für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen mit registrierender Lastgangmessung Für die Nutzung des Versorgungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen (Gleichzeitigkeitsgrad) bereits berücksichtigen. 1. Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise für Liefermengen: Leistungspreise Arbeitspreise Entnahmenetzebene /kw/a /kw/a ct/kwh ct/kwh a) Hochspannung - - - - b) Umspannung HSP/MSP - - - - c) Mittelspannung (MSP) bis einschl. 2.500 h* 7,44 8,85 4,01 4,77 über 2.500 h* 101,15 120,37 0,26 0,31 d) Umspannung (MSP/NSP) bis einschl. 2.500 h* 7,92 9,42 4,80 5,71 über 2.500 h* 115,61 137,58 0,49 0,58 e) Niederspannung (NSP) bis einschl. 2.500 h* 2,66 3,17 5,97 7,10 über 2.500 h* 94,34 112,26 2,30 2,74 Erfolgt die Messung bei Netzendkunden in der Mittelspannung niederspannungsseitig, so erhöhen sich die Mengen für Leistung und Arbeit um 3 %. 2. Monatsspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise für Liefermengen: Leistungspreise Arbeitspreise Entnahmenetzebene /kw/pro Monat /kw/pro Monat ct/kwh ct/kwh a) Hochspannung - - - - b) Umspannung HSP/MSP - - - - c) Mittelspannung (MSP) 16,86 20,06 0,26 0,31 d) Umspannung (MSP/NSP) 19,27 22,93 0,49 0,58 e) Niederspannung (NSP) 15,72 18,71 2,30 2,74 Erfolgt die Messung bei Netzendkunden in der Mittelspannung niederspannungsseitig, so erhöhen sich die Mengen für Leistung und Arbeit um 3 %. Kunden mit einer im Jahresverlauf zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, bei denen im übrigen Abrechnungsjahr eine geringere oder keine Leistungsaufnahme gegenübersteht (z.b. Kunden mit saisonalem Betrieb), können alternativ zwischen dem Jahresleistungspreissystem und dem Monatsleistungspreissystem wählen. Der Kunde teilt dies vor Beginn eines Abrechnungszeitraumes verbindlich mit. Beim Monatsleistungspreissystem ergibt sich das monatliche Entgelt für die Nutzung des Netzes aus der Summe der beiden Produkte: "Monatshöchstleistung" x "Monatsleistungspreis" "Monatsarbeit" x "Arbeitspreis" Die Monatsleistungspreise entsprechen einem Sechstel des Leistungspreises pro Jahr des es unter 1. (siehe oben, Jahresbenutzungsdauer > 2500h) der jeweiligen Entnahmeebene, unabhängig von der tatsächlichen Benutzungsstundenzahl. Zur Berechnung des Arbeitsentgeltes kommt der entsprechende Arbeitspreis dieses es zur Anwendung. Die Entgelte nach Ziffer 1 und 2 verstehen sich zuzüglich Steuern und Abgaben aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Regelungen, insbesondere der Umsatzsteuer, der Konzessionsabgabe (siehe separate Aufstellung), Mehrkosten aus der Umlage gem. dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (siehe separate Aufstellung), der sog. 19-Umlage gem. 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV (siehe separate Aufstellung), der Umlage für den Belastungsausgleich von Offshore-Anlagen (siehe separate Aufstellung),der Umlage nach 18 AbLaV (siehe separate Aufstellung) sowie weitere Umlagen in der jeweils gültigen Höhe. 3. Verluste Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten abgegolten. Netzebene Verluste Mittelspannung (MSP) 0,5% Umspannung (MSP/NSP) 0,7% Niederspannung (NSP) 3,6% Seite 1 von 6
4. Blindstrom Blindstrom wird ab einem Anteil von 50 % der Wirkarbeit in Rechnung gestellt. Netzebene Arbeitspreis ct/kvarh Mittelspannung (MSP) 1,0 Umspannung (MSP/NSP) 1,0 Niederspannung (NSP) 1,0 5. Verrechnungspreis Für die Erfassung der Leistung und Arbeit wird ein separater Verrechnungspreis je Zählereinrichtung, der sich nach deren jeweiliger Ausstattung richtet, in Rechnung gestellt. 6. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energiemengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Kommune. Konzessionsabgabensätze Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV 7. Umlage KWK-Gesetz (KWKG) 1,59 1,89 0,61 0,73 0,11 0,13 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz). Sofern ein Anspruch auf die reduzierte Umlage gemäß 63 ff EEG besteht ("besondere Ausgleichsregelung"), wird diese durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber erhoben. Für die Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG 2017), für Stromspeicher ( 27b KWKG 2017) und für Schienenbahnen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderumlagen. 0,280 0,333 8. Umlage nach 19 StromNEV Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umlage nach 19 Strom NEV Für die ersten 1.000.000 kwh 0,305 0,363 Oberhalb von 1.000.000 kwh 0,050 0,060 Oberhalb von 1.000.000 kwh** 0,025 0,030 9. Offshore-Netzumlage Die Preise verstehen sich zuzüglich der Offshore-Netzumlage nach 17 f EnWG-Novelle 0,416 0,495 10. Umlage für abschaltbare Lasten Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umlage nach 18 AbLaV. 0,005 0,006 *) Benutzungsdauer=Jahresarbeit Entnahmestelle / maximale Jahreshöchstleistung **)für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangen Geschäftsjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWKG a.f.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. 1) ohne Umsatzsteuer, 2) inkl. 19 % Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise setzen eine übliche Energieentnahme aus dem Netz voraus (keine atypische Netznutzung, Einspeisung etc.). Anpassungen an die tatsächliche Entnahmesituation bleiben bei Vertragsabschluss vorbehalten. 11. Weitere Preise auf Anfrage Seite 2 von 6
für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen für Kleinkunden Für die Nutzung des Versorgungsnetzes einschließlich eines Ausgleichs für die verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise für Kleinkunden ohne Leistungsmessung. 1. Netznutzung Für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten folgende Preise für Bedarfsarten: Grundpreise Arbeitspreise /a /a ct/kwh ct/kwh Kleinkunden 21,38 25,44 5,72 6,81 Speicherheizungs- und Wärmepumpenkunden Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG 2. Verluste Netzebene Verluste Mittelspannung (MSP) 0,5% Umspannung (MSP/NSP) 0,7% Niederspannung (NSP) 3,6% Bei Belieferung an Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1b KAV Bei Belieferung von Schwachlaststrom gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1a KAV Bei Belieferung von Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 KAV - - 1,50 1,79 - - 1,50 1,79 Die mit dem Energietransport verbundenen elektrischen Verluste sind mit den Netznutzungsentgelten abgegolten. 3. Verrechnungspreis Für die Erfassung der Energiemengen wird ein separater Verrechnungspreis je Zählereinrichtung, der sich nach deren jeweiliger Ausstattung richtet, in Rechnung gestellt. Die Entgelte nach Ziffer 1 verstehen sich zuzüglich Steuern und Abgaben aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Regelungen, insbesondere der Umsatzsteuer, der Konzessionsabgabe (siehe separate Aufstellung), Mehrkosten aus der Umlage gem. dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (siehe separate Aufstellung), der sog. 19-Umlage gem. 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV (siehe separate Aufstellung), der Umlage für den Belastungsausgleich von Offshore-Anlagen (siehe separate Aufstellung), der Umlage nach 18 AbLaV (siehe separate Aufstellung) sowie weitere Umlagen in der jeweils gültigen Höhe. 4. Konzessionsabgabe Für konzessionsabgabepflichtige Energienmengen erhöhen sich die arbeitsabhängigen Entgelte um die Konzessionsabgabe an die Kommune. Konzessionsabgabensätze 1,59 1,89 0,61 0,73 0,11 0,13 Seite 3 von 6
5. Umlage KWK-Gesetz (KWKG) Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umlage aus dem Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz). Sofern ein Anspruch auf die reduzierte Umlage gemäß 63 ff EEG besteht ("besondere Ausgleichsregelung"), wird diese durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber erhoben. Für die Verstromung von Kuppelgasen ( 27a KWKG 2017), für Stromspeicher ( 27b KWKG 2017) und für Schienenbahnen ( 27c KWKG 2017) gelten Sonderumlagen. 6. Umlage nach 19 StromNEV Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umlage nach 19 Strom NEV Für die ersten 1.000.000 kwh Oberhalb von 1.000.000 kwh Oberhalb von 1.000.000 kwh* 7. Offshore-Netzumlage 0,280 0,333 0,305 0,363 0,050 0,060 0,025 0,030 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Offshore-Netzumlage nach 17 f EnWG-Novelle 0,416 0,495 8. Umlage für abschaltbare Lasten Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umlage nach 18 AbLaV. 0,005 0,006 *)für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangen Geschäftsjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 26 Abs. 2 Satz 2 KWKG a.f.). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. 1) ohne Umsatzsteuer, 2) inkl. 19 % Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise setzen eine übliche Energieentnahme aus dem Netz voraus (keine atypische Netznutzung, Einspeisung etc.). Anpassungen an die tatsächliche Entnahmesituation bleiben bei Vertragsabschluss vorbehalten. 9. Weitere Preise auf Anfrage Seite 4 von 6
Reservenetzkapazität 1. Reservenetzkapazität Für die Bereitstellung von Reservenetzkapazität gelten folgende Preise: 0 h bis 200 h 201 h bis 400 h 401 h bis 600 h Entnahmenetzebene /kw/a /kw/a /kw/a a) Hochspannung (HSP) b) Umspannung (HSP/MSP) c) Mittelspannung (MSP) 31,01 36,90 37,21 44,28 43,41 51,66 d) Umspannung (MSP/NSP) 39,60 47,12 47,53 56,56 55,45 65,99 e) Niederspannung (NSP) 74,01 88,07 88,81 105,68 103,61 123,30 1) ohne Umsatzsteuer, 2) inkl. 19 % Umsatzsteuer Seite 5 von 6
für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen Entgelte für Messstellenbetrieb inkl. Messung Für die Bereitstellung geeigneter Messeinrichtungen, die Datenerfassung und die Bereitstellung von Höchstleistung und HT- bzw. NT-Arbeitsmengen gelten die nachfolgend aufgeführten Preise. 1. Messstellenbetrieb einschließlich Messung für Entnahme und Einspeisung ohne Lastgangmessung Zählertyp /a /a /a /a /a /a /a /a Eintarifzähler 5,10 6,07 6,39 7,60 8,97 10,67 19,29 22,96 Mehrtarifzähler 18,20 21,66 19,49 23,19 22,07 26,26 32,39 38,54 2. Messstellenbetrieb einschließlich Messung für Entnahme und Einspeisung mit Lastgangmessung Zählertyp /a jährliche Messung* halbjährliche Messung vierteljährliche Messung monatliche Messung /a Alle aufgeführten Preise setzen eine übliche Energieentnahme aus dem Netz voraus (keine atypische Netznutzung, Einspeisung etc.). Anpassungen an die tatsächliche Entnahmesituation bleiben bei Vertragsabschluss vorbehalten. *Die Preise verstehen sich für Turnusablesungen im Jahreszyklus und werden für andere Ablesezyklen entsprechend erhöht. Mehrfachmessungen (häufigere Messungen, insbesondere vierteljährlich, halbjährlich und Sondermessungen) sind innerhalb eines Jahres auf Anfrage des Kunden möglich. In der Regel kommt es bei leistungsgemessenen Kunden unterjährig zu 12 Messungen. Weitere messtechnische Dienstleistungen auf Anfrage. Lastgang Messung Nieder-/Umspannung 455,36 541,88 1 ohne Umsatzsteuer 2 inkl. 19 % Umsatzsteuer Lastgang Messung Mittelspannung 562,24 669,07 Seite 6 von 6