Studien- und Prüfungsplan

Ähnliche Dokumente
Studien- und Prüfungsplan

Studien- und Prüfungsplan

Studien- und Prüfungsplan

Studien- und Prüfungsplan

Studien- und Prüfungsplan

Studien- und Prüfungsplan

Studien- und Prüfungsplan Ausführungsbestimmungen Master of Education Fach Deutsch

Studien- und Prüfungsplan

1.07. Satzungsbeilage der Technischen Universität Darmstadt

Zu 7 Abs. 1. Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik für den

Studien- und Prüfungsplan

Ordnung des Studiengangs Bachelor of Education (B. Ed.) Gewerblich-technische Bildung Informatik

Studien- und Prüfungsplan Ausführungsbestimmungen Bachelor of Education Bautechnik

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Informatik

Studien- und Prüfungsplan Ausführungsbestimmungen Bachelor of Education Körperpflege

Zu 5 Abs. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaben im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich durchgeführt.

muss nur dieses eine Advanced Design Project/Projektseminar mindestens zwei der drei Fachbereiche Maschinenbau,

Bachelor of Science Studiengang Sportwissenschaft und Informatik

M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Informatik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Deutsch in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Seite 1 I. Hiemstra,

Satzungsbeilage IV

I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

1.1. Anhang I: Studien- und Prüfungsplan

Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Mathematik

Satzungsbeilage I

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Politik und Wirtschaft in Kombination mit Bautechnik, Chemietechnik,

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Geschichte in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Mathematik in Kombination mit. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Ethik in Kombination mit Bautechnik, Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Master of Science (M.Sc.) Distributed Software Systems

Zu 5 Abs. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Modulen sind im Modulhandbuch für

Prüfungsanforderungen. In Ausnahmefällen können Prüfende und Studierende die Anwendung der Prüfungsanforderungen des zurückliegenden

Zu 26 Abs. 2 In die Benotung der Bachelor-Arbeit gehen ein: a) Ergebnisse und Ausarbeitung: 70% b) Abschlußvortrag: 30%

Ordnung des Studiengangs Master of Education (M.Ed.) Lehramt an beruflichen Schulen Politik und Wirtschaft

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Katholische Religion. Master of Education (M.Ed.)

Ordnung des Studiengangs Lehramt an Gymnasien Grundwissenschaften

Ordnung des Studiengangs Lehramt an beruflichen Schulen Evangelische Religion in Kombination mit Bautechnik, Chemietechnik, Druckund

Ausführungsbestimmungen vom 14. Mai 2009 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) für den

Vom 6. Dezember Im Inhaltsverzeichnis wird in Anlage 1 das Wort Prüfungsmodule durch das Wort Module ersetzt.

der Technischen Universität Darmstadt (APB) für die Studiengänge Physik Master of Science vom 17. Februar

Einführungsveranstaltung für Erstsemester Lehramtsstudiengänge Informatik

B.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik

Es wird empfohlen, Prüfungen unmittelbar im Anschluss an die Belegung des zugehörenden Moduls abzulegen.

Wirtschaftsinformatik erläutert. Zu 2 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach bestandener Abschlussprüfung des Bachelorstudiengangs

Amtliche Bekanntmachung

Ausführungsbestimmungen vom 17. April 2008 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt

festgelegt sind, übernimmt dies die Prüfungskommission. Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs

Zu 3 Abs. 5 Die Fachprüfungen sollen im Anschluss an die Belegung des zugehörenden Moduls abgelegt werden.

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Studienumfang und Regelstudienzeit

Zu 5 Bestandteile und Art der Prüfung Abs. 3. Präambel. I. Allgemeine Prüfungsbestimmungen. Abs. 4. Zu 2 Akademische Grade. Abs. 7

Prüfungs- und Studienordnung

Artikel I. 2 Kombinationsmöglichkeiten. 3 Inhaltsbereiche/Module

Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und vergleichbaren Jahrgangsstufen der Gesamtschule (GHRGe)

Absatz 1 Die Prüfungsleistungen des Bachelorstudiengangs sind folgenden Fachgruppen zugeordnet:

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Deutsch

Vom 11. September 2017

Studienumfang und Regelstudienzeit

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Vom 24. Mai 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 07/2017, S. 228)

Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe)

Ordnung des Ergänzungsstudiengangs Lehramt Fach Informatik

Vom 11. September 2017

Ausführungsbestimmungen zu den APB für den Master-Studiengang Psychologie

Zielsetzung: Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt Sonderpädagogik (SP)

Die Fachprüfungen sollen in der Regel unmittelbar im Anschluss an die Belegung des zugehörenden Moduls abgelegt werden.

Zielsetzung: Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt an Berufskollegs (BK)

Prüfungs- und Studienordnung

Bestimmungen. für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Master. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom Version 6

Zu 5 Abs Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Modulhandbuch des. des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Technische Universität Darmstadt. Fachbereich 20. Informatik. Modulbeschreibungen. Studiengang. Master of Education. Lehramt an beruflichen Schulen

Amtliche Bekanntmachung

Ordnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen

Einführungsveranstaltung für Erstsemester Lehramtsstudiengänge Informatik

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

FH PUBLICA Öffentliche Bekanntmachung

Ordnung des Studiengangs B.Sc. Physik

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421

Einführungsveranstaltung für Erstsemester Lehramtsstudiengänge Informatik

Einführungsveranstaltung für Erstsemester Lehramtsstudiengänge Informatik

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

3. Semester Grundlagen der Organischen Chemie II V 4,5 Organisch-Chemisches Praktikum P + Ü 7 Grundlagen der Physikalischen Chemie I V + Ü 6

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang

Artikel I. CP SWS Studienbereich Mensch-Natur-Technik-Gesellschaft

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium Hauptfach Englisch

Verordnung über den Zugang zu Lehrämtern (Lehramtszugangsverordnung LZVO) Vom 30. Juni 2014

Der Rektor hat seine Zustimmung am erteilt. Inhaltsverzeichnis: Besonderer Teil II 16 für das Fach Mathematik

Transkript:

Technische Universität Darmstadt Fachereich 20 Informatik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften 19.12.2006

Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Seite 1 Ausführungsestimmungen des Fachereichs Informatik für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Informatik richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 12 As. 2 Für jedes Semester, in dem Wahlpflichtprüfungen agelegt werden sollen, hat der Prüfling einen Prüfungsplan für die Wahlpflichtprüfung vorzulegen, der von der Prüfungskommission genehmigt wurde. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt.

Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Seite 2 Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den 19.12.2006 Der Dekan des Fachereichs Informatik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Karsten Weihe Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen

Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Informatik (60 CP) Pflichtereich (42 CP) Grundlagen der Informatik I u s 120 Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik I s 90 Gundlagen der Informatik II u s 120 Mathematische Ergänzungen 6 u Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik II s 90 Grundlagen der Informatik III u s 120 Wahlpflichtereich (18 CP) Wahlpflichtveranstaltungen Fachwissenschaft: aus Technische Grundlagen I und II, allen kanonischen Einführungsveranstaltungen und 14 f s/m 120/0 allen darauf aufauenden Lehrveranstaltungen Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: ein Praktikum in der Lehre oder eine Studienareit oder eine der Lehrveranstaltungen Anwendungsezogener 4 Informatikunterricht, Informatik im Schulunterricht oder E-Learning (jeweils 4 CP) Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Art Prüfung Dauer (min) Endfassung 1/

Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Endfassung 2/

Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Druck- und Medientechnik Elektrotechnik und Informationstechnik Körperpflege Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 Endfassung /