Zucht- und Körordnung

Ähnliche Dokumente
Zuchtordnung. 1. Allgemeines

b) Das Höchstalter zum Belegen einer Hündin ist das vollendete 8. Lebensjahr. Eine Hündin ist nach dem 2. Kaiserschnitt aus der Zucht zu nehmen.

b) Das Höchstalter zum Belegen einer Hündin ist das vollendete 8. Lebensjahr. Eine Hündin ist nach dem 2. Kaiserschnitt aus der Zucht zu nehmen.

Zucht- und Körordnung. Eurasier Klub e.v. Rassehunde-Zuchtklub im VDH-FCI

Zuchtwartordnung des 1. Basenji Klub Deutschland von 1977 e.v. Sitz: Sindelfingen - Vereinsregister Nr Amtsgericht Böblingen

Alpenhütehunde Club Deutschland e.v. (ACD e.v.)

Zucht- und Eintragungsordnung des Österreichischen Klubs für Spitze und Spitzarten Gültig ab

Zucht- und Körordnung. Eurasier Klub e.v. Rassehunde-Zuchtklub im VDH-FCI. des

Zuchtordnung des ÖBaLC. Bei der Generalversammlung am 17. März 2018 beschlossen

Dachsbracke, Satzung hell gruen:dachsbracke, Satzung Teil Zucht- und Eintragungsbestimmungen für Alpenländische Dachsbracken

Zuchtordnung. 1 Allgemeines

Rahmenzuchtordnung Zuchtbestimmungen für Rassehunde und Eintragungsbedingungen des Zuchtbuchamtes des IHR e.v. 1. Allgemeines

Zucht Hell Gruen NEU_Dachsbracke, Satzung Teil :20 Seite 1. Zucht- und Eintragungsordnung für Alpenländische Dachsbracken

ZUSÄTZE DES VBSÖ ZUR ZEO DES ÖKV ZUCHTBESTIMMUNGEN FÜR DAS A-BLATT DES VBSÖ

VDH-Zuchtordnung (VDH-ZO) und Durchführungsbestimmungen. Präambel. 1 Allgemeines. Ziel:

Zuchtordnung für die Zucht von Schweizer Sennenhunden in Österreich Gültig ab

Rahmenzuchtordnung Zuchtbestimmungen für Rassehunde und Eintragungsbedingungen des Zuchtbuchamtes des IHR e.v. 1. Allgemeines

Club für Britische Hütehunde e.v. Sitz Hildesheim

Das internationale Zuchtreglement der OKI e.v. und die Zucht- und Eintragungsbedingungen des VH e.v. sind für alle seine Mitglieder bindend.

ÖBTC Zucht- und Eintragungsordnung Ergänzung zur ÖKV Zucht- und Eintragungsordnung

ZUCHT- und EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN des Österreichischen Doggenklubs (ÖDK)

Zuchtordnung. Mag. Walter Schuster, MSc, MSc. Mag. Elisabeth Kapsch

Bearded Collie Club Deutschland e.v. Zuchtordnung

Grundsätzliche Voraussetzungen der einzelnen Zuchttiere:

Zuchtordnung Harzer Bulldog Verein e. V.

Kuvasz Freunde e.v. Zuchtwarteordnung

Entwurf Zuchtordnung SPV e.v.

Zuchtordnung der Old Type Breeders Association e.v.

Kuvasz Freunde e.v. Zuchtordnung

Rassebetreuer der Deutschen Pinscher

Zucht-Ordnung des Klub Tirolerbracke Deutschland e.v.

Retriever Rassehunde e. V.

2. Zuchtziel/ Anforderungen an Zuchthunde und Zuchtstätte

Zuchtordnung des VGPD

Zuchtordnung des Klub zur Züchtung ungarischer Vorstehhunde ( Kurzform: Magyar Vizsla Club oder MVC ) gültig ab

Zuchtordnung - ÖTH - Klub für tibetische Hunderassen

Zuchtordnung der Jack Russell Terrier Breeders Association of Germany

Verein Ardennenbracke e. V. ZUCHTORDNUNG. vom 05. September 2010 aktualisiert am 31. Dezember 2016, Bearbeiter A. Dietz, Zuchtwart.

VND Zuchtordnung. Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines. 2 Zuchtrecht. 3 Zuchtberatung. 4 Zuchtvoraussetzung. 5 Zwingernamen und Zwingernamenschutz

Schäferhundverein RSV2000 e.v. Sichtungs- und Körordnung Stand

Abkürzungen. 1 - Allgemeines

Zuchtordnung - ÖTH - Klub für tibetische Hunderassen

ZUCHT und EINTRAGUNGSBESTIMMUNGEN des ÖDK (Österreichischen Doggenklubs) Gültig ab

Zuchtwart- und Zuchtwartausbildungsordnung

2. Zuchtziel/ Anforderungen an Zuchthunde und Zuchtstätte Anforderungen an Zuchthunde

Zuchtordnung der Jack Russell Terrier Breeders Association of Germany

Deutscher Doggen Club 1888 e.v. (DDC) Zuchtwarteausbildungsordnung (ZW-AO)

ZUCHT ORDNUNG ZUCHT ORDNUNG

Zuchtordnung. Continental Bulldog Club Deutschland e. V.

ZUCHTORDNUNG (Stand: )

Deutscher Dalmatiner Club

Zuchtordnung Beagle-Union Deutschland e.v. Stand

TEIL 2 VEREINSORDNUNGEN ZUCHTORDNUNG

Zuchtbestimmungen. 1 Allgemeines

ZUCHTORDNUNG 1. Allgemeine Richtlinien 2. Züchter 3. Zuchtwarte

Stand: Anhang zur Zuchtordnung des Rassezuchtvereins für Hovawart-Hunde e.v.

Deutscher Foxterrier-Verband e.v. Züchter (mit Anschrift): Zwingername (falls bereits vorhanden): 1. Grund der Besichtigung

Gebührenordnung für Strafen laut Zuchtordnung Fachbereich Zucht (DCNH-ZO Ziffer 12.1)

Belgische Schäferhunde Deutschland e.v.

Zuchtordnung VSNH e.v Stand: August 2016

Zuchtbuchbestimmung (ZBB) des RKÖ Nr. 01/2017

Shiba Club Deutschland e. V. Trotzburgstrasse Unna 0176 / Fax 02308/ Homepage:

Z U C H T O R D N U N G

Zuchtbuchbestimmungen (ZBB) des Rassehunde Zuchtvereins Deutschland e. V.

Vorläufige Zuchtordnung nach Überarbeitung; Stand ; A. Dietz. Verein Ardennenbracke e. V. ZUCHTORDNUNG

BSRHV Berner-Sennen-Rasse-Hunde Verein e.v.

Zuchtordnung. des Rassehundezuchtvereins PRO EURASIER e.v.

Zuchtbedingungen für Rassehunde und Eintragungsbedingungen des Zuchtbuchamtes des M.C.G - Molosser Club Germany 1. Allgemeines Jeder Züchter des

Zuchtordnung Bernhardiner Club Deutschland e. V.

Zuchtordnung des Vereins für Deutsche Spitze e.v.

Zuchtordnung des Westfälischen Rassehunde-Clubs e.v. Hüllhorst-Bröderhausen

VDH-Zuchtordnung (VDH-ZO) und Durchführungsbestimmungen

HOVAWART-CLUB e.v. Rechtssitz Braunschweig. Zuchtbuchführender Verein der Rasse im VDH ZUCHTORDNUNG

Z U C H T O R D N U N G

Bearded Collie Club Deutschland e.v. Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung des BCCD

Kuvasz Freunde e.v. Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung

Zuchtordnung des IDRZ Koblenz e.v.

Österreichischer Verein für Große und Kleine Münsterländer (ÖVMü) ZUCHTORDNUNG

Verein von Landseerfreunden und -züchtern in Deutschland e. V. Durchführungsbestimmungen zur Zuchtordnung des VLD

Zucht-Ordnung (Grundlage ist :VDH-ZO 2013)

Zuchtordnung des Vereins für Deutsche Spitze e.v.

Zucht-Ordnung des Pinscher-Schnauzer-Klubs 1895 e.v. (PSK- ZO)

Österreichischer Verein für Große und Kleine Münsterländer (ÖVMÜ) ZUCHTORDNUNG

Kooikerhondje Liebhaber- & Zuchtverein e.v. Zuchtordnung. Stand April 2018

2. Erbliche Defekte und Krankheiten werden vom ÖDaC erfasst, bewertet und züchterisch bearbeitet.

Vorname Name ggf. Zuchtstättenname Adresse - im folgenden Züchter genannt -

Zuchtordnung. des Berner Sennen Hunde Verein 2010 e. V. BSV 2010 e. V. Berner Sennen Hunde Verein 2010 e.v.

schwarz, braun, weiß, orange, graugewolkt, andersfarbig andersfarbig / Achtung: zusätzliche Zuchtregeln gemäß ISIC siehe ZEO Islandhund

ZUCHTBUCHBESTIMMUNGEN Havaneser des EDH Erster Deutscher Havaneserverein e.v.

Club für Britische Hütehunde e.v. Sitz Hildesheim

Zuchtbuch Nr. bis. Zb.Nr. Rufname *1 R/H Farbe*2 Abz.*3 Anschrift des Käufers Jäger(in) Decktag(e): Wurftag: Wurfergebnis: Rüden/ Hündinnen

Transkript:

Inhalt Zucht- und Körordnung des Eurasier Club Austria (ECA) 1. Zuchtziel und Organisation... 2 1.1 Zuchtziel... 2 1.2 Zuchtordnung... 2 1.3 Zuchtgremium... 2 1.4 Zuchtausschuss... 2 1.5 ZuchtwartInnen... 2 1.6 KörmeisterInnen... 2 1.7 HD-Auswertung... 3 1.8 Allgemeines... 3 2. Zuchtvoraussetzungen... 3 3. Zuchtzulassung... 3 3.1 Zulassungsvoraussetzungen... 3 3.2 Körung... 4 4. Zucht... 5 4.1 Anforderungen an den Züchter... 5 4.2 Zuchthündinnen... 6 4.3 Deckrüden... 6 4.4 Allgemeines... 6 5. Wurfkontrolle... 7 5.1 Allgemeines... 7 5.2 Erstbesichtigung... 7 5.3 Wurfabnahme... 7 5.4 Welpenabgabe... 7 6. Zuchtstättenname und Ahnentafel... 7 7. Schlussbestimmungen... 8 8. Anhang... 8 Ausbildung von ZuchtwartInnen... 8 Seite Seite 1 von 8

1. Zuchtziel und Organisation 1.1 Zuchtziel Zuchtziel ist die Reinzucht und Weiterentwicklung der Rasse Eurasier, deren Rassekennzeichen in dem Standard der FCI Nr. 291 festgelegt sind. Primäres Ziel ist es, einen gesunden, wesensfesten Eurasier mit rassetypischem Verhalten zu züchten. 1.2 Zuchtordnung Soweit diese Zuchtordnung keine weitergehenden Regelungen enthält, gelten für alle Mitglieder und Organe des Vereins die jeweils gültige Zuchtordnung des ÖKV und der FCI sowie das Tierschutzgesetz. 1.3 Zuchtgremium Das Zuchtgremium entscheidet in allen Belangen der Zucht (Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen), die in der Kompetenz des ECA liegen. Die Entscheidungen werden demokratisch getroffen, bei schwerwiegenden Unstimmigkeiten wird der Zuchtausschuss befasst. Das Zuchtgremium setzt sich aus mindestens 3 Personen zusammen, die vom Vorstand berufen werden. Nur ZuchtwartInnen können Mitglieder im Zuchtgremium sein. Die Zusammensetzung des Gremiums wird in geeigneter Form publik gemacht (UEZ, ECA-Homepage). 1.4 Zuchtausschuss Der Zuchtausschuss setzt sich aus den Mitgliedern des Zuchtgremiums und weiteren vom Vorstand berufenen Fachleuten zusammen. Die Zusammensetzung des Ausschusses wird in geeigneter Form publik gemacht (UEZ, ECA-Homepage). 1.5 Zuchtwart Er berät die Züchter in Zuchtangelegenheiten, kontrolliert die Einhaltung der Zuchtbestimmungen und nimmt Würfe ab. Er ist dem Zuchtgremium verantwortlich. Der Zuchtwart besucht regelmäßig zur Fortbildung das ECA-Züchterseminar (mindestens alle 3 Jahre). 1.6 Körmeister Zum Körmeister kann nur berufen werden, wer die Formwertrichterzulassung für Eurasier besitzt. Seite 2 von 8

1.7 HD-Auswertung Mit der HD-Auswertung wird vom ECA ein Tierarzt beauftragt. 1.8 Allgemeines Jeder Züchter und Deckrüdenbesitzer ist verpflichtet, sich über Inhalt und Änderung der Zuchtordnung zu informieren 2. Zuchtvoraussetzungen 2.1 Als ECA-Züchter gilt derjenige, der eine angekörte, zuchttaugliche Hündin zum Zeitpunkt des Belegens zur Zucht verwendet und diese rechtmäßig im Besitz hat. Der Züchter muss volljährig sein und er/sie ist zur Einhaltung der Zuchtbestimmungen sowie zur angemessenen und tierschutzgerechten Unterbringung und Haltung der Hunde verpflichtet. 2.2 Die Eurasierzucht ist eine Liebhaberzucht. Erwerbs- und Nebenerwerbszucht sowie Zuchtmiete sind nicht erlaubt. Ein Züchter darf maximal zwei Würfe pro Jahr züchten. 3. Zuchtzulassung 3.1 Zulassungsvoraussetzungen 3.1.1 (1) Zur Zucht zugelassen werden können nur Hunde, die in einem vom ÖKV anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind, dem Rassestandard entsprechen und den daraus folgenden Anforderungen an Wesen und Konstitution genügen, mindestens einmal auf einer vom ÖKV/FCI genehmigten Ausstellung ausgestellt wurden, mindestens die Formwertnote Sehr gut erhalten haben, keine zuchtausschließenden Fehler aufweisen (2) Das Zuchtgremium kann im Gesundheitsbereich weitere Zuchtvoraussetzungen festlegen. 3.1.2 (1) Zuchtausschließende Fehler sind: Hüftgelenksdysplasie (HD-D, HD-E), Kniescheibenluxation 2. bis 4. Grades (PL), Ellbogendysplasie 2. bis 4. Grades, Fehlstellungen des Sprunggelenks, Seite 3 von 8

3.2 Körung Übergangswirbel, Osteochondrose (OCD), Knickrute, Ohrenfehlstellungen, Einhoder Ektropium, Entropium, zu tief liegende oder zu kleine Augen, Distichiasis (Wimpern in doppelter Reihe angelegt) Gebissfehler (Fehlen eines P3 oder P4, M1 oder M2), Fangzahn- oder Schneidezahnverlust, Gebissanomalien Stockhaarigkeit Schecken- oder Weißfärbung Schluckbeschwerden im Welpenalter, chronische Bauchspeicheldrüseninsuffizienz, Schilddrüsen-Funktionsstörungen, Magendrehung, andere schwere Erkrankungen erhebliche Verhaltensmängel 3.2.1 Die Körung eines Hundes muss von einem vom ECA bestellten Körmeister vorgenommen werden- Bei der Körung wird der Phänotyp des Eurasiers beurteilt. Der zu beurteilende Hund muss mindestens 15 Monate alt sein. 3.2.2 Voraussetzungen für die Körung Untersuchungsbefunde von HD, PL, Augen, SD, Einlagerung einer Blutprobe sowie aktuelle Untersuchungen, die das Zuchtgremium festlegt. Die HD-Untersuchung darf frühestens im Alter von 15 Monaten durchgeführt werden. Ein Ausstellungsergebnis von mindestens Sehr gut in der Zwischen- oder Offenen Klasse auf einer internationalen Ausstellung in Österreich. Besuch des ECA-Züchterseminars 3.2.3 Erteilung der Zuchtzulassung Nach Feststellung der Zuchttauglichkeit stellt der jeweilige Körmeister einen Körschein aus. Das Ergebnis der Körung wird im Körschein festgehalten. Die Zuchtzulassung kann für Hündinnen für zwei Würfe ausgestellt werden, für Rüden für zwei Deckakte innerhalb des ECA. Erfolgt eine Zuchtzulassung nur für einen Wurf oder einen Deckakt, muss zur Genehmigung eines zweiten Wurfes oder eines zweiten Deckaktes die Zustimmung des Zuchtgremiums eingeholt werden. Die Zuchtzulassung kann mit Auflagen verbunden werden. Seite 4 von 8

3.2.4 Wiederzuchtzulassung Nach 2 Würfen innerhalb des ECA müssen mindestens 50% der Nachkommen pro Wurf untersucht werden. Bei zufriedenstellenden Ergebnissen kann eine Wiederzuchtzulassung erteilt werden, wenn der Hund neuerlich einem Körmeister vorgestellt wird. Diese Regelung gilt für einen weiteren Wurf oder Deckakt. 3.2.5 Die Zuchtzulassung kann jederzeit vom Zuchtgremium widerrufen werden, wenn sich später zuchtausschließende Fehler bei den Zuchttieren herausstellen. 3.2.6 Züchter und Deckrüdenbesitzer sind verpflichtet, später festgestellte oder auftretende zuchtausschließende Fehler dem Zuchtgremium mitzuteilen. 4. Zucht 4.1 Anforderungen an den Züchter Die örtlichen Gegebenheiten des Züchters müssen für eine artgerechte Aufzucht der Eurasierwelpen geeignet sein. Menschliche Nähe und Zuwendung sind eine wesentliche Voraussetzung für die Prägung der Welpen und daher unverzichtbar. 4.1.1 Basiswissen des Züchters Basiswissen rund um Genetik, Anatomie, Läufigkeit, Trächtigkeit, Geburt, Welpenaufzucht, Ernährung, Verhalten und Erziehung von Eurasiern. Bereitschaft zur Weiterbildung. 4.1.2 Räumliche Voraussetzungen (1) Innenbereich Die Aufzucht der Welpen erfolgt innerhalb des Wohnbereichs. In den ersten zwei Wochen sollten Mutterhündin und Welpen in der Wurfkiste Ruhe finden. Der Innenauslauf muss dem wachsenden Bewegungsdrang der Welpen kontinuierlich angepasst werden. (2) Außenbereich Ab der dritten Woche muss den Welpen ein gesicherter Auslauf im Freien zur Verfügung stehen. Dieser muss überwiegend ebenerdig und von unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit sein. Seite 5 von 8

Die Auslauffläche muss ausreichend groß sein (mindestens 50 m2) und welpengerechte Spielmöglichkeiten enthalten. 4.1.3 Betreuung des Wurfes Der Züchter hat die Verpflichtung, bis zur erfolgten Abgabe, die Mutterhündin und den Wurf rund um die Uhr zu betreuen und zu begleiten, oder dafür zu sorgen, dass eine der Hündin vertraute Person kurzzeitig diese Aufgabe übernimmt. Während der Geburt ist die Anwesenheit des Züchters zwingend erforderlich. 4.2 Zuchthündin 4.2.1 Das Zuchtverwendungsalter der Hündin beginnt frühestens mit 18 Monaten und spätestens mit dem 5. Lebensjahr für den ersten Wurf, und endet für den letzten Wurf mit Ablauf des 8. Lebensjahres. 4.2.2 Der Abstand zwischen zwei Belegungen muss mindestens 12 Monate betragen. 4.2.3 Besteht Zuchtabsicht, so soll der Züchter frühzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vor der zu erwartenden Läufigkeit, dies dem Zuchtgremium mitteilen. 4.2.4 Dem Züchter werden für die jeweilige Läufigkeit der Hündin nach Möglichkeit mehrere Rüden vorgeschlagen. Gleichermaßen kann der Züchter dem Zuchtgremium Deckrüden vorschlagen. Das Zuchtgremium überprüft diese Vorschläge und erteilt dem Züchter eine schriftliche Deckerlaubnis, die nur für die bevorstehende Läufigkeit der Hündin sowie für die angeführten Rüden gilt. 4.2.5 Jeder Deckakt, auch erfolglose Deckversuche, müssen dem Zuchtgremium binnen 3 Tagen gemeldet werden. 4.3 Deckrüden 4.3.1 Das Zuchtverwendungsalter des Rüden beginnt mit dem Zeitpunkt der Zuchtzulassung und ist nicht begrenzt. 4.3.2 Rüden des ECA dürfen nur dann in einem ausländischen IFEZ/FCI Eurasierverein eingesetzt werden, wenn das schriftliche Einverständnis der Hauptzuchtwarte beider Vereine vorliegt. Dies gilt im umgekehrten Fall gleichermaßen für Rüden anderer Eurasiervereine. 4.3.3 Über die Höhe der Deckgebühr muss vor dem Deckakt Einigung erfolgen. 4.3.4 Der Rüdenbesitzer bestätigt den Deckakt auf der Deckbescheinigung. 4.3.5 Diese Bestimmungen gelten auch für Deckrüden aus dem Ausland. 4.4 Allgemeines 4.4.1 Vor jeder Verpaarung haben sich die Besitzer vom einwandfreien Gesundheitszustand der Zuchttiere zu überzeugen. Seite 6 von 8

4.4.2 Der Züchter ist verpflichtet, die ihm bekannten Fehler aus seinem Zwinger zu melden. 5. Wurfkontrolle 5.1 Allgemeines Der Züchter muss den gefallenen Wurf unverzüglich dem Zuchtgremium melden. Eigene Würfe der Zuchtwarte müssen von einem anderen Zuchtwart abgenommen werden. 5.2 Erstbesichtigung Die Wurferstbesichtigung erfolgt innerhalb der ersten 10 Tage. 5.3 Wurfabnahme Der vollständige Wurf wird frühestens nach Ablauf der 7. Lebenswoche vom Zuchtwart im Beisein der Mutterhündin abgenommen. Bei der Wurfabnahme müssen die Welpen mit einer ersten Impfung zur Grundimmunisierung versehen und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Über Erstbesichtigung und Wurfabnahme erstellt der Zuchtwart einen schriftlichen Bericht, von dem der Züchter eine Kopie erhält. Je eine Kopie dieses Berichtes ist jedem Welpenkäufer bei der Abgabe der Welpen zu übergeben. 5.4 Welpenabgabe Die Welpenabgabe erfolgt frühestens nach Ablauf der 8. Woche, jedoch erst nach erfolgter Wurfabnahme. Der Züchter ist verpflichtet, die bei der Wurfabnahme festgestellten Fehler dem zukünftigen Welpenbesitzer unverzüglich mitzuteilen. 6. Zuchtstättenname und Ahnentafel 6.1 Der Zuchtstättenname ist der Zuname des Hundes und wird vom Züchter vor dem ersten Wurf beim ÖKV beantragt und von der FCI international geschützt. 6.2 In Österreich geworfene Eurasier müssen in das ÖHZB eingetragen werden. 6.3 Die Ahnentafel ist der Abstammungsnachweis des Hundes und muss nach Erhalt dem Welpenkäufer übergeben werden. 6.4 Für Züchter, die nicht Mitglied des ECA sind, erhöhen sich die Eintragungsgebühren, ebenso bei Nachkommen aus einer nicht vom Zuchtgremium genehmigten Verpaarung. Seite 7 von 8

7. Schlussbestimmungen 7.1 Bei Verstößen gegen die Zuchtordnung stehen dem Vorstand eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung (Verwarnung, Vereinsausschluss.) 7.2 Die Nichtigkeit von Teilen dieser Ordnung zieht nicht die Nichtigkeit der Zuchtordnung insgesamt nach sich. 8. Anhang Ausbildung von ZuchtwartInnen (1) Aufgaben der ZuchtwartInnen Der Zuchtwart berät die Züchter in Zuchtangelegenheiten, kontrolliert die Einhaltung der Zuchtbestimmungen und nimmt Würfe ab, er besucht regelmäßig zur Fortbildung das ECA-Züchterseminar (mindestens einmal alle 3 Jahre). Er ist dem Zuchtgremium verantwortlich. (2) Voraussetzungen Der Zuchtwartanwärter (3) Ausbildung (4) Berufung muss 3 Jahre Mitglied im ECA sein muss mindestens 2 Eurasierwürfe aufgezogen haben muss die Bewerbung schriftlich an den Vorstand richten Mindestdauer 3 Jahre Hospitation bei mindestens 3 Erstbesichtigungen und 3 Wurfabnahmen Je einmal eine Probeerstbesichtigung und eine Probewurfabnahme unter verschiedenen Zuchtwarten Zweimaliger Besuch des ECA-Züchterseminars während der Ausbildung Nach erfolgreicher Ausbildung wird der Anwärter vom Vorstand zum Zuchtwart ernannt. Der Zuchtwart kann unter schriftlicher Angabe von Gründen vom Vorstand abberufen werden. Die Funktion als Zuchtwart wird ruhend gestellt, wenn innerhalb von 3 Jahren die Funktion nicht ausgeübt wird. Seite 8 von 8