MERKBLATT Einbau von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen und Tragkonstruktionen

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Transkript:

MERKBLATT Einbau von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen und Tragkonstruktionen IG-BSK, Interessengemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungs-Systeme Vorwort Der Inhalt dieses Merkblattes informiert über die Anwendung von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen. Es bezieht sich auf gegenwärtige Vorschriften und Bestimmungen in der Schweiz, auf der Grundlage der Bauprodukteverordnung BauPV, Bauproduktegesetz BauPG (Harmonisierte Normen), der interkantonalen Vereinbarung zum Abbau von technischen Handelshemmnissen (IVTH) und den VKF-Brandschutzvorschriften. Eine umfassende Rechtsverbindlichkeit kann aus dieser Unterlage nicht generell abgeleitet werden. Das Merkblatt soll einen Überblick über die möglichen Anwendungen von Brandschutzklappen für Vollzugsbehörden, Installateure, Fachplaner, Bauherren und Betreiber aufzeigen sowie erklären. Die Baubeteiligten sind verpflichtet, die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Anweisungen in den Dokumenten anzuwenden und umzusetzen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass die ordnungsgemässe Anwendung das geforderte Schutzziel erreicht. Schutzziel Brandschutzklappen haben die Ausbreitung von Feuer und Rauch über lufttechnische Anlagen zu verhindern. Brandabschnittbildende Bauteile sind raumabschliessende Bauteile wie Brandmauern, brandabschnittsbildende Wände und Decken, Brandschutzabschlüsse und Abschottungen. Sie müssen den Durchgang von Feuer, Wärme und Rauch begrenzen. Brandschutzklappen unterliegen der hen15650 (harmonisierte europäische Norm). Diese schreibt vor, dass die Feuerwiderstandsprüfung der Brandschutzklappe nach der EN1366-2 für jede in der Anwendung beabsichtige Einbauebene und Einbauart im akkreditieren Prüfinstitut durchgeführt werden muss. Die jeweilige Klassifizierung des Feuerwiderstandes und weitere damit zusammenhängende Angaben entsprechen der Norm EN13501-3. Die harmonisierten Normen verlangen eine gesamtheitliche Betrachtung bei der Prüfung von Brandschutzklappen. So betrachtet man bei den Brandprüfungen nicht nur die Brandschutzklappen, sondern die gesamte Tragkonstruktion wie: korrekter Wand- oder Deckenaufbau; nachgewiesener Funktionserhalt der Brandschutzklappe; spannungsfreie Montage der Brandschutzklappe; lastenfreie Auf- bzw. Abhängung der Brandschutzklappe; richtig verschlossen zwischen Brandschutzklappe und Tragkonstruktion; spannungsfreier Anschluss von Lüftungsleitungen; Der für den fachgerechten Einbau notwendige Abstand der Brandschutzklappe ist allseitig zum Baukörper zu gewährleisten. Die Brandschutzklappe ist wie geprüft so eingebaut zu montieren Die Anforderungen an den Einbau von Brandschutzklappen sind abhängig von der Tragkonstruktion (Massivwände, Decken, Brandschutzwände, Leichtbauwände usw.) einerseits und der Einbauart (Nasseinbau, Trockeneinbau, Weichschott usw.) andererseits. Jede Einbauart bzw. Situation verlangt entsprechend dokumentierte Feuerwiderstandsprüfungen für jede Brandschutzklappe (Nachweispflicht). Der Einbau von Brandschutzklappen hat exakt nach den Vorgaben des Herstellers zu erfolgen. Abweichungen gegenüber der Leistungserklärung bzw. Montageanleitung des Herstellers sind nicht zulässig.

2 IG-BSK MERKBLATT Anwendung und Einsatz von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen Einbau von BSK in Massivwand und -Decken gemäss Leistungserklärung des Herstellers Massivwand, Leistungsklasse bis EI90 S, Massivwände oder Brandwände, z.b. aus Beton, Porenbeton, Mauerwerk oder massiven Gips-Wandbauplatten nach EN12859 (ohne Hohlräume), Rohdichte 350 kg/m 3 und W 100 mm, Holzwände und -Decken. Allgemeine Vorgaben: Mindestabstände zu neben- oder übereinanderliegenden Brandschutzklappen gemäss Herstellerangaben; Leistungsklasse der Tragkonstruktion kann nicht höher sein als das schwächste Glied der Tragkonstruktion. Herstellerangaben beachten! Bedienelemente, Antriebe und Inspektionsöffnungen müssen für Instandhaltung zugänglich sein; Achslage der Brandschutzklappe gemäss Herstellerangaben; Transport und Einbauschutz erst nach dem Einbau entfernen; Vor Feuchte sowie übermässiger Wärmeeinwirkung schützen. Thermoelement löst bei 72 C aus. Sonneneinstrahlung! Spannungsfreie Montage der Klappe ist sicherzustellen; Einbauart Nasseinbau Einbauart Trockeneinbau Einbauart: Weichschott mit vollständiger Ausmörtelung: Maueröffnung gemäss Herstellerangaben mit Einbausatz: Maueröffnung gemäss Herstellerangaben erstellen Einbauöffnung gemäss Herstellerangaben erstellen mit teilweiser Ausmörtelung: Maueröffnung gemäss Herstellerangabe mit gleitendem Deckenanschluss: Maueröffnung gemäss Herstellerangabe Einbausatz gemäss Herstellerangaben an der Brandschutzklappe befestigen, in die Maueröffnung einschieben und gemäss Herstellerangaben befestigen Voraussetzungen Voraussetzungen Voraussetzungen Produkt hat Prüfung nach EN166-2 Produkt hat Prüfung nach EN166-2 Produkt hat Prüfung nach EN166-2 Mörtel gemäss Herstellerangaben Einbausatz des Herstellers verwenden Mineralwollplatten, Mineralwolleriegel und Brandschutzbeschichtungen gemäss Hersteller Mineralwolle gemäss Herstellerangabe beidseitige lastenfreie Abhängung gemäss Hersteller Einbausatz des Herstellers verwenden beidseitig elastische Stutzen (normal entflammbar) gemäss Hersteller

MERKBLATT Anwendung und Einsatz von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen IG-BSK 3 Einbau von Brandschutzklappen an die Wand und Decke gemäss Angaben des Herstellers Einbau direkt an massive Wände und Decken (Schachtwände, Schächte, Kanäle und Brandwände), z.b. aus Beton, Mauerwerk nach EN1996; massive Wand-Gipsbauplatten nach EN12589; Rohdichte 450 kg/m 3 und Wanddicke W 100 mm nur in Verbindung mit passendem Anbausatz des Herstellers. Gehäuselänge gemäss Herstellerangaben beachten, Leistungsklasse gemäss Herstellerangabe. Allgemeine Vorgaben: Mindestabstände zu neben- oder übereinanderliegenden Brandschutzklappen gemäss Herstellerangaben; nur mit Anbausatz gemäss Herstellerangaben; Leistungsklasse der Tragkonstruktion kann nicht höher sein als das schwächste Glied der Tragkonstruktion. Herstellerangaben beachten! Bedienelemente, Antriebe und Inspektionsöffnungen müssen für Instandhaltung zugänglich sein; Achslage der Brandschutzklappe gemäss Herstellerangaben; Transport und Einbauschutz erst nach dem Einbau entfernen; Vor Feuchte sowie übermässiger Wärmeeinwirkung schützen. Thermoelement löst bei 72 C aus. Sonneneinstrahlung! Spannungsfreie Montage der Klappe ist sicherzustellen; Nasseinbau Trockeneinbau Weichschott flexible Manschette nicht möglich mit Anbausatz: Maueröffnung gemäss Herstellerangaben erstellen nicht möglich einseitig notwendig Voraussetzungen Voraussetzungen Voraussetzungen Voraussetzungen Produkt hat Prüfung nach EN1366-2 bedienseitig flexible Manschette (alternativ: Lüftungsleitung aus Aluminium) Einbausatz des Herstellers verwenden Klappenblattüberstand beachten Gehäuselänge beachten ggf. Verlängerungsteil installieren keine Abhängungen an der Brandschutzklappe Potenzialausgleich montieren

4 IG-BSK MERKBLATT Anwendung und Einsatz von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen Einbau von Brandschutzklappen entfernt von massiver Wand und Decke gemäss Angaben des Herstellers Einbau entfernt von massiven Wänden und Decken (Schachtwände, Schächte, Kanäle und Brandwände), z.b. aus Beton, Mauerwerk nach EN1996; massive Wand-Gipsbauplatten nach EN12589; Rohdichte 450 kg/m 3 und Wanddicke W 100 mm nur in Verbindung mit passendem Anbausatz des Herstellers. Gehäuselänge gemäss Herstellerangaben beachten, Leistungsklasse gemäss Herstellerangabe. Allgemeine Vorgaben: Mindestabstände zu neben- oder übereinanderliegenden Brandschutzklappen gemäss Herstellerangaben; je nach Hersteller nur mit Anbausatz gemäss Herstellerangaben; Leistungsklasse der Tragkonstruktion kann nicht höher sein als das schwächste Glied der Tragkonstruktion. Herstellerangaben beachten! Bedienelemente, Antriebe und Inspektionsöffnungen müssen für Instandhaltung zugänglich sein; Achslage der Brandschutzklappe gemäss Herstellerangaben; Transport und Einbauschutz erst nach dem Einbau entfernen; Vor Feuchte sowie übermässiger Wärmeeinwirkung schützen. Thermoelement löst bei 72 C aus. Sonneneinstrahlung! Spannungsfreie Montage der Klappe ist sicherzustellen; Einbau ohne Einbausatz Einbau mit Einbausatz Weichschott flexible Manschette Einbau gemäss Herstellerangaben und Prüfung nach EN1366-2 Trockeneinbau mit Einbausatz: Einbau gemäss Herstellerangaben und Prüfung nach EN1366-2 nicht möglich einseitig notwendig Voraussetzungen Voraussetzungen Voraussetzungen Voraussetzungen Feuerwiderstandsfähige Lüftungsleitung mit nachgewiesener Produkt hat entsprechende Zulassung nur an massive Wände bedienseitig flexible Manschette (alternativ: Lüftungsleitung aus Aluminium) Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (z.b. Promat mit entsprechender Zulassung) Wandanschluss formschlüssig aber nicht kraftschlüssig Einbausatz des Herstellers verwenden Klappenblattüberstand beachten Nur an massive Wände Nur an massive Wände ggf. Verlängerungsteil installieren Abhängungen gemäss Herstellerangaben Abhängungen gemäss Herstellerangaben Potenzialausgleich montieren

MERKBLATT Anwendung und Einsatz von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen IG-BSK 5 Einbau von flexiblen Leitungsteilen oder elastischen Verbindungselementen zur Dehnungskompensation von Lüftungsleitungen Für folgende Tragkonstruktionen empfiehlt sich der Einbau von Dehnungskompensations-Massnahmen: in Leichtbauwände in Schachtwände in Leichtbauweise mit Weichschott Holzbaukonstruktionen Voraussetzung dafür ist, dass durch Massnahmen der Dehnungskompensation die im Brandfall durch Wärmedehnung oder Absturz der anschliessenden Luftleitungen entstehenden Kräfte soweit herabgesetzt werden, dass die Lage der Brandschutzklappe in Bezug auf das brandabschnittsbildende Bauteil über die Feuerwiderstandsdauer nicht verändert und die abschottende Wirkung des Weichschotts nicht beeinträchtigt wird. Hierfür ist der Einsatz von flexiblen Leitungsteilen oder elastischen Verbindungselementen ohne weiteren Nachweis geeignet. Für Brandschutzklappen müssen die flexiblen Leitungsteile und elastischen Verbindungselemente aus brennbaren Materialien bestehen, welche unter Brandeinwirkung eine vollständige Trennung von Brandschutzklappe und angeschlossener Luftleitung sicherstellen. Der Potenzialausgleich (Erdung) zur Überbrückung des nichtleitenden elastischen Teiles der Verbindungselemente darf steckbar ausgeführt werden. Dies kann z.b. durch Steckverbindungen wie Flachsteckverbindungen, AMP Stecker und dergleichen im Kabel erreicht werden, die im Falle des Leitungsabsturzes selbsttätig getrennt werden. Bei Verwendung von flexiblen Leitungen aus leitendem Material (z.b. Alu-Flexschläuche) als elastisches Verbindungselement ist sicherzustellen, dass nur solche flexible Leitungen zum Einsatz kommen, die eine vollständige Trennung der angeschlossenen Leitungen im Brandfall ermöglichen. Flexible Leitungen (Schläuche) mit integrierter Drahtspirale sind für den Einsatz als elastisches Verbindungselement bei Brandschutzklappen nicht geeignet. Bei Verwendung von Dehnungskompensatoren aus elektrisch leitendem Material (z.b. Aluminium) ist kein zusätzlicher Potenzialausgleich erforderlich. Trotz Dehnungskompensation ist die Klappe so an der Wand oder der Decke zu befestigen, dass sie im Brandfall durch ihr Eigengewicht nicht ihre Einbaulage verändert und eventuell vorhandene Abschottungen während des Normalbetriebes der lufttechnischen Anlagen (ohne Brandbelastung) weder beeinträchtigt noch beschädigt werden. Diese dürfen jedoch die Einbaulage der Brandschutzklappe im Brandfall nicht beinträchtigen. Der flexible Bereich muss im eingebauten Zustand die Leitungslänge in Schubrichtung kompensieren und im gestreckten Zustand mindestens 100 mm betragen.

IG-BSK Interessengemeinschaft Brandschutz- und Entrauchungs-Systeme MERKBLATT Anwendung und Einsatz von Brandschutzklappen in brandabschnittsbildenden Bauteilen Grundsätzliches Unterlagen: Der Hersteller stellt bei Lieferung der Brandschutzklappe die technische Dokumentation als Einbau-, Montage- und Betriebsanleitung zur Verfügung. Zudem wird die Leistungserklärung (DoP) zum entsprechenden Produkt bereitgestellt, sowie die VKF-technische Auskunft (optional) ausgehändigt. Diese Unterlagen sind bei Abnahme der zuständigen Behörde durch den Installateur zur Verfügung zu stellen. Dazu Folgendes im Detail: Technische Dokumentation (Einbau-Montage-und Betriebsanleitung): Die technische Dokumentation beschreibt das Produkt und die Verwendung. In dieser wird genau beschrieben, wie die Brandschutzklappe einzubauen ist. Generell gilt: Wie geprüft, so eingebaut! Das heisst: Die Brandschutzklappe darf nur installiert werden, wie diese geprüft wurde und dies in der technischen Dokumentation beschrieben ist. Eine abweichende Einbausituation ist nicht zulässig. Es darf nur die technische Dokumentation der zugehörigen Brandschutzklappe angewandt werden. Einbaudetails unterschiedlicher Hersteller können abweichen. Zudem wird in der technischen Dokumentation die Betriebsanweisung der Brandschutzklappe, sowie deren Wartungs- und Unterhaltsarbeiten beschrieben. Die technische Dokumentation verweist auf die zugehörige Leistungserklärung, gibt die Klassifizierung der Brandschutzklappe an und verweist auf die angewandten Normen. Die Brandschutzklappe muss der hen15650 entsprechen, nach EN1366-2 und in Tragkonstruktionen nach EN1363-1 geprüft, sowie nach EN13501-3 klassifiziert sein. Elektrische Antriebe gehören zur geprüften Einheit und müssen in der technischen Dokumentation beschrieben sein. Es dürfen nur die beschriebenen Antriebe eingesetzt werden. Die technische Dokumentation ist ein offizielles Dokument des Herstellers und darf in irgendeiner Form, auch auszugsweise, nicht abgeändert werden. Leistungserklärung (DoP): Die Leistungserklärung erstellt der Hersteller. Als Kennzeichen zur Identifikation ist das CE Kennzeichen auf dem Produkt angebracht. Weiterhin wird der Verwendungszweck angegeben, der Hersteller, das bezeichnete Produkt, die notifizierte Stelle der Erstprüfung, sowie die erklärte Leistung. Diese enthält die wesentlichen Merkmale und verweist auf die harmonisierten technischen Spezifikationen der angewandten Normen. VKF technische Auskunft: Dieses Dokument gibt Auskunft über die Anwendbarkeit gemäss den schweizerischen Brandschutzvorschriften. Die VKF prüft die eingereichten Unterlagen des Herstellers auf Anwendung des Produktes und den angewandten Prüfbestimmungen. Daraufhin erstellt die VKF eine technische Auskunft. Die «VKF Technischen Auskünfte» werden im VKF-Brandschutzregister publiziert und von allen Brandschutzbehörden als Nachweis für die Anwendung akzeptiert. Somit entfällt das Vorweisen von weiteren Dokumenten. Haftung: Hersteller Der Hersteller unterliegt dem Bauproduktegesetz und haftet für das Produkt und das Inverkehrbringen. Installateur Der Installateur, der die Brandschutzklappe installiert, haftet für deren Einbau und damit mit der Verwendung des Produktes. Betreiber Die Instandhaltung und Wartung von Brandschutzklappen (Sicherheitstechnische Anlagen und Komponenten) ist eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherren oder Betreibers im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Sie ist ausserdem Grundvoraussetzung für Gewährleistungsansprüche und Versicherungsleistungen. Schlusswort Das von der IG-BSK erstellte Merkblatt dient zum besseren Verständnis für alle am Bau Beteiligten. Die Umsetzung der beschriebenen Inhalte garantiert, dass der Einbau von Brandschutzklappen in verschiedensten Tragkonstruktionen korrekt, betriebssicher und wirksam umgesetzt werden. Generell gilt der Grundsatz: «Wie geprüft, so eingebaut». Es gelten im Allgemeinen die VKF Brandschutzvorschriften. Weitere Informationen: www.ig-bsk.ch