TFK News 2017 (zusammengefasste Neuerungen und Wissenswertes zur Talentförderklasse Solothurn, weitere, vollständige Informationen entnehmen Sie bitte dem Konzept, aktuelle, letzte Fassung) 1. Neues Auswahlkriterium ab 2016 im Aufnahme- und Requalifikationsverfahren Die Talentförderklasse mit dem reduzierten Schulunterricht und mehreren Lernniveaus in derselben Klasse fordert von den Talenten im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten erhöhte Leistungen. 2014 mussten 3 Talente die Talentförderklasse verlassen, weil sich in ihrem Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten grosse Mängel gezeigt haben und diese trotz Vereinbarungen nicht nachhaltig verbessert werden konnten. Im Aufnahmeverfahren ab 2015 wurde nun präventiv ein Kriterium Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten eingeführt, das Rückmeldungen von der abgebenden Lehrperson dazu einbaut. Weiter wird für Sportler ab 2016 mind. eine jährliche sportärztliche Untersuchung vorausgesetzt, um der Gesundheitsförderung der Talente genügend Rechnung zu tragen. Hier die überarbeiteten Aufnahmebedingungen und die Auswahlkriterien: Aufnahmebedingungen (diese Bedingungen müssen erfüllt sein!) - Wöchentlicher aufwand von mind. 10 h nachgewiesen - Für Sportler: eine jährliche sportärztliche Untersuchung wurde durchgeführt. Auswahlkriterien (dient der Einstufung der Talente, in dieser Reihenfolge) a. Talenteinstufung I. International II. Elite National III. Förderstufe National IV. Förderstufe Regional V. (Förderstufe Lokal). In den letzten Jahren lag der Aufnahmeschnitt immer inmitten der regionalen Talente, so dass lokale Talente kaum eine Aufnahmechance haben dürften. b. Falls von der gleichen Sportart eine grosse Anzahl Kandidaten in gleicher Stufe vorliegen kann vom kantonalen oder regionalen Verband eine zusätzliche Priorisierung eingeholt werden. c. Einschätzung der Primarlehrperson bezüglich ausgewählten Kriterien im Arbeits- Lern- und Sozialverhalten d. Sinnvolle Lösung A. Falls gleiche Förderstufe können Kandidaten mit sinnvollerem Dreieck (Schule, ort, Wohnort) priorisiert werden. B. Die Nutzung von Morgentrainingsfenstern zum Training bzw. die Vereinbarung mit den Sportpartnern. e. Als letztes Kriterium kann der Anmeldetermin miteinbezogen werden. Die Einreihung von sportlichen Talenten geschieht durch die Sportfachstelle des Kantons Solothurn. Die Einreihung von musischen und gestalterischen Talenten übernimmt seit 2015 das Amt für Bildung und Kultur mit Hilfe von Experten im jeweiligen Bereich.
2. Unveränderte Rahmenwochenpläne (Änderungen und Detailverschiebungen vorbehalten) 7. Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 fenster 3-08:30 09:10 09:20 10:05 10:25 11:10 11:15 12:00 2 4 12:55 13:40 Info, frei im 13:45 14:30 Wechsel (EESA, KLP) 8. Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08:30 09:10 -fenster 1 09:20 10:05 (Info) 10:25 11:10 (HW) -fenster 2 11:15 12:00 (TG) -fenster 1 -fenster 2 12:55 13:40 13:45 14:30 (EESA, KLP)
9. Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 1 + 08:30 09:10 09:20 10:05 1 + 10:25 11:10 11:15 12:00 + 2 + (Info/Tast) + 2 (HW) 12:55 13:40 13:45 14:30 (selbstgesteuertes Lernen) + (TG/TZ) 3. Zusätzlicher Grund für Ausscheiden: Mangelhaftes Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Von den Absolventen der Talentförderklasse wird erwartet, dass diese in der Schule eine leistungsbereite Haltung und vorbildliches Verhalten zeigen, gerade weil der Besuch der TFK ein grosses und kostenintensives Privileg darstellt. Die Beurteilung des Verhaltens in der Schule basiert auf dem Laufbahnreglement des Kantons Solothurn. Konkret wird von den Schülern erwartet, dass sie bei allen Kriterien (vergleiche Laufbahnreglement und Zeugnis, bei Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten ) zu jeder Zeit mindestens die Beurteilung trifft zu haben. Negative Abweichungen davon können folgende Massnahmen nach sich ziehen: 1. Die Klassenlehrperson führt ein Gespräch mit Eltern und Schüler und es wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beschreibt, welche Veränderungen erwartet werden. 2. Wird die Vereinbarung unter Punkt 1 nicht erfüllt, führt der Talentkoordinator ein weiteres Gespräch mit Eltern und Schüler und es wird eine zweite, schriftliche Vereinbarung getroffen. 3. Wird die zweite Vereinbarung wiederum nicht erfüllt, kann dies ein Ausscheiden aus der TFK zur Folge haben, im Normalfall auf Ende Semester, in besonderen Härtefällen auf Ende Quartal. Diese Ergänzung zum Konzept trat ab dem 24.2.2014 in Kraft.
4. Transport- und Verpflegungskosten Im Kanton Solothurn können die zusätzlichen Verpflegungs- und Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch durch den Kanton übernommen werden. Das Vorgehen ist so, dass die Eltern in der Wohnortgemeinde diese Kosten angeben, diese den Anspruch prüft und dann mögliche Kosten beim Kanton zurückverlangen können. Ein Merkblatt vom Volksschulamt des Kantons Solothurn kann dazu gedownloadet werden. In anderen Kantonen gelten dazu andere Regelungen, teilweise werden dafür keine Kosten übernommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen Stellen (z. B. Kanton Bern Sportfachstelle.) 5. Schulisches Begabungsförderung-Projekt Learn&earn - TFK Solothurn bleibt ein Standort für SEK E und B - Schüler, die als SEK P Schüler eingestuft wurden oder eine schulische Hochbegabung haben, können mit
dem flexiblen System der TFK ihrer schulischen Begabung entsprechend gefördert werden. - Die TFK hat bereits Erfahrung mit Talenten, die ab der 8. Klasse oder ab der 9. Klasse ins Gymnasium wechselten. - Die TFK sammelt momentan Erfahrung mit der Förderung Hochbegabter. - Der Weg ins Gymnasium ab der 8. oder 9. Klasse ist via TFK möglich. - Hochbegabte ohne zusätzliche, sportliche oder musische Begabung können momentan nicht in die TFK aufgenommen werden. - Die geringere schulische Belastung ermöglicht die optimale Talentförderung neben der Schule. - Die gezielte Förderung lässt alle schulischen Wege offen. - Die Talente erarbeiten sich ihre Freiheiten mit guten schulischen Leistungen und Selbstständigkeit. Für mehr Infos nehmen Sie Kontakt auf mit: Stefan Kohler, Talentkoordinator, stefan.kohler@stadtschulen.ch, 079 934 96 44 6. Vereinbarungen mit Sportpartnern Zusammen mit der Stiftung Leistungszentrum Solothurn hat die Talentförderklasse Solothurn begonnen mit wichtigen Sportpartnern Vereinbarungen zu treffen, die die Zusammenarbeit und die gegenseitigen Angebote regeln, so dass für das Talent eine möglichst sinnvolle und koordinierte Gesamtförderung möglich ist. Die Angebote sind so aufeinander abgestimmt und bringen so den grösstmöglichen Nutzen. Die Vereinbarung soll für alle Beteiligten einen Mehrwert darstellen. Diese Vereinbarung ist für der Sportpartner an gewisse, zu erfüllende Bedingungen geknüpft, wie das führen von Morgentrainings in den vorgesehen n durch professionell ausgebildete Trainer, etc. Talentförderklasse und Stiftung beabsichtigen weitere Vereinbarungen mit Sportpartnern zu treffen. Interessierte, zukünftige Sportpartner wenden sich bitte an: Stefan Kohler, stefan.kohler@stadtschulen.ch Roland Richner, roland.richner@lzso.ch Bisher sind folgende Institutionen Sportpartner mit Vereinbarung: - FC Solothurn (Jungen) - Tropical MTB Racing Team (Jungen und Mädchen) - Kunstturnvereinigung des Kantons Solothurn (Jungen) - Tennisakademie Solothurn (Jungen und Mädchen) - Swim Regio Solothurn (Jungen und Mädchen) - Talentförderung Triathlon TFT (Jungen und Mädchen)