlfachangebotes dieses Curriculums müssen jedenfalls Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 n in englischer Sprache angeboten werden. 7

(2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach n gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter o- der der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 10 INKRAFTTRETEN Das Curriculum des individuellen Bachelorstudiums Umwelt- und Energiemanagement tritt am 01.03.2011 in Kraft. 8