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Jedem Kind ein Instrument Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Zur Vorbereitung des Schuljahres 2016 / 17 Seite Allgemeine Hinweise zur Vorbereitung des neuen Schuljahres 1 Spezielle Informationen für die Schulleitungen 5 Formulare: Personalplanung 2016/17 Teil 1 und 2 6 / 7 Kooperationsvertrag 2016/17 8 Antrag auf Geldzuweisung für Instrumentenbeschaffung 10 Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften 11 Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den meisten JeKi-Schulen sind die Vorbereitungen für das nächste Schuljahr im Gange. An der Organisation des Programms ändert sich nichts Grundsätzliches. Deshalb beschränkt sich dieser Newsletter wie in den Vorjahren auf knappe Hinweise und nennt Querverweise zu detaillierteren Informationen, die Sie auf www.hamburg.de/jeki, Unterseite Newsletter, finden können. Am Ende dieses Newsletters gibt es die üblichen Formulare in aktualisierter Form. Bitte verwenden Sie nicht mehr die älteren Formulare. Der Absatz Spezielle Informationen für Schulleitungen nennt Punkte, die nicht ohne die Schulleitungen gehen, z.b. Kompetenz-Plus-Anträge (falls erforderlich); bitte besprechen Sie die dortigen Punkte mit Ihrer Schulleitung. Bei der Vorbereitung des neuen Schuljahres ist die reibungslose Kooperation zwischen der Programm-Leitung und den Schulen besonders wichtig. Wir beschränken uns bei unseren Abfragen auf die wirklich wichtigen Punkte und setzen nur Fristen, wo es unvermeidbar ist. In diesem Schuljahr ist das entscheidende Datum der 01.07.2016. Bitte halten Sie diese Frist ein, sie ist notwendig, damit die Gelder zugewiesen und die Verträge in den Ferien ausgestellt werden können. Ich wünsche allen an JeKi beteiligten Kolleginnen und Kollegen genug Kraft für den Schuljahres- Endspurt und viel Erfolg bei den kommenden Konzerten. Mit freundlichen Grüßen, Theo Huß Lesehilfe: Der folgende Text enthält große Teile, die wortgleich mit dem entsprechenden Newsletter des Vorjahres sind; Passagen, die Neues enthalten, sind grau unterlegt. Neue Koordinatorinnen und Koordinatoren In einem großen System gibt es immer wieder Personalwechsel. Wenn an Ihrer Schule ein Wechsel in der JeKi-Koordination ansteht, bitte ich um Mitteilung der Kontaktdaten und um eine Terminvereinbarung. Es hat sich sehr bewährt, wenn ich bei einem Koordinatorinnenwechsel zu Ihnen in die Schule komme; das kann die Kommunikation und die Arbeit deutlich erleichtern. Rufen Sie bei Fragen auch jederzeit an. Bei einem Wechsel der Koordinatorin kann die Schule für das kommende Schuljahr 1 oder 0,5 WAZ für das Qualitätssicherungssystem Unterrichtsdialoge beantragen (S. 6). Weitere Hinweise zu den Unterrichtsdialogen finden sich in Newsletter 01/2013. Zuweisung von JeKi-Mitteln und Bezahlung von Rechnungen Das neue Verfahren der Mittelzuweisung in ungefähr halbjährlichen Abständen hat sich bewährt: Zwei- oder dreimal im Jahr gibt es eine Sammelzuweisung an alle JeKi-Schulen. Impressum: Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg, www.hamburg.de/jeki Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg, R. 1409 Dienstpost an: B 52 150, BSB Leitung: Theodor Huß theodor.huss@bsb.hamburg.de Tel. 428 63 2790 Fax. 427 97 1176 Assistenz: Andreas von Minden andreasvon.minden@bsb.hamburg.de Tel. 428 63 2914

Gelder für Kooperationsverträge werden aber nicht mehr mit Geldern für Instrumente und andere Zwecke zusammengefasst. Das hilft ein wenig, den Überblick zu behalten. Im Lauf der Sommerferien erhält jede Schule eine Mail, in der die für das Schuljahr geplanten Zuweisungen erläutert werden. Mit jeder Zuweisung erhält die Schule außerdem ein Fax, in dem der Betrag und der Zweck genannt werden. Die Bündelung der Zuweisungstermine kann dazu führen, dass eine Instrumentenbeschaffung, für die das Geld im Mai beantragt und zugesagt wurde, erst einmal aus dem PSP- Element (dem SBF) der Schule bezahlt werden muss, der zugesagte Betrag aber erst ein oder zwei Monate später zugewiesen wird. Bei jeder Bezahlung einer Rechnung gibt das Schulbüro beim Scannen als Aktenzeichen das Stichwort JeKi an. Auf diese Weise kann die einzelne Schule in den Berichten durch eine Filterung ihrer Zahlungsvorgänge mit dem Stichwort JeKi sich einen Überblick über die für JeKi getätigten Ausgaben verschaffen und diese mit den Zuweisungen abgleichen. Damit die Leitung des JeKi-Programms die erforderlichen Zuweisungen berechnen und steuern kann, braucht sie Rückmeldungen von den Schulen, die in der bisher praktizierten Form weitergeführt werden: - Für die Bezahlung der Lehrkräfte wird beim Schuljahreswechsel abgefragt, welche wie viele Stunden in welchem Vertragsverhältnis arbeitet. - Für die Beschaffung von Instrumenten stellen die Schulen wie bisher einen Geldantrag (S. 10), darauf erfolgt kurzfristig eine Antwort, dann kann die Bestellung rausgehen. - Für die Unterrichts- und Verbrauchsmaterialien erhalten die Schulen einen Pauschalbetrag nach Schülerzahl (s.u.). - Für Reparaturen und Wartungen faxen die Schulen die bezahlten Rechnungen an die JeKi-Leitung und erhalten dann das Geld (s.u.). Pauschale Mittel für Kleinausgaben Gelder für Saiten, Rohrblättchen, Öl, Desinfektionsmittel, Noten, CDs, Unterrichtsmaterial etc. werden im Sommer für das ganze Schuljahr 16 / 17 pauschaliert zugewiesen, damit die Schu- len genügend Spielraum für Kleinausgaben haben. Der Betrag dafür wird auf 20,- pro Schüler der Klasse 3 angehoben (bisher 15,- ), ein Antrag ist nicht notwendig. Instrumentenwahl Klasse 2 Für die Instrumentenwahl kann wie bisher der Muster-Elternbrief und der Muster-Wahlzettel aus Newsletter 01/2010 verwendet werden, sie stehen auf der JeKi-Website unter Archiv auch als Word-Dokument zum Reinschreiben zur Verfügung. Erfahrungshinweis: Wenn Sie planen, das Instrumentenangebot der Schule auszuweiten, müssen die Auswirkungen auf die anderen Instrumentengruppen bedacht werden. Zu viele verschiedene Instrumente auf dem Wahlzettel erschweren später die Gruppenbildung und führen dazu, dass sich für einzelne Gruppen zu wenig Kinder melden; das geht meistens zu Lasten der Blasinstrumente. Bildung neuer Gruppen für Klasse 3 Gruppengröße Es gilt weiterhin die Durchschnittsgröße von 7 Kindern pro Gruppe. Bei der Bildung der Gruppen wird der ganze Jahrgang betrachtet. Da es nur selten glatt aufgeht, dürfen KESS-1- und KESS-2-Schulen diesen Durchschnitt eher unterschreiten, KESS-3- bis -6-Schulen müssen ihn im Zweifelsfall auch mal leicht überschreiten. Bei den Förderschulen wird verfahren wie bisher. Da die Gruppen erhebliche finanzielle Auswirkungen hat, bedarf vor allem die Unterschreitung des Durchschnittswerts der Zustimmung der JeKi-Leitung. Es werden für den Unterricht nur Gelder bzw. WAZe zugewiesen, die auf einer solchen Zustimmung beruhen. Wenn Sie unsicher sind, wie viele Gruppen Sie bilden können, schreiben Sie bitte eine Mail oder rufen Sie an. Beispiel 1: Eine Schule mit 72 Kindern im Jahrgang 3 ist bei KESS-Faktor 2 vierzügig und kann 11 Gruppen bilden; bei KESS-Faktor 4 ist sie 3-zügig und kann 10 Gruppen bilden. Beispiel 2: Eine Schule mit 37 Kindern im Jahrgang 3 bildet als KESS-2-Schule 6 Gruppen, als KESS-4-Schule 5 Gruppen. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 2 von 11

Instrumententausch, Wartung, Reparaturen Das Verfahren der vergangenen Jahre funktioniert gut. Wir verfahren nach dem gleichen Muster, wie es in Newsletter 06/2012 beschreiben ist: Alle Wartungs- und Reparaturrechnungen werden von den Schulen sofort bezahlt. Falls die pauschal zugewiesenen Mittel für Kleinausgaben dafür nicht ausreichen, wird die Rechnung an die JeKi-Leitung gefaxt. Die Zuweisung erfolgt dann nachträglich. Denken Sie daran, dass alle zurückgegebenen Blasinstrumente (außer Blockflöten) zwingend zur Wartung müssen. Auch die Instrumente, die nicht ausgeliehen sind, sondern nur in der Schule benutzt werden, z.b. in Jahrgang 2, müssen bei Bedarf gewartet werden. Wenn Instrumentallehrkräfte sich an den Wartungsarbeiten beteiligen (z.b. in größerem Umfang Saiten austauschen), können dadurch ausgefallene Unterrichtsstunden kompensiert werden. Falls keine ausgefallenen Stunden dafür genutzt werden können, kann die Instrumentallehrkraft den Zeitaufwand mit dem Formular Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften geltend machen (Seite 11 dieses Newsletters, weitere Infos dort). Die bisherige Praxis, diese Arbeiten per (Honorar)-Rechnung direkt von der Schule an die zu bezahlen, wird nicht fortgesetzt. Die Instrumentallehrkräfte sollen aber keine typischen Instrumentenbauerarbeiten ausführen (z.b. Ausbeulen von Posaunenzügen). Neue Ausleihe von Instrumenten Klasse 3 Hier können Sie auf Newsletter 12/2012 zurückgreifen. Word-Dokumente des Leihscheins und von Ausleihlisten finden Sie auf der JeKi- Web-Site, Unterseite Instrumente. Hinweise zu Haftungsfragen finden Sie in Newsletter 06/2011, Seite 3. Aufkleber für Instrumente (mit Schulnamen) erhalten Sie auf Anfrage von andreasvon.minden@bsb.hamburg.de. Beschaffung fehlender Instrumente überzählige Instrumente Bei der Beschaffung neuer Instrumente können Sie sich weiterhin an der Empfehlungsliste 2015 orientieren (s. Newsletter 02/2015). Insgesamt sollten sich Neubeschaffungen dieses Jahr in überschaubarem Rahmen halten, die vorhandenen Instrumente dürften in der Regel noch nicht verschlissen sein. Es ist aber durchaus möglich, auch Ergänzungen der Unterrichtsmittel zu beschaffen wie mobile CD- Player, Notenständer etc. Auch bei einer Änderung des Instrumentenangebots kann es zu Neuanschaffungen kommen. Das neue Formular zur Beantragung der erforderlichen Mittel finden Sie auf S. 10. Es wird vorkommen, dass hier und da Instrumente überzählig sind. Wenn absehbar oder wahrscheinlich ist, dass diese Instrumente später wieder gebraucht werden, bleiben sie in der Schule; vorher Wartungsbedarf prüfen, sorgfältig einlagern. Wenn es sich um größere Stückzahlen handelt oder die Instrumente wahrscheinlich längerfristig nicht gebraucht werden, wird die JeKi-Leitung benachrichtigt (Zahl, genaue Modell- und Größenangabe). Wir prüfen Tauschmöglichkeiten zwischen den Schulen. Organisation des Unterrichts in Kl. 3 und 4 Beispiele für die Organisation des Gruppenunterrichts finden sich in Newsletter 02/2010 auf S. 4 6. Diese will ich den Schulen nochmal ans Herz legen. Weniger bewährt haben sich Modelle, bei denen alle JeKi-Stunden eines Jahrgangs in einer einzigen Unterrichtsstunde parallel stattfinden (erfordert zu viele Lehrkräfte und Räume) oder bei denen nur innerhalb der Klassen die Gruppen gebildet werden (zwingt viele Kinder in Zweit- und Dritt-Wünsche und erzeugt dadurch Widerstand). Bewertung des JeKi-Unterrichts in den Zeugnissen, JeKi-Urkunden Wie bisher soll der JeKi-Unterricht in den Zeugnissen der Kinder und in den sonstigen Leistungsrückmeldungen berücksichtigt werden. Dazu sollen auch die Instrumentallehrkräfte ihren Beitrag leisten. Die entsprechenden Hinweise und Bewertungsbögen finden Sie in Newsletter 08/2011, als Word-Dokument auch auf der Unterseite JeKi-Unterricht unserer Website. Die vorgedruckten JeKi-Urkunden, die zusammen mit den Zeugnissen an die Kinder des Jahrgangs 4 ausgegeben werden, sind bereits verschickt. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 3 von 11

Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften Mithilfe des Formulars von S. 11 können Zusatzarbeiten bei von der JeKi-Leitung durchgeführten Veranstaltungen und bei kleinen Wartungsarbeiten in den Schulen abgerechnet werden. Zusatzarbeiten bei Schulkonzerten müssen allerdings innerschulisch ausgeglichen werden. Wichtig: Die schulische Koordination muss die geleistete Zusatzarbeit durch Unterschrift bestätigen. JeKi-Orchester Wenn eine Schule zusätzlich zum vollen JeKi- Programm ein JeKi-Orchester hat, kann dafür ein Zuschuss beantragt werden. Die meisten der bisher bestehenden Orchester sind im Nachmittagsbereich angesiedelt, daher müssen auch Gelder des Nachmittagsbereichs dafür eingesetzt werden. Da die Leiter diese Ensembles aber deutlich besser bezahlt werden müssen, als der durchschnittlich zur Verfügung stehende Honorarsatz, kann aus JeKi-Mitteln ein Zuschuss von 700,- bzw. 0,7 WAZ für ein wöchentlich einstündig probendes Orchester beantragt werden (S. 6). Über diesen Zuschuss wird jährlich neu nach Verfügbarkeit der Mittel entschieden. Achtung: Personalplanung JeKi, Teil 1 In den Anlagen finden Sie auf S. 6 das Blatt Personalplanung JeKi Teil 1, das Ihre Unterrichtsplanung wiedergibt. Aus den Angaben auf diesem Blatt werden die Vertragsumfänge der Lehrkräfte und die erforderlichen Geld- Zuweisungen für das neue Schuljahr berechnet. Deshalb müssen diese Angaben unbedingt richtig sein. Häufige Fehler gab es in den letzten Jahren bei den Angaben zu Klasse 2 in der Spalte geplante Stundenzahl : Da der Unterricht in Klasse 2 nicht das ganze Jahr gleichmäßig durchläuft, sondern nur 30 Wochen lang, oft in einem rollierenden System, darf dort nicht eingetragen werden, wie viele Stunden die betreffende wöchentlich macht, sondern es muss ausgerechnet werden, wie viele Stunden die im Laufe des ganzen Schuljahres in allen zweiten Klassen machen soll; diese Zahl wird eingetragen. Randbemerkung hierzu: Manche Schulen lassen den Unterricht der Klasse 2 tatsächlich im Tandem das ganze Schuljahr durchlaufen. Das Schuljahr hat 38 Wochen, dann wird diese Zahl (multipliziert mit der Parallelklassen) auch eingetragen. Hier ist aber zu bedenken, dass die Zuweisung aus JeKi-Mitteln trotzdem nur den Unterricht für 30 Wochen pro Klasse abdeckt. Zusammenfassende Agenda Was? Womit? Wann? Personalplanung JeKi Teil 1 und Teil 2 S. 6 / 7 01.07.2016 (Termineinhaltung wichtig!) Gruppenanzahl neue Klasse 3 bei Fragen Mail schreiben Beantragung WAZ für Hospitationen und Gespräche mit Instrumentallehrkräften ( Unterrichtsdialoge ) bei Schulen, die das bisher nicht hatten oder bei Koordinatorinnen-Wechsel oder anrufen S. 6 01.07.2016 Beantragung von Geldern für Instrumente S. 10 jederzeit, bei Bedarf Kooperationsverträge abschließen (diese Formulare nicht an die Programmleitung schicken!) S. 8 / 9 bis Ende des Schuljahres, bei Änderungsbedarf jederzeit Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 4 von 11

Spezielle Informationen für Schulleitungen JeKi-Modell: Mancherorts ist das JeKi-Modell ein wenig in Vergessenheit geraten: JeKi ist ein schulischer Schwerpunkt, deshalb haben die JeKi- Kinder in allen Jahrgangsstufen 2-stündigen Musikunterricht: 8 Stunden von Klasse 1 4. Das war der Konsens bei der Ausschreibung des Projekts. In Jahrgang 2 ist davon eine Stunde das Kennenlernen der Instrumente, das sich über 30 Wochen des Schuljahres mit geteilter Klasse oder mit Tandemunterricht erstreckt. In Jahrgang 3 und 4 findet die eine der beiden Musikstunden im Klassenverband als allgemein bildender Musikunterricht statt, die andere Musikstunde ist die JeKi-Stunde in den Instrumentengruppen. Finanzierung des JeKi-Unterrichts: Die zusätzlichen Finanzmittel für das JeKi- Programm finanzieren allen Personalbedarf, der über die im vorigen Absatz genannten 8 Stunden hinausgeht, also die Teilung bzw. das Tandem in Jahrgang 2 und die über die Klassenzahl hinausgehende Gruppenzahl in Jahrgang 3 und 4. Die Schulen sind also auch an der Finanzierung des Gruppenunterrichts beteiligt, aber nicht mehr, als auch für normalen Musikunterricht aufgewendet werden müsste. Der Finanzierungsanteil der Schulen kommt entweder dadurch zustande, dass auch schulische Musikfachkräfte JeKi- Unterricht erteilen oder dadurch, dass schulische WAZe an die Instrumentallehrkräfte gegeben werden. Falls Sie dazu detalliertere Informationen brauchen, wenden Sie sich gerne an die Leitung des Programms. Zuweisung der JeKi-Unterrichtsmittel: Auf S. 6 dieses Newsletters befindet sich ein Formular mit der Überschrift Personalplanung JeKi 2016/17 Teil 1 Unterrichtsplanung. Darin trägt die JeKi-Koordination ein, welche wieviel JeKi-Unterricht in welchem Vertragsverhältnis macht. Diese Angaben sind die Grundlage für die Zuweisung der erforderlichen Unterrichtsmittel. Sie müssen der JeKi-Leitung bis zum 01.07.2016 vorliegen. Die Zuweisung der erforderlichen Mittel erfolgt in Geld (für die Kooperationskräfte) oder in Form von WAZ in die Bedarfsseite von KSP (für die angestellten JeKi- Lehrkräfte und für Funktionszeiten). Es wird vorrangig Geld zugewiesen, höchstens aber der Betrag, der tatsächlich gebraucht wird. Wenn in der Schule wenig oder kein JeKi- Unterricht durch schulische Lehrkräfte gemacht wird, kann es nötig sein, dass auch angestellte JeKi-Lehrkräfte aus schulischen WAZen finanziert werden; wenn in einer Schule außerdem fast alle externen Lehrkräfte über Kooperationsvertrag arbeiten, kann es nötig sein, durch Kompetenz plus Lehrer- WAZe in Geld umzuwandeln, damit die Rechnungen bezahlt werden können. Rufen Sie zur näheren Beratung in diesen Fragen gerne die JeKi-Leitung an. Die Formulare für Kompetenz-Plus Anträge sind bereits versandt, Frist 01.07.2016. Einstellungen, Arbeitsverträge: Auf S. 7 dieses Newsletters finden sie ferner das Formular Personalplanung JeKi 2016/17 Teil 2 Einstellungsverfügung. JeKi- Instrumentallehrkräfte, die das wollen und die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, werden als Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt und tauchen entsprechend in PPS auf. Das Formular muss für jede vorhandene oder neue angestellte JeKi- ausgefüllt werden. Kooperationsverträge: Viele Instrumentallehrkräfte wollen nicht als Angestellte beschäftigt werden; für diese Fälle wird ein Kooperationsvertrag mit einer Musikschule oder dem Konservatorium abgeschlossen. Das Vertragsmuster finden Sie auf S. 8/9 dieses Newsletters. Bei 6 wird maximal die Zahl 36,50 eingetragen. Achtung: Es ist unzulässig, einen Honorarvertrag zwischen der Schule und dem Musiker direkt abzuschließen, weil weisungsgebundene Tätigkeit nicht auf Honorarbasis erfolgen werden darf. Funktionszeiten für die Koordinatorinnen: Wie in den vergangenen Jahren werden den JeKi-Schulen je zwei WAZ als Funktionszeit für die Koordination zugewiesen. Ich wiederhole hier auch die Bitte des früheren Landesschulrats Rosenboom, diese Funktionszeit aus schulischen Mitteln um 1 WAZ aufzustocken; der Arbeitsaufwand der Koordinatorinnen rechtfertigt und erfordert dies. Fragen aller Art: Bei Fragen rufen Sie jederzeit an, wir beraten Sie gerne: Tel. 428 63 2790 Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 5 von 11

Personalplanung JeKi 2016/17 Wenn das Blatt nicht ausreicht, bitte kopieren. Bitte bis 01.07.2016 an 427 97-1176 faxen. Schule Koordinatorin Teil 1 Unterrichtplanung Mailadresse Koordinatorin Jahrgang 2 Jahrgang 3 Tel. f. Rückfragen Klassen Schüler Modell / Zahl JeKi-Gruppen Wochentag JeKi-Unterricht Tandem O halbe Klassen O Gruppenzahl Jahrgang 4 Gruppenzahl Wir bitten um einen Zuschusses zum JeKi-Orchester (bitte S. 4 dieses Newsletters beachten): 700 O oder 0,7 WAZ O Wir bitten um WAZ für Unterrichtsdialoge (bitte hierfür S. 1 dieses Newsletters beachten): 1 WAZ O oder 0,5 WAZ O JeKi-Unterricht in Klasse 2 Bitte hierzu unbedingt die Hinweise im Newsletter S. 4 lesen. Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (auch schulische Lehrkräfte nennen). Name (auch schulische Lehrkräfte nennen) Instrument/ Tandem? Zahl d. Std. im Schuljahr 2016/17 schulische Status der angest. JeKi- Koop- Vertrag JeKi-Unterricht in Klasse 3 Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (bitte alle nennen, auch wenn die Personen schon für Klasse 2 genannt wurden; auch schulische Kräfte nennen): Instrument Gruppen 2016/17 schulische angest. JeKi- Koop- Vertrag JeKi-Unterricht in Klasse 4 Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (bitte alle nennen, auch wenn die Personen schon für Klasse 2/3 genannt wurden; auch schulische Kräfte nennen): Instrument Gruppen 2016/17 schulische angest. JeKi- Koop- Vertrag Für alle JeKi-Lehrkräfte, die als Angestellte beschäftigt werden, bitte auch Personalplanung Teil 2 ausfüllen; Kooperationsverträge zwischen Schulen und Kooperationspartnern direkt abschließen, bitte geben Sie hier zur Information noch die Kooperationspartner an: Lehrkräfte Dieses Blatt bis 01.07.2016 zusammen mit Teil 2 Einstellungsverfügung an 427 97-1176 faxen. Falls nicht alle Planungen abgeschlossen sind, trotzdem schicken, aber die unklaren Punkte nennen und rasch nachliefern. kooperierende Musikschule Datum, Unterschrift Koordinatorin Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 6 von 11

Personalplanung JeKi 2016/17 Teil 2 Einstellungsverfügung Dieses Blatt für jede angestellte JeKi-Instrumentallehrkraft der Schule ausfüllen, ggf. kopieren, bis 01.07.2016 an 427 97-1176 faxen. Name, Vorname Schule Dauer: ganzes Schuljahr bei Neueinstellung erforderlich: Geburtsdatum oder Anschrift von.... bis.. Mail Telefon An JMS beschäftigt? ja nein Ausfüllhinweise: Dieses Blatt muss für jede JeKi- ausgefüllt werden, die an der Schule auf Angestelltenbasis arbeitet, auch wenn sich der Unterrichtseinsatz der gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Für feste schulische Lehrkräfte und für Lehrkräfte über Kooperationsvertrag muss es nicht ausgefüllt werden. Bitte füllen Sie nur einen der drei folgenden Kästen aus. a) Die ist bereits unbefristet beschäftigt und soll im Schuljahr 16/17 gemäß Personalplanung JeKi Teil 1 weiterbeschäftigt werden, ich bitte um Überprüfung des Vertragsumfanges, ggf. Anpassung. Wenn Sie nicht wissen, ob die, die Sie weiterbeschäftigen wollen, bereits unbefristet beschäftigt ist, füllen sie Kasten b) aus. Datum, Unterschrift Schulleitung b) Die ist bisher befristet beschäftigt und soll im Schuljahr 2016/17 weiterbeschäftigt werden (befristet oder unbefristet). PR-Beteiligung erforderlich. Beachten Sie auch die Hinweise auf dieser Seite unten. An den Personalrat mit der Bitte um Zustimmung zur Weiterbeschäftigung; Arbeitsumfang Zustimmung Stellungnahme PR: gemäß Personalplanung JeKi Teil 1. Bitte Hinweise unten Ablehnung (mit schr. Begründung) beachten. Datum, Unterschrift Schulleitung Datum, Unterschrift PR c) Die soll im Schuljahr 2016/17 an o.g. Schule neu eingestellt werden. PR-Beteiligung erforderlich. An den Personalrat mit der Bitte um Zustimmung zur Einstellung. Arbeitsumfang gemäß Personalplanung JeKi Teil 1. Bitte Hinweise unten beachten. Stellungnahme PR: Zustimmung Ablehnung (mit schr. Begründung): Datum, Unterschrift Schulleitung Datum, Unterschrift PR Raum für ergänzende Mitteilungen an die Programmleitung JeKi, z.b. bezüglich des geplanten Einsatzes: Informationen für die Schulleitung und den Personalrat zu den Fällen b und c: Mit der obigen Verfügung wird die Einstellung der an der genannten Schule veranlasst. Befristete Einstellungen erfolgen in der Regel vom 30.08.2016 bis 31.07.2017 für das Schuljahr 2016/17. Lehrkräfte, die bereits seit 2 Jahren befristet beschäftigt sind oder die bereits ein anderes unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der FHH haben (z.b. an einer anderen Schule oder an der JMS), werden i.d.r. unbefristet beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltordnung Lehrkräfte (LEGO), die seit August 2015 gilt. Der Arbeitsumfang bemisst sich nach dem in Personalplanung JeKi Teil 1 angegebenen Unterrichtseinsatz: 1 Wochenstunde entspricht 2,90 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (1,35 WAZ). Bei nicht kontinuierlichem Einsatz wird der Arbeitsumfang entsprechend proportional ermittelt. Jede erhält eine A-Zeit von 0,54%. Die Stellungnahme des Personalrats kann bei Bedarf nachgereicht werden. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 7 von 11

Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument 2016/17 Zwischen der Schule (im Folgenden Schule genannt) vertreten durch die Schulleiterin / den Schulleiter Anschrift / Mail / Tel. oder Schulstempel und dem Kooperationspartner (im Folgenden Musikschule / Konservatorium genannt), vertreten durch die Leitung Herrn / Frau Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: Dieses Vertragsformular ersetzt die Formulare aus den Schuljahren 2009-15. 1 Die Musikschule / das Konservatorium bietet an der Schule im Rahmen des Programms Jedem Kind ein Instrument das folgende musikpädagogische Angebot an: Schuljahr 2016/17 falls schon bekannt: des Kooperationspartners (Name, Vorname; falls noch nicht bekannt: NN) Instrument 2. Klasse Instrumentenvorstellung (i.d.r. 15 Std. pro Klasse / Instrument) oder Tandem (i.d.r. 30 Stunden im Schuljahr) Klassen Stunden im Jahr 3. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 4. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 2 Die Musikschule / das Konservatorium und die Leiterin bzw. der Leiter der Schule vereinbaren einen Stundenplan. Bei Krankheit der eingesetzten Fachkraft sorgt die Musikschule / das Konservatorium nach Möglichkeit für angemessenen Ersatz. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der genannten Dauer des Angebots unberührt. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 8 von 11

3 Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument S. 2 Die Schule stellt die erforderlichen Räume und Instrumente zur Verfügung. Zur Durchführung gehört das Bereitlegen, Stimmen und das fachgerechte Aufräumen der Instrumente. In Ausnahmefällen kann das Angebot nach Absprache zwischen Schule und Musikschule / Konservatorium an außerschulischen Lernorten stattfinden. 4 Das Angebot findet in der Verantwortung einer der Schule statt. Der Inhalt des Angebots wird mit der Schulleiterin / dem Schulleiter der Schule bzw. mit einer von ihr / ihm beauftragten Person abgestimmt und erfolgt in Anlehnung an die Ziele des JeKi-Unterrichts in Hamburger Schulen. Die Kooperationspartner nehmen an den erforderlichen Besprechungen teil, sie informieren die Schule über den Fortgang der Arbeit, auch bezüglich einzelner Kinder, sie nehmen aber nicht an Zeugniskonferenzen teil. Der Kooperationspartner wird zu den Sitzungen der schulischen Gremien eingeladen, wenn Fragen des Arbeitsvorhabens Jedem Kind ein Instrument behandelt werden. Die Musikschule / das Konservatorium erbringt ihre / seine Dienstleistung im Rahmen einer schulischen Veranstaltung. Insoweit obliegen der Schulleiterin / dem Schulleiter gegenüber der Musikschule / dem Konservatorium Weisungs- und Aufsichtsrechte. Gelegentliche Unterrichtsbesuche von Vertretern der Projektgruppe Jedem Kind ein Instrument oder von Beauftragten der wissenschaftlichen Begleitung von Jedem Kind ein Instrument sind möglich. Solche Besuche dienen nicht der Bewertung der eingesetzten Kraft, sondern der Beobachtung des gesamten Arbeitsvorhabens. 5 Die Musikschule / das Konservatorium bestätigt, dass die eingesetzten Kräfte fachlich qualifiziert und für den Einsatz in einer Schule persönlich geeignet sind. Die Musikschule setzt zur Wahrung der Kontinuität nach Möglichkeit innerhalb eines Angebotsblocks dieselbe Kraft ein. Sofern der Auftragnehmer Honorarkräfte beauftragt, hat er zu gewährleisten, dass diese weder in seinen Betrieb eingegliedert sind, noch seinen Weisungen unterliegen. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass ihm für die eingesetzten Personen bis zum Beginn der Tätigkeit erweiterte Führungszeugnisse vorliegen. 6 Die Schule erstattet der Musikschule / dem Konservatorium die Kosten in Höhe von Euro.. pro Stunde (45 Minuten), Teilabrechnungen sind möglich. Damit sind alle Unkosten des Kooperationspartners abgegolten. Die Musikschule / das Konservatorium verpflichtet sich, den eingesetzten Kräften ein Honorar von derzeit Euro 31,08 pro Stunde zu zahlen. Ort, Datum Unterschrift Schulleiterin / Schulleiter Ort, Datum Unterschrift Leiterin / Leiter Musikschule / Konservatorium Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 9 von 11

Antrag auf Geldzuweisung für Instrumentenbeschaffung JeKi 2016/17 Bitte die Formulare aus den Vorjahren nicht mehr verwenden. Name der Schule Name der Koordinatorin Mailadresse Koordinatorin für Rückfragen / Datenpflege Telefonnummer für Rückfragen Folgende Instrumente und Zubehörteile sollen beschafft werden: Anzahl Bezeichnung/Hersteller/Modell (auch Zubehörteile ausdrücklich nennen) geplante Lieferfirma Preis mit MWSt. f. Klassenstufe Datum, Unterschrift Schulleitung Summe: Ab hier nicht mehr ausfüllen. Formular an 427 97-1176 faxen, Antwort kommt per Mail. Keine Angebote beilegen. Falls ein Vergabevermerk erforderlich ist, erhalten Sie das Formular unaufgefordert. Prüfvermerk der JeKi-Leitung Zuweisungsbetrag Datum, Unterschrift, B 52-150 / Huß Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 10 von 11

Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften (Stand 05/2016) Mit diesem Formular können Instrumentallehrkräfte Zusatzarbeiten abrechnen, die nicht im Arbeitsvertrag oder Kooperationsvertrag geregelt sind, wenn sie a) im Zusammenhang mit zentralen JeKi-Veranstaltungen oder b) bei Wartungsarbeiten in JeKi-Schulen anfallen. Zu a): Bei Konzerten, die von der Leitung des JeKi-Programms veranlasst sind, werden Proben und andere Zeiten der Arbeit mit Kindern bezahlt, die nicht schon anderweitig von JeKi bezahlt werden (z.b. weil gleichzeitig ein anderer JeKi-Unterricht ausfällt); 45 Minuten Probe oder Konzert entsprechen einer Unterrichtsstunde. Wenn ein Auftritt in einem 60-minütigen Konzert 7 Minuten dauerte, vorher 30 Minuten Aufbauen, Stimmen und Einspielen war und die sich in der restlichen Zeit auch um die Kinder gekümmert hat, werden 90 Minuten = 2 U.Std. bezahlt. Wenn Kinder auf dem Weg begleitet wurden, wird knapper gerechnet, weil dafür keine Vorbereitungszeit anfällt (81 Minuten entsprechen dann einer Unterrichtsstunde). Wichtig ist, dass Extra-Proben, Aufbauzeiten etc. zurückhaltend angesetzt werden, damit die Kosten der Veranstaltungen im Rahmen des wirklich Notwendigen bleiben. Zu b): Bei Wartungsarbeiten (z.b. Saiten von Gitarren tauschen und ähnlichem) entsprechen 81 Minuten Arbeitszeit einer Unterrichtsstunde. Achtung: Bei Schulkonzerten regelt die Schule den Ausgleich solcher Zusatzarbeiten, sei es durch Verrechnung mit ausgefallenen Stunden oder ausnahmsweise auch durch innerschulisch geregelte Zusatzbezahlung; bitte im Vorwege mit der schulischen Koordinatorin besprechen. - Bei angestellten Instrumentallehrkräften (auch JMS-Kräften) wird in die nächste verwaltungstechnisch mögliche Gehaltsabrechnung eine Nachzahlung im Umfang der geleisteten Stunden eingerechnet. - Bei Lehrkräften, die über einen Kooperationsvertrag arbeiten, wird von mir mit der Musikschule / dem Konservatorium ein Vertrag über die zusätzlichen Stunden gemacht; jede erhält eine Mail, was er/sie in die Rechnung reinschreiben kann. - Für JMS-Lehrkräfte gilt außerdem: JMS-Unterricht, der mit einer JeKi-Veranstaltung zeitlich kollidiert, soll nicht ersatzlos ausfallen, weil die JMS sonst die entsprechenden Unterrichtsgebühren zurückzahlen muss. Er kann innerhalb des jeweiligen Schuljahres in Absprache mit den Schülern verlegt werden. Bitte bis eine Woche nach der Veranstaltung an 427 97 1176 faxen oder mailen, Theo Huß Name: Mail: ich bin O Angestellter O Kooperationskraft ggf. Name der kooperierenden Musikschule Titel der Veranstaltung Datum Art der Zusatzarbeit Datum Uhrzeit von bis Generalprobe Konzert Unterschrift Bestätigung durch Koordinatorin der Schule Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 02 / 2016 vom 11.05.2016 Seite 11 von 11