Kreislaufwirtschaftspaket EU-Übersicht
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- Liane Gehrig
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2 Kreislaufwirtschaftspaket EU-Übersicht Mitteilung der Kommission unter Barroso: Ein Null- Abfallprogramm für Europa Kreislaufwirtschaftspaket: Mitteilung der Kommission unter Juncker Vergleich: Barroso vs. Juncker Hauptkritikpunkte des überarbeiteten Kreislaufwirtschaftspaketes Verbesserungen durch das überarbeitete Kreislaufwirtschaftspaket Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftspaketes auf Österreich Die derzeitige Situation der Kreislaufwirtschaft in Ö
3 I. Mitteilung der Kommission unter Barroso: Ein Null-Abfallprogramm für Europa Ziele zur Förderung von nachhaltigem Wachstum, Schaffung eines unterschützenden politischen Rahmens und Mobilisierung von Investitionen: 1. Erhaltung produktspezifischer Mehrwerte 2. Erzielung größtmöglicher Wertschöpfung aus Produkten vor der Abfallwerdung 3. Beseitigung von Marktbarrieren, die einem effizienten Ressourcenmanagement entgegenstehen 4. Änderung der gesamten Wertschöpfungskette durch vollständigen Systemwandel in technologischer, organisatorischer, politscher und finanzieller Hinsicht 5. Stärkere Einbeziehung von Kreislaufwirtschaftsprioritäten in EU- Finanzierungen
4 II. Mitteilung der Kommission unter Barroso: Ein Null- Abfallprogramm für Europa
5 III. Mitteilung der Kommission unter Barroso: Ein Null- Abfallprogramm für Europa Modernisierung der Abfallpolitik und ziele: 1. Energetische Verwertung auf nicht recyclingfähige Werkstoffe zu beschränken und somit die Deponierung praktisch zu beseitigen 2. Deponierte Anteil von Siedlungsabfällen bis 2030 auf 5% beschränkt 3. Deponierungsverbot aller recyclingfähigen Abfälle bis Förderung/ Entwicklung von Märkten für hochwertige sekundärer Rohstoffe 5. Die Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030 auf mindestens 70 % zu steigern 6. Recyclingquote für Verpackungsabfälle bis 2030 auf 80 % anzuheben, mit Zwischenzielen von 60 % bis 2020 und 70 % bis 2025, wobei für einzelne Werkstoffe spezifische Zielvorgaben gelten 7. Reduzierung von Abfällen im Meer um 30 % bis 2020
6 Ziele Teil 1: I. Kreislaufwirtschaftspaket unter Juncker Gemeinsame EU-Zielvorgabe von 65 % für das Recycling von Siedlungsabfällen bis Gemeinsame EU-Zielvorgabe von 75 % für das Recycling von Verpackungsabfällen bis Eine verbindliche Zielvorgabe zur Beschränkung der Deponierung von Abfällen auf höchstens 10 % der Siedlungsabfällen bis 2030 und ein gänzliches Verbot der Deponierung von recycelbaren Abfällen 4. Förderung wirtschaftlicher Instrumente zur Abkehr von Abfalldeponierung 5. Vereinfachte und verbesserte Definitionen und harmonisierte Berechnungsverfahren für Recyclingraten in der EU
7 II. Kreislaufwirtschaftspaket unter Juncker Ziele Teil 2: 6. Konkrete Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Stimulierung der Industriesymbiose - das Nebenprodukt eines Industriezweigs kann zum Rohmaterial eines anderen Industriezweigs werden 7. Wirtschaftliche Anreize für Erzeuger, die umweltfreundlichere Erzeugnisse auf den Markt bringen, und Unterstützung von Verwertungs- und Recyclingsystemen (z. B. für Verpackungen, Batterien, elektrische und elektronische Geräte, Fahrzeuge) 8. Reduzierung der Meeresabfälle bis 2030 um mindestens 25 %
8 Vergleich: Barroso vs. Juncker Recyclingquote Siedlungsabfälle bis 2030 Deponierung von Siedlungsabfällen bis 2030: Recyclingquote Verpackungsabfälle bis 2030 Reduzierung der Meeresabfälle bis 2030 Barroso Juncker 70 % 65 % 5 % 10 % 80 % 75 % 30% min. 25%
9 1. Recyclingquoten: Hauptkritikpunkte des überarbeiteten Kreislaufwirtschaftspaketes Reduzierung von 70% auf 65%, Verlängerung und Abmilderung für Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Malta, Rumänien und Slowakei um 5 Jahre (50% bis 2025 und 60% bis 2030) 2. Einschränkung zur Deponierung: 5 % mehr deponierte Siedlungsabfälle erlaubt, in Summe 10% 3. Verpackungsabfälle: Kein Ziel für 2020, für Plastikverpackungen lediglich 55 % Reduktion nach Gewicht 4. Ungewisse gesetzliche Umsetzung der unverbindlichen Mitteilung über das Kreislaufwirtschaftspaket
10 Verbesserungen durch das überarbeitete Kreislaufwirtschaftspaket 1. Zur Abfallhierarchie: Maßnahmen für Anreize der Einhaltung der Abfallhierarchie, die nach 18 Monaten und danach alle 5 Jahre der Kommission zu melden sind. 2. Entwicklung von Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe: Zielsetzung ist die stärkere Berücksichtigung von Sekundärrohstoffen in Produktionsprozessen 3. Kontrolle von Abfallvermeidung Die Kommission kann Durchführungsvorschriften zur Festlegung von Indikatoren zum Beispiel bei der Messung des Aufkommens von Siedlungsabfällen. 4. Zugang zu Abfallsammelstellen: Schaffung von Wiederverwendungs- und Reparaturverbunde, deren Zugang zu Abfallsammelstellen erweitert wird
11 Auswirkungen des Kreislaufwirtschaftspaketes auf Österreich Im Fall der Umsetzung erstrecken sich die Auswirkungen auf folgende Rechtsmaterien: 1. AWG Verpackungsverordnung 3. Deponieverordnung 4. Elektro-und Elektronikaltgeräteverordnung 5. Altfahrzeugverordnung 6. Batterienverordnung Sofern die Inhalte der genannten Rechtsmaterien nicht in österreichisches Recht umgesetzt sind, sind die entsprechenden EU- Richtlinien unmittelbar anzuwenden.
12 Folienverwertung
13 Baurestmassenrecycling
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