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Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 5.9.2018 2018/0172(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 46-222 Entwurf eines Berichts Frédérique Ries (PE623.714v01-00) des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (COM(2018)0340 C8-0218/2018 2018/0172(COD)) AM\1162120.docx PE627.610v01-00 In Vielfalt geeint

AM_Com_LegReport PE627.610v01-00 2/163 AM\1162120.docx

Änderungsantrag 46 Younous Omarjee Titel 1 Vorschlag für eine RICHTLINIE S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Text von Bedeutung für den EWR) Vorschlag für eine VERORDNUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Text von Bedeutung für den EWR) Or. fr Änderungsantrag 47 Sylvie Goddyn, Jean-François Jalkh, Joëlle Mélin Titel 1 Vorschlag für eine RICHTLINIE S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Text von Bedeutung für den EWR) Vorschlag für eine RICHTLINIE S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt (Text von Bedeutung für den EWR) Or. fr Änderungsantrag 48 Kateřina Konečná AM\1162120.docx 3/163 PE627.610v01-00

Bezugsvermerk 1 gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 114 insoweit in ihm auf Verpackungen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 94/62/EG Bezug genommen wird, Änderungsantrag 49 Claudiu Ciprian Tănăsescu Bezugsvermerk 6 a (neu) Gestützt auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final), Änderungsantrag 50 Lynn Boylan, Younous Omarjee Erwägung 1 (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben (1) Die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet PE627.610v01-00 4/163 AM\1162120.docx

immer stärker präsent. Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). Begründung Wir wollen die Funktionalität von Kunststoffen nicht hervorheben, insbesondere nicht in den ersten Worten dieser Richtlinie, da das Ziel dieser Richtlinie ist, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Kunststoffen, die sich auf die Umwelt und die Gesundheit auswirken, zu reglementieren. AM\1162120.docx 5/163 PE627.610v01-00

Änderungsantrag 51 Margrete Auken, Tilly Metz Erwägung 1 (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben immer stärker präsent. Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). (1) Die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu, aber auch in die terrestrische und aquatische Umwelt entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). PE627.610v01-00 6/163 AM\1162120.docx

Begründung Da mit diesem Vorschlag die Auswirkungen von Kunststoffen auf die Umwelt vermindert werden sollen, ist es angemessener, die Funktionalität der Kunststoffe später, nicht an erster Stelle des Textes hervorzuheben. Die Verschmutzung durch Kunststoffabfälle ist nicht auf das Meeresmilieu beschränkt, sondern betrifft ebenso die terrestrische und die aquatische Umwelt. Änderungsantrag 52 Sirpa Pietikäinen Erwägung 1 (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben immer stärker präsent. Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben immer stärker präsent. Die weltweite jährliche Kunststoffproduktion ist von 2 Mio. Tonnen im Jahr 1950 auf 381 Mio. Tonnen im Jahr 2015 gestiegen, und es wird erwartet, dass sie sich bis 2030 verdreifacht. Ihre zunehmende Verwendung, unter anderem in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn eine wesentliche Verminderung der Verwendung von Kunststoffen in absoluten Zahlen sichergestellt und ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. AM\1162120.docx 7/163 PE627.610v01-00

32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). Änderungsantrag 53 Mairead McGuinness Erwägung 1 (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben immer stärker präsent. Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben immer stärker präsent. Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich PE627.610v01-00 8/163 AM\1162120.docx

kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. Die Europäische Strategie für Kunststoffe ist ein erster kleiner Schritt auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft, die darauf beruht, sämtliche Kunststoffprodukte in geringerem Maße zu verwenden, diese wiederzuverwenden und zu recyceln. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). Änderungsantrag 54 Dubravka Šuica Erwägung 1 (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben immer stärker präsent. Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im (1) Aufgrund ihrer hohen Funktionalität und relativ niedrigen Kosten sind Kunststoffe im Alltagsleben immer stärker präsent. Ihre zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, wiederverwendet oder kostenwirksam recycelt zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Produktions- und Verbrauchsgewohnheiten immer ineffizienter und linearer werden. Daher gelangte die Kommission im AM\1162120.docx 9/163 PE627.610v01-00

Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht werden soll. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). Kontext ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft 32 in der Europäischen Strategie für Kunststoffe 33 zu dem Schluss, dass dem steigenden Aufkommen an Kunststoffabfällen und deren Eintrag in die Umwelt und insbesondere ins Meeresmilieu entgegengesteuert werden muss, wenn ein wirklich kreislauforientierter Lebenszyklus für Kunststoffe erreicht und die Gesamtmenge an Kunststoffen in der Umwelt vermindert werden soll. 32 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Den Kreislauf schließen Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft (COM(2015) 614 final). 33 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). Änderungsantrag 55 Annie Schreijer-Pierik Erwägung 1 a (neu) (1a) Kunststoff spielt in der Wirtschaft eine nützliche Rolle und ermöglicht in vielen Branchen wesentliche Anwendungen. Kunststoff wird insbesondere in Verpackungen (40 %) und im Baugewerbe (20 %) verwendet. Auch in der Automobilindustrie, in PE627.610v01-00 10/163 AM\1162120.docx

elektrischen und elektronischen Geräten, im Nahrungsmittel- und im Landwirtschaftssektor werden Kunststoffe in bedeutendem Maße verwendet. Die erheblichen negativen Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, die Gesundheit und die Wirtschaft machen jedoch die Schaffung eines Rechtsrahmens erforderlich, um diese bedeutenden negativen Auswirkungen zu verringern, u. a. durch eine Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter Einwegprodukte, für die stärker kreislauforientierte Alternativen ohne Weiteres zur Verfügung stehen. Änderungsantrag 56 Claudiu Ciprian Tănăsescu Erwägung 1 a (neu) (1a) Kunststoffverpackungen im Speisen- und Getränkeservice sowie damit zusammenhängende Gegenstände bieten Millionen von Europäern täglich Lebensmittelhygiene, Schutz der öffentlichen Gesundheit und Verbrauchersicherheit. Änderungsantrag 57 Sirpa Pietikäinen Erwägung 2 AM\1162120.docx 11/163 PE627.610v01-00

(2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. (2) Kreislauforientierte Ansätze, die auf dem Verzicht aller Einwegkunststoffe beruhen und diese gegebenenfalls durch biobasierte Rohstoffe und wiederverwendbare Produkte ersetzen, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Änderungsantrag 58 Jo Leinen Erwägung 2 (2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der (2) Die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen sollten konsequent kreislauforientierte Ansätze verfolgen, die wiederverwendbare Produkte und Wiederverwendungssysteme gegenüber jedem Einwegprodukt favorisieren. Alle PE627.610v01-00 12/163 AM\1162120.docx

Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Maßnahmen sollten insbesondere auf eine Verringerung des Abfallaufkommens abzielen und die Abfallvermeidung fördern, da diese in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle steht. Da jedes Einwegprodukt angesichts seines kurzen Lebenszyklus eine hohe Gefahr negativer Auswirkungen auf das Klima oder die Umwelt birgt, sollten der Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Produkten, die große Einsparungen von CO2 und wertvollen Rohstoffen ermöglichen, Priorität eingeräumt werden. Diese Richtlinie wird dazu beitragen, das UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 zu erreichen, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Änderungsantrag 59 Sirpa Pietikäinen Erwägung 2 (2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art (2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art AM\1162120.docx 13/163 PE627.610v01-00

der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Um solche Ansätze zu verwirklichen, muss die Markteinführung wiederverwendbarer und recycelbarer Produkte erleichtert werden, unter anderem solcher mit recycelten Inhaltsstoffen, für die Instrumente zur Erhöhung der Transparenz, die Angaben über die Herkunft und frühere Verwendung des Produkts, seine chemische Zusammensetzung, die mit der beabsichtigten Verwendung eines Produkts verbundenen Gesundheits- und Umweltrisiken und die Behandlung in der Nachgebrauchsphase enthalten, dringend erforderlich sind. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Änderungsantrag 60 Margrete Auken Erwägung 2 (2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und (2) Kreislauforientierte Ansätze, die sichere, schadstofffreie, PE627.610v01-00 14/163 AM\1162120.docx

Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. wiederverwendbare Produkte ohne jegliche gefährlichen Stoffe und Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Begründung Da mit dieser Richtlinie das Ziel verfolgt wird, die Auswirkungen von Kunststoffen auf die Umwelt zu verringern, müssen die chemischen Bestandteile in allen Arten von Kunststoffen, sowohl von Einweg- als auch von Mehrwegartikeln, die Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können, in ihren Anwendungsbereich aufgenommen werden. Änderungsantrag 61 Massimo Paolucci Erwägung 2 (2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und (2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und AM\1162120.docx 15/163 PE627.610v01-00

Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Wiederverwendungssysteme favorisieren, sowie die Recyclingfähigkeiten der Produkte werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Or. it Änderungsantrag 62 Lynn Boylan, Younous Omarjee, Kateřina Konečná Erwägung 2 (2) Kreislauforientierte Ansätze, die wiederverwendbare Produkte und Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für (2) Kreislauforientierte Ansätze, die schadstofffreie wiederverwendbare Produkte und Wiederverwendungssysteme favorisieren, werden zur Verringerung des Abfallaufkommens führen, und diese Art der Abfallvermeidung steht in der Abfallhierarchie im Sinne von Artikel 4 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 34 an oberster Stelle. Solche Ansätze stehen auch in Einklang mit dem UN- Nachhaltigkeitsziel Nr. 12 35, wonach für PE627.610v01-00 16/163 AM\1162120.docx

nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster gesorgt werden soll. 34 Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3). 35 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Änderungsantrag 63 Younous Omarjee Erwägung 2 a (neu) (2a) Weltweit werden jährlich 5 bis 13 Mio. Tonnen Kunststoff in den Ozeanen der Welt entsorgt; Schätzungen zufolge befinden sich derzeit mehr als 150 Mio. Tonnen Kunststoff und Mikroplastik zum großen Teil Einwegkunststoffartikel in den Ozeanen und verursachen dort schwerwiegende Schäden für die marine Flora und Fauna, das Klima und die biologische Vielfalt auf der ganzen Welt. Nach Angaben der Umweltorganisation der Vereinten Nationen wird es im Jahr 2050 mehr Kunststoff als Fische in den Ozeanen geben, wenn nichts unternommen wird. Or. fr Änderungsantrag 64 Mairead McGuinness AM\1162120.docx 17/163 PE627.610v01-00

Erwägung 3 (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Die Verminderung des Aufkommens an Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN- Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen 36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle ihren Beitrag leisten und sich bemühen, einen globalen Standard zu setzen. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich. 36 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Die Verminderung des Aufkommens an Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN- Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen 36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle eine Führungsrolle übernehmen. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich. 36 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Änderungsantrag 65 Sirpa Pietikäinen Erwägung 3 (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Die Verminderung des Aufkommens an (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Über 100 Millionen Meerestiere verenden jedes PE627.610v01-00 18/163 AM\1162120.docx

Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN- Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen 36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle ihren Beitrag leisten und sich bemühen, einen globalen Standard zu setzen. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich. 36 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Jahr an den Folgen der Abfälle im Meer. Die Verminderung des Aufkommens an Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN- Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen 36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle Führungsstärke zeigen, mehr investieren, unter anderem in Säuberungskampagnen im Meer, und entschlossene Maßnahmen ergreifen, um so einen globalen Standard zu setzen. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich, die an dem Ziel eines weltweiten Übereinkommens über Kunststoffe unter anderem zum Verbot von Einwegkunststoffen orientiert sein sollten. 36 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Änderungsantrag 66 Younous Omarjee Erwägung 3 (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Die Verminderung des Aufkommens an (3) Abfälle im Meer sind naturgemäß grenzüberschreitend und werden als globales Problem anerkannt. Die Verminderung des Aufkommens an AM\1162120.docx 19/163 PE627.610v01-00

Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN- Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen 36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle ihren Beitrag leisten und sich bemühen, einen globalen Standard zu setzen. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich. 36 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Meeresabfällen ist wichtig für die Realisierung des UN- Nachhaltigkeitsziels Nr. 14, das darin besteht, Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten und nachhaltig nutzen 36. Die Union muss zur Bewältigung des Problems der Meeresabfälle ihren Beitrag leisten vor allem in ihrem Hoheitsgebiet und sich bemühen, einen globalen Standard zu setzen, und konkrete Maßnahmen in die Wege leiten, um die Verschmutzung der Ozeane durch Kunststoff zu beheben. In diesem Kontext arbeitet die Union in zahlreichen internationalen Foren wie der G20, der G7 und den Vereinten Nationen mit ihren Partnern zusammen, um konzertiertes Vorgehen zu fördern. Diese Initiative ist Teil der Arbeiten der Union in diesem Bereich. 36 Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, angenommen von der UN- Generalversammlung am 25. September 2015. Or. fr Änderungsantrag 67 Margrete Auken Erwägung 4 (4) Multilaterale Verträge 37 und das Abfallrecht der Union 38 verpflichten die Mitgliedstaaten, eine sachgerechte Abfallbewirtschaftung zu gewährleisten, um die Vermüllung der Meere aus see- und landseitigen Quellen zu vermeiden und zu reduzieren. Das Wasserrecht der Union 39 verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, Abfälle im Meer zu bekämpfen, wenn das (4) Multilaterale Verträge 37 und das Abfallrecht der Union 38 verpflichten die Mitgliedstaaten, eine sachgerechte Abfallbewirtschaftung zu gewährleisten, um die Vermüllung der Meere aus see- und landseitigen Quellen zu vermeiden und zu reduzieren. Das Wasserrecht der Union 39 verpflichtet die Mitgliedstaaten zudem, Abfälle im Meer zu bekämpfen, wenn das PE627.610v01-00 20/163 AM\1162120.docx

Erreichen eines guten Umweltzustands ihrer Meeresgewässer, auch als Beitrag zum UN-Nachhaltigkeitsziel Nr. 14, dadurch beeinträchtigt wird. 37 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Übereinkommen) und dazugehöriges Protokoll von 1996 (Londoner Protokoll), Anhang V des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung. 38 Richtlinie 2008/98/EG und Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. L 332 vom 28.12.2000, S. 81). 39 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) und Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19). Erreichen eines guten Umweltzustands ihrer Meeresgewässer dadurch beeinträchtigt wird, wobei insbesondere die chemische Zusammensetzung der Kunststoffe und deren Mengen sowie auch der Beitrag zum UN-Nachhaltigkeitsziel Nr. 14 zu berücksichtigen sind. 37 Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS), Übereinkommen von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen (Londoner Übereinkommen) und dazugehöriges Protokoll von 1996 (Londoner Protokoll), Anhang V des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen und ihrer Entsorgung. 38 Richtlinie 2008/98/EG und Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. L 332 vom 28.12.2000, S. 81). 39 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) und Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19). AM\1162120.docx 21/163 PE627.610v01-00

Begründung Gegenstand der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sind unter anderem die chemischen Bedingungen, daher ist es angemessen, zumal die Verbindungen zwischen Kunststoff und gesundheitlichen Auswirkungen auch in Erwägungsgrund 5 und Artikel 1 erwähnt werden, die chemische Zusammensetzung und die Kunststoffmengen an dieser Stelle herauszustellen. Chemikalien in Kunststoffen sind mit Toxizität und chronischen Auswirkungen mancher Zusatzstoffe verbunden. Änderungsantrag 68 Francesc Gambús Erwägung 4 a (neu) (4a) Im europäischen Modell des Regierens auf mehreren Ebenen sind regionale und lokale Behörden zentrale Instanzen für die Umsetzung von Strategien der Kreislaufwirtschaft. Durch Regelungen für die Machtaufteilung oder die verfassungsrechtliche Verteilung von Befugnissen sind regionale und lokale Behörden oft verantwortlich für die Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen, Politiken, Strategien und steuerpolitischen Mechanismen auf Gebieten, die unmittelbar zur Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft beitragen, insbesondere bei der Entwicklung von Maßnahmen, die den Privatsektor und die Verbraucher einbeziehen. Änderungsantrag 69 Margrete Auken, Tilly Metz Erwägung 5 PE627.610v01-00 22/163 AM\1162120.docx

(5) 80 bis 85 % der Meeresabfälle (Strandmüllzählungen) in der Union sind Kunststoffe, wobei es sich zu 50 % um Einwegkunststoffartikel und zu 27 % um Gegenstände handelt, die mit der Fischerei zusammenhängen. Einwegkunststoffartikel umfassen eine breite Palette gängiger kurzlebiger Gebrauchsartikel, die nach einmaliger Verwendung zum vorgesehenen Zweck weggeworfen und nur selten recycelt werden und somit der Vermüllung Vorschub leisten. Ein erheblicher Teil der auf dem Markt erhältlichen Fanggeräte wird nicht zur Behandlung gesammelt. Im Kontext der Vermüllung der Meeresumwelt sind Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte mit Kunststoffanteil daher ein besonders gravierendes Problem und eine große Gefahr für die marinen Ökosysteme, die biologische Vielfalt der Meere und möglicherweise auch die menschliche Gesundheit und schädigen Branchen wie den Tourismus, die Fischerei und den Seeverkehr. (5) 80 bis 85 % der Meeresabfälle (Strandmüllzählungen) in der Union sind Kunststoffe, wobei es sich zu 50 % um Einwegkunststoffartikel und zu 27 % um Gegenstände handelt, die mit der Fischerei zusammenhängen. Einwegkunststoffartikel umfassen eine breite Palette gängiger kurzlebiger Gebrauchsartikel, die nach einmaliger Verwendung zum vorgesehenen Zweck weggeworfen und nur selten recycelt werden und somit der Vermüllung Vorschub leisten. Ein erheblicher Teil der auf dem Markt erhältlichen Fanggeräte wird nicht zur Behandlung gesammelt. Im Kontext der Vermüllung der Meeresumwelt sind Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte mit Kunststoffanteil daher ein besonders gravierendes Problem und eine große Gefahr für die marinen Ökosysteme, die biologische Vielfalt der Meere sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier und schädigen Branchen wie den Tourismus, die Fischerei und den Seeverkehr. Begründung Die chemischen Bestandteile einiger Kunststoffprodukte stellen tatsächlich eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit dar. Änderungsantrag 70 Lynn Boylan, Younous Omarjee Erwägung 5 (5) 80 bis 85 % der Meeresabfälle (Strandmüllzählungen) in der Union sind (5) 80 bis 85 % der Meeresabfälle (Strandmüllzählungen) in der Union sind AM\1162120.docx 23/163 PE627.610v01-00

Kunststoffe, wobei es sich zu 50 % um Einwegkunststoffartikel und zu 27 % um Gegenstände handelt, die mit der Fischerei zusammenhängen. Einwegkunststoffartikel umfassen eine breite Palette gängiger kurzlebiger Gebrauchsartikel, die nach einmaliger Verwendung zum vorgesehenen Zweck weggeworfen und nur selten recycelt werden und somit der Vermüllung Vorschub leisten. Ein erheblicher Teil der auf dem Markt erhältlichen Fanggeräte wird nicht zur Behandlung gesammelt. Im Kontext der Vermüllung der Meeresumwelt sind Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte mit Kunststoffanteil daher ein besonders gravierendes Problem und eine große Gefahr für die marinen Ökosysteme, die biologische Vielfalt der Meere und möglicherweise auch die menschliche Gesundheit und schädigen Branchen wie den Tourismus, die Fischerei und den Seeverkehr. Kunststoffe, wobei es sich zu 50 % um Einwegkunststoffartikel und zu 27 % um Gegenstände handelt, die mit der Fischerei zusammenhängen. Einwegkunststoffartikel umfassen eine breite Palette gängiger kurzlebiger Gebrauchsartikel, die nach einmaliger Verwendung zum vorgesehenen Zweck weggeworfen und nur selten recycelt werden und somit der Vermüllung Vorschub leisten. Ein erheblicher Teil der auf dem Markt erhältlichen Fanggeräte wird nicht zur Behandlung gesammelt. Im Kontext der Vermüllung der Meeresumwelt sind Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte mit Kunststoffanteil daher ein besonders gravierendes Problem und eine große Gefahr für die marinen Ökosysteme, die biologische Vielfalt der Meere und auch die menschliche Gesundheit und schädigen Branchen wie den Tourismus, die Fischerei und den Seeverkehr. Änderungsantrag 71 Massimo Paolucci, Guillaume Balas, Jytte Guteland, Simona Bonafè Erwägung 5 (5) 80 bis 85 % der Meeresabfälle (Strandmüllzählungen) in der Union sind Kunststoffe, wobei es sich zu 50 % um Einwegkunststoffartikel und zu 27 % um Gegenstände handelt, die mit der Fischerei zusammenhängen. Einwegkunststoffartikel umfassen eine breite Palette gängiger kurzlebiger Gebrauchsartikel, die nach einmaliger Verwendung zum vorgesehenen Zweck weggeworfen und nur selten recycelt werden und somit der Vermüllung Vorschub leisten. Ein erheblicher Teil der auf dem Markt erhältlichen Fanggeräte (5) 80 bis 85 % der Meeresabfälle (Strandmüllzählungen) in der Union sind Kunststoffe, wobei es sich zu 50 % um Einwegkunststoffartikel und zu 27 % um Gegenstände handelt, die mit der Fischerei zusammenhängen. Einwegkunststoffartikel umfassen eine breite Palette gängiger kurzlebiger Gebrauchsartikel, die nach einmaliger Verwendung zum vorgesehenen Zweck weggeworfen und nur selten recycelt werden und somit der Vermüllung Vorschub leisten. Ein erheblicher Teil der auf dem Markt erhältlichen Fang- und PE627.610v01-00 24/163 AM\1162120.docx

wird nicht zur Behandlung gesammelt. Im Kontext der Vermüllung der Meeresumwelt sind Einwegkunststoffartikel und Fanggeräte mit Kunststoffanteil daher ein besonders gravierendes Problem und eine große Gefahr für die marinen Ökosysteme, die biologische Vielfalt der Meere und möglicherweise auch die menschliche Gesundheit und schädigen Branchen wie den Tourismus, die Fischerei und den Seeverkehr. Aquakulturgeräte wird nicht zur Behandlung gesammelt. Im Kontext der Vermüllung der Meeresumwelt sind Einwegkunststoffartikel und Fang- und Aquakulturgeräte mit Kunststoffanteil, etwa Gefäße, Fallen, Schwimmkörper und Bojen, Netze, Seile, Ketten, Schnüre und Leinen, daher ein besonders gravierendes Problem und eine große Gefahr für die marinen Ökosysteme, die biologische Vielfalt der Meere und möglicherweise auch die menschliche Gesundheit und schädigen Branchen wie den Tourismus, die Fischerei und den Seeverkehr. Änderungsantrag 72 Margrete Auken, Tilly Metz Erwägung 5 a (neu) (5a) Die EU sollte einen umfassenden Ansatz zur Bewältigung des Problems der Mikrokunststoffe verfolgen und alle Hersteller dazu anhalten, die Verwendung von Mikrokunststoffen in ihren Formulierungen einzustellen und dessen Eintrag in die Umwelt zu verhindern. Das Beschränkungsverfahren gemäß der REACH-Verordnung sollte darauf abzielen, absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe im größtmöglichen Umfang zu beschränken, während die Union unverzüglich Maßnahmen ergreifen sollte, um gegen die größten direkten Quellen unbeabsichtigt gebildeter Mikrokunststoffe vorzugehen, die in die aquatische und terrestrische Umwelt gelangen, wobei Textil- und Reifenherstellern und der Vermeidung des Austritts von Kunststoffgranulat besondere Aufmerksamkeit zuteil werden AM\1162120.docx 25/163 PE627.610v01-00

sollte. Begründung Im Rahmen der REACH-Verordnung sollte eine umfassende Beschränkung sämtlicher absichtlich zugesetzter Mikrokunststoffe vorgesehen werden. Ein umfassender Ansatz ist für andere Quellen von Mikrokunststoff erforderlich, wobei die drei wichtigsten Quellen, nämlich Reifen, Textilien und Kunststoffgranulat, vordringlich anzugehen sind. Im Rahmen einschlägiger Studien wurden angemessene Maßnahmen ermittelt, unter anderem die Entwicklung eines Lieferkettenansatzes, um gegen den Verlust von Kunststoffgranulat vorzugehen. Solche Maßnahmen sollten auf Unionsebene dringend vorangebracht werden. Änderungsantrag 73 Mark Demesmaeker Erwägung 6 (6) Das Problem der Abfälle im Meer ist in gewissen Punkten bereits Gegenstand existierender Vorschriften 40 und politischer Instrumente der EU. So gelten die allgemeinen Maßnahmen und Ziele der Union für die Abfallbewirtschaftung, wie das Recyclingziel für Verpackungsabfälle aus Kunststoff 41 und das kürzlich im Rahmen der Kunststoffstrategie 42 festgelegte Ziel, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kunststoffverpackungen bis 2030 recyclingfähig sind, insbesondere auch für Kunststoffabfälle. Die Auswirkung dieser Regelungen auf die Meeresvermüllung ist jedoch unzureichend; so gibt es Unterschiede bei Umfang und Ambitionsniveau der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Meeresabfällen. Zudem führen einige dieser Maßnahmen, insbesondere Marktbeschränkungen für Einwegkunststoffartikel, möglicherweise zu Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der (6) Eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung ist nach wie vor unabdingbar, um der Vermüllung der Meere vorzubeugen. Das Problem der Abfälle im Meer ist in gewissen Punkten bereits Gegenstand existierender Vorschriften 40 und politischer Instrumente der EU. So gelten die allgemeinen Maßnahmen und Ziele der Union für die Abfallbewirtschaftung, wie das Recyclingziel für Verpackungsabfälle aus Kunststoff 41 und das kürzlich im Rahmen der Kunststoffstrategie 42 festgelegte Ziel, dafür Sorge zu tragen, dass alle Kunststoffverpackungen bis 2030 recyclingfähig sind, insbesondere auch für Kunststoffabfälle. Die Auswirkung dieser Regelungen auf die Meeresvermüllung ist jedoch unzureichend; so gibt es Unterschiede bei Umfang und Ambitionsniveau der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Meeresabfällen. Zudem führen einige dieser Maßnahmen, PE627.610v01-00 26/163 AM\1162120.docx

Union. 40 Richtlinie 2008/98/EG, Richtlinie 2000/59/EG, Richtlinie 2000/60/EG, Richtlinie 2008/56/EG und Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1). 41 Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10). 42 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). insbesondere Marktbeschränkungen für Einwegkunststoffartikel, möglicherweise zu Handelshemmnissen und Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union. 40 Richtlinie 2008/98/EG, Richtlinie 2000/59/EG, Richtlinie 2000/60/EG, Richtlinie 2008/56/EG und Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1). 41 Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10). 42 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft (COM(2018) 28 final). Begründung Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Vermeidung von Abfällen mit einer ordnungsgemäßen Abfallbewirtschaftung beginnt. AM\1162120.docx 27/163 PE627.610v01-00