Konzept. Talentförderklasse. an der Sekundarstufe I, Sek E/B der Stadtschulen Solothurn für das Schuljahr 2016/17

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1 Konzept Talentförderklasse an der Sekundarstufe I, Sek E/B der Stadtschulen Solothurn für das Schuljahr 2016/17 neunte Fassung, sk,

2 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2. Ausgangslage 3. Ziele 4. Massnahmen 5. Trägerschaft 6. Rahmenbedingungen für Talentförderklasse 6.1. Grundidee 6.2. Möglicher Wochenplan für die Talentförderklasse 6.3. Lektionstafel für die Talentförderklasse Sek E/B 6.4. Bedarfsorientierter Stütz- und Förderunterricht (BSF) 6.5. Qualifikation 6.6. Eintritt 6.7. Ausscheiden 6.8.Kosten 6.9.Mittagsbetreuung Transport- und Verpflegungskosten Zusammenarbeit Eltern, Schule, Trainer 7. Pädagogische Umsetzung Anhänge: 1. Bedingungen für Anerkennung als Swiss Olympic Partner School 2. Unterstützung und Zusammenarbeit 3. Auszug aus Vollzugsverordnung für Volksschulgesetz 4. Mögliche Elemente der Talentförderklasse 5. Einstufungssystem beim bedarfsorientierten Stütz- und Förderunterricht 6. RRB Talentschulen 7. Pädagogisches Konzept der Sekundarstufe I der Stadt Solothurn

3 2. Ausgangslage Bis Juli 2012 war es so, dass die Bezirksschule Schützenmatt in Solothurn (sportlich) talentierte Schüler/-innen der Stadt Solothurn sowie talentierte Auswärtige in den Regelklassen geschult und diese für deren Trainingszeiten je nach Umfang vom durch Kanton oder Schule dispensiert wurden. Es waren dies Spitzensportler/-innen aus dem Kunstturnen, Eishockey, Schwimmen, etc. Die Erfahrungen waren zwar positiv, bei einem grossen Teil der Sportler/-innen wurde aber sichtbar, dass die Dispensationen alleine v.a. die erhöhte Gesamtbelastung nicht auszugleichen vermochten und immer ein unerfüllter Bedarf an schulischem Stützunterricht und an Förderung blieb. Mit der Lancierung der Stiftung Leistungszentrums Solothurn musste nun von einer vermehrten Nachfrage eines spezifisch auf das Training abgestimmten Schulprogramms ausgegangen werden. Recherchen zeigten, dass sich Angebote in der Nähe von Solothurn für regionale und nationale Spitzensportler/-innen auf der Sekundarstufe I auf ausserkantonale Schulen, wie Biel (BE), Bern (BE), Huttwil (BE), Pratteln (BL), Buchs-Rohr (AG) beschränkten. Es bestand also in der Region, wie auch im Kanton Solothurn eine Lücke, was die schulische Förderung für talentierte Schüler/-innen auf der Sekundarstufe I betrifft. Aus diesen Gründen waren die zuständigen Personen der Sportfachstelle des Kantons Solothurn an die Schuldirektion und die Schulleitung vor Ort gelangt, mit der Anfrage, die Schaffung einer Talentförderklasse Sekundarstufe I Niveau B/E zu prüfen. Die Stadt Solothurn drängte sich für die Führung einer Talentförderklasse aus verkehrstechnischen Gründen geradezu auf, da v. a. aus dem Radsport zunehmend auch ausserkantonale Athlet/-innen in Solothurn in die Schule gehen würden. Im April 2011 wurde ein Regierungsratsbeschluss RRB Talentschulen verabschiedet. Dieser besagt, dass Die Förderung besonderer Begabungen im Volksschulalter kann unter anderem durch den Aufbau und Betrieb spezieller Talentschulen erfolgen. Die geltenden Bestimmungen des Volkschulgesetzes, der Vollzugsverordnung und des Lehrplans enthalten Hindernisse und Hemmnisse für die intensive Schulung und die Förderung besonderer Begabungen in den Bereichen Sport, Musik, bildende Künste u. ä. Namentlich die Bestimmungen über die jährliche Schulzeit (VSG 10) schränken die angemessene, gleichzeitige Verfolgung der schulischen Ziele und der schon im Primarschulalter anzusetzende Förderung besonderer Begabungen ein. Im Schuljahr 2012/13 wurde an der Schule Schützenmatt die 1. Talentförderklasse gestartet. Basierend auf diesem RRB bietet die Stadt Solothurn für städtische, kantonale und ausserkantonale begabte Schüler/-innen in den Bereichen Sport, Musik und bildende Künste ein Schulangebot der Sek I an, welche nebst dem Vermitteln der schulischen Inhalte intensives Training bzw. üben zulässt. (Anhang 6) Hinweise: Da Anfragen aus dem Bereich Sport erfolgt ist, sind die Formulierungen vom Konzept v.a. auf den Sport ausgerichtet. Das Konzept wurde zunächst für den Sport geschaffen. Es sollen aber auch musische und gestalterische Talente die Möglichkeit zur Aufnahme haben.

4 3. Ziele Talentierte Schüler/-innen der Sekundarstufe I werden in der Stadt Solothurn entsprechend ihrer zeitlichen Verfügbarkeit und ihrem schulischen Niveau gezielt schulisch gefördert. Die inhaltlichen Aspekte entsprechen dem sstoff der entsprechenden Regelklassen. Die Sekundarstufe I E/B, der Stadtschulen Solothurn erfüllt die Bedingungen, um als Swiss Olympic Partner School oder Swiss Olympic Sport School anerkannt zu werden. (Anhang 1) Hinweise: Bei der Berufsschule ist ein Angebot vorhanden. Die Zuständigkeit liegt beim Kanton. Bei der Sekundarstufe I im Niveau P wird ein Angebot erst mittelfristig in Angriff genommen werden. Zuständig ist der Kanton.Beim MAR-Gymnasium wird seit Längerem ein Angebot mit einer Verlängerung der Schulzeit um 1 Jahr durchgeführt. Zuständig ist der Kanton. 4. Massnahmen Für die Sekundarstufe I, Sek B und E: - Es wird in Solothurn eine Talentförderklasse gemischt Sek E und B geführt. - Der wird entsprechend dem Niveau der Schüler/-innen individualisiert gestaltet und orientiert sich inhaltlich am sstoff der Regelklassen. - Im Wochenplan der Schüler/-innen der Talentförderklasse werden Freiräume für Training, Wettkampf, regenerative Massnahmen und die Wegzeiten von der Schule zum Training geschaffen. - Zusätzlich zum Regelunterricht ergänzen bedarfsorientierte, schulische Stützund Fördermassnahmen das Angebot. - Talente, die in die SEK P eingeteilt wurden, können die TFK als Sek E Schüler besuchen, werden individualisiert gefördert und der Weg ins Gymnasium ist regulär nach der 3. SEK möglich, in Ausnahmefällen auch von der 8. Klasse. Mit der Talentförderklasse Sek E/B soll inhaltlich die Norm -Ausbildung mit Freiräumen für Training, Wettkampf, Regeneration und bedarfsorientierten Stütz- und Fördermassnahmen geboten werden. 5. Trägerschaft Gestützt auf die Erkenntnis, dass im heutigen Leistungssport (Musik, Kunst) der Anschluss an ein nationales oder internationales Spitzenniveau nur noch erreicht werden kann, wenn die spezifische Förderung junger Sportler/-innen bereits auf der Sekundarstufe I einsetzt, planten die im Folgenden erwähnten Träger gemeinsam an der Sekundarstufe I in Solothurn ein schulisches Angebot, dessen Struktur und pädagogisches Konzept auf talentierte Schüler/-innen ausgerichtet sein sollte. Trägerschaft Schulbetrieb Die Stadt Solothurn, vertreten durch den Gemeinderat und die Schuldirektion stellt die Finanzierung, den Schulbetrieb sowie die Unterichtsqualität sicher. Die Sportfachstelle des Kantons Solothurn und das Volksschulamt unterstützen die Stadt Solothurn in diesem Vorhaben. Trägerschaft Trainingsbetrieb Die Verantwortung für den Trainings-/Uebungsbetrieb tragen die beteiligten Verbände und Vereine. Sie stellen die personellen Ressourcen für die qualifizierte Ausbildung der Talente sicher und organisieren den Trainingsbetrieb. In Zusammenarbeit mit der Stiftung Leistungszentrum Solothurn bietet die Sekundarstufe I Solothurn wöchentlich in den Trainingsfenstern, z.b. Techniktrainings für Moun-

5 tainbiker, Leichtathleten, etc. an. Weitere Angebote könnten hinsichtlich der Qualifikation als Swiss Olympic Sport School folgen. Die Stadt Solothurn ist verantwortlich für den Schulbetrieb und die schulische Förderung. Die Verbände und Vereine sind dies im Normalfall für den Trainingsbetrieb. (Anhang 2) 6. Rahmenbedingungen für die Talentförderklasse 6.1 Grundidee: Die Schulzeit der Sek I von 3 Jahren wird nicht verändert. Übertritte innerhalb der Sekundarstufe I, in Schulsysteme anderer, benachbarter Kantone und in die Sekundarstufe II können dadurch regulär erfolgen. Die Stundentafel ist so angepasst worden, dass der obligatorische gemäss den Richtlinien für Swiss Olympic Partner Schools 25 Lektionen pro Woche beträgt. Vermehrte selbstständige Arbeit zuhause, mehr Hausaufgaben und bedarfsorientierter Stütz- und Förderunterricht sollen die durch Trainingsabwesenheit fehlende Zeit in der Schule ersetzen. Der findet an der Sekundarstufe I in Solothurn statt, fast ausschliesslich im Schulhaus Schützenmatt. Ausnahme ist momentan nur der Hauswirtschaftsunterricht, der im Schulhaus Hermesbühl stattfindet. Es wird pro Jahrgangsstufe eine gemischte Sek E/B Klasse geführt. Der anzustrebende Durchschnitt gemäss kantonalen Richtlinien differiert von 16 Schüler/-innen bei der Sek B und 22 Schüler/-innen bei der Sek E. Als Klassengrösse wird 22 Schüler/-innen (bei reiner E-Klasse) angestrebt, je nach Zusammensetzung der Klasse und nach B-Schüler/-innen Anteil etwas tiefer. Im Normalfall sind dies 20 Schüler/- innen. Die Jugendlichen der Talentförderklasse besuchen in der Regel am Vormittag während 5 Lektionen gemeinsam den obligatorischen /BSF- (7. bzw. 8. bzw. 9. Klasse). Hier wird die Grundlage für die individuelle, selbstständige Arbeit gelegt. Ueber Mittag soll zumindest die selbstständige Verpflegung in der Schule ermöglicht werden. Ein schulisches Verpflegungsangebot kann erst bei einer Zahl von Interessenten mit den Lieferanten überprüft werden. In der 2. Mittagslektion und teilweise am Nachmittag findet meist obligatorischer statt. Die Wahlfächer sind, gemeinsam mit den regulären Parallelklassen in Randstunden und am Nachmittag angesiedelt. 3 Jahre, evt. Sek E/B Klasse gemischt, total 25 Lektionen obligatorischen pro Woche, mittags individuelle Verpflegung, Stütz- und Förderunterricht 0 bis 8 Lektionen wöchentlich je nach Bedarf. (Anhang 5)

6 6.2 Wochenpläne für die Talentförderklasse alle 3 Schuljahre Die Rückmeldungen aller Beteiligten und die kantonalen Lektioneneinsparungen haben zu weiteren kleinen Veränderungen in den Wochenplänen geführt. Die Wochenpläne sind komplett und aufeinander abgestimmt worden. Somit sind Synergien, Austausch und Zusammenarbeit in den BSF-Lektionen und in den EESA- bzw. Klassenlehrerlektionen möglich geworden. Wir erhoffen uns dadurch einen weiteren Qualitätsanstieg in der individuellen Förderung. Die Individualisierung und selbständige Arbeit erreicht im 9. Schuljahr ihren Höhepunkt. 0-8 Lektionen BSF und 4 Lektionen Lernatelier können in 12 Lektionsgefässen in Absprache mit der Klassenlehrperson frei eingeteilt werden. Das Lernatelier ist obligatorisch und die BSF-Lektionen werden je nach persönlichem Bedarf eingesetzt. Der Fokus liegt auf der individuellen Förderung hinsichtlich der persönlichen schulischen und beruflichen Ziele. Zusätzlich dazu kommt der Dienstagnachmittag mit dem selbstgesteuerten Lernen, der v.a. für die Projektarbeit eingesetzt wird. Geplantes Modell Schuljahr 2016/17 (7. Klasse) 7.Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:40 08:25 Unterrichfenster 1 fenster 3 Trainings- Trainings- 08:30 09:10 BSF BSF 09:20 10:05 BSF BSF Morgenpause 20 min 10:25 11:10 BSF Trainings- BSF 11:15 12:00 BSF fenster 2 BSF Trainingsfenster 4 Mittagspause 55 min 12:55 13:40 Info, frei im Wechsel 13:45 14:30 14:35 15:20 (EESA, KLP) N'-mittagspause 20 min 15:40 16:25 16:30 17:15

7 Geplantes, Modell Schuljahr 2016/17 (8. Klasse) 8.Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:40 08:25 Trainingsfenster 1 BSF Trainingsfenster 1 08:30 09:10 BSF 09:20 10:05 BSF Unt. (Inf) BSF Morgenpause 20 min Unt. 10:25 11:10 BSF (HW) BSF 11:15 12:00 BSF Trainingsfenster 2 Unt. (TG) BSF Trainingsfenster 2 Mittagspause 55 min 12:55 13:40 13:45 14:30 14:35 15:20 (EESA, KLP) N'-mittagspause 20 min 15:40 16:25 16:30 17:15 Geplantes, Modell Schuljahr 2016/17 (9. Klasse) 9. Klasse Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07:40 08:25 Trainingsfenster 1 BSF + 08:30 09:10 09:20 10:05 LA Trainingsfenster 1 BSF + LA Morgenpause 20 min 10:25 11:10 11:15 12:00 BSF + LA Trainingsfenster 2 LA+LA (Info/Tast) BSF + LA Trainingsfenster 2 Unt. (HW) Mittagspause 55 min 12:55 13:40 13:45 14:30 14:35 15:20 (selbstgest. Lernen) LA+LA (TG/TZ) N'-mittagspause 20 min 15:40 16:25 16:30 17:15 In allen 3 Schuljahren sind morgens mehrheitlich obligatorische Lektionen, gefolgt von einem kurzen Mittag und obligatorischem, so dass die Talente frühestens ab 12:00 Uhr und spätestens ab 15:20 Uhr Zeit für Training etc. haben. Die Wahlfächer finden entweder in Randstunden oder am Nachmittag statt. Individuelle Lösungen sind in Absprache mit dem Talentkoordinator möglich, sind aber in jedem Fall vom schulischen Erfolg bedingt.

8 6.3 Lektionstafel Talentförderklasse gemischte Sek E/B Hinweis: Die Fremdsprachen in der 7. und 8. Klasse wurden nicht reduziert, da in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden konnte, dass 3 Wochenlektionen in den Fremdsprachen gut doppelt so wirksam sind, wie 2 Wochenlektionen. Der wird in den Stellwerktest -Fächern (Ausnahme Fremsprachen) im 7. und 8. Schuljahr jeweils um 3 Lektionen reduziert und im 9. Schuljahr inklusive Fremsprachen um 5 slektionen reduziert. Sport wird vollumfänglich eingespart und bei weiteren Fächern werden in der 7. Klasse 2 Lektionen, in der 8. Klasse total 5 Lektionen und in der 9. Klasse noch 2 Lektionen zusätzlich reduziert. Aufgestockt wird die Stundentafel durch 8 Lektionen bedarforientierten Stütz- und Förderunterricht

9 6.4 Bedarfsorientierter Stütz- und Förderunterricht (BSF) Idee Bedingt durch die reduzierte Stundentafel haben die Talente weniger in Kernfächern. Diese fehlende szeit wird mit elearning-gefässen und selbstständiger Arbeit zuhause ersetzt und soll falls nötig in individualisierter Form nachgeholt werden können. Die Schüler/-in soll individuell bedarfsorientierte schulische Förderung bekommen. Diese berücksichtigt das Trainingsprogramm, aber auch die schulischen Bedürfnisse. Die schulische Förderung hat klar Vorrang. Falls schulische Ziele nicht selbstständig erreicht werden können, wird der Umfang des Stütz- und Förderunterrichts stufenweise erhöht. Wenn dagegen die selbstständige Arbeit gut funktioniert und die schulischen Ziele erreicht werden, kann der Umfang reduziert werden. Eine Erhöhung des Stütz- und Förderunterrichts wird von der Schule verordnet. Eine Senkung ist freiwillig und wird nur in Absprache mit den Eltern vorgenommen. Grundlage für Erhöhung und Senkung sind die Neueinstufungen (durch das steam) alle 3-4 Wochen, bei denen die fachlichen und lerntechnischen Defizite kommuniziert werden und der Förderumfang und die Förderziele für die nächsten 3-4 Wochen definiert wird. Die Fördergefässe können von den Talenten freiwillig z.b. als Hausaufgabenhilfe, etc. in der Schule genützt werden. BSF wird in allen 3 Klassen parallel angeboten, so dass ein sinnvoller Austausch der Schüler/-innen zwischen den verschiedenen Lehrpersonen möglich ist und die fachliche Abdeckung möglichst gross ist. Die schulische Förderung hat klar Vorrang gegenüber der Talentförderung. BSF kann je nach Bedarf eingesetzt werden. Bei einer individuellen Erhöhung von BSF entscheidet die Schule, bei einer Senkung ist immer das Einverständnis der Eltern einzuholen. BSF kann auch freiwillig zur individuellen Förderung besucht werden. (Anhang 5) 6.5 Qualifikation im Talentbereich Aufnahmebedingungen: - Die Talente müssen einen regelmässigen, wöchentlichen Trainingsaufwand von mind. 10 h nachweisen. Auf Kontingente für einzelne Verbände, Vereine und Sportarten bzw. musische Disziplinen soll verzichtet werden, damit besser auf die jeweilige Anmeldesituation eingegangen werden kann. - Alle Sporttalente müssen jährlich eine sportärztliche Untersuchung nachweisen. So wird der optimalen Gesundheitsförderung Rechnung getragen. Bei vielen Vereinen, Verbänden und Sportpartnern ist dies ohnehin bereits Alltag. Bei zu vielen Anmeldungen (Klassengrösse von Schüler/-in, je nach Zusammensetzung der Klasse) wird nach folgenden Kriterien (in dieser Reihenfolge) für die Talentförderklasse selektioniert: a. Talenteinstufung: I. International II. Elite National III. National IV. Regional V. (Förderstufe Lokal). Da der Schnitt im Aufnahmeverfahren bisher immer innerhalb der regionalen Talente war, sind Aufnahmechancen für lokale Talente kaum vorhanden.

10 b. Falls von der gleichen Sportart eine grosse Anzahl Kandidaten in gleicher Stufe vorliegen kann vom kantonalen oder regionalen Verband eine zusätzliche Priorisierung eingeholt werden. c. Neu seit 2015: Einschätzung der Primarlehrperson bezüglich ausgewählten Kriterien im Arbeits- Lern- und Sozialverhalten. Da die Mehrheit der Anmeldungen von regionalen Talenten kommt und der Aufnahmeschnitt normalerweise in diesen Bereich fällt, erhält dieses Kriterium zentrale Bedeutung. d. A. Falls gleiche Förderstufe können Kandidaten mit sinnvollerem Dreieck (Schule, Trainingsort, Wohnort) priorisiert werden. B. Die Nutzung von Morgentrainingsfenstern zum Training oder die Vereinbarung mit den Sportpartnern e. Als letztes Kriterium wird der Anmeldungstermin miteinbezogen. Der Vergleich der verschiedenen, sportartspezifischen Förderstufen und die Einreihung in eine Rangliste wird durch die Sportfachstelle des Kantons Solothurn vorgenommen. Falls eine Sportart viele Kandidaten in der gleichen Förderstufe stellt, kann der jeweilige Verband für eine zusätzliche Einreihung hinzugezogen werden. Die Einreihung von musischen und gestalterischen Talenten übernimmt neu das Amt für Bildung und Kultur mit Hilfe von Experten im jeweiligen Bereich. Trainingsaufwand mind. 10h, jährliche sportärztliche Untersuchung, keine Kontingente für Sportarten, Talenteinstufung als 1. Auswahlkriterium. 6.6 Eintritt Sowohl Mannschafts- und Einzelsportler/-innen, wie auch musische und gestalterische Talente können im 7. Schuljahr in die Talentförderklasse aufgenommen werden. Ein späterer Eintritt ist nur möglich, wenn es freie Plätze in der Zielklasse hat. Die Interessenten für die 7. Klasse melden sich bis spätestens am 31. März für das kommende 7. Schuljahr an. Interessenten für die 8. und 9. Klasse können sich laufend anmelden und werden in der Regel aufs neue Semester aufgenommen. Nach der provisorischen Aufnahme müssen verschiedene Kostengutsprachen/Bewilligungen beigebracht werden, damit die definitive Aufnahme erfolgen kann. (Siehe Anmeldeformular.) Eintritt ab dem 7. Schuljahr. Anmeldung bis 31. März, Qualifikation und Kostengutsprachen/Bewilligungen für definitive Aufnahme. 6.7 Ausscheiden Talentspezifische Gründe Alle aufgenommenen Talente werden mindestens einmal jährlich durch ihre Trainer/Betreuer bezüglich ihrer talentspezifischen Zielsetzungen beurteilt. Die Zwischenbeurteilungen müssen bis am 31. März für das kommende Schuljahr vorliegen. Werden die Ziele nicht erreicht oder hat das Talent den bisherigen Förderstatus verloren, so folgt das Ausscheiden aus der Talentförderklasse und der Uebertritt in die Regelklasse des jeweiligen Schulkreises bzw. Kantons. Schulische Gründe Primäres Bildungsziel ist die schulische Ausbildung. Promotionsbedingungen Falls die Promotionsbedingungen wegen der Doppelbelastung und trotz maximalem Stütz- und Förderunterricht nicht erfüllt werden und eine Remotion/Repetition erfolgen müsste, erfolgen das Ausscheiden aus der Talentförder-

11 klasse und der Uebertritt in die Regelklasse des jeweiligen Schulkreises bzw. Kantons. Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten Von den Absolventen der Talentförderklasse wird erwartet, dass diese in der Schule eine leistungsbereite Haltung und vorbildliches Verhalten zeigen, gerade weil der Besuch der TFK ein grosses und kostenintensives Privileg darstellt. Die Beurteilung des Verhaltens in der Schule basiert auf dem Laufbahnreglement des Kantons Solothurn. Konkret wird von den Schülern erwartet, dass sie bei allen Kriterien (vergleiche Laufbahnreglement und Zeugnis, bei Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten ) zu jeder Zeit mindestens die Beurteilung trifft zu haben. Negative Abweichungen davon können folgende Massnahmen nach sich ziehen: 1. Die Klassenlehrperson führt ein Gespräch mit Eltern und Schüler und es wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beschreibt, welche Veränderungen erwartet werden. 2. Wird die Vereinbarung unter Punkt 1 nicht erfüllt, führt der Talentkoordinator ein weiteres Gespräch mit Eltern und Schüler und es wird eine zweite, schriftliche Vereinbarung getroffen. 3. Wird die zweite Vereinbarung wiederum nicht erfüllt, kann dies ein Ausscheiden aus der TFK zur Folge haben, im Normalfall auf Ende Semester, in besonderen Härtefällen auf Ende Quartal. Diese Ergänzung zum Konzept ist ab dem in Kraft getreten. Soziale oder gesundheitliche Gründe Die Doppelbelastung Schule und Talentförderung kann durch eine besondere Belastung im sozialen Bereich, durch Verletzungen oder durch physische oder psychische Probleme zu gross werden. Eine negative sportärztliche Beurteilung und eine Gesamtbeurteilung Schule/Trainer/Eltern können zum Ausscheiden aus der Talentförderklasse führen. Ein Ausscheiden aus der Talentförderklasse ist aus talentspezifischen, schulischen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich.

12 6.8 Kosten Der Kostenverrechnung liegt der RSA-Tarif (Regionales Schulabkommen) für Talentschulen zu Grunde. Talente aus Andere Kantone (in RSA nicht aktiviert) Jeweiliger Kanton Finanzierung durch Jeweilige Wohnortgemeinde (subventioniert mit Schülerpauschale) Bedingungen Stadt Solothurn Stadt Solothurn (subventioniert mit Schülerpauschale) Schulgeld Restlicher Schulkreis Solothurn Jeweilige Kreisgemeinde (subventioniert mit Schülerpauschale) Restlicher Kanton Solothurn Qualifikation durch Sportfachstelle Solothurn Andere Kantone (in RSA aktiviert) Jeweiliger Kanton Qualifikation durch Sportfachstelle jeweiliger Kanton Aufnahme in Talentförderklasse durch Schule Schützenmatt RSA-Tarif bzw. gemäss Absprachen mit Stadt RSA-Tarif RSA-Tarif RSA-Tarif Mittagsbetreuung Eine Mittagsbetreuung einzuführen, wäre ein zusätzlicher Kostenfaktor. Da die Mittagspause im Konzept ohnehin auf 1 Lektion verkürzt wird, bleibt eigentlich nur Zeit für die Verpflegung und eine Pause im Schulhaus, bevor dann am frühen Nachmittag je nach Schüler/-in bedarfsorientierter Stütz- und Förderunterricht, selbstständige Arbeit oder Training folgt. Bei der Verpflegung wird von den vorhandenen, selbstkontrollierten Angeboten ausgegangen, dass die Schüler/-innen ihr Essen selber mitbringen, dieses im Mehrzweckraum aufwärmen und da auch essen können. Bei Bedarf könnte ein Mahlzeitendienst abgeklärt werden, z.b. mit Tagesschulen der Stadt, dem gemeinnützigen Frauenverein, benachbarten Kantinen, etc. Es könnten so Mahlzeiten angeliefert werden oder die Verpflegung in der Nähe des Schulhauses geschehen. Eine Mittagsbetreuung ist auf Grund der kürzeren Mittagspause nicht notwendig. Die Verpflegung wird momentan eigenverantwortlich wahrgenommen Transport- und Verpflegungskosten Im Kanton Solothurn werden die zusätzlichen Verpflegungs- und Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch durch den Kanton (nur Kanton Solothurn, andere Kantone, bitte abklären) übernommen. Das Vorgehen ist so, dass die Eltern in der Wohnortgemeinde diese Kosten angeben und die Wohnortgemeinde diese dann beim Kanton zurückverlangen können. In anderen Kantonen gelten dazu andere Regelungen, teilweise werden dafür keine Kosten übernommen. Bitte informieren Sie sich direkt bei den zuständigen Stellen.

13 6.11. Zusammenarbeit Eltern, Schule, Trainer

14 7. Pädagogische Umsetzung Als Grundlage gilt das pädagogische Konzept der Sekundarstufe I in Solothurn. Folgende Punkte müssen für die Talentförderklasse vermehrt und vertiefter thematisiert werden. : Der basiert auf dem Prinzip des selbstätigen und eigenverantwortlichen Lernens. Die Lehrperson übernimmt vestärkt die Rolle des Lerncoachs. Es werden zunehmend mehr elearning-sequenzen geschaffen werden. Es können vermehrt talentspezifische Themen in Deutsch, Naturlehre, Hauswirtschaft, etc. thematisiert werden. Die selbständige Arbeit und die Erreichung der Lernziele steuern den Umfang des bedarfsorientierten Stütz- und Förderunterrichts. Es sind Werkzeuge und Normen für die Beurteilung und Einstufung geschaffen worden. Organisation: Die interne Kommunikation im steam ist gewährleistet. Das steam beurteilt in einem bestimmten Rhythmus den Leistungsstand der Schüler/-innen, um eine allfällige Neueinstufung zu überprüfen. Die Neueinstufung wird Schüler/-innen und Eltern geeignet kommuniziert. Der Umfang von selbständigen elearning-sequenzen ist grösser und die Anleitung dazu geschieht früher und umfangreicher. Es braucht einen schulinternen Talentkoordinator für die Kommunikation mit der Sportfachstelle und mit den verschiedenen Vereinen, Verbänden, Sportpartnern und Trainern. Die pädagogische Umsetzung liegt in der Stossrichtung, die die Sekundarstufe I der Stadt Solothurn ohnehin verfolgt. Es sind keine unlösbaren, pädagogischen Probleme aufgetaucht, sondern nur ein veränderte Situation. Die Talentförderklasse bringt der gesamten Schule einen weiteren Innovationsschub.

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