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Pflegevertrag Zwischen Frau / Herrn: geb. am: Adresse : vertreten durch: -- im folgenden Kunde genannt-- und dem Pflegedienst: HumanitasPflege, Haselnussweg 7, 45770 Marl Inhaber: J. Brückner Tel: 02365-81747 Fax: 02365-81748 vertreten durch: --im folgenden Pflegedienst genannt-- Allgemeines Der Pflegedienst erbringt inhaltlich für den Kunden: beantragt am genehmigt am O Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI O Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V O Privatleistungen Der Pflegedienst ist durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI zugelassen und damit zur Einhaltung des Qualitätsstandards i. S. v. 80 SGB XI, sowie den Regeln aus dem im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Rahmenvertrag nach 75 SGB XI verpflichtet und kann entsprechend mit den Pflegekassen abrechnen. Der Pflegedienst ist auch nach 132 SGB V zugelassen und kann entsprechend mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es gelten die Vereinbarungen aus dem nach 75 Abs. 1 SGB XI abgeschlossenen Rahmenvertrag zur ambulanten Pflege im Land Nordrhein-Westfalen, sowie aus den Qualitätsgrundsätzen nach 80 SGB XI als Bestandteile dieses Pflegevertrages. Die Vereinbarungen können vom Kunden oder seinem Bevollmächtigten auf Wunsch eingesehen werden.

Es werden folgende Vertragsregeln vereinbart: 1. Leistungsumfang 1.1 Art, Häufigkeit und Umfang der vom Pflegedienst zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung, die als Anlage Bestandteil dieses Vertrages ist. 2. Leistungserbringung 2.1 Die Leistungen werden ab dem...im Haushalt O des Kunden O... erbracht. 2.2 Leistungsvereinbarung Die Leitung des Pflegedienstes bestimmt nach der Maßgabe der gesetzlichen Regelung, der Qualitätsgrundsätze des Landes-Rahmenvertrages, sowie entsprechend der pflegerischen und wirtschaftlichen Notwendigkeit in Abstimmung mit den Wünschen des Kunden und seinen Angehörigen, die Personen, die für die Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzt werden. Dies gilt auch für einen vom Kunden gewünschten Wechsel von eingesetzten Mitarbeitern. Der Pflegedienst bemüht sich im Rahmen seiner Personalausstattung um eine kontinuierliche Betreuung durch möglichst wenige Mitarbeiter. Es werden folgende Leistungen vereinbart: Grundpflege LK:... vom...bis......x tgl./wö./monatl. LK:... vom...bis......x tgl./wö./monatl. LK:... vom...bis......x tgl./wö./monatl. Behandlungspflege -... vom...bis......x tgl./wö./monatl. -... vom...bis......x tgl./wö./monatl. -... vom...bis......x tgl./wö./monatl. Hauswirtschaftliche Versorgung -... vom...bis......x tgl./wö./monatl. -... vom...bis......x tgl./wö./monatl. -... vom...bis......x tgl./wö./monatl. 3. Benachrichtigung in Notfällen

In Notfällen, insbesondere bei plötzlicher starker Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Kunden, hat der Pflegedienst die Erlaubnis, als Person des Vertrauens... zu benachrichtigen. 4. Mitwirkung Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegekasse, sowie eines Sozialhilfeträgers setzen eine Mitwirkung des Kunden als Versicherten voraus: Der Kunde wird die erforderlichen Anträge gegenüber den Kostenträgern stellen und entsprechende ärztliche Verordnungen einholen. Der Pflegedienst wird dem Kunden bei der Inanspruchnahme der genannten Leistungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten durch Beratung unterstützen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Pflegedienst mitzuteilen, wenn wesentliche Umstände eintreten, die seine sonstige Pflege und Betreuung durch ihm nahestehende Personen bzw. andere Pflegepersonen nicht mehr als gewährleistet erscheinen lassen, z. B. bei Erkrankung der Pflegeperson. Als Pflegeperson benennt der Pflegebedürftige: 5. Pflegedokumentation 5.1 Die erbrachten Leistungen werden vom Pflegedienst in geeigneter Form aufgezeichnet und vom Kunden gegengezeichnet (Leistungsnachweis). Dem Kunden ist jederzeit die Einsichtnahme möglich. 5.2 Der Pflegedienst deponiert beim Kunden eine Pflegedokumentationsmappe, in der alle pflegerischen Leistungen vor Ort, Veränderungen der Befindlichkeit, sowie ärztliche Verordnungen und therapeutischen Maßnahmen dokumentiert werden. Sofern eine sichere Aufbewahrung beim Kunden nicht gewährleistet ist, wird die Dokumentationsmappe im Büro des Pflegedienstes deponiert. Sie kann zum Zwecke der Überarbeitung oder der Einsichtnahme durch den behandelnden Arzt von der Pflegekraft mitgenommen werden und muss in der Regel spätestens zum übernächsten Einsatz zurückgebracht werden. In die Dokumentationsmappe dürfen alle an der Pflege und Behandlung notwendig Beteiligten Einsicht nehmen. Eintragungen dürfen nur von dem Pflegepersonal des Pflegedienstes und von den behandelnden Ärzten vorgenommen werden. Nach Vereinbarung können Eintragungen auch vom Kunden oder anderen Pflegepersonen vorgenommen werden. Alle weiteren an der Gesundheitsversorgung des Kunden beteiligten Personen können zur schriftlichen Fixierung pflegerelevanter Informationen besondere Blätter verwenden, die der Dokumentationsmappe beigefügt werden können.

5.3 Die Pflegedokumentationsmappe ist Eigentum des Pflegedienstes. Nach Beendigung der Pflege geht sie in den Besitz des Pflegedienstes über. Der Kunde erhält auf Wunsch nach Rücksprache mit der Pflegedienstleitung eine Kopie der Dokumentationsunterlagen gegen Erstattung der Unkosten. Die Entnahme von Dokumentationsblättern ist nur den Mitarbeitern des Pflegedienstes gestattet. Die Dokumentationsmappe wird monatlich aktualisiert. Unterlagen über den Pflegeverlauf vergangener Monate werden beim Pflegedienst deponiert und können auf Verlangen von dazu berechtigten Personen nach Vereinbarung mit der Pflegedienstleitung eingesehen werden. 6. Pflegehilfsmittel Der Pflegedienst informiert die Pflegekasse über die Notwendigkeit des Einsatzes von Pflegehilfsmitteln im Haushalt des Kunden, sofern dies nicht bereits durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen geschehen ist. Der Pflegedienst berät den Kunden und seine weiteren Pflegepersonen über den Einsatz und Gebrauch der Pflegehilfsmittel und ist bei der Beschaffung und Antragsstellung behilflich. Dies gilt auch für die Wohnraumanpassung. 7. Zusammenarbeit mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen Der Pflegedienst arbeitet eng mit den behandelnden Ärzten zusammen und erbringt seine Leistungen in Abstimmung mit den ärztlichen Behandlungszielen. Der Pflegedienst wirkt mit Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen eng zusammen, um einen von diesen Einrichtungen angestrebten, fachlich notwendigen Übergang von Pflegebedürftigen in die häusliche Pflege oder umgekehrt unmittelbar sicherzustellen. 8. Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlungsweise 8.1 Die Vergütung, die der Pflegedienst für seine Leistungen erhält, ergibt sich aus der Leistungsvereinbarung ( siehe Anlage ). Bewilligte Leistungen der sozialen Kranken- und Pflegeversicherungen oder anderer Sozialleistungsträger werden vom Pflegedienst unmittelbar mit diesen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der von dem Kunden gegengezeichneten Leistungsnachweise. 8.2 Das Entgeldverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung der Vereinbarungen mit den Pflegekassen, gesetzlichen Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern ist in der Anlage beigefügt und ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages. Wenn dem Kunden eine zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten vereinbarte Erhöhung von Leistungsentgelten angekündigt wurde, kann bei

einer entsprechenden Änderung des Entgeltverzeichnisses eine Nachberechnung frühestens ab dem 1. des auf den Zugang der Ankündigung folgenden Monats durchgeführt werden. Das Recht des Kunden auf Kündigung des Pflegevertrages nach Maßgabe der Ziff. 13 bleibt unberührt. 8.3 Der Pflegedienst ist berechtigt, die Preise für Leistungen außerhalb der sozialen Kranken- oder Pflegeversicherung, sowie außerhalb der Sozialhilfe zu verändern, wenn sich Kalkulationsgrundlagen ändern und gegenüber dem Kunden begründet werden. Diese Anpassung kann durch einseitige Erklärung erfolgen. Sie ist spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich anzukündigen; auch insoweit wird auf das Kündigungsrecht nach Ziff. 13 hingewiesen. 8.4 Wird ein vereinbarter Pflegeinsatz, der vom Kunden zu vertretenden Gründen ausfallen muss, nicht spätestens bis 12.00 Uhr des Vortages vom Pflegebedürftigen abgesagt, kann der Pflegedienst vom Kunden die für den Einsatz vereinbarte Vergütung in Höhe von 75 % verlangen, sofern die Dienstzeit der Pflegekraft noch nicht begonnen hat. Falls die Pflegekraft ihren Dienst schon aufgenommen hat, kann der Pflegedienst 100 % der Vergütung verlangen. Eine im Notfall erforderliche Krankenhauseinlieferung hat der Kunde nicht zu vertreten. 8.5 Leistungen, die die Leistungspflicht der Kranken- oder Pflegekasse übersteigen bzw. von ihnen nicht abgegolten werden, hat der Kunde selbst zu bezahlen. Die Rechnungen des Pflegedienstes über die vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlenden Anteile sind zwei Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der Leistungsnachweise (s. Ziff. 5.1) monatlich, und zwar am Beginn des Monats für den Vormonat. 8.6 Wenn der Kunde Mitglied einer Privaten Krankenversicherung ist, verpflichtet er sich, die Rechnungen innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt an den Leistungserbringer zu überweisen und sich um die Rückerstattung seitens der Krankenkasse selbständig zu bemühen. 9. Haftung Der Pflegedienst haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht wurden und in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen. Er haftet nicht, wenn es ihm durch Streik, Naturgewalten, Kriegswirren oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen unmöglich geworden ist, seine Leistung zu erbringen. Die Haftung gilt auch für einen etwaigen Verlust eines nach besonderer Vereinbarung überlassenen Wohnungsschlüssels (s. Ziff. 12.2)

10. Datenschutz und Schweigepflicht Der Pflegedienst hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht im Sinne von 203 StGb, sowie geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit es zur Durchführung des Vertrages und der damit verbundenen Leistungserbringung erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Kunden gespeichert oder an Dritte (z. B. Kostenträger, ggf. Abrechnungsstelle, behandelnde Ärzte, Therapeuten, stationäre Einrichtungen etc.) übermittelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, die behandelnden Ärzte gegenüber den Mitarbeitern des Pflegedienstes von der Schweigepflicht im erforderlichen Umfang zu entbinden. 11. Vertragsänderungen Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden, z.b. wegen Veränderung des Gesundheitszustandes des Kunden etc.. Sie werden jeweils im Leistungsnachweis ( s. Anlage) vermerkt. Dabei soll auch auf Veränderung der häuslichen Betreuungssituation des Kunden geachtet werden. Änderungen sind deshalb möglichst frühzeitig vom Kunden mit dem Pflegedienst abzusprechen. Änderungen können mündlich vereinbart werden, wenn es sich um vereinzelt anfallende Leistungen handelt. Änderungen, die die Leistungsvereinbarung dauerhaft und nicht nur vereinzelt betreffen, bedürfen der Schriftform. Für den Fall, dass eine Versorgungssituation eintritt, in der die Sicherheit des Kunden nicht gewährleistet ist und eine kurzfristige Leistungsvereinbarung vorher nicht getroffen werden kann, bevollmächtigt der Kunde bzw. sein Bevollmächtigter die Pflegekräfte des Pflegedienstes schon jetzt im voraus, aus pflegefachlicher Sicht notwendigen pflegerischen Leistungen im Einzelfall zu erbringen, Dies gilt jedoch nur, wenn der Kunde nicht ausdrücklich entsprechende Leistungen ablehnt. ( nicht zutreffendes streichen). Die Leistungen sind einschließlich einer Begründung zu dokumentieren. 12. Besondere Vereinbarungen Schlüsselaushändigung/Zutrittsrecht zur Wohnung: Der Pflegedienst erhält vom Kunden zum Zwecke der Leistungserbringung nachfolgend benannte Schlüssel:

Anz. Bezeichnung Systemschlüssel O O O Der/die Schlüssel wird/werden vom Pflegepersonal sicher für den Einsatz verwahrt. Sie werden mit einer Code-Nummer gekennzeichnet. Die Zuordnung zu einer vollständigen Adresse erfolgt über ein Code-Verzeichnis, welches nur von den Pflegkräften eingesehen werden kann, Die Schlüssel werden nur für Einsatzzwecke den Pflegedienstmitarbeitern zur Verfügung gestellt. Der Pflegedienst haftet dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Verwahrung und Nutzung der Schlüssel (s. Ziff. 9.) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Wohnung nach Maßgabe der vereinbarten Einsatzzeiten auch ohne Vorankündigung betreten werden kann. 13. Beendigung des Vertrages Der Kunde bzw. sein Bevollmächtigter hat bis zu 7 Tagen nach Unterzeichnung dieses Vertrages das Recht auf Widerruf. Er schuldet dem Pflegedienst im Falle eines fristgerechten Widerrufes nur die vereinbarten Leistungen bis zum Ablauf des Tages, an dem der Vertrag widerrufen wird. Wird der Vertrag an einem Wochenende oder an einem Feiertag widerrufen, endet er mit Ablauf des nächsten Tages. Ein mündlicher bzw. fernmündlicher Widerruf muss gegenüber der Pflegedienstleitung ausgesprochen werden. Darüber hinaus endet dieser Vertrag durch Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationären Aufenthalt ( Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtungen, etc.) ruht der Vertrag, der bei Wideraufnahme bezüglich des Leistungsumfanges und der zeitlichen absprachen aktualisiert werden muss. In Bezug auf ärztl. verordnete Behandlungen(nach SGB V)enden die Vereinbarungen auch durch Ablauf oder Änderungen der Verordnung, durch Wegfall der Notwendigkeit oder Auftreten von unerwünschten Nebenwirkungen, jedoch nicht allein durch Ablehnung der Kostenübernahme seitens der Krankenkasse. Der Kunde kann den Pflegevertrag mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.die Pflegekasse wird hierüber unsererseits informiert. Der Pflegedienst seinerseits kann den Pflegevertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

Die Rechte des Kunde, oder seines gesetzlichen Vertreters bzw. des Pflegedienstes bei einer Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Jegliche Art der Kündigung bedarf der Schriftform. Ausgeliehene Pflegehilfsmittel (Rollstuhl, Toilettenstuhl, Bett, etc.)sind nach Beendigung des unserer Dienste an den Pflegedienst zurückzugeben. 14. Teilnichtigkeit Von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmung bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im übrigen unberührt. 15. Vertragsaushändigung/Unterschriften Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages nebst sämtlicher Anlagen. Der Pflegekasse des Kunden wird eine Kopie überlassen. Weitere Vertragsabschlüsse mit Kooperationspartnern, wie z.b. Essen auf Rädern, Hausnotrufsystem, Fahrdienste, etc. sind von diesem Vertrag unberührt. Sie müssen mit dem jeweiligen Anbieter selber abgerechnet werden. Ort, Datum Unterschrift Pflegedienstleitung / Stempel Ort, Datum Vertreter/Bevollmächtigter Unterschrift Kunde / oder gesetzl.

Pflegevertrag gesetzlich geschützt. Urheberrecht liegt beim Autor. Notariell abgesichert.