Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung

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1 Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung

2 Ziele Die Eltern und Teilnehmenden kennen das Übertrittsverfahren kennen die Schultypen der Sekundarstufe I

3 Schulkreis OWO Derendingen Luterbach DeLu 11 Gemeinden oz13

4 Merkmale der Sekundarschultypen 9. Schuljahr Berufsbildung Maturitätsschule 8. Schuljahr 30-40% 40-50% 15-20% 7. Schuljahr Sek B Sek E Sek P 6. Schuljahr Primarschule

5 Das Übertrittsverfahren im Detail Sek B 5. & 6. Klasse 1. bis 4. Klasse Übertrittsverfahren Sek E Sek P

6 Wie sieht das Verfahren aus? 1. Empfehlung der Lehrperson nach einheitlichen kantonalen Grundlagen (Laufbahnreglement 19) 2. Der Übertritt wird regional im Schulkreis koordiniert: Gemeinsame Leistungstests Zusammenarbeit ist gestärkt, die Beurteilung von Leistungen ist geeicht. 3. Die Eltern und Schülerinnen und Schüler werden in das Verfahren miteinbezogen. 4. Bei Uneinigkeit kann an kantonaler Kontrollprüfung teilgenommen werden.

7 5. Klasse November à Jan. März à Juni à Informationselternabend Standortgespräch 1 Check P5 Empfehlungsgrundlagen 6. Klasse Oktober à Nov. Dez. à Infoanlass: Anforderungsprofile Sek I Standortgespräch 2 Fachliche Leistungen Deutsch, Mathe und Sachunterricht bis Mitte März (Ende KW 10) Leistungen und deren Entwicklung in allen Fächern Beurteilungsbogen LAV März à Übertrittsgespräch Empfehlung Klassenlehrperson 2018 Übertritt Primarschule Sek I

8 März à Übertrittsgespräch Einverstanden mit der Empfehlung der LP nein ja 6. Klasse Ende März à April / Mai à Kontrollprüfung Ergebnis Schulleiterkonferenz Entscheid Anmeldung an die Kontrollprüfung möglich Antrag an die Schulleiterkonferenz gemäss Empfehlung LP April / Mai à Übertrittsverfügung Mai à Beschwerdemöglichkeit an das DBK -10 Tage nach Erhalt der Verfügung Teilnahme an der Kontrollprüfung spielt keine Rolle

9 Welche Grundlagen werden dabei verwendet? Laufbahnreglement - 19 Empfehlungsgrundlagen Abs.1 Grundlagen für die Zuteilungsempfehlung in ein bestimmtes Anforderungsniveau bilden: a) die Beurteilung der fachlichen Leistungen: der ungerundete Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsche Sprache, Mathematik und Sachunterricht (in Zehntelsnoten ausgedrückt) in der sechsten Klasse der Primarschule im Zeitraum von August bis Ende der 10. Kalenderwoche; b) Die Gesamteinschätzung der Leistungen und der Leistungsentwicklung in allen Fächern; c) Die Gesamteinschätzung des Arbeits- und Lernverhaltens bezogen auf die Profile der Anforderungsniveaus B, E und P. Abs.2 Die Klassenlehrperson hält die Zuteilungsempfehlung im Antragsformular fest.

10 Beurteilung fachlicher Leistungen Fachliche Leistung in den Fächern: Deutsch Mathematik Sachunterricht Grundlage für eine Zuteilung in ein bestimmtes Anforderungsniveau der Sekundarschule sind die fachlichen Leistungen (Noten) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Die drei Noten werden in Zehnteln ausgedrückt. Die Zuteilung in ein Anforderungsniveau richtet sich nach dem ungerundeten Durchschnitt aus den drei Noten: Ø Sek P: 5.2 und höher Ø Sek E: 4.6 und höher Ø Sek B: tiefer als 4.6 Zeitraum: Beginn 6. Klasse bis Mitte März (Ende KW 10)

11 Empfehlungs- und Antragsformular Fachliche Leistung in den Fächern: Deutsch Mathematik Sachunterricht x Die Lehrperson weist die drei Noten (Deutsch, Mathematik und Sachunterricht) auf dem Empfehlungs- und Antragsformular aus.

12 Leistungen und Entwicklungen in allen Fächern Leistung und Leistungsentwicklung in allen Fächern In einer ganzheitlichen Beurteilung fliessen alle Fächer in der Beurteilung ein. Die Lehrperson gibt eine Empfehlung für ein Anforderungsniveau anhand der Leistung in allen Fächern ab. Wichtig ist dabei die Leistungsentwicklung des Schülers / der Schülerin.

13 Empfehlungs- und Antragsformular Leistung und Leistungsentwicklung in allen Fächern Die Lehrperson schätzt die Leistung und Leistungsentwicklung auf dem Empfehlungs- und Antragsformular ein. Die Breite kann variieren, je nachdem wie unterschiedlich die Leistung in den verschiedenen Fächern ist.

14 Arbeits- und Lernverhalten bezüglich B, E oder P Arbeits- und Lernverhalten bezogen auf die Profile B, E und P Im Übertrittsverfahren wird das Arbeits- und Lernverhalten beurteilt. Dabei orientieren sich die Kriterien an den Anforderungsniveaus der Sek B, E und P. Dieser Prozess beginnt bereits in der fünften Klasse. Die Eltern, Schülerinnen und Schüler und die Lehrperson schätzen gemeinsam das Arbeits- und Lernverhalten ein.

15 Arbeits- und Lernverhalten bezogen auf die Profile B, E und P Einschätzungsbogen: Arbeits- und Lernverhalten

16 Bereiche im Einschätzungsbogen Arbeits- und Lernverhalten bezogen auf die Profile B, E und P Die gemeinsame Einschätzung bezieht sich auf 4 Kompetenzen und Bildungsbereiche: Leistungsbereitschaft und Leistungen Ausdrucksvermögen und Textverständnis Transfer und Umsetzung Arbeits- und Lernverhalten

17 Eintrag im Empfehlungs- und Antragsformular Arbeits- und Lernverhalten bezogen auf die Profile B, E und P Auf Grundlage des Einschätzungsbogens wird das Arbeits- und Lernverhalten auf dem Empfehlungs- und Antragsformular festgehalten.

18 Zusammenzug im Empfehlungs- und Antragsformular 4,9 5,4 5,1 5,13

19 Spezielle Fälle Laufbahnreglement - 21 Spezielle Fälle Abs. 1 Die Klassenlehrperson kann in speziellen Fällen, insbesondere bei Schulwechsel, Krankheit, schwierigen familiären Verhältnissen oder Fremdsprachigkeit von den Notenwerten für die Sekundarschule E (4,6) und P (5,2) abweichen. Ø Da die Aufzählung nicht abschliessend ist, sind auch «Die Gesamteinschätzung der Leistungen und der Leistungsentwicklung» und «Die Gesamteinschätzung des Arbeits- und Lernverhaltens» mögliche Begründungen für eine von den Notenwerten abweichende Zuteilung. Ø Alle speziellen Fälle müssen schriftlich begründet sein.

20 Mit der Empfehlung nicht einverstanden 4,9 5,4 5,1 5,13

21 Kontrollprüfung - Falls die Eltern mit der Empfehlung nicht einverstanden sind, haben die Eltern die Möglichkeit, das Kind zu einer Kontrollprüfung anzumelden. - Kontrollprüfung: - Je eine Prüfung in Deutsch und in Mathematik - Regionale Durchführung vor den Frühlingsferien - Lernziele sind transparent und richten sich nach dem Stoff der Primarschule. - Für die Zuteilung gelten die definierten Notenwerte. - Der Kanton ist zuständig für die Planung und Durchführung der Kontrollprüfung.

22 März à Übertrittsgespräch Einverstanden mit der Empfehlung der LP nein ja 6. Klasse Ende März à April / Mai à Kontrollprüfung Ergebnis Schulleiterkonferenz Entscheid Anmeldung an die Kontrollprüfung möglich Antrag an die Schulleiterkonferenz gemäss Empfehlung LP April / Mai à Übertrittsverfügung Mai à Beschwerdemöglichkeit an das DBK -10 Tage nach Erhalt der Verfügung Teilnahme an der Kontrollprüfung spielt keine Rolle

23 Wichtig - Empfehlungsverfahren und nicht Prüfungsverfahren - Erweiterte Kriterien ermöglichen eine ganzheitliche Beurteilung des Schülers oder der Schülerin. - Erziehungsberechtigte wirken im Rahmen der Standort- und Übertrittsgespräche mit. Kenntnis der Anforderungsprofile Sekundarstufe I

24 Wie geht es nach der Zuteilung weiter? Sek B 5. & 6. Klasse 1. bis 4. Klasse Übertrittsverfahren Sek E Sek P

25 Durchlässigkeit in der Sekundarstufe I Schüler sind definitiv in einer Abteilung. Wechsel sind später noch möglich. Sek B Sek E Sek E Sek P

26 Übertritt 2018 Informationsveranstaltung Übertritt Primarschule Sek I

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