Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI

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Transkript:

Pflegevertrag Vertrag über die Erbringung häuslicher Pflege nach 120 SGB XI Zwischen Referenz Pflegedienst An der ganz großen Weide 10 60666 Frankfurt an der Ruhr (nachfolgend Pflegedienst genannt) und Herr Hans Muster Frankfurter Str 100 60313 Frankfurt am Main (nachstehend Leistungsnehmer genannt) wird folgender Vertrag mit Wirkung ab dem 01012018 geschlossen: 1 Allgemeine Bestimmungen Der Pflegedienst ist nach 120 SGB XI verpflichtet, mit dem Leistungsnehmer einen schriftlichen Pflegevertrag abzuschließen, sofern er für diesen Pflegesachleistungen nach 36, 38 SGB XI erbringt Eine Ausfertigung dieses Pflegevertrages ist der Pflegekasse des Leistungsnehmers durch den Pflegedienst unverzüglich, spätestens jedoch nach dem ersten Pflegeeinsatz zur Verfügung zu stellen Der Pflegedienst ist durch Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zur Erbringung und Abrechnung von Pflegesachleistungen berechtigt Er übernimmt die Betreuung und Pflege des Leistungsnehmers nach diesem Vertrag, unter Beachtung der gesetzlichen und mit den Pflegekassen vereinbarten vertraglichen Regelungen Er gewährleistet eine kontinuierliche, qualitätsgerechte, dem individuellen Bedarf des Leistungsnehmers entsprechende Versorgung bei Tag und Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, die Entscheidung der Pflegekasse über seine Einstufung, dem Pflegedienst unverzüglich vorzulegen Dies gilt auch für etwaige spätere Änderungen des Leistungsbescheides der Pflegekasse 2 Art und Umfang der Leistungen Seite 1

(1) Die zwischen dem Leistungsnehmer und dem Pflegedienst vereinbarten Leistungen sind nach Art, Inhalt und Häufigkeit verbindlich in der Anlage Leistungsvereinbarung festgelegt (2) Änderungen der Anlage Leistungsvereinbarung können jederzeit zwischen dem Leistungsnehmer und dem Pflegedienst vereinbart werden Die Anlage Leistungsvereinbarung ist dann vollständig neu zu erfassen und dem Leistungsnehmer sowie der Pflegekasse je ein unterschriebenes Exemplar unverzüglich vorzulegen Leistungen im Notfall sind hiervon nicht betroffen (3) Eine Anpassung der Anlage Leistungsvereinbarung ist zwingend vorzunehmen, wenn sich die im Einzelfall erbrachten Pflegeleistungen absehbar dauerhaft ändern oder der Umfang der Leistungen gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung für mindestens 2 Monate um mehr als 10% des von der Pflegekasse übernommenen individuellen Sachleistungsbetrages geändert hat (4) Der Pflegedienst ist verpflichtet, der Pflegekasse unverzüglich wesentliche Veränderungen des pflegerelevanten Gesundheitszustandes des Leistungsnehmers anzuzeigen 3 Leistungserbringung Neben den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringung nach 1 gilt folgendes: (1) Der Ort für die Erbringung der vereinbarten Leistungen ist der auf dem Deckblatt dies Vertrages angegebene Leistungsort (2) Der Pflegedienst verpflichtet sich nach seinem Erstbesuch eine individuelle Pflegeplanung zu erstellen Er hat eine geeignete Pflegedokumentation vorzuhalten und diese sachgerecht und kontinuierlich zu führen Sie verbleibt während der Vertragsdauer beim Leistungsnehmer; es sei denn, eine sichere Aufbewahrung ist dort nicht gewährleistet Dem Leistungsnehmer ist die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation jederzeit zu gewähren (3) Die erbrachten Leistungen sind im Durchführungsnachweis anzugeben und vom Leistungsnehmer zeitnah/ regelmäßig, spätestens jedoch zum Ende eines Monats, in welcher die Leistungen erbracht wurden, zu bestätigen und zu unterschreiben (4) Der Pflegedienst überprüft Beschwerden des Leistungsnehmers unverzüglich und verpflichtet sich, bei berechtigten Beschwerden umgehend Abhilfe zu schaffen 4 Vergütung (1) Der Pflegedienst ist berechtigt die Entgelte für die erbrachten und im Leistungsnachweis aufgeführten Leistungen entsprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung nach 89 SGB XI, die zwischen dem Träger des Pflegedienstes und den Pflegekassen abgeschlossen worden ist, abzurechnen Für die über das individuelle Budget hinaus in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen kann der Pflegedienst keine andere als die mit den Pflegekassen vereinbarte Vergütung abrechnen (2) Der Leistungsnehmer hat das Recht, jederzeit die Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen nach Abs 1 in der jeweils gültigen Fassung einzusehen (3) Leistungen gemäß Anlage Leistungsvereinbarung, die der Pflegedienst nicht mit der Seite 2

Pflegekasse abrechnen kann, sind vom Leistungsnehmer selbst (ggf vom Sozialhilfeträger) zu tragen Die vereinbarten sonstigen Dienstleistungen können generell nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden (4) Soweit dem Leistungsnehmer berechnungsfähige betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen nach 82 SGB XI in Rechnung gestellt werden, sind diese in der Anlage gesondert aufzuführen (5) Wird ein vereinbarter Pflegeeinsatz bis 1400 Uhr des Vortages vom Leistungsnehmer abgesagt, darf dieser Einsatz nicht abgerechnet werden Dies gilt auch ohne Absage oder Einhaltung der Frist bei einem medizinischen Notfall Wird der Pflegeeinsatz nicht fristgemäß abgesagt, so kann der Pflegedienst die Vergütung nur gegenüber dem Leistungsnehmer abgerechnet werden Der Pflegedienst hat sich jedoch Ersparnisse gegenrechnen zu lassen (6) Erbringt der Pflegedienst im Notfall Pflegesachleistungen über den vereinbarten Rahmen hinaus, so muss sich der Leistungsnehmer die Mehrkosten anrechnen lassen, sofern nicht ein anderer Kostenträger dafür aufkommt (7) Eine Erhöhung der Leistungsvergütung wird nur wirksam, wenn sie vom Träger des Pflegedienstes dem Leistungsnehmer gegenüber spätestens 2 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich geltend gemacht wurde Rückwirkende Erhöhungen der Leistungsvergütung sind nur auf der Grundlage einer Schiedsstellenentscheidung möglich Der Leistungsnehmer ist über diese Möglichkeit unverzüglich, nachdem der Träger des Pflegedienstes einen entsprechenden Antrag bei der Schiedsstelle eingereicht hat, zu informieren (8) Bei Änderungen der zwischen den Pflegekassen und dem Pflegedienst vereinbarten Vergütung nach 89 SGB XI ist die Anlage Leistungsvereinbarung entsprechend anzupassen und vollständig neu zu vereinbaren, soweit sie die vom Leistungsnehmer in Anspruch genommenen Leistungen betreffen 5 Rechnungslegung und Zahlweise (1) Der Pflegedienst erstellt jeweils zu Beginn des auf die Leistungserbringung folgenden Kalendermonats eine Gesamtrechnung über die erbrachten Leistungen Dabei sind die Beträge für die sonstigen Dienstleistungen von denen für die Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu trennen Für die Pflegeleistungen nach dem SGB XI sind in der Rechnung jeweils der von der Pflegekasse und dem Leistungsnehmer zu zahlender Anteil explizit aufzuführen Die vom Leistungsnehmer zu tragenden berechnungsfähigen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen sind gesondert auszuweisen (Soweit der Leistungsnehmer sich für eine feste Kombinationsleistung entscheidet, ist das bei der Rechnungslegung zu beachten) (2) Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen, die mit Kostenträgern abgerechnet werden können, direkt mit diesen ab (3) Der vom Leistungsnehmer zu tragende Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung fällig Er ist auf die angegebene Bankverbindung (siehe Rechnung) zu zahlen Seite 3

Der Leistungsnehmer kann eine jederzeit widerrufliche Einzugsermächtigung erteilen (Dafür ist Anlage Einzugsermächtigung notwendig) (4) Beanstandungen zur Rechnungslegung sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen 6 Zutrittsrecht und Schlüsselübergabe (1) Der Leistungsnehmer erklärt sich einverstanden, dass die Mitarbeiter des Pflegedienstes zur Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen, den Leistungsort (siehe Deckblatt) zu den vereinbarten Zeiten betreten dürfen (2) Wenn der Pflegedienst, Schlüssel vom Leistungsnehmer erhält ist es in der Anlage Schlüsselübergabeprotokoll festzulegen 7 Haftung Der Pflegedienst bestätigt, dass er die erforderlichen Versicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen hat 8 Datenschutz und Schweigepflicht (1) Der Pflegedienst ist verpflichtet, die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten Er ist verpflichtet sich, den Schutz der personenbezogenen Daten sicherzustellen (2) Der Pflegedienst unterliegt hinsichtlich der Person des Leistungsnehmers der Schweigepflicht, ausgenommen hiervon sind Angaben gegenüber der leistungspflichtigen Pflegekasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, soweit sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht sowie zum Datenschutz zu verpflichten (3) Der Pflegedienst ist zudem verpflichtet, der Pflegekasse unverzüglich wesentliche Veränderungen des pflegerelevanten Gesundheitszustandes des Leistungsnehmers anzuzeigen Für diese Mitteilung ist die Zustimmung des Pflegebedürftigen nicht erforderlich 9 Dauer, Beendigung und Ruhen des Vertrages (1) Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen Er endet durch Kündigung oder Tod des Leistungsnehmers (2) Der Leistungsnehmer kann den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zum nächsten Kalendertag kündigen (3) Der Pflegedienst kann den Pflegevertrag mit einer Frist von mindestens 4 Wochen jeweils zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen (4) Der Pflegedienst kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen; er hat hierbei seinen Sicherstellungsauftrag zu beachten Seite 4

(5) Der Vertrag ruht bei vorübergehendem stationären Aufenthalt (Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Kurzzeitpflegeeinrichtung) Für diese Zeit sind keine Aufwendungen abrechenbar 10 Wirksamkeit des Vertrages (1) Mündliche Nebenabreden bestehen zu dieser Vereinbarung nicht Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (2) Vor Abschluss des Vertrages ist der Leistungsnehmer eingehend über den Pflegedienst und sein Leistungsangebot informiert worden Unterschrift der Pflegedienstleitung Unterschrift des Leistungsnehmers Anlage 1: Leistungsvereinbarung Anlage 2: Schlüsselübergabeprotokoll Anlage 3: Abtretungserklärung 45 b SGB XI Seite 5

Anlage 1: Leistungsvereinbarung nach SGB XI/XII zwischen und Referenz Pflegedienst Herr Hans Muster An der ganz großen Weide 10 Frankfurter Str 100 60666 Frankfurt an der Ruhr 60313 Frankfurt am Main Klient: Muster Hans Pflegekasse: AOK -Die Gesundheitskasse Geburtsdatum: 02061926 Versicherungsnummer: H5263582239 Pflegegrad: Leistung Mo Di Mi Do Fr Sa So Anz Intervall Einzelpr in EUR Gesamtpreis in EUR Haushaltsführung 5-Minuten-Taktung (in min) 20 20 20 20 20 20 20 28 wöchentlich 1,38 38,64 Kämmen und/oder Rasieren 2 2 2 2 2 2 2 14 wöchentlich 2,38 33,32 Grundkomplex: (Ganzkörperwäsche/Dusche, An- /Auskleiden, Mund-/Zahnpflege) Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes Einfache Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen/ Wechsel von Inkontinenzhilfsmitteln Grundkomplex: (Teilwaschen, An- /Auskleiden, Mund-/Zahnpflege) Umfangreiche Hilfe u Unterstützung bei Ausscheidungen 1 1 1 1 1 1 1 7 wöchentlich 17,58 123,06 2 2 2 2 2 2 2 14 wöchentlich 1,90 26,60 1 1 1 1 1 1 1 7 wöchentlich 2,38 16,66 1 1 1 1 1 1 1 7 wöchentlich 12,35 86,45 1 1 1 1 1 1 1 7 wöchentlich 7,13 49,91 Kosten pro Woche: 374,64 EUR Durchschnittliche Kosten pro Monat: Sachleistunganspruch aus der Pflegeversicherung: Investionskosten: Differenzbetrag zu Lasten Klient / Sozialamt: Pflegegeld: 1623,32 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR Diese Leistungsvereinbarung ist durch wechselnde Anzahl an Werk-, Wochenend- und Feiertagen Kostenschwankungen unterworfenwerden aufgeführte Leistungen nicht in Anspruch genommen so reduziert sich der Betrag um die entsprechende Leistungen Werden mehr Leistungen benötigt erhöht sich der Betrag entsprechend Unterschrift der Pflegedienstleitung Unterschrift des Leistungsnehmers Seite 6

Wohnungstür Briefkasten Unterschrift Unterschrift Schlüsselnr: Anlage 2: Schlüsselübergabeprotokoll zwischen und Referenz Pflegedienst Muster Hans An der ganz großen Weide 10 Frankfurter Str 100 60666 Frankfurt an der Ruhr 60313 Frankfurt am Main wird folgende Vereinbarung geschlossen: Der Leistungsnehmer übergibt am dem Pflegedienst folgende Schlüssel: Haustür damit der Zutritt zur Wohnung während meiner Pflege gesichert ist Der Schlüssel darf auch an die jeweilige Vertretung weitergegeben werden Bei Verlust und evtl daraus entstehenden Schäden (unberechtigter Zutritt der Wohnung durch Dritte, Diebstahl aus der Wohnung, Sachschäden) haben die Mitarbeiter des Krankenpflegedienst nicht aufzukommen Die Schlüssel bleiben Eigentum des Leistungsnehmers und sind auf Anforderung, spätestens bei der Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückzugeben Der Leistungserbringer verpflichtet sich, seiner Sorgfaltspflicht in jeder Hinsicht nachzukommen Unterschrift des Pflegedienstleiters (vertretungsberechtigte Person) des Leistungsnehmers (bzw Betreuer) Die Rückgabe des Schlüssels erfolgte am: Unterschrift des Pflegedienstleiters (vertretungsberechtigte Person) des Leistungsnehmers (bzw Betreuer) Seite 7

Abtretungserklärung 45 b SGB XI Versicherter: Hiermit trete ich: Name/Vorname: Muster Hans geb am: 02061926 Strasse: Frankfurter Str 100 PLZ/ Ort: 60313 Frankfurt am Main Pflegekasse: AOK -Die Gesundheitskasse KV-Nr: H5263582239 mein Anspruch auf einen zusätzlichen Betreuungsbetrag gem 45 b SGB XI in Höhe von für in Anspruch genommene zusätzliche Betreuungsleistungen aus dem Betreuungsvertrag mit: Leistungserbringer: Referenz Pflegedienst An der ganz großen Weide 10 60666 Frankfurt an der Ruhr IK: 111342342354354 unwiderruflich/ unter dem Vorbehalt des schriftlichen Widerrufes ab Der Leistungserbringer darf direkt mit Ihnen abrechnen, ab den, Datum, Ort: Unterschrift Versicherter Hiermit nehme ich (Leistungserbringer) die Abtretung an: Seite 8

Datum, Ort/ Unterschrift des Leistungserbringer Seite 9