JEDEM KIND EIN INSTRUMENT

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1 JEDEM KIND EIN INSTRUMENT Newsletter 04 / 2017 vom Zur Vorbereitung des Schuljahres 2017 / 18 Seite Neue JeKi-Leitung 1 Allgemeine Hinweise zur Vorbereitung des neuen Schuljahres 1 Spezielle Informationen für die Schulleitungen 5 Formulare: Personalplanung 2017/18 Teil 1 und 2 7 / 8 Kooperationsvertrag 2017/18 9 Antrag auf Geldzuweisung für Instrumentenbeschaffung 11 Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften 12 Liebe Kolleginnen und Kollegen, was alle schon lange wissen wollten, kann nun bekannt gegeben werden: Neue Leiterin des JeKi-Programms der BSB wird Gabriela Huslage. Sie ist Lehrerin am ReBBZ Altona und war dort von Anfang an die JeKi-Koordinatorin. Herzlichen Glückwunsch! Gabriela Huslage wird ab zunächst etwa einen Tag pro Woche in der Leitung des Programms mitarbeiten, ab übernimmt sie die Leitung ganz. Vorbereitung des neuen Schuljahres In den meisten JeKi-Schulen sind die Vorbereitungen für das nächste Schuljahr längst im Gange. An der Organisation des Programms ändert sich nichts Grundsätzliches. Deshalb beschränkt sich dieser Newsletter wie in den Vorjahren auf knappe Hinweise und nennt Querverweise zu detaillierteren Informationen, die Sie auf hamburg.de/jeki, Unterseite Newsletter, finden können. Am Ende dieses Newsletters gibt es die üblichen Formulare in aktualisierter Form. Bitte verwenden Sie nicht mehr die älteren Formulare. Der Absatz Spezielle Informationen für Schulleitungen nennt Punkte, die nicht ohne die Schulleitungen gehen, z.b. Kompetenz-Plus-Anträge (falls erforderlich); bitte besprechen Sie die dortigen Punkte mit Ihrer Schulleitung. Bei der Vorbereitung des neuen Schuljahres ist die reibungslose Kooperation zwischen der Programm-Leitung und den Schulen besonders wichtig. Wir beschränken uns bei unseren Abfragen auf die wirklich wichtigen Punkte und setzen nur Fristen, wo es unvermeidbar ist; in diesem Schuljahr der Bitte halten Sie diese Frist ein, sie ist notwendig, damit die Gelder zugewiesen und die Verträge der Lehrkräfte in den Ferien angepasst werden können. Für das neue Schuljahr planen wir drei Regionalkonzerte und einen Streichertag; Termine nennen wir noch vor den Sommerferien, auf der JeKi-Website gibt es Bilder und Filme vom Jahreskonzert 2017: bildungsserver.hamburg.de/jahreskonzert-2017/ Mit freundlichen Grüßen Theo Huß Impressum: Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Hamburger Straße 31, Hamburg Fax: Leitung: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: Assistenz: Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: Foto S. 4: Markus Hertrich

2 Lesehilfe: Der folgende Text enthält große Teile, die wortgleich mit den entsprechenden Newslettern der Vorjahre sind; Passagen, die Neues enthalten, sind grau unterlegt. Neue Koordinatorinnen und Koordinatoren In einem großen System gibt es immer wieder Personalwechsel. Wenn an Ihrer Schule ein Wechsel in der JeKi-Koordination ansteht, bitte ich um Mitteilung der Kontaktdaten und um eine Terminvereinbarung. Es hat sich sehr bewährt, wenn ich bei einem Koordinatorinnenwechsel zu Ihnen in die Schule komme; das kann die Kommunikation und die Arbeit deutlich erleichtern. Rufen Sie bei Fragen auch jederzeit an. Personalplanung JeKi, Teil 1 In den Anlagen finden Sie auf S. 7 das Blatt Personalplanung JeKi Teil 1, das Ihre Unterrichtsplanung wiedergibt. Aus den Angaben auf diesem Blatt werden die Vertragsumfänge der Lehrkräfte und die erforderlichen Geld- Zuweisungen für das neue Schuljahr berechnet. Deshalb müssen diese Angaben unbedingt vollständig und richtig sein. Bitte faxen Sie das Blatt bis an die JeKi- Leitung. Häufige Fehler gab es in den letzten Jahren bei den Angaben zu Klasse 2 in der Spalte geplante Stundenzahl : Da der Unterricht in Klasse 2 nicht das ganze Jahr gleichmäßig durchläuft, sondern nur 30 Wochen lang, oft in einem rollierenden System, darf dort nicht eingetragen werden, wie viele Stunden die betreffende Lehrkraft in Jg. 2 wöchentlich macht, sondern es muss ausgerechnet werden, wie viele Stunden die Lehrkraft im Laufe des ganzen Schuljahres in allen zweiten Klassen machen soll; diese Zahl wird eingetragen. Randbemerkung hierzu: Manche Schulen lassen den Unterricht der Klasse 2 tatsächlich im Tandem das ganze Schuljahr durchlaufen. Das Schuljahr hat 38 Wochen, dann wird diese Zahl (multipliziert mit der Parallelklassen) auch eingetragen. Hier ist aber zu bedenken, dass die Zuweisung aus JeKi- Mitteln trotzdem nur den Unterricht für 30 Wochen pro Klasse abdeckt. Personal Kooperationsverträge Beim Koordinatorinnentreffen im Februar habe ich angekündigt, dass es bei der Vergabe der Kooperationsverträge eine wesentliche Änderung der Verfahrensweise geben wird. Diese Änderung wird erst zum Schuljahr 2018/19 wirksam werden. Für das kommende Schuljahr wird nach dem bisherigen Muster verfahren. Das Formular befindet sich auf S. 9/10 dieses Newsletters. Personal Angestellte Für neu eingestellte Instrumentallehrkräfte ist der der Tag des Vertragsbeginns. Neueinstellungen erfolgen i.d.r. zunächst befristet. Für bereits beschäftigte Lehrkräfte läuft der Vertrag ohne Ferienlücke durch. Wichtig: Bei jeder Veränderungen des Unterrichtsumfangs ist zu beachten, dass eine Reduzierung des Vertragsumfangs nur mit Zustimmung des Beschäftigten möglich ist, diese Zustimmung und die Reduzierung gilt dann nur für das nächste Schuljahr. Eine Erhöhung des Vertragsumfangs erfolgt ohne Befristung. Wenn der Umfang später wieder reduziert werden soll, ist dafür die Zustimmung des Beschäftigten erforderlich. Das Formular Personalplanung Teil 2 muss für jede Instrumentallehrkraft ausgefüllt werden, die als Angestellte arbeitet. Es dient der Kontrolle der Arbeitsumfänge und stellt ein arbeitsrechtlich korrektes Vorgehen bei Änderungen sicher. Bitte achten Sie darauf, dass die Anagben zum Unterrichtseinsatz auf den beiden Personalplanungsformularen (Teil 1 und Teil 2) genau übereinstimmen. Neu ist, dass die Lehrkraft auf diesem Formular auch unterschreiben muss und eine Kopie des Schreibens erhält. Zuweisung von JeKi-Mitteln und Bezahlung von Rechnungen Die Gelder für das schulische JeKi-Programm (für Instrumente, Reparaturen, Kooperationsverträge etc.) werden in ungefähr halbjährlichen Abständen zugewiesen. Im Lauf der Sommerferien erhält jede Schule eine Mail, in der die für das Schuljahr geplanten Zuwei- Jedem Kind ein Instrument, BSB Hamburg Newsletter 04/2017 vom Seite 2 von 12

3 sungen erläutert werden. Mit jeder Zuweisung erhält die Schule außerdem ein Fax, in dem der Betrag und der Zweck genannt werden. Bei jeder Bezahlung einer Rechnung gibt das Schulbüro beim Scannen als Aktenzeichen das Stichwort JeKi an. Auf diese Weise kann die einzelne Schule in den Berichten durch eine Filterung ihrer Zahlungsvorgänge mit dem Stichwort JeKi sich einen Überblick über die für JeKi getätigten Ausgaben verschaffen und diese mit den Zuweisungen abgleichen. Pauschale Mittel für Kleinausgaben Gelder für Saiten, Rohrblättchen, Öl, Desinfektionsmittel, Noten, CDs, Unterrichtsmaterial etc. werden im Sommer für das ganze Schuljahr 17 / 18 pauschaliert zugewiesen, damit die Schulen genügend Spielraum für Kleinausgaben haben, und zwar 20,- pro Schüler der Klasse 3, ein Antrag ist nicht notwendig. Instrumentenwahl Klasse 2 Für die Instrumentenwahl kann wie bisher der Muster-Elternbrief und der Muster-Wahlzettel aus Newsletter 01/2010 verwendet werden, sie stehen auf der JeKi-Website unter Archiv 2010 auch als Word-Dokument zum Reinschreiben zur Verfügung. Erfahrungshinweis: Wenn Sie planen, das Instrumentenangebot der Schule auszuweiten, müssen die Auswirkungen auf die anderen Instrumentengruppen bedacht werden. Zu viele verschiedene Instrumente auf dem Wahlzettel erschweren später die Gruppenbildung und führen evtl. dazu, dass sich für einzelne Gruppen zu wenig Kinder melden; das geht meistens zu Lasten der Blasinstrumente. Gruppengröße und Bildung neuer Gruppen für Klasse 3 Für die neuen Gruppen in Jahrgang 3 gilt weiterhin die Durchschnittsgröße von 7 Kindern pro Gruppe. Bei der Bildung der Gruppen wird der ganze Jahrgang betrachtet. Da es nur selten glatt aufgeht, dürfen KESS-1- und KESS-2-Schulen diesen Durchschnitt eher unterschreiten, KESS-3- bis -6-Schulen müssen ihn im Zweifelsfall auch mal leicht überschreiten. Bei den Förderschulen wird verfahren wie bisher. Da die Gruppen erhebliche finanzielle Auswirkungen hat, bedarf vor allem die Unterschreitung des Durchschnittswerts der Zustimmung der JeKi- Leitung. Es werden für den Unterricht nur Gelder bzw. WAZe zugewiesen, die auf einer solchen Zustimmung beruhen. Wenn Sie unsicher sind, wie viele Gruppen Sie bilden können, schreiben Sie bitte eine Mail oder rufen Sie an. Beispiel 1: Eine Schule mit 72 Kindern im Jahrgang 3 ist bei KESS-Faktor 2 vierzügig und kann 11 Gruppen bilden, der Durchschnitt beträgt dann 6,5 Kinder pro Gruppe; bei KESS-Faktor 4 ist sie 3-zügig und kann 10 Gruppen bilden, das sind also 7,2 Kinder pro Gruppe. Beispiel 2: Eine Schule mit 37 Kindern im Jahrgang 3 bildet als KESS-2-Schule 6 Gruppen (Durchschnitt 6,2 Kinder), als KESS-4-Schule 5 Gruppen (Durchschnitt 7,4 Kinder). Instrumententausch, Wartung, Reparaturen Das Verfahren der vergangenen Jahre funktioniert gut. Wir verfahren nach dem gleichen Muster, wie es in Newsletter 06/2012 beschreiben ist: Alle Wartungs- und Reparaturrechnungen werden von den Schulen sofort bezahlt. Falls die pauschal zugewiesenen Mittel für Kleinausgaben dafür nicht ausreichen, wird die Rechnung an die JeKi-Leitung gefaxt. Die Zuweisung erfolgt dann nachträglich. Denken Sie daran, dass alle zurückgegebenen Blasinstrumente (außer Blockflöten) zwingend zur Wartung müssen. Auch die Instrumente, die nicht ausgeliehen sind, sondern nur in der Schule benutzt werden, z.b. in Jahrgang 2, müssen bei Bedarf gewartet werden. Wenn Instrumentallehrkräfte sich an den Wartungsarbeiten beteiligen (z.b. in größerem Umfang Saiten austauschen), können dadurch ausgefallene Unterrichtsstunden kompensiert werden. Die Instrumentallehrkräfte sollen aber keine typischen Instrumentenbauerarbeiten ausführen (z.b. Ausbeulen von Posaunenzügen, Ausbessern von De- Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 3 von 12

4 ckenrissen). Falls keine ausgefallenen Stunden dafür genutzt werden können, kann die Instrumentallehrkraft den Zeitaufwand mit dem Formular Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften geltend machen (Seite 12 dieses Newsletters, weitere Infos dort). Es dürfen aber keine Rechnungen von Instrumentallehrkräften direkt aus dem Schulbudget bezahlt werden. Neue Ausleihe von Instrumenten Klasse 3 Hier können Sie auf Newsletter 12/2012 zurückgreifen. Word-Dokumente des Leihscheins und von Ausleihlisten finden Sie auf der JeKi-Web-Site, Unterseite Instrumente. Hinweise zu Haftungsfragen finden Sie in Newsletter 06/2011, Seite 3. Aufkleber für Instrumente (mit Schulnamen) erhalten Sie auf Anfrage von andreasvon.minden@bsb.hamburg.de. Beschaffung fehlender Instrumente überzählige Instrumente Zur Beschaffung neuer Instrumente beantragen Sie bei der Leitung des JeKi-Programms die erforderlichen Mittel (Formular auf S. 11). Zur Auswahl der Instrumente können Sie sich weiterhin an der Empfehlungsliste 2015 orientieren (s. Newsletter 02/2015), eine neue Liste wird es im Herbst geben. Insgesamt sollten sich Neubeschaffungen dieses Jahr in überschaubarem Rahmen halten, die vorhandenen Instrumente dürften in der Regel noch nicht verschlissen sein. Es ist aber durchaus möglich, auch Ergänzungen der Unterrichtsmittel zu beschaffen, z.b. mobile CD-Player, Aktivboxen zum Anschluss an ein Smartphone, Notenständer etc. Auch bei einer Änderung des Instrumentenangebots kann es zu Neuanschaffungen kommen. Es wird vorkommen, dass hier und da Instrumente überzählig sind. Wenn absehbar oder wahrscheinlich ist, dass diese Instrumente später wieder gebraucht werden, bleiben sie in der Schule; vorher Wartungsbedarf prüfen, sorgfältig einlagern. Wenn es sich um größere Stückzahlen handelt oder die Instrumente wahrscheinlich längerfristig nicht gebraucht werden, wird die JeKi-Leitung benachrichtigt (Zahl, genaue Modell- und Größenangabe). Wir prüfen Tauschmöglichkeiten zwischen den Schulen. Organisation des Unterrichts in Kl. 3 und 4 Beispiele für die Organisation des Gruppenunterrichts finden sich in Newsletter 02/2010 auf S Diese will ich den Schulen nochmal ans Herz legen. Weniger bewährt haben sich Modelle, bei denen alle JeKi- Stunden eines Jahrgangs in einer einzigen Unterrichtsstunde parallel stattfinden (erfordert zu viele Lehrkräfte und Räume) oder bei denen nur innerhalb der Klassen die Gruppen gebildet werden (zwingt viele Kinder in Zweit- und Dritt-Wünsche, erzeugt dadurch Widerstand). Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 4 von 12 Zeugnisse, JeKi- Urkunden Wie bisher soll der JeKi-Unterricht in den Zeugnissen der Kinder und in den sonstigen Leistungsrückmeldungen berücksichtigt werden. Dazu

5 sollen auch die Instrumentallehrkräfte ihren Beitrag leisten. Die entsprechenden Hinweise und Bewertungsbögen finden Sie in Newsletter 08/2011, als Word-Dokument auch auf der Unterseite JeKi-Unterricht unserer Website. Die vorgedruckten JeKi-Urkunden, die zusammen mit den Zeugnissen an die Kinder des Jahrgangs 4 ausgegeben werden, sind an einen Teil der Schulen bereits verschickt, die fehlenden werden derzeit nachgedruckt und in Kürze verschickt. Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften Mithilfe des Formulars von S. 11 können Zusatzarbeiten bei von der JeKi-Leitung durchgeführten Veranstaltungen und bei kleinen Wartungsarbeiten in den Schulen abgerechnet werden. Die schulische Koordination muss die geleistete Zusatzarbeit durch Unterschrift bestätigen. Achtung: Zusatzarbeiten bei Schulkonzerten müssen allerdings innerschulisch ausgeglichen werden. JeKi-Orchester Wenn eine Schule zusätzlich zum vollen Je- Ki-Programm ein JeKi-Orchester hat, kann dafür ein Zuschuss beantragt werden. Die meisten der bisher bestehenden Orchester sind im Nachmittagsbereich angesiedelt, daher müssen auch Gelder des Nachmittagsbereichs dafür eingesetzt werden. Da die Leiter dieser Ensembles aber deutlich besser bezahlt werden müssen, als der durchschnittlich zur Verfügung stehende Honorarsatz, kann aus JeKi-Mitteln ein Zuschuss von 700,- bzw. 0,7 WAZ für ein wöchentlich einstündig probendes Orchester beantragt werden (S. 6). Über diesen Zuschuss wird jährlich neu nach Verfügbarkeit der Mittel entschieden. Unterrichtsdialoge Das vor einigen Jahren entwickelte System der Unterrichtsdialoge gilt (mit Einschränkungen) weiterhin: Die Funktionszeit für die Koordination kann für 1 Jahr um 1 WAZ erhöht werden; mit dieser zusätzlichen Zeit besucht die Koordinatorin im Laufe des Schuljahres die Instrumentallehrkräfte der Schule im Unterricht und spricht mit den Lehrkräften über diesen Unterricht. Nähere Hinweise finden sich in Newsletter 01/2013. Die Einschränkung: Dieses Angebot gilt nur für Schulen, die das nicht schon in den früheren Jahren genutzt haben; nach einem Koordinatorenwechsel kann dieses Zusatz-WAZ aber erneut beantragt werden (S. 6 oben in diesem Newsletter). Zusammenfassende Agenda Was? Womit? Wann? Personalplanung JeKi Teil 1 und Teil 2 S. 7 / (Termineinhaltung wichtig!) Gruppenanzahl neue Klasse 3 bei Fragen Mail schreiben oder anrufen Beantragung WAZe für Hospitationen und Gespräche S mit Instrumentallehrkräften ( Unterrichtsdialoge ) bei Schulen, die das bisher nicht hatten oder bei Koordinatorinnen-Wechsel Beantragung von Geldern für Instrumente S. 11 jederzeit, bei Bedarf Kooperationsverträge abschließen (diese Formulare nicht an die Programmleitung schicken!) S. 9 / 10 bis Ende des Schuljahres, bei Änderungsbedarf jederzeit Spezielle Infos für Schulleitungen JeKi-Modell Mancherorts ist das JeKi-Modell ein wenig in Vergessenheit geraten: JeKi ist ein schulischer Schwerpunkt, deshalb haben die JeKi- Kinder in allen Jahrgangsstufen 2-stündigen Musikunterricht: 8 Stunden von Klasse 1 4. Das war der Konsens bei der Ausschreibung des Projekts. In Jahrgang 2 ist davon eine Stunde das Kennenlernen der Instrumente, das sich über 30 Wochen des Schuljahres mit geteilter Klasse oder mit Tandemunterricht erstreckt. In Jahrgang 3 und 4 findet die eine der beiden Musikstunden im Klassenverband als allgemein bildender Musikunterricht statt, Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 5 von 12

6 die andere Musikstunde ist die JeKi-Stunde in den Instrumentengruppen. Finanzierung des JeKi-Unterrichts Die zusätzlichen Finanzmittel für das JeKi- Programm finanzieren allen Personalbedarf, der über die im vorigen Absatz genannten 8 Stunden hinausgeht, also die Teilung bzw. das Tandem in Jahrgang 2 und die über die Klassenzahl hinausgehende Gruppenzahl in Jahrgang 3 und 4. Die Schulen sind also auch an der Finanzierung des Gruppenunterrichts beteiligt, aber nicht mehr, als auch für normalen Musikunterricht aufgewendet werden müsste. Der Finanzierungsanteil der Schulen kommt entweder dadurch zustande, dass auch schulische Musikfachkräfte JeKi- Unterricht erteilen oder dadurch, dass schulische WAZe an angestellte Instrumentallehrkräfte gegeben werden. Falls Sie dazu detailliertere Informationen brauchen, wenden Sie sich gerne an die Leitung des Programms. Zuweisung der JeKi-Unterrichtsmittel Auf S. 7 dieses Newsletters befindet sich ein Formular mit der Überschrift Personalplanung JeKi 2017/18 Teil 1 Unterrichtsplanung. Darin trägt die JeKi-Koordination ein, welche Lehrkraft wieviel JeKi-Unterricht in welchem Vertragsverhältnis macht. Diese Angaben sind die Grundlage für die Zuweisung der erforderlichen Unterrichtsmittel. Sie müssen der JeKi-Leitung bis zum vorliegen. Die Zuweisung der erforderlichen Mittel erfolgt in Geld (für die Kooperationskräfte) oder in Form von WAZ in die Bedarfsseite von KSP (für die angestellten JeKi- Lehrkräfte und für Funktionszeiten). Es wird vorrangig Geld zugewiesen, höchstens aber der Betrag, der tatsächlich gebraucht wird. Wenn in der Schule wenig oder kein JeKi- Unterricht durch schulische Lehrkräfte gemacht wird, kann es nötig sein, dass auch angestellte JeKi-Lehrkräfte aus schulischen WAZen finanziert werden; wenn in einer Schule außerdem fast alle externen Lehrkräfte über Kooperationsvertrag arbeiten, kann es nötig sein, durch das Verfahren Kompetenz Plus Lehrer-WAZe in Geld umzuwandeln, damit die Rechnungen bezahlt werden können. Rufen Sie zur näheren Beratung in diesen Fragen gerne die JeKi-Leitung an. Die Formulare für Kompetenz-Plus-Anträge sind bereits versandt, Abgabefrist ist Einstellungen, Arbeitsverträge Auf S. 8 dieses Newsletters finden sie ferner das Formular Personalplanung JeKi 2017/18 Teil 2 Einstellungsverfügung. JeKi- Instrumentallehrkräfte, die das wollen und die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, werden als Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt und tauchen entsprechend in PPS auf. Das Formular muss für jede vorhandene oder neue angestellte JeKi-Lehrkraft ausgefüllt werden. Neu: Bei jeder Veränderungen des Unterrichtsumfangs eines Angestellten ist zu beachten, dass eine Reduzierung des Vertragsumfangs nur mit Zustimmung des Beschäftigten möglich ist, diese Zustimmung und die Reduzierung gilt dann nur für das nächste Schuljahr. Eine Erhöhung des Vertragsumfangs erfolgt ohne Befristung. Wenn der Umfang später wieder reduziert werden soll, ist die Zustimmung des Beschäftigten erforderlich. Kooperationsverträge Viele Instrumentallehrkräfte wollen nicht als Angestellte beschäftigt werden; für diese Fälle wird ein Kooperationsvertrag mit einer Musikschule oder dem Konservatorium abgeschlossen. Das Vertragsmuster finden Sie auf S. 9 / 10 dieses Newsletters. Bei 6 wird maximal der Betrag von 39,61 eingetragen. Achtung: Es ist unzulässig, einen Honorarvertrag zwischen der Schule und dem Musiker direkt abzuschließen, weil weisungsgebundene Tätigkeit nicht auf Honorarbasis erfolgen darf. Funktionszeiten für die Koordinatorinnen Wie in den vergangenen Jahren werden den JeKi-Schulen je zwei WAZ als Funktionszeit für die Koordination zugewiesen. Ich wiederhole hier auch die Bitte des früheren Landesschulrats Rosenboom, diese Funktionszeit aus schulischen Mitteln um 1 WAZ aufzustocken; der Arbeitsaufwand der Koordinatorinnen rechtfertigt und erfordert dies. Fragen aller Art Bei Fragen rufen Sie jederzeit an, wir beraten Sie gerne: Tel Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 6 von 12

7 Personalplanung JeKi 2017/18 Wenn das Blatt nicht ausreicht, bitte kopieren. Bitte bis an faxen. Schule Koordinatorin Teil 1 Unterrichtplanung Mailadresse Koordinatorin Jahrgang 2 Klassen Schüler Modell / Zahl JeKi-Gruppen in diesem Jahrgang Tandem O halbe Klassen O Tel. f. Rückfragen Wochentag JeKi-Unterricht Wir bitten um Zuschuss zum JeKi-Orchester (vgl. S. 4 dieses Newsletters) Wir bitten um WAZ für Unterrichtsdialoge (vgl. S. 1) Jahrgang 3 Jahrgang 4 Gruppenzahl Gruppenzahl 750 O oder 0,7 WAZ O 1 WAZ O oder 0,5 WAZ O JeKi-Unterricht in Klasse 2 Bitte hierzu unbedingt die Hinweise im Newsletter S. 2 lesen. Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (auch schulische Lehrkräfte nennen). Namen Instrument/ Tandem? Gesamtzahl d. Std. im Schuljahr 2017/18 schulische Lehrkraft Status der Lehrkraft angest. JeKi- Lehrkraft Koop- Vertrag JeKi-Unterricht in Klasse 3 Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (bitte alle nennen, auch wenn die Personen schon für Klasse 2 genannt wurden; auch schulische Kräfte nennen): Namen Instrument Gruppen 2017/18 schulische Lehrkraft angest. JeKi- Lehrkraft Koop- Vertrag JeKi-Unterricht in Klasse 4 Der JeKi-Unterricht wird von folgenden Lehrkräften durchgeführt (bitte alle nennen, auch wenn die Personen schon für Klasse 2/3 genannt wurden; auch schulische Kräfte nennen): Namen Instrument Gruppen 2017/18 schulische Lehrkraft angest. JeKi- Lehrkraft Koop- Vertrag Falls einzelne oder alle Unterrichtsstunden nicht im 45-Minuten-Takt laufen bitte oben eine genaue Angabe dazu machen. Für alle JeKi- Lehrkräfte, die als Angestellte beschäftigt werden, jetzt auch Personalplanung Teil 2 ausfüllen; dort auch die Einverständnis-Unterschrift der Lehrkraft einholen und Kopie aushändigen. Bitte achten Sie darauf, dass die obigen Angaben mit den Angaben auf Teil 2 übereinstimmen. Für die Kooperations-Lehrkräfte die Verträge mit den Musikschulen bzw. dem Konservatorium direkt abschließen (Vertragsmuster Seite 9 / 10 dieses Newsletters), bitte geben Sie hier die Kooperationspartner an. Kooperationslehrkräfte Dieses Blatt bis zusammen mit Teil 2 Einstellungsverfügung an faxen. Falls nicht alle Planungen abgeschlossen sind, trotzdem schicken, aber die unklaren Punkte erläutern und rasch nachliefern. kooperierende Musikschule Datum, Unterschrift Koordinatorin Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 7 von 12

8 Personalplanung JeKi 2017/18 Teil 2 Einstellungsverfügung Ausfüllhinweise: Dieses Blatt muss für jede angestellte JeKi-Lehrkraft ausgefüllt werden, auch wenn sich der Unterrichtseinsatz gegenüber dem Vorjahr nicht verändert; nicht ausfüllen für feste schulische Lehrkräfte und für Lehrkräfte über Kooperationsvertrag. Bitte füllen Sie die Angaben zum Unterrichtseinsatz (hier auch Unterschrift der Lehrkraft erforderlich) und einen der Kästen a c aus. Bitte bis an faxen. Name, Vorname der Lehrkraft Schule Dauer: ganzes Schuljahr bei Neueinstellung: Geburtsdatum oder Anschrift von.... bis.. Mail Telefon An JMS beschäftigt? Geplanter Unterrichtseinsatz (jeweils 45 Min, andere Unterrichtsdauern genau angeben) Jg. 2: Gesamtzahl Unterrichtsstunden im ganzen Jahr: Jg. 3: wöchentlichen Unterrichtsstunden: Jg. 4: wöchentlichen Unterrichtsstunden: ja nein Lehrkraft: Ich bin für das Schuljahr 2017/18 mit dem Arbeitsumfang, der sich aus dem nebenstehenden Unterrichtseinsatz ergibt, einverstanden (s. dazu die Hinweise unten) und habe eine Kopie dieses Schreibens erhalten. Datum, Unterschrift der Lehrkraft a) Die Lehrkraft ist bereits unbefristet beschäftigt und soll im Schuljahr 17/18 mit oben angegebenem Unterrichtseinsatz weiterbeschäftigt werden, ich bitte um Überprüfung des Vertragsumfanges, ggf. Anpassung. Wenn Sie nicht wissen, ob die o.g. Lehrkraft bereits unbefristet beschäftigt ist, füllen sie Kasten b) aus. Datum, Unterschrift Schulleitung b) Die Lehrkraft ist bisher befristet beschäftigt und soll im Schuljahr 2017/18 mit oben angegebenem Unterrichtseinsatz weiterbeschäftigt werden. An den PR m.d.b. um Zustimmung zur Stellungnahme PR: Weiterbeschäftigung, s. auch Hinweise unten. Zustimmung Ablehnung (mit schr. Begründung) Datum, Unterschrift Schulleitung Datum, Unterschrift PR c) Die Lehrkraft soll im Schuljahr 2017/18 mit oben angegebenem Unterrichtseinsatz neu eingestellt werden. An den PR m.d.b. um Zustimmung zur Einstellung; s. auch Hinweise unten. Stellungnahme PR: Zustimmung Ablehnung (mit schr. Begründung) Datum, Unterschrift Schulleitung Raum für ergänzende Mitteilungen an die Programmleitung JeKi. Datum, Unterschrift PR Hinweise für die Schulleitung, die Lehrkraft und ggf. den Personalrat: Mit der obigen Verfügung wird die Einstellung der Lehrkraft veranlasst. Bei Neueinstellung beginnt der Vertrag am und ist vorerst bis befristet (Verlängerungsoption besteht). Lehrkräfte, die bereits ein anderes unbefristetes Arbeitsverhältnis mit der FHH haben (z.b. andere Schule oder JMS), werden i.d.r. unbefristet beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltordnung Lehrkräfte (LEGO). Die Stellungnahme des Personalrats kann nachgereicht werden. Ein Schuljahr hat i.d.r. 38 oder 39 Unterrichtswochen. 1 Wochenstunde (45 Minuten) entspricht 2,90 % der regelmäßigen wöchentl. Arbeitszeit (1,35 WAZ). Bei nicht kontinuierlichem Einsatz (v.a. in Jg. 2) wird der Arbeitsumfang entsprechend proportional ermittelt, 30 Stunden im Schuljahr entsprechen dabei z.b. 2,29 %. Die Arbeitsumfänge in mehreren Schulen werden addiert. Jede Lehrkraft erhält außerdem für alle Schulen zusammen eine A-Zeit von 0,54 %. Weitere Auskünfte zum Arbeitsumfang gibt die Leitung des JeKi-Programms. Wenn der Arbeitsumfang des Vertrags insgesamt gegenüber dem bestehenden Vertrag sinkt, gelten das Einverständnis und die Absenkung nur für das Schuljahr 2017/18; wenn der Arbeitsumfang steigt, gilt die Erhöhung unbefristet. Änderungen im gegenseitigen Einvernehmen sind möglich. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 8 von 12

9 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument 2017/18 Zwischen der Schule (im Folgenden Schule genannt) vertreten durch die Schulleiterin / den Schulleiter Anschrift / Mail / Tel. oder Schulstempel und dem Kooperationspartner (im Folgenden Musikschule / Konservatorium genannt), vertreten durch die Leitung Herrn / Frau Anschrift wird folgender Vertrag geschlossen: Dieses Vertragsformular ersetzt die Formulare aus den Schuljahren Die Musikschule / das Konservatorium bietet an der Schule im Rahmen des Programms Jedem Kind ein Instrument das folgende musikpädagogische Angebot an: 1 Schuljahr 2017/18 falls schon bekannt: Lehrkraft des Kooperationspartners (Name, Vorname; falls noch nicht bekannt: NN) Instrument 2. Klasse Instrumentenvorstellung (i.d.r. 15 Std. pro Klasse / Instrument) oder Tandem (i.d.r. 30 Stunden im Schuljahr) Klassen Stunden im Jahr 3. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 4. Klasse Instrumentalgruppe, (i.d.r. 38 Wochen im Jahr) Gruppen Stunden im Jahr 2 Die Musikschule / das Konservatorium und die Leiterin bzw. der Leiter der Schule vereinbaren einen Stundenplan. Bei Krankheit der eingesetzten Fachkraft sorgt die Musikschule / das Konservatorium nach Möglichkeit für angemessenen Ersatz. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von der genannten Dauer des Angebots unberührt. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 9 von 12

10 3 Kooperationsvertrag Jedem Kind ein Instrument S. 2 Die Schule stellt die erforderlichen Räume und Instrumente zur Verfügung. Zur Durchführung gehört das Bereitlegen, Stimmen und das fachgerechte Aufräumen der Instrumente. In Ausnahmefällen kann das Angebot nach Absprache zwischen Schule und Musikschule / Konservatorium an außerschulischen Lernorten stattfinden. 4 Das Angebot findet in der Verantwortung einer Lehrkraft der Schule statt. Der Inhalt des Angebots wird mit der Schulleiterin / dem Schulleiter der Schule bzw. mit einer von ihr / ihm beauftragten Person abgestimmt und erfolgt in Anlehnung an die Ziele des JeKi-Unterrichts in Hamburger Schulen. Die Kooperationspartner nehmen an den erforderlichen Besprechungen teil, sie informieren die Schule über den Fortgang der Arbeit, auch bezüglich einzelner Kinder, sie nehmen aber nicht an Zeugniskonferenzen teil. Der Kooperationspartner wird zu den Sitzungen der schulischen Gremien eingeladen, wenn Fragen des Arbeitsvorhabens Jedem Kind ein Instrument behandelt werden. Die Musikschule / das Konservatorium erbringt ihre / seine Dienstleistung im Rahmen einer schulischen Veranstaltung. Insoweit obliegen der Schulleiterin / dem Schulleiter gegenüber der Musikschule / dem Konservatorium Weisungs- und Aufsichtsrechte. Gelegentliche Unterrichtsbesuche von Vertretern der Projektgruppe Jedem Kind ein Instrument oder von Beauftragten der wissenschaftlichen Begleitung von Jedem Kind ein Instrument sind möglich. Solche Besuche dienen nicht der Bewertung der eingesetzten Kraft, sondern der Beobachtung des gesamten Arbeitsvorhabens. 5 Die Musikschule / das Konservatorium bestätigt, dass die eingesetzten Kräfte fachlich qualifiziert und für den Einsatz in einer Schule persönlich geeignet sind. Die Musikschule setzt zur Wahrung der Kontinuität nach Möglichkeit innerhalb eines Angebotsblocks dieselbe Kraft ein. Sofern der Auftragnehmer Honorarkräfte beauftragt, hat er zu gewährleisten, dass diese weder in seinen Betrieb eingegliedert sind, noch seinen Weisungen unterliegen. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass ihm für die eingesetzten Personen bis zum Beginn der Tätigkeit erweiterte Führungszeugnisse vorliegen. 6 Die Schule erstattet der Musikschule / dem Konservatorium die Kosten in Höhe von.. (vgl. S. 6 des Newsletters 04/2017) pro Stunde (45 Minuten), Teilabrechnungen sind möglich. Damit sind alle Unkosten des Kooperationspartners abgegolten. Die Musikschule / das Konservatorium verpflichtet sich, den eingesetzten Kräften ein Honorar von derzeit Euro 34,04 pro Stunde zu zahlen. Ort, Datum Unterschrift Schulleiterin / Schulleiter Ort, Datum Unterschrift Leiterin / Leiter Musikschule / Konservatorium Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 10 von 12

11 Antrag auf Geldzuweisung für Instrumentenbeschaffung JeKi 2017/18 Bitte die Formulare aus den Vorjahren nicht mehr verwenden. Name der Schule Name der Koordinatorin Mailadresse Koordinatorin Telefonnummer Holen Sie für die geplante Beschaffung ein Angebot ein. Orientieren Sie sich dabei an der Instrumentenliste der Programmleitung. Sie erhalten eine Antwortmail, die auch Auskunft gibt, falls weitere Vergleichsangebote eingeholt werden müssen. Bezeichnung/Hersteller/Modell (auch Zubehörteile ausdrücklich nennen) geplante Lieferfirma Preis mit MWSt. Anzahl Klassenstufe Datum, Unterschrift Schulleitung Summe: Ab hier nicht mehr ausfüllen. Formular an faxen, Antwort kommt per Mail. Keine Angebote beilegen. Falls ein Vergabevermerk erforderlich ist, erhalten Sie das Formular unaufgefordert. Prüfvermerk der JeKi-Leitung Zuweisungsbetrag Die geplanten Beschaffungen sind geeignet. Die Preise entsprechen den der Programmleitung vorliegenden wirtschaftlichsten Angeboten. Für folgende Beschaffungen wurde die Schule auf das Erfordernis weiterer Angebote hingewiesen: O O O Datum, Unterschrift, B / Huß Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 11 von 12

12 Zusatzarbeit von Instrumentallehrkräften (Stand 06/2017) Mit diesem Formular können Instrumentallehrkräfte Zusatzarbeiten abrechnen, die nicht im Arbeitsvertrag oder Kooperationsvertrag geregelt sind, wenn sie a) im Zusammenhang mit zentralen JeKi-Veranstaltungen oder b) bei Wartungsarbeiten in JeKi-Schulen anfallen. Zu a): Bei Konzerten, die von der Leitung des JeKi-Programms veranlasst sind, werden Proben und andere Zeiten der Arbeit mit Kindern bezahlt, die nicht schon anderweitig von JeKi bezahlt werden (z.b. weil gleichzeitig ein anderer JeKi-Unterricht ausfällt); 45 Minuten Probe oder Konzert entsprechen einer Unterrichtsstunde. Wenn ein Auftritt in einem 60-minütigen Konzert 7 Minuten dauerte, vorher 30 Minuten Aufbauen, Stimmen und Einspielen war und die Lehrkraft sich in der restlichen Zeit auch um die Kinder gekümmert hat, werden 90 Minuten = 2 U.Std. bezahlt. Wenn Kinder auf dem Weg begleitet wurden, wird knapper gerechnet, weil dafür keine Vorbereitungszeit anfällt (81 Minuten entsprechen dann einer Unterrichtsstunde). Wichtig ist, dass Extra-Proben, Aufbauzeiten etc. zurückhaltend angesetzt werden, damit die Kosten der Veranstaltungen im Rahmen des wirklich Notwendigen bleiben. Zu b): Bei Wartungsarbeiten (z.b. Saiten von Gitarren tauschen und ähnlichem) entsprechen 81 Minuten Arbeitszeit einer Unterrichtsstunde. Achtung: Bei Schulkonzerten regelt die Schule den Ausgleich solcher Zusatzarbeiten, sei es durch Verrechnung mit ausgefallenen Stunden oder ausnahmsweise auch durch innerschulisch geregelte Zusatzbezahlung; bitte im Vorwege mit der schulischen Koordinatorin besprechen. - Bei angestellten Instrumentallehrkräften (auch JMS-Kräften) wird in die nächste verwaltungstechnisch mögliche Gehaltsabrechnung eine Nachzahlung im Umfang der geleisteten Stunden eingerechnet. - Bei Lehrkräften, die über einen Kooperationsvertrag arbeiten, wird von mir mit der Musikschule / dem Konservatorium ein Vertrag über die zusätzlichen Stunden gemacht; jede Lehrkraft erhält eine Mail, was er/sie in die Rechnung reinschreiben kann. - Für JMS-Lehrkräfte gilt außerdem: JMS-Unterricht, der mit einer JeKi-Veranstaltung zeitlich kollidiert, soll nicht ersatzlos ausfallen, weil die JMS sonst die entsprechenden Unterrichtsgebühren zurückzahlen muss. Er kann innerhalb des jeweiligen Schuljahres in Absprache mit den Schülern verlegt werden. Bitte bis eine Woche nach der Veranstaltung an faxen oder mailen, Theo Huß Name: Mail: Schule: ich bin O Angestellter O Kooperationskraft ggf. Name der kooperierenden Musikschule Titel der Veranstaltung: Datum Art der Zusatzarbeit Datum Uhrzeit von bis Generalprobe Konzert Unterschrift Lehrkraft Bestätigung durch Koordinatorin der Schule Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 04 / 2017 vom Seite 12 von 12

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