Studien- und Prüfungsplan

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1 Technische Universität Darmstadt Fachereich 04 Mathematik Studien- und Prüfungsplan Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen in Komination mit der eruflichen Fachrichtung Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik und Informationstechnik, Körperpflege oder Metalltechnik sowie mit den Erziehungswissenschaften

2 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Mathematik Ausführungsestimmungen zur APB Seite 1 Ausführungsestimmungen des Fachereichs Mathematik für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem vom 22. Septemer 2005 zu den Allgemeinen Prüfungsestimmungen der Technischen Universität Darmstadt (APB) Zu 2 As. 1 Die Technische Universität Darmstadt verleiht nach estandenen Prüfungen im Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem den akademischen Grad "Master of Education" (M. Ed.). Zu As. 5 Soweit im Studien- und Prüfungsplan keine Festlegungen getroffen wurden, sind die Fachprüfungen im Anschluss an den Besuch des zugehörenden Moduls azulegen. Zu 5 As. 2 Alle Prüfungen der Masterprüfung finden studienegleitend statt. Zu 5 As. 1. Die Masterprüfung wird agelegt, indem Credits gemäß Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) erworen werden. Die Masterprüfung setzt sich zusammen aus den Prüfungen, Studienleistungen und der Aschlussareit. 2. Der Erwer der Credits erfolgt durch Fachprüfungen und Leistungsnachweise im Rahmen von Modulen. Die Module und die im Rahmen des jeweiligen Moduls azulegenden Studienund Prüfungsleistungen sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführt. Zu 5 As. 4 Die Fachprüfungen werden entsprechend den Angaen im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) schriftlich und/oder mündlich durchgeführt oder im auch in Form einer Portfolioprüfung. Eine Portfolioprüfung ist ein Prüfungsgespräch auf der Grundlage der durch den Studierenden dokumentierten Lernprozesse und ggf. Areitsprodukte aus den Lehrveranstaltungen. Zu 5 As. 5 Die Fachprüfungen können schriftlich und mündlich durchgeführt werden. Die Prüfenden geen die Prüfungsform zum Beginn eines Moduls ekannt, falls sie nicht ereits im Modulhanduch festgeschrieen ist. Zu 5 As. 7 Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Fächern sind im Anhang II (Moduleschreiungen) zu diesen Ausführungsestimmungen eschrieen. Änderungen sind durch Beschluss des Fachereichsrates zulässig und werden semesterweise ekannt gegeen. Zu 5 As. 8 Die Anzahl der zu erwerenden Credits pro Modul sind im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 7 As. 1 Der Fachereich Mathematik richtet für den Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen mit dem eine Prüfungskommission ein. Zu 11 As. 2 Für den Studiengang ist ein Praktikum von 52 Wochen aus dem Bereich der mit dem Fach kominierten eruflichen Fachrichtung erforderlich. Immatrikulationsvoraussetzung ist in der Regel der Nachweis von 26 Wochen. Der Nachweis des Praktikums entfällt für Studierende, die den Aschluss Bachelor of Education an der Technischen Universität Darmstadt erworen haen. Näheres ist in der Praktikumsordnung geregelt. Zu 12 As. 2 Bei der Meldung zur ersten Prüfung eines Wahlpflichtmoduls im hat der Prüfling einen Prüfungsplan für die azulegenden Wahlpflichtprüfungen vorzulegen, der von der Prüfungskommission genehmigt wurde. Zu 17a As. 1 Zugangsvoraussetzung zum Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen ist der Aschluss eines Bachelor of Education Gewerlich-technische Bildung der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs. Für Bewerer, die nicht den Aschluss des Bachelor of Education der Technischen Universität Darmstadt oder eines vergleicharen Studiengangs nachweisen können, sondern einen Hochschulaschluss erworen haen, der einer eruflichen Fachrichtung ( 1 As. 1 Hessisches Lehrerildungsgesetz vom 29. Novemer 2004, GVBl. I S. 0) entspricht, kann die zuständige Prüfungskommission Zugangsvoraussetzungen in Form von Auflagen festlegen. Zu 18 As. 1 Zulassungsvoraussetzung zur letzten Fachprüfung ist der Nachweis des Gesamtpraktikums gemäß 11 As. 2 mittels einer Bescheinigung einer Beauftragten zw. eines Beauftragten der Prüfungskommission. Zu 19 As. 1 Termine für Einzelprüfungen können von der Prüfungskommission mit dem jeweiligen Prüfling und der estellten Prüferin zw. dem estellten Prüfer festgelegt werden. Zu 20 As. 1 Zum Erwer des Master of Education sind Prüfungen und Studienleistungen gemäß den im Studien-

3 Studiengang Master of Education Lehramt an eruflichen Schulen, Mathematik Ausführungsestimmungen zur APB Seite 2 und Prüfungsplan (Anhang I) aufgeführten Modulen azulegen und 120 Credits zu erweren. Zu 22 As. 2 Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 5 Die Dauer der schriftlichen Prüfungen ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 22 As. 6 Die Dauer der Prüfungen gemäß 5 As. 4 ist im Studien- und Prüfungsplan (Anhang I) festgelegt. Zu 2 As. Die Master-Thesis (15 Credits) kann in der Fachwissenschaft des Fachs, in der Fachdidaktik des Fachs, in der Erziehungswissenschaft oder in der Fachdidaktik der eruflichen Fachrichtung geschrieen werden. Zu 2 As. 5 Die Beareitungszeit der Master-Thesis eträgt 6 Monate. Zu 28 As. Die Gesamtnote erechnet sich aus den Noten der in Anhang I vorgeschrieenen Prüfungsleistungen, den Noten der in Anhang I aufgeführten enoteten Studienleistungen und aus der Note der Aschlussareit (15 Credits) im Verhältnis der jeweils zugeordneten Credits. Zu 2 As. 1 Unter den Voraussetzungen des 68 Asatz Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 2000 (GVBl. I, S.74), unter Berücksichtigung der Änderungen durch Gesetze vom 1. Oktoer 2001 (GVBl. I S. 44), vom 14. Juni 2002 (GVBl. I, S. 255), vom 6. Dezemer 200 (GVBl. I S. 09) und vom 18. Dezemer 200 (GVBl. I S. 51) HHG kann eine Befristung der Prüfung durch die zuständige Prüfungskommission ausgesprochen werden. Zu 5 As. 1 Im Zeugnis der estandenen Masterprüfung werden neen den Prüfungen und Studienleistungen mit Angaen der Noten die jeweils erworenen Credits aufgeführt. Zu 9 As. 2 Die Ausführungsestimmungen treten am 01. Oktoer 2005 in Kraft. Sie werden in der Universitätszeitung der Technischen Universität Darmstadt veröffentlicht. Darmstadt, den Der Dekan des Fachereichs Mathematik der Technischen Universität Darmstadt Prof. Dr. Alexander Martin Anhang I Studien- und Prüfungsplan Anhang II Moduleschreiungen

4 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Studiengang Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Anhang I: Studien- und Prüfungsplan CP = Kreditpunkte Prüfungsart: s = schriftlich; m = mündlich; SF = Sonderform f = fakultativ (Bekanntgae der Prüfungsform is zum Meldetermin Studienleistungen: = enotet; u = unenotet Studieneginn im Wintersemester und Sommersemester möglich Studieneginn im Wintersemester empfohlen Studienleistung Studienleistung als Zulassungsvoraussetzung 1. WS 2. SS. WS 4. SS CP CP CP CP Mathematik (60 CP) Pflichtereich (4,5 CP) Modul Lineare Algera Lineare Algera I 9 m 20 Modul Lehren und Lernen von Mathematik Lehren und Lernen von Mathematik 6 Proseminar Lehren und Lernen von Mathematik SF 15 Modul Praktische Mathematik Praktische Mathematik (Numerik, Stochastik) 9 s 120 Modul Elementargeometrie Elementargeometrie für das Lehramt und Praktikum Dynamische Geometriesoftware 7,5 m 15 Wahlpflichtereich (25,5 CP) Modul Kominationsmodul I Mathematische Ergänzungen (aus dem B.Sc. Studiengang Mathematik) 4,5 Fachdidaktisches Seminar SF 15 Modul Kominationsmodul II Mathematische Ergänzungen (aus dem B.Sc. Studiengang Mathematik) 4,5 Fachdidaktisches Seminar Modul Mathematische Ergänzungen SF 15 Mathematiksche Ergänzungen aus dem B.Sc. Studiengang Mathematik) 4,5 m 15 Projektmodul Fachdidaktik Fachdidaktisches Projektmodul 6 SF 15 Art Prüfung Dauer (min) Endfassung 1/4

5 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Erziehungswissenschaften (25 CP) Pflichtereich (16 CP) Modul P1: Bildungstheorie im gesellschaftlichen Kontext Vorlesung: Berufliche Weiterildung (= BP III) 2 s 120 Zwei Seminare aus: Leenslanges Lernen als neue Anforderung an die erufliche Weiterildung Berufsildungspolitik und -systeme, Recht und Organisation der eruflichen Bildung Curriculumentwicklung Modul P2: Beoachten, diagnostizieren, eraten und fördern Vorlesung: Pädagogische Psychologie 2 s 120 Zwei Seminare aus: Pädagogische Diagnostik und Benachteiligtenförderung Pädagogische Psychologie unter Entwicklungsaspekten in der Jugendphase Professionelles Handeln in Bildungsprozessen Wahlpflichtereich (9 CP) - Ein Modul aus: Modul WP1: Qualität und Management von Bildungsprozessen Seminar: Bildungs- und Qualifikationsmanagementsysteme Seminar Evaluationsforschung und -verfahren Seminar: Curriculumentwicklung und Qualität von Lehr-Lern-Prozessen Modul WP2: Berufsildung im Kontext von Geschlecht und Internationalität Seminar: Theorien der Genderforschung Seminar: Internationale Berufsildung Seminar: Berufsildungstheorie in Bezug zu Gender und Internationalität oder Vorlesung: Theorien der Berufspädagogik Modul WP: E-Learning und Informationspädagogik Vorlesung: Informationspädagogik Seminar: Neue Medien in der Bildung Projekt: E-Learning Berufliche Fachrichtungen (20 CP) Wahlpflichtereich (eine Fachrichtung aus): Bautechnik Fachdidaktik.1 (Vertiefung) 5 Fachdidaktik.2 (Vertiefung) 5 Modul (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Endfassung 2/4

6 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Chemietechnik Praktischer Experimentalunterricht: Anorganische Chemie 5 Praktischer Experimentalunterricht: Organische Chemie 5 Modul (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Druck- und Medientechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Druck- und Medientechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 Modul (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Elektrotechnik und Informationstechnik Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Elektrotechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 Modul (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Informatik Informatik im Schulunterricht E-Learning f s/m 120/0 Wahlpflichtveranstaltung Fachdidaktik: Praktikum in der Lehre oder Studienareit 4 Modul (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Körperpflege Fachdidaktik Körperpflege 1 4 Fachdidaktik Körperpflege 2 Fachdidaktik Körperpflege Endfassung /4

7 Master of Education - Lehramt an eruflichen Schulen - Modul Metalltechnik Modul (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Didaktik der Technik 4 m 0 Didaktik der Metalltechnik m 0 Didaktik der Informationstechnik m 0 (SPS 2.1 = 4 CP, SPS 2.2 = 4 CP, SPS 2. = 2 CP) Master-Thesis (15 CP) 15 Endfassung 4/4

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