Tagesordnung: Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zu der am Mittwoch,

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Transkript:

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zu der am Mittwoch, den 09. Juli 2008 um 10:30 Uhr im World Trade Center Bremen [Saal B], Birkenstraße 15, 28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der ( Gesellschaft ) mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 23791 HB). Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 sowie der Lageberichte für die und den Konzern für das Geschäftsjahr 2007, des Berichtes des Aufsichtsrates und des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch. Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Universitätsallee 29, 28359 Bremen, und im Internet unter [http://www.mevis.de/mms/finanzberichte. html] eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 204.780,58 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Deutsche Treuhand- Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2008 zu bestellen. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung Da die dem Vorstand durch die Hauptversammlung am 28. September 2007 gemäß 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bis zum 27. März 2009 befristet ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, folgende neue Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu beschließen, die der im Vorjahr beschlossenen entspricht: (1) Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den 57 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum Ablauf des 08. Januar 2010. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangegangenen letzten fünf Börsentage um nicht mehr als 5 % überoder unterschreiten. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebotes darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für die Aktien der Gesellschaft in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem oder einem vergleichbaren Nachfolge system der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden; in diesem Falle wird auf den durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten fünf

Börsenhandels tagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit sie zwingend Anwendung fi nden. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden. (2) durch die Hauptversammlung von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Diese Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, sofern die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens (dazu siehe oben Absatz (1) Satz 1) noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. erworbenen Aktien können des weiteren auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Veräußerung gegen Sachleistungen erfolgt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. erworbenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteile der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt. erworbenen Aktien können auch zur Gewährung von Aktien an das Vorstandsmitglied Thomas E. Tynes entsprechend den Regelungen seines Anstellungsvertrages mit der MeVis Medical Solutions, Inc., verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. (3) Mit Wirksamwerden dieses Beschlusses wird der entsprechende Hauptversammlungsbeschluss vom 28. September 2007 gegenstandslos. Bericht des Vorstandes zu der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Veräußerung eigener Aktien gemäß 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG: Die Ermächtigung des Beschlussvorschlags zu Punkt 6 der Tagesordnung soll der Gesellschaft auch weiterhin die Möglichkeit verschaffen, eigene Aktien zu erwerben und diese im Rahmen der Ermächtigung, z.b. für die Übernahme von Unternehmen und Unternehmensteilen oder als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, zu verwenden. Der internationale Wettbewerb und die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft erfordern zunehmend diese Form der Gegenleistung insbesondere für international tätige Unternehmen. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen schnell und fl exibel ausnutzen zu können. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand allein von den Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung dieser Ermächtigung erstatten. Neben der die Gleichbehandlung der Aktionäre bereits nach der gesetzlichen Defi nition sicherstellenden Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre sieht der Beschlussvorschlag zu Punkt 6 der Tagesordnung vor, dem Vorstand auch hinsichtlich der Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu geben. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Die Nutzung dieser Möglichkeit auch für eigene Aktien erweitert die Wege für eine Kapitalstärkung auch bei wenig aufnahmebereiten Märkten. Die Ermächtigung stellt sicher, dass nach ihr auch zusammen mit der Ausgabe neuer Aktien nicht mehr als 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gestützt auf 186 Abs. 3 Satz 4 AktG verkauft beziehungsweise ausgegeben werden kann. Ferner soll die Gesellschaft nach dem Beschlussvorschlag zu Punkt 6 eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Der Vorstand wird von dieser Ermächtigung allerdings nur dann Gebrauch machen, wenn er nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Umstände der Auffassung ist, dass die Einziehung der eigenen Aktien im Interesse der Gesellschaft und damit ihrer Aktionäre liegt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung unter der nachstehenden Adresse c/o Computershare HV-Services AG Hansastraße 15 80686 München Telefax: (089) 30903-74675 E-Mail: MeVis@computershare.de bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.b. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten durch den Aktionär oder durch die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Vollmachtserteilung durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte, jedoch an die Weisungen der Aktionäre gebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor oder während der Hauptversammlung mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen schriftlich oder per Telefax übermittelt werden. Entsprechende Vordrucke erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen. Die Aktionäre werden gebeten, die ausgefüllten Vordrucke für die Vollmachtsund Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter per Brief oder Telefax an die c/o Computershare HV-Services AG Hansastraße 15 80686 München Telefax: (089) 30903-74675 zu senden. Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung ist nur bis zum 7. Juli 2008 möglich. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Universitätsallee 29, 28359 Bremen, aus und können im Internet unter [http://www.mevis.de/mms/investor_relations_3.html] eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser Unterlagen: - Der Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss der zum 31. Dezember 2007 sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Bericht des Aufsichtsrates und der erläuternde Bericht des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. - Der Bericht des Vorstands zu Punkt 6 der Tagesordnung. Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 09. Juli 2008 und die Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung (einschließlich Vollmachtsformulare) wird die Gesellschaft an die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre übersenden. Anträge von Aktionären im Sinne von 126 AktG ( Gegenanträge ) sind in Textform an nachstehende Adresse zu richten, anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden: Vorstand Universitätsallee 29 28359 Bremen Telefax: +49 (0)421 / 330 74 79 Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die unter obiger Adresse bei der Gesellschaft eingehen, sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden wir im Internet unter [http://www.mevis.de/mms/hauptversammlung.html] veröffentlichen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.820.000 auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält am 19. Mai 2008 77.806 eigene Aktien, so dass zurzeit 1.742.194 Stückaktien stimmberechtigt sind. Aktuelle Informationen über das Aktienrückkaufprogramm werden im Internet unter [http://www.mevis.de/mms/ Investor_Relations_3.html] veröffentlicht. Folgende Kreditinstitute haben die innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren letzte Emission von Wertpapieren der Gesellschaft durchgeführt: M.M. Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien Landesbank Baden-Württemberg Bremen, im Mai 2008 Der Vorstand