Technische Universität Darmstadt Fachereich 20 Informatik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften 19.12.2006
Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Seite 1 Ausführungsestimmungen des Fachereichs Informatik für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich oder in einer dem Fach angemessenen Form durchgeführt. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Informatik richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 12 As. 2 Für jedes Semester, in dem Wahlpflichtprüfungen agelegt werden sollen, hat der Prüfling einen Prüfungsplan für die Wahlpflichtprüfung vorzulegen, der von der Prüfungskommission genehmigt wurde. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studienund Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt.
Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Informatik Ausführungsestimmungen zur APB Seite 2 Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den 19.12.2006 Der Dekan des Fachereichs Informatik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Karsten Weihe Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen
Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin) Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Informatik (60 CP) Pflichtereich (42 CP) Grundlagen der Informatik I u s 120 Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik I s 90 Gundlagen der Informatik II u s 120 Mathematische Ergänzungen 6 u Fachdidaktische Ergänzungen zu Grundlagen der Informatik II s 90 Grundlagen der Informatik III u s 120 Wahlpflichtereich (18 CP) Wahlpflichtveranstaltungen Fachwissenschaft: aus Technische Grundlagen I und II, allen kanonischen Einführungsveranstaltungen und 14 f s/m 120/0 allen darauf aufauenden Lehrveranstaltungen Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: ein Praktikum in der Lehre oder eine Studienareit oder eine der Lehrveranstaltungen Anwendungsezogener 4 Informatikunterricht, Informatik im Schulunterricht oder E-Learning (jeweils 4 CP) Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Art Prüfung Dauer (min) Endfassung 1/
Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Endfassung 2/
Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Druck- und Medientechnik Elektrotechnik und Informationstechnik Körperpflege Metalltechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 Endfassung /