Erlaubnis zur befristeten und beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (i. F. Berufserlaubnis)

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Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks mit. Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str. 35 18059 Rostock Ich beantrage die Erteilung der Approbation Erlaubnis zur befristeten und beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (i. F. Berufserlaubnis) als Ärztin bzw. Arzt Zahnärztin bzw. Zahnarzt Apothekerin bzw. Apotheker Ich beabsichtige in folgender Einrichtung im Land Mecklenburg-Vorpommern meine Tätigkeit aufzunehmen: Die erforderlichen Antragsunterlagen sind beigefügt. Mir ist bekannt, dass die Antragsunterlagen nicht an mich zurückgegeben werden.

Hiermit versichere ich, dass 1. ich zurzeit in keinem anderen Bundesland die Approbation bzw. Berufserlaubnis beantragt habe ich die Approbation eine Berufserlaubnis in folgendem Bundesland bzw. in folgenden Bundesändern Deutschlands beantragt habe: im Besitz einer Berufserlaubnis in folgendem Bundesland bzw. in folgenden Bundesländern Deutschland bin bzw. war: 2. gegen mich kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren Berufsgerichtsverfahren anhängig ist. Ich beantrage die Fertigung von amtlich beglaubigten Kopien der Approbationsurkunde: (Anzahl) (Für amtlich beglaubigte Kopien der Approbationsurkunde werden gemäß Tarifstelle 5.1.1 der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Gesundheitsverwaltung (GesKostVO M-V) vom 26. April 2016, in der derzeit gültigen Fassung, Gebühren erhoben (die erste Beglaubigung 5,00 EUR, jede weitere Ausfertigung 2,00 EUR). Sie werden nur angefertigt, wenn dieses bereits auf dem Antrag vermerkt wurde.) Ort, Datum Unterschrift Antrag und Aufstellung Unterlagen ; Stand 05/2018 Seite 2 von 6

Aufstellung der Antragsunterlagen zum Antrag auf Erteilung der Approbation Erlaubnis zur befristeten und beschränkten Ausübung des Berufs (BE) nach einer im Drittland erworbenen Ausbildung Bitte kennzeichnen Sie in den vorgesehenen Feldern (), welche der geforderten Antragsunterlagen Sie beigefügt haben und beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Form der Antragsunterlagen und Übersetzungen auf der letzten Seite dieses Antrages! Unterlagen Hinweise Bearbeitungsvermerke nach Antragseingang 1. Aktueller, lückenloser Lebenslauf Im Original (alle Ausbildungen und Tätigkeiten sowie Einreise/Aufenthalt in Deutschland bzw. anderen Ländern), mit Lichtbild und Unterschrift 2. Geburtsurkunde und alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Namensänderungen ergeben 3. Identifikationsnachweis (Pass Personalausweis) 4. Nachweise der abgeschlossenen Ausbildung (z. B. Diplom mit Anlage der Fächerliste und Noten, Prüfungszeugnis, Nachweis der Praxisphase) Apostille Legalisation 5. Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimat Herkunftslandes über die Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs 6. Personalisierte Nachweise: 6.1 Über die Ausbildung mit Angaben zu: - Dauer der Ausbildung - Lehrgebiete, Fächer unter Angabe der Präsenzstunden - Praktische Ausbildung unter Angabe der Einsatzgebiete und des jeweiligen Umfangs - Studieninhalte in Form des Studienplans/ Curriculums - Prüfungen und 6.2 Nachweise über Berufserfahrung, aus denen die Zeiträume, Einrichtungen und die ausgeübten Tätigkeiten konkret hervorgehen müssen, bestätigt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde Apostille Legalisation Antrag und Aufstellung Unterlagen ; Stand 05/2018 Seite 3 von 6

Unterlagen Hinweise Bearbeitungsvermerke nach Antragseingang 6.3 Versicherung, dass die unter 6.1 und 6.2 benannten Antragsunterlagen innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung einer Berufserlaubnis vorgelegt werden. 6.4 Versicherung, dass diese Unterlagen über die Ausbildung Tätigkeit nicht beigebracht werden können und Sie sich deshalb zur Kenntnisprüfung anmelden.. 7. Sofern in Deutschland bereits eine Tätigkeit ausgeübt wurde bzw. wird ein entsprechender Antrag gestellt wurde: 7.1 die Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (Berufserlaubnis) 7.2 Bescheid des anderen Bundeslandes über den Vergleich der Ausbildung mit der deutschen Ausbildung 7.3 Bescheinigung über die Teilnahme an der Eignungsbzw. Kenntnisprüfung in einem anderen Bundesland 8. Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in Form: 8.1 eines Sprachzertifikates, welches mindestens Kenntnisse auf dem Niveau B2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) bestätigt. 8.2 Einer Bescheinigung über die erfolgreiche Fachsprachenprüfung auf dem Niveau C1 gemäß GER, absolviert vor der jeweils zuständigen Berufe-Kammer 9. Bescheinigung, welche von einem Arzt in Deutschland einem durch die Deutsche Botschaft im Ausland bestätigten Arzt ausgestellt ist, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Antragsteller in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des entsprechenden Berufs ungeeignet ist. Diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. 10. Bestätigung einer Einrichtung im Land Mecklenburg- Vorpommern über die beabsichtigte Einstellung Nachweise über die Glaubhaftmachung der beabsichtigten Tätigkeitsaufnahme im Land Mecklenburg-Vorpommern Antrag und Aufstellung Unterlagen ; Stand 05/2018 Seite 4 von 6

Unterlagen Hinweise Bearbeitungsvermerke nach Antragseingang Nachweis über den Hauptwohnsitz 11. Nachweise der persönlichen Eignung 11.1 Auszug aus dem Strafregister des Heimat- Herkunftslandes, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf 11.2 Wenn der Aufenthalt in Deutschland länger als 6 Monate stattgefunden hat: Amtliches Führungszeugnis (Belegart O ), welches beim Bürger- bzw. Meldeamt der Stadt- Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen ist Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Als Adressat ist bei Antragstellung anzugeben: Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe E.-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock 12. Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing) der Gesundheitsbehörde des Heimat Herkunftslandes hinsichtlich der Berechtigung zur Aufnahme und Ausübung des Berufs einschließlich einer Bestätigung darüber, dass keine berufs- bzw. disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen wurden. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Antrag und Aufstellung Unterlagen ; Stand 05/2018 Seite 5 von 6

Hinweise zur Form der Antragsunterlagen 1. Originalurkunden und bescheinigungen Unterlagen sind vorzulegen, sofern diese in der Aufstellung der Antragsunterlagen gefordert sind. 2. Legalisation bzw. Apostille ausländischer Urkunden Sofern in der Aufstellung der Antragsunterlagen gefordert, sind ausländische Urkunden im Ausstellungsland mit Apostille Legalisation versehen zu lassen. 3. Beglaubigung von Urkunden und Bescheinigungen Alle Antragsunterlagen sind in amtlich notariell beglaubigter Form vorzulegen, sofern diese nicht ausdrücklich gefordert werden. Diese Beglaubigungen sind wie folgt vornehmen zu lassen: in Deutschland von Bürger- bzw. Meldeämtern Notaren In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union von Behörden, denen diese Aufgabe ausdrücklich zugewiesen wurde, Notaren der deutschen Botschaft in einem Land außerhalb der EU (Drittstaat) von der deutschen Botschaft 4. Fremdsprachige Urkunden und Bescheinigungen Alle fremdsprachigen Urkunden, Bescheinigungen und andere Unterlagen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. 4.1. Übersetzungen in die deutsche Sprache sind vom Originaldokument vorzunehmen. von einer amtlich beglaubigten Kopie einschließlich des Beglaubigungsvermerkes der Behörde 4.2. Übersetzungen sind möglich in der Bundesrepublik Deutschland bei öffentlich bestellten und gerichtlich vereidigten Dolmetschern bzw. Übersetzern, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union bei öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Dolmetschern bzw. Übersetzern (gerichtlich ermächtigten Personen). 4.3. Der Übersetzer muss auf seiner Übersetzung bestätigen, dass das Originaldokument bzw. eine davon gefertigte amtlich beglaubigte Kopie vorlag und die Übersetzung richtig und vollständig ist. Die Übersetzung und das zugrunde liegende fremdsprachige Dokument (Original bzw. hiervon vom Übersetzer gefertigte Kopie amtlich beglaubigte Kopie) sind nachweislich durch den Übersetzer fest miteinander zu verbinden. Antrag und Aufstellung Unterlagen ; Stand 05/2018 Seite 6 von 6