1.Allgemeine Hinweise Fahrzeugnutzung Die Vorgesetzte legt fest, welche Mitarbeiter einen Dienstwagen nutzen dürfen. Um einen Dienstwagen nutzen zu dürfen, müssen die Mitarbeiter eine entsprechende Fahrerlaubnis für Fahrzeuge dieser Fahrzeugklasse nachweisen. Die Vorgesetzte hat die Fahrerlaubnis 2x jährlich zu prüfen. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter körperlich und geistig in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen. Während der Fahrt ist der Fahrer für die sichere Führung des Kfz verantwortlich. Die Fahrer müssen beim Fahren eines Kfz fußumschließendes Schuhwerk tragen. Bei Dienstfahrten dürfen der Pflegekoffer und andere Stellteile nur gesichert transportiert werden. Ausstattung der Fahrzeuge Dienstfahrzeuge oder für Dienstfahrten genutzte private PKW müssen die Auflagen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erfüllen. Sämtliche Kraftfahrzeuge sind mit folgenden Gegenständen auszustatten: einer geeigneten Warnbekleidung mindestens für den Fahrer einem Verbandskasten einem Warndreieck einer Betriebsanleitung Zustandskontrolle Die Fahrer haben das Fahrzeug vor Fahrtbeginn auf dessen Verkehrssicherheit zu überprüfen.(siehe Checkliste) Etwaige Mängel sind unverzüglich der Vorgesetzten zu melden. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, darf der Fahrer die Fahrt nicht antreten. Treten Mängel erst während der Fahrt auf, ist sie zu unterbrechen. Verhalten bei defektem Kfz 1. Selbstschutz durch Tragen einer Warnweste 2. Absicherung des Kfz 3. Meldung an den Vorgesetzten 4. Beauftragung eines Reparatur-Unternehmens durch den Vorgesetzten Privatfahrten Privatfahrten mit Dienst-PKW sind nicht erlaubt! Ebenso sind Dienstwegabweichungen untersagt. Bei beiden Abweichungen besteht kein Versicherungsschutz für Fahrer und PKW. Ebenso ist die Beförderung von Personen, die sich nicht in unserer Betreuung befinden, nicht erlaubt. Winterreifen / Sommerreifen Im Oktober sowie im Frühjahr findet der entsprechende Wechsel der Bereifung statt. Termin wird von den PDLen vereinbart und alle Mitarbeiter werden informiert. Der Wechsel findet während der Dienstbesprechung satt. Warnwesten
Alle Dienstfahrzeuge sind mit einer Warnweste ausgerüstet. Diese befindet sich unter der Matte am Beifahrersitz. Diese Warnweste ist von den Mitarbeiterinnen bei Instandsetzungsarbeiten (auch bei Radwechsel) auf öffentlichen Straßen zu tragen. Privatfahrzeuge, die für dienstliche Zwecke genutzt werden, sind bisher von dieser Regelung nicht betroffen. 2.Pflege und Wartung der Dienstfahrzeuge Jeder Mitarbeiter, der einen Dienstwagen fährt, ist für das Waschen, Betanken und für die Innenreinigung verantwortlich. Der Abenddienst und Wochenenddienst achtet besonders auf die Tankanzeige bei Bedarf Auto tanken. Tankstelle: Werkstätten: Reifen: Alle Autos müssen Super Bleifrei oder nach Rücksprache auch E10 tanken Tankquittungen bitte an den Kilometerzettel befestigen. 3. Allgemeine Wartung und Kontrolle Vor jedem Fahrbeginn ist eine Sichtkontrolle durchzuführen (s.checkliste) Jedes Dienstfahrzeug 1 x im Monat und nach Bedarf innen und außen reinigen. Alle 3 Monate zu Quartalsbeginn Kontrolle der technischen Sicherheit (s.checkliste) Die Inspektionsintervalle von TÜV und ASU werden von den MA mit beachtet und nach Rücksprache Termin in der Werkstatt gemacht. Inspektionsintervalle Bei Schäden an den Fahrzeugen nach Absprache mit der PDL sofort eine Werkstatt aufsuchen: 4.Verhalten bei Verkehrsunfällen Bitte immer die Polizei einschalten! Unfallberichte, Adresse der Versicherung und Fahrzeugschein liegen immer im Handschuhfach (nach Gebrauch dafür sorgen, dass Formulare ins Handschuhfach zurückgelegt werden). Informationen sofort an die Sozialstation geben. Von dort wird dann die Versicherung informiert und alle weiteren Schritte eingeleitet. Selbstschutz durch Tragen einer Warnweste
Absicherung der Unfallstelle (bei Bagatellschäden die Unfallstelle unverzüglich räumen) Bei Unfällen mit Personenschäden unverzüglich den Unfall melden Inhalte einer Unfallmeldung: Wer meldet? Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Warten auf Rückfragen Erstversorgung von Verletzten Eigengefährdung während der ersten Hilfe vermeiden! 5.Führen eines Fahrtenzettels Jede Mitarbeiterin muss für einen Fahrtenzettel ausfüllen. Der Zettel ist am Ende des Monats zu unterschreiben und bis 2. des nächsten Monats im Büro abzugeben. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, jede Fahrt einzutragen. Die Fahrt zum ersten und letzten Klienten wird als Geldwerter Vorteil berechnet. 6.Benutzung des Dienstwagens Die Benutzung des Autos ist grundsätzlich nur dem Personal erlaubt! Schüler dürfen die Dienstwagen nur in Ausnahmefällen, mit Genehmigung der Einsatzleitung, fahren. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz. Rauchen, Essen und Trinken sind in den Dienstfahrzeugen strengstens untersagt. Rückbank und Beifahrersitz möglichst frei von Gegenständen halten. Strafmandate, Bußgelder, Verwarnungen und Knöllchen trägt jeder Mitarbeiter selbst! Auch bei kürzesten Fahrtstrecken ist der Sicherheitsgurt anzulegen. Medikamente dürfen nicht in den Fahrzeugen gelagert werden. Dienst- und Tourenpläne dürfen nicht offen in den Fahrzeugen gelagert werden. Das Betanken der Fahrzeuge ist Dienstzeit. Innenreinigung ist keine Dienstzeit. Inspektionen und notwendige Reparaturen nach Möglichkeit während der Dienstbesprechung durchführen lassen.
Bei anfallenden Reparaturen Leitung informieren Handy Laut Vorschrift ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefon untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies bedeutet, dass nicht einmal eine Verbindung hergestellt sein muss, um gegen die neue Regelung zu verstoßen! Untersagt sind auch die Eingabe von Telefonnummern, das Verfassen und Verschicken von SMS und die Nutzung weiterer Dienste wie WAP oder Internet. Diese Regelung gilt auch während kurzer Fahrtunterbrechungen, zum Beispiel beim Halten an einer roten Ampel oder bei Stop-an-Go-Verkehr. Erlaubt ist das Telefonieren dagegen bei längeren Fahrtunterbrechungen, im Stau etwa oder während Pausen auf einem Parkplatz. Achtung: Der Motor muss ausgeschaltet sein! Verwendet der Fahrer eine Freisprechanlage oder ein Headset, sind Gespräche während der Fahrt gestattet. Grund: Bei der Verwendung einer entsprechenden Freisprecheinrichtung behält der Fahrer beide Hände am Steuer. Um dies zu gewährleisten, muss vor Fahrtantritt die Sprachwahl-Funktion voreingestellt werden. Zudem muss der Fahrer ankommende Gespräche über die automatische Rufannahme annehmen. 7.Checkliste Jede Mitarbeiterin der Sozialstation hat selbst Sorge zu tragen, dass entsprechend der Checkliste Autozubehör und Pflegeartikel vollständig sind! Bei Fehlen der Gegenstände sofort Rückmeldung an Sozialstation. Checkliste Auto: Formulare für Unfallbericht Warndreieck Warnweste Verbandskasten Rettungsdecke Eiskratzer Parkscheibe Straßenkarten Stadt Schmallenberg BZ Gerät (ist jeden Abend mit aus dem Auto und morgens mit ins Auto zu nehmen)
RR Gerät (ist jeden Abend mit aus dem Auto und morgens mit ins Auto zu nehmen) Kleiner Ordner mit allen Doku-Blättern Prospekte: Haus-Notruf Sozialstation Gesprächskreis pflegende Angehörige Checkliste Pflegeartikel: Unsterile Handschuhe Desinfektionsmittel für Hände, Flächen PSA 20er, 18er, 16er Katheder Hygieneschürze Sterile Pinzette Inkontinenzmaterialien verschiedener Größen Betteinlagen Fieberthermometer mit Hüllen Kanülenabwurfbehälter RR-Gerät BZ-Gerät und passende Sensoren Datum, Unterschrift Leitung Datum, Unterschrift Pflegeperson