Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Liebe Kolleginnen und Kollegen,"

Transkript

1 Newsletter 09/2011 vom Inhalt: Vertragliche Anbindung der JeKi-Instrumentallehrkräfte im Schuljahr 2011/12 - Informationen für die Schulen S. 1 - Informationen für Instrumentallehrkräfte S. 3 Liebe Kolleginnen und Kollegen, In den JeKi-Schulen werden derzeit die mündliche Vorgespräche zum JeKi-Personaleinsatz im kommenden Schuljahr geführt. Hierbei sollen die folgenden Informationen helfen: Wie im zu Ende gehenden Schuljahr bietet die BSB auch 2011/12 allen JeKi-Instrumentallehrkräften einen Arbeitsvertrag als Angestellte der Freien und Hansestadt Hamburg an. Daneben können Schulen wie bisher mit dem Hamburger Konservatorium oder mit privaten Musikschulen kooperieren; dies bietet sich vor allem dann an, wenn eine Lehrkraft keinen Arbeitsvertrag eingehen will. Dabei kann es folgende Fälle geben: a) Eine JeKi-Instrumentallehrkaft hat derzeit einen bis zum befristeten Arbeitsvertrag; dieser soll im neuen Schuljahr fortgesetzt werden. b) Eine JeKi-Instrumentallehrkaft hat derzeit einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag; der Vertragsumfang soll sich im neuen Schuljahr aber ändern, weil die Kraft mehr oder weniger Stunden unterrichten wird. c) Eine neue Instrumentallehrkraft, die bisher nicht für JeKi-gearbeitet hat, soll gewonnen werden. Sie kann entweder mit einem Arbeitsvertrag oder über einen Kooperationsvertrag (siehe d) tätig sein. d) Eine Lehrkraft wird durch Kooperationsvertrag (Konservatorium, Musikschule) an die JeKi-Schule entsandt (neu oder in Fortsetzung des laufenden Schuljahres). Handlungsbedarf Fall a (Verlängerung des Vertrags) Die befristete Verlängerung eines Arbeitsvertrages ist ein anderer Vorgang als die Änderung des Arbeitsumfangs (Fall b). Deshalb bitte ich alle Schulen, die einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Lehrkraft verlängern wollen, jetzt sofort die Zustimmung des Schulpersonalrats zur Vertragsverlängerung einzuholen. Es gibt dazu kein Formular, der Vorgang erfolgt schriftlich durch die Schulleitung ( bitte ich um Zustimmung zur Verlängerung des Arbeitsvertrages von Frau/Herrn. vom befristet bis zum ). Eine wichtige Information für die Personalräte und die JeKi-Lehrkräfte ist, dass es zwischen dem laufenden und dem Verlängerungsvertrag keine (!) Ferienlücke gibt. Die Verlängerung bezieht sich auf den augenblicklichen Arbeitsumfang, eine etwaige Änderung des Arbeitsumfangs wird unabhängig davon vorgenommen. Termin: Die Verlängerungen sollen bis spätestens der Projektleitung mitgeteilt werden; Anfang Juni kommt dazu ein Formular in die Schulen. Impressum: Newsletter der Projektgruppe Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Moorkamp 3, Hamburg, Behördenpost: 745 / 5026, Tel: ; Fax: ; E-Fax: , Internet: Projektleiter: Theodor Huß, theodor.huss@bsb.hamburg.de, Tel: -631 Projektassistenz: Cornelia Kunze, cornelia.kunze@bsb.hamburg.de, Tel: -638 Andreas von Minden, andreasvon.minden@bsb.hamburg.de, Tel: -632

2 Fall b (Änderung des Arbeitsumfanges) Änderungen des Arbeitsumfanges können mit den Lehrkräften mündlich vorbesprochen werden, soweit nicht schon geschehen. Anfang Juni kommt das entsprechende Formular zur förmlichen Abwicklung; bis dahin sollte in allen Schulen klar sein, welche Gruppen nächstes Jahr in Klasse 3 und 4 sowie beim Kennenlernen zu unterrichten sind. Es kann vorkommen, dass eine Lehrkraft zuerst eine Verlängerung ihres Arbeitsvertrages bekommt (Fall a) und dann später noch eine Änderung des Arbeitsumfanges vereinbart wird. Fall c (neue Lehrkräfte) Wenn neue Lehrkräfte in den JeKi-Unterricht einsteigen sollen, muss zuerst geklärt werden, ob diese Personen einen Arbeitsvertrag eingehen wollen oder ob sie lieber über einen Kooperationsvertrag (Fall d) arbeiten wollen. Bitte geben Sie dazu den Instrumentallehrkräften den beiliegenden Informationsbrief, bei Bedarf können die Bewerber sich auch von der Projektleitung beraten lassen (Tel ). Sollte die Schule noch auf der Suche nach Lehrkräften für bestimmte Instrumente sein, kann die Projektleitung Kontakte vermitteln. Wenn die Lehrkraft einen Arbeitsvertrag wünscht, gilt ähnlich wie bisher: Die JeKi-Lehrkräfte werden auf der Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) beschäftigt. Sie sind Lehrkräfte der Schulen, die Schule macht die Personalauswahl, Vorgesetzter ist die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Die Arbeitsverträge beginnen zum Montag, und sind vorerst grundsätzlich bis zum befristet. Lehrkräfte, die bereits jetzt bei der Jugendmusikschule arbeiten, erhalten für den JeKi-Unterricht einen zweiten, unbefristeten Arbeitsvertrag. Die Lehrkräfte können auch an mehreren Schulen arbeiten. Als Qualifikation gilt in der Regel der Abschluss eines Hochschulstudiums für den Unterricht auf dem zu unterrichtenden Instrument; begründete Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich. Die Erteilung einer Wochenstunde JeKi-Unterricht wird mit dem Unterrichtsfaktor 1,35 verrechnet, das entspricht 2,90% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; für den Unterricht in Klasse 2 liegt der Prozentsatz etwas niedriger, weil der JeKi-Unterricht nur in 30 von 38 Unterrichtswochen stattfindet. Jede Lehrkraft erhält unabhängig von der Stundenzahl (oder Schulenzahl) eine A- Zeit von 0,54% (entspricht 0,25 WAZ). Die erforderlichen Gespräche können ab sofort geführt werden, die Lehrkräfte sollen der Schule die erforderlichen Unterlagen übergeben: Lebenslauf, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Hochschulzeugnisse, Familienstandsurkunde, ggf. Aufenthaltserlaubnis jeweils Kopien, Schule kann bestätigen, dass Originale vorgelegen haben, außerdem Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis; fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Das für die Abwicklung erforderliche Formular (Einstellungsverfügung, Mitbestimmung des Personalrats etc.) und weitere Informationen kommen Anfang Juni. Fall d (Kooperationsvertrag) Wenn eine JeKi-Lehrkraft keinen Arbeitsvertrag abschließen will, kann die Schule einen Kooperationsvertrag mit dem Hamburger Konservatorium oder einer privaten Musikschule abschließen (Formular kommt Anfang Juni). Falls der Bewerber bereits eigene Kontakte zu einer privaten Musikschule hat, kann diese als Kooperationspartner angefragt werden; bei Bedarf hilft die Projektleitung bei der Suche. Der Kooperationspartner schließt seinerseits einen Honorarvertrag mit der ausführenden Lehrkraft. Die Lehrkraft stellt die erbrachten Stunden dem Kooperationspartner in Rechnung; der Kooperationspartner stellt die gelieferten Stunden der Schule in Rechnung. Ein Wechsel von einem (befristeten) Arbeitsvertrag in eine Arbeit über Kooperationsvertrag oder umgekehrt ist möglich. Die Zeit in einem Kooperationsvertrag ist aber nicht auf die Erfahrungszeit bei einem Arbeitsvertrag anrechenbar. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 09/2011 vom Seite 2/5

3 Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Informationen für Instrumentallehrkräfte, die im Schuljahr 2011/12 bei JeKi mitarbeiten wollen Liebe Kolleginnen und Kollegen, Im kommenden Schuljahr geht das JeKi-Projekt der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (BSB) in die nächste Ausbaustufe. In ca. 500 neuen Gruppen der 3. Klasse beginnt der Instrumentalunterricht, in den ca. 500 Gruppen der 4. Klassen geht der bisherige Unterricht weiter. Die Vertragsgrundlagen für die Lehrkräfte, die den Unterricht erteilen, werden sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht grundlegend verändern. 1 Arbeitsverträge Die JeKi-Lehrkräfte werden von der Freien und Hansestadt Hamburg als Angestellte auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wird grundsätzlich befristet abgeschlossen ( 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge). Für neue Lehrkräfte beginnt es zum und ist in der Regel vorerst bis zum befristet. Für Lehrkräfte, die bereits jetzt als Angestellte für JeKi arbeiten, kann der Vertrag verlängert werden und ist ebenfalls in der Regel vorerst bis zum befristet; diese Verlängerungen beginnen am , es gibt also keine Ferienlücke. Der Arbeitsumfang und die Bezahlung richten sich vor allem nach der Zahl der erteilten Stunden, nach der Qualifikation und nach der Vorerfahrung. Näheres s.u. unter Details. Lehrkräfte, die bereits an der JMS angestellt sind, erhalten zusätzlich zu ihrem bestehenden Arbeitsvertrag (Entgeltgruppe E9) einen zweiten unbefristeten Arbeitsvertrag, bei entsprechender Qualifikation (Studienabschluss) nach Entgeltgruppe E 10 TV-L. Die Erfahrungsstufe wird individuell ermittelt. Die Gehaltsberechnung wird für beide Verträge auf getrennten Gehaltszetteln vorgenommen, das Entgelt wird dann aber zu einer Zahlung mit nur einer Steuerkarte (abzüglich Sozialversicherung) zusammengezogen. Die Schule trifft die Personalauswahl. Achtung: Der JMS-Vertrag und der JeKi-Vertrag dürfen zusammen nicht mehr als 100% ergeben. JMS-Kräfte informieren die Leitung der JMS, wenn Sie in JeKi mitarbeiten. Bei Lehrkräften, die bereits jetzt für JeKi arbeiten, kann sich der Arbeitsumfang gemäß dem Bedarf der Schule ändern. 2 Kooperationsverträge mit dem Hamburger Konservatorium oder privaten Musikschulen Daneben wird es wie bisher auch die Möglichkeit geben, dass JeKi-Schulen ihren Personalbedarf für den Instrumentalunterricht durch eine vertraglich geregelte Kooperation mit dem Hamburger Konservatorium oder einer privaten Musikschule decken. Dabei verpflichtet sich der Kooperationspartner, geeignete Lehrkräfte für den JeKi-Unterricht in die Schule zu schicken, und beschäftigt diese Lehrkräfte mit dem bekannten Honorarsatz von 29,70 pro tatsächlich gehaltener Unterrichtsstunde. Die entsprechenden Vertragsmuster gehen den Schulen Anfang Juni zu. Die Arbeit in diesem Kooperations-Modell ist auch für Instrumentallehrkräfte interessant, die kein Interesse an einem Arbeitsvertrag mit der Freien und Hansestadt Hamburg haben. Ein Wechsel von einem (befristeten) Arbeitsvertrag in eine Arbeit über Kooperationsvertrag oder umgekehrt ist möglich. Die Zeit in einem Kooperationsvertrag ist aber nicht auf die Erfahrungszeit bei einem Arbeitsvertrag anrechenbar (vgl. unten Abschnitt f). Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 09/2011 vom Seite 3/5

4 Was ist für neue Instrumentallehrkräfte jetzt zu tun? 1 Instrumentallehrkraft erklärt gegenüber Schule, ob sie in einem Arbeitsvertrag für JeKi arbeiten will (weiter bei 2) oder ob sie über einen Kooperationsvertrag für JeKi arbeiten will (weiter bei 7) wenn Arbeitsvertrag: 2 Schule führt Einstellungsgespräch, nimmt Einstellungsunterlagen, soweit schon vorhanden, entgegen (Lebenslauf, Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Hochschulzeugnisse, Familienstandsurkunde, ggf. Aufenthaltserlaubnis jeweils Kopien, Schule kann bestätigen, dass Originale vorgelegen haben, außerdem Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis), Lehrkraft informiert Schule über JeKi-Tätigkeit auch an anderen Schulen 3 Schule leitet innerbehördliche Verwaltungsvorgänge ein 4 Vertrag wird von Schulleitung ausgehändigt (incl. Erklärung über Vorstrafen und Niederschrift Nachweisgesetz, soweit noch nicht erfolgt) 5 Arbeitsbeginn Auszahlung der ersten Vergütung ca. 3 Wochen nach Ablieferung aller erforderlicher Unterlagen durch Bewerber/-in wenn JeKi-Lehrkraft (oder Schule) über Kooperationsvertrag mit Musikschule arbeiten will: 7 Schule schließt Kooperationsvertrag mit Konservatorium oder Musikschule; falls Lehrkraft bereits mit einer Musikschule in Verbindung steht, kann diese als Kooperationspartner angefragt werden 8 Arbeitsbeginn nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages 9 erste Zahlung an Lehrkraft gemäß Verabredung mit der kooperierenden Musikschule Detailinformationen zu den Arbeitsverträgen a) Die geplanten Arbeitsverträge beziehen sich auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L), nach dem alle Arbeitsverträge der Freien und Hansestadt abgeschlossen werden (nachzulesen unter Die Arbeitnehmer unterliegen damit allen Rechten und Pflichten, die sich aus einem solchen Arbeitsvertrag ergeben. Die Entgeltgruppe wird durch die Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte festgelegt. Bestimmende Größen sind dabei die Qualifikation (vgl. e) und die Unterrichtserfahrung (vgl. f). b) Das Entgelt wird nicht für einzelne Unterrichtsstunden gezahlt, sondern in einheitlichen Monatsbeträgen, auch in den Schulferien, wenn kein Unterricht stattfindet. Es ändert sich auch nicht, wenn eine Stunde wegen Krankheit oder aus organisatorischen Gründen ausfällt. Angebrochene Monate (z.b. der August) werden anteilig bezahlt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es im November zusätzlich eine Sonderzahlung nach 20 TV-L. Vom Entgelt werden dann die Steuer und ggf. die Sozialversicherungsbeiträge zu Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgeführt. Über Details der Auswirkungen auf ihre bestehende Krankenversicherung informieren Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse oder -versicherung. c) Mit dem Entgelt sind alle Tätigkeiten abgegolten, die im Zusammenhang mit dem Unterricht stehen, z.b. die Zeiten für Unterrichtsvorbereitung, Vorbereiten und Aufräumen des Raums, gerissene Saiten austauschen und ähnliches, Elternabende, Besprechungen, Präsentationen etc. Die JeKi-Lehrkräfte geben der Schule eine Rückmeldung über den Leistungsstand der Kinder, sie sind aber nicht verpflichtet, an Lehrerkonferenzen oder Zeugniskonferenzen teilzunehmen oder Vertretungsunterricht zu erteilen. Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 09/2011 vom Seite 4/5

5 d) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beruht auf den Regelungen für alle schulischen Lehrkräfte. Die Arbeitszeit einer JeKi-Stunde wird so verrechnet, dass mit der Ableistung einer 45-Minuten-Unterrichtsstunde 1,35 Zeitstunden (= 81 Minuten) Arbeitzeit angerechnet werden. In Klasse 3 und 4 findet der Unterricht das ganze Schuljahr durchgehend statt (ca. 38 Unterrichtswochen), 1 Wochenstunde entspricht 2,90% der regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden. In Klasse 2 findet der Unterricht nur in 30 Unterrichtswochen statt, das Schuljahr hat in der Regel 38 Wochen, der Prozentsatz ist proportional geringer. Außerdem wird jeder Person unabhängig von der Wochenstundenzahl und den unterrichteten Klassen eine zusätzliche wöchentliche pauschale Arbeitszeit von 0,54 % für die Teilnahme an Fortbildungen zugebilligt (A-Zeit). Eine Lehrkraft kann auch an mehreren Schulen tätig sein, sie erhält einen Vertrag für alles zusammen. e) Qualifikation Regelfall für die Beschäftigung bei JeKi ist ein Diplom für den Unterricht auf dem entsprechenden Instrument. In die Tarifgruppe E 10 kommt, wer einen solchen Hochschulabschluss hat und als Musikerzieherin bzw. Musikerzieher tatsächlich unterrichtet. In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Lehrkräfte zu beschäftigen, die auf andere Weise die Qualifikation zum JeKi- Unterricht erworben haben. Die Eignung muss dann bei der Einstellung und ggf. in der Probezeit ermittelt werden. Solche Lehrkräfte werden überwiegend nach E 9, in Einzelfällen auch darunter, eingruppiert. f) Entwicklungsstufe Da sich die Qualität der Arbeit auch mit der Erfahrung steigert, steigert sich mit den Jahren auch das Gehalt. Einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem und bis zu drei Jahren kann für die Stufenzuordnung angerechnet werden ( 16 Abs. 2 TV-L). Lehrkräfte, die bereits für JeKi als Angestellte gearbeitet haben, rücken nach der entsprechenden Zeit in die nächst höhere Stufe auf (beachten Sie aber Punkt 2, letzter Satz). g) Berechnung des Entgelts Die folgende Tabelle gibt das Monatsentgelt für eine Vollzeitkraft an (Entgelttabelle nach dem TV-L, Stand unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Minderungsbeträge nach 20 TVÜ-L); die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) kommt dazu. Das Monatsentgelt für JeKi wird errechnet, in dem der Prozentsatz der individuellen Arbeitszeit (vgl. d) auf den in der Tabelle maßgeblichen Monatsbetrag angewendet wird. Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Zeitdauer der Stufen 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre E , , , , ,95 E , , , , ,17 E , , , , , ,50 Beispiel: Eine Lehrkraft unterrichtet 3 Wochenstunden in Klasse 3 oder 4 (3 x 2,90%), außerdem erhält sie die A-Zeit von 0,54%; Summe: Die Arbeitszeit beträgt 9,24%; bezogen auf E 10, Stufe 2 sind das monatlich 261,91 brutto. Ich freue mich, wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit bei JeKi haben. Fortbildungsangebote finden Sie auf unserer Website unter Das Projektbüro JeKi erreichen Sie telefonisch unter Mit freundlichen Grüßen Theo Huß Jedem Kind ein Instrument BSB Hamburg Newsletter 09/2011 vom Seite 5/5

Anlage 1 Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, die befristet eingestellt werden 1 dem Land Brandenburg Zwischen vertreten durch Schulleiterin/Schulleiter der.-schule (Arbeitgeber) und Frau/Herrn...

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L

Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L Stufen der Entgelttabelle und Stufenzuordnung im TV-L 16,2: Stufenzuordnung auf der Grundlage von Berufserfahrung 16,5: Zulagen 17,2: Verkürzter bzw. verlangsamter Stufenaufstieg 40: Sonderregelungen für

Mehr

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung

Mehr

FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst!

FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst! Tarif FAQ zum Jahrestabellenentgelt DB Konzern ab 2016: Du bestimmst, wie du dein Entgelt bekommen willst! Zum 1. Januar 2016 verändert die Deutsche Bahn ihre Entgelttabellen. Es wird dann für jede/n Arbeitnehmer/in

Mehr

Tarifworkshop Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ. Vergleiche zum tarifplus+

Tarifworkshop Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ. Vergleiche zum tarifplus+ Neue Tarifabschlüsse der Verbände BAP/IGZ Vergleiche zum tarifplus+ Die Veränderungen im Tarifabschluss BAP/IGZ 1. Veränderungen im Entgeltrahmentarif Anpassung in der EG1 und EG2 an tarifplus+. Jeder

Mehr

8 Anlagen. I. Geltungsbereich

8 Anlagen. I. Geltungsbereich R i c h t l i n i e n über die außertarifliche Bezahlung der Beschäftigten des Landes Berlin, die gemäß 1 Abs. 2 Buchst. b TV-L vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages ausgenommen sind (AT-Bezahlungsrichtlinien)

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe Lohntarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe gültig ab 01.06.2015 Zwischen dem und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.v., Am Sandtorkai 2, 20457 Hamburg, Vereinten

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Vierter Tarifvertrag

Vierter Tarifvertrag Vierter Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus - 4. ÄndTV/TV-Ärzte/CTK - vom 21. Juni 2016 Zwischen der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh

Mehr

Informationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand 01.03.

Informationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand 01.03. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Entgelt für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01.03.2016)

Mehr

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens

Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Personalblatt Nummer 08/2010 15. Dezember 2010 Inhalt: Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,

Mehr

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter

Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Anstellungsvertrag für Angestellte und Arbeiter Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag

Mehr

Beschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen)

Beschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen) Beschäftigung externen Personals im Rahmen der gebundenen und offenen Ganztagsschule (ohne Pilotphase offener Ganztag an Grundschulen) Inhalt: - Übersicht Gruppen - Höhe der Budgetförderungen - Vertragsarten

Mehr

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.

Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben. Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung

Mehr

Arbeitsvertrag. in Anlehnung an den TV-L. zwischen. ... (Arbeitgeber) und. Frau/Herrn..geb...(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel...

Arbeitsvertrag. in Anlehnung an den TV-L. zwischen. ... (Arbeitgeber) und. Frau/Herrn..geb...(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel... Arbeitsvertrag in Anlehnung an den TV-L zwischen... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn..geb....(Arbeitnehmer) wohnhaft Tel.... 1 wird ab. als im Projekt * unbefristet eingestellt. Alternativ: (* = nicht zutreffendes

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes?

Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? Inhaltsverzeichnis Mutterschutz Ab wann beginnt der Mutterschutz und wie lange dauert er? 5 Für wen gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes? 6 Für wen gilt das Mutterschutzgesetz nicht? 8 Was

Mehr

Runderlass für Hilfskräfte

Runderlass für Hilfskräfte Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,

Mehr

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen

FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen Wie kann ich mich als Vertretungskraft bewerben? Sie haben vielleicht bereits eine bestimmte PES-Schule im Blick, an der

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben

Mehr

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II

Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016

Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016 Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung

Mehr

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?

3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? 3. Wann haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld? Die Voraussetzungen sind im Wesentlich gleich: 3.1. Anspruch auf Elternzeit ( 15 BEEG) Auch wenn das Gesetz von einem Anspruch auf Elternzeit

Mehr

Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, Berlin Berlin

Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, Berlin Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin nachrichtlich: Vereinigungen

Mehr

Vordruck zur Stufenzuordnung gemäß 4 Nr. 3 TV-L Berliner Hochschulen (Maßgaben zu 40 Nr. 5 TV-L zu 16 Abs. 2 TV-L)

Vordruck zur Stufenzuordnung gemäß 4 Nr. 3 TV-L Berliner Hochschulen (Maßgaben zu 40 Nr. 5 TV-L zu 16 Abs. 2 TV-L) Gemeinsame Einrichtung der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Kunsthochschule Berlin Weißensee Charlottenstr. 55, 10117 Berlin Vordruck zur Stufenzuordnung

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 7. März 2016 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die Arbeitsrechtliche

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab.

Arbeitsvertrag. zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), Leiter(in) der - Apotheke. Herrn/Frau. M u s t e r. wohnhaft in. 1. Der Mitarbeiter wird ab. Arbeitsvertrag zwischen Herrn/Frau Apotheker(in), und Leiter(in) der - Apotheke in im Folgenden Apothekenleiter Herrn/Frau wohnhaft in im Folgenden Mitarbeiter wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

Mehr

Vertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums

Vertrag zur Ableistung des. Berufspraktikums Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums (gemäß 9 Abs. 3 Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung) der/dem

Mehr

1. Nach welchen Kriterien erfolgt Lohnstufensteigerung in der Monatslohntabelle?

1. Nach welchen Kriterien erfolgt Lohnstufensteigerung in der Monatslohntabelle? Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Arbeiterlöhne Inhalt 1. Nach welchen Kriterien erfolgt Lohnstufensteigerung in der Monatslohntabelle? 2. Welche Lohnstufe gilt bei

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV)

Tarifvertrag. zur Regelung der Altersteilzeit. für die Arbeitnehmer der. Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit für die Arbeitnehmer der Arcor AG & Co. KG (ATZTV) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...3 2 Voraussetzungen für die Altersteilzeit...3 3 Arbeitszeit während

Mehr

Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde

Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde zwischen - im folgenden Praxisinhaber oder Arbeitgeber genannt - und - im folgenden Zahnarzt/Kieferorthopäde oder Angestellter genannt - wird folgendes

Mehr

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63

Bußgeldvorschriften. Gesetzestext 63 Gesetzestext 63 63 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 57 Satz 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt,

Mehr

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt

Entgeltoptimierung für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht. Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt für Mitarbeiter: Gestaltungsmöglichkeiten Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht Dr. Simon Zepf Rechtsanwalt 1 Entgeltumwandlung Bisheriger Bruttolohn wird abgesenkt, Arbeitnehmer erhält einen wertmäßigen

Mehr

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte

position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Erlassentwurf DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I Bereich: ÖD/Beamtenpolitik I Datum 02.02.2011

Mehr

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Staatsminister

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS) Inhalt 02 03 Inhalt Seite 4 9 1 7 Seite 10 14 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

Mehr

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss Stand: Januar 2008 Der Gründungszuschuss Die Leistung zur Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit Hubert Heinrichsmeier, Agentur für Arbeit Paderborn Dauer und Höhe ( 58 SGB III) ALG

Mehr

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR

Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 Marika Fleischer, WPR II Stimmt das Geld? Die Entgeltgruppen E 13 und E 14 kurz vorgestellt Grundsätze Eingruppierungsautomatik: Das Entgelt richtet sich

Mehr

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009

Arbeitsvertrag. geringfügig Beschäftigte. für. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: September 2009 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Stand: September 2009 Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Bei dem nachfolgenden Vertrag handelt es sich um einen

Mehr

Teilzeitarbeit. Stand: Dezember Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung

Teilzeitarbeit. Stand: Dezember Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung Teilzeitarbeit Stand: Dezember 2002 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Innung Die im Merkblatt "Teilzeitarbeit" zusammengestellten Hinweise sollen den Metallinnungen

Mehr

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund

Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel Februar 2007 in Dortmund Mantel Vortrag: Das neue Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes für die Länder (TV-L) -Mantel - 13. Februar 2007 in Dortmund Jens Hoffmann Tarifkoordinator Lehrkräfte Grundsätze TV-L verbindet tarifpolitische

Mehr

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Mehr

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen

Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Änderungen für Erzieher - Tabellenentgelte und Eingruppierungen Für Erzieher in der Entgeltgruppe S 4 ergeben sich zum Tarifergebnis keine Veränderungen. Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 S

Mehr

Pflege und Beruf beides geht?!

Pflege und Beruf beides geht?! Pflege und Beruf beides geht?! Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung bei der Pflege von Angehörigen bei der Stadt Hamm Ihre Referentinnen: Christine Hecker Christel Helmig Personalamt Personalamt Tel.

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte

Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte Fach: Personalwesen Jahrgangsstufe:10 Stand: 2004/05 Unterricht in 2 Blöcken mit zusammen ca. 13 Wochen zu je 3 Std. (gesamt ca. 39 Std.) zusätzlich

Mehr

komba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014

komba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014 komba gewerkschaft nordrheinwestfalen komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Norbertstraße 3 Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Personalräte nachrichtlich: Landesvorstand, Regionalgeschäftsstellen D-50670

Mehr

Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung. für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen

Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung. für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen e.v. Tarifvertrag über tarifliche Sonderzahlung für die Beschäftigten im Einzelhandel des Landes Bremen 2 0 1 2 Zwischen dem Einzelhandelsverband Niedersachsen-Bremen

Mehr

Newsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner

Newsletter Mindestlohn. für die HLGD-Vertragspartner Newsletter Mindestlohn für die HLGD-Vertragspartner 1. Einführung Seit dem 01.01.2015 gilt in ganz Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Arbeitgeber haben nicht nur die Pflicht, diesen Mindestlohn

Mehr

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt.

1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt. LESERSERVICE Muster-Arbeitsvertrag (Quelle: Sekretärinnen SERVICE 04/08) Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Max Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, im Folgenden: Arbeitgeber und Bernd

Mehr

Auslegungsfragen zur Sofortmeldung nach 28a Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)

Auslegungsfragen zur Sofortmeldung nach 28a Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Auslegungsfragen zur Sofortmeldung nach 28a Abs. 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Allgemeines Zuständigkeit für verbindliche Entscheidungen Frage 1: Wer entscheidet verbindlich über die Frage,

Mehr

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE

Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE Bereit für den nächsten Schritt! WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Fallstricke beim Arbeitsvertrag Überblick: I. Der Arbeitsvertrag - Kontrollmechanismen II.

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) 3 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 15. März 2013 2.

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart Überreicht durch: Personalbogen Arbeitgeber: Name, Vorname des Arbeitnehmers Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich Geburtsort Geburtsname (falls keine RV-Nummer angegeben werden

Mehr

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit 91/383/EWG 2008/104/EG Zeitarbeit über Grenzen hinweg Kehl, 27.11.2009 Heidi Wunenburger Bergische Universität Wuppertal 1 Die Europäischen Richtlinien zur Zeitarbeit

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

Arbeitsvertrag. unbefristet. 1 Rechtliche Voraussetzungen

Arbeitsvertrag. unbefristet. 1 Rechtliche Voraussetzungen Arbeitsvertrag Zwischen der Firma Flad Industrie Service UG, Waldenser Straße 25, 75365 Calw-Heumaden nachstehend: Verleiher und Herrn/Frau nachstehend: Leiharbeitnehmer Auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Mehr

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub: Verordnung 6.0 Verordnung über den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub Vom. Oktober 987 (Stand 5. Oktober 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,

Mehr

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn:

Sollen die vereinbarten Vertragsbedingungen geändert werden geht das, wenn: Arbeitsvertrag Was ist ein Arbeitsvertrag? Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag wie jeder andere, entweder auf eine bestimmte Zeit befristet oder unbefristet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen freiwillig

Mehr

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5

Stand Besoldungstabelle Bund / Beispielberechnungen : 01. März 2014, ohne Gewähr Stand Layout : 27. Dezember 2014, V.5 Beispiele für Brutto-/Nettobezüge für Beamte während der Ausbildung und nach Eintritt in die Laufbahn des mittleren technischen Verwaltungsdienstes Fachrichtung Feuerwehr Die hier aufgezeigten Berechnungen

Mehr

Seminar Werkstudenten und Praktikanten. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben.

Seminar Werkstudenten und Praktikanten. SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. Seminar Werkstudenten und Praktikanten M BO Ve rla g SBK für Arbeitgeber. Stark fürs Leben. 2 Inhaltsüberblick Folie 1 Personenkreis Beitragsrecht Beschäftigte Studenten Versicherungsrecht Melderecht 3

Mehr

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept)

Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Konzept der Schülervertretung (SV-Konzept) Dieses Konzept soll aufzeigen, wie die Schülervertretung an der GHS arbeitet. Verantwortlich: Grundlage: Stand: Evaluation: SV-Beratungslehrer (!), Christina

Mehr

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan. 2017 Dienstvertragsordnung DienstVO i.d.f. der 83. Änderung der DienstVO vom 8. Sept. 2016 A u s z u g 2

Mehr

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft in Ausbildungsvertrag zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in (der Schüler/die Schülerin) (Ort, Straße Hausnummer) wird mit Zustimmung der gesetzlichen

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 1 Änderungen des TVöD Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) Gewerkschaft Erziehung Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) TV-H und TVÜ-H TV-H gilt ab 1.1.2010 und ersetzt den BAT für alle ab 2010 neu eingestellten Beschäftigten des Landes

Mehr

vom unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom Inhaltsübersicht

vom unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung vom Inhaltsübersicht - 1 - Satzung der Stadt Drolshagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern der Ganztagsbetreuung im Rahmen der offenen Ganztaggrundschule im Primarbereich (Elternbeitragsatzung

Mehr

Wählbarkeit WAHLBERECHTIGUNG UND WÄHLBARKEIT

Wählbarkeit WAHLBERECHTIGUNG UND WÄHLBARKEIT 26 Wählbarkeit Erste Voraussetzung für die Wählbarkeit ( passives Wahlrecht ) ist die Wahlberechtigung. Wer nach den dort genannten Kriterien nicht wahlberechtigt ist, kann auch nicht gewählt werden. Es

Mehr

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen

Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen Mindestlohn: Checkliste für Unternehmen 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger 3.3 Geringfügig

Mehr

Info. Merkblatt für Entgeltempfänger. Stand: 10/2014

Info. Merkblatt für Entgeltempfänger. Stand: 10/2014 Info Merkblatt für Entgeltempfänger Stand: 10/2014 Aufgaben des Landesamtes für Finanzen (LfF) hier: Entgelt Kindergeld Wofür ist das Entgeltdezernat des LfF zuständig? Das Entgeltdezernat des LfF (LfF

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 16. Oktober 2012 bis 19. Oktober 2012 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte

Mehr

feei arbeitsrecht Das einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte (EES) Juli 2010

feei arbeitsrecht Das einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte (EES) Juli 2010 feei arbeitsrecht Das einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte (EES) Juli 2010 DAS EES AUF EINEN BLICK Die 3 Bausteine 1. Tätigkeit 11 Beschäftigungsgruppen 2. Erfahrung 4 Vorrückungen

Mehr

Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung

Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung Anlage 7 zur DVO Regelungen für Berufspraktika 1 Geltungsbereich, Überleitung (1) Diese Anlage gilt für Personen, die ihr berufspraktisches Jahr, ihr Jahrespraktikum, ihr Anerkennungsjahr, ihren Pastoralkurs

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber Einstieg in das Verfahren ELStAM bei vorschüssigen Lohnzahlungen Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM

Mehr

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

Sicher durch die Facharztprüfung erfolgreich in der Praxis Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin Fortbildungsveranstaltung vom 02. Juni 2012 im Hause der Ärzteschaft Ort : Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Für Ärztinnen/Ärzte in der Weiterbildung mit dem Berufsziel Pädiater Veranstalter: Verband

Mehr

Tarifwechsel Frau Beispiel ist 32/alternativ 27 Jahre alt, verheiratet und hat ein Kind.

Tarifwechsel Frau Beispiel ist 32/alternativ 27 Jahre alt, verheiratet und hat ein Kind. Tarifwechsel Probleme beim Wechsel des Tarifrahmens: TV-L und BAT Neue tarifliche Bedingungen fast überall: Seit dem Herbst 2005 sind die Arbeitsbedingungen vieler Forschungsinstitutionen, sofern diese

Mehr

Spielregeln im Berufsleben einhalten

Spielregeln im Berufsleben einhalten Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,

Mehr

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. vom 10. März 2011

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder. vom 10. März 2011 R 60/2011 - Anlage Stand: 10. März 2011 20.00 Uhr Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 I. Entgelt 1. Erhöhung der Tabellenentgelte des TV-L Die Tabellenentgelte

Mehr

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Seit dem 01.10.2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und ersetzt den bisherigen Bundes-Angestellten-Tarifvertrags

Mehr

Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU

Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU Am 18. Juni 2016 ist in den Niederlanden das Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der Europäischen Union (WagwEU)

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L

Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L - Leistungsentgelt, TV-L 18 ---------------------------------------------------------------------- - bei Neueinstellungen (mit und ohne Berufserfahrung), TV-L

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr

Mehrfachbeschäftigungen

Mehrfachbeschäftigungen Mehrfachbeschäftigungen Referent: Harry Jutzas 2013, PAYCHEX, Inc. All rights reserved. Grundsatz: Gleichartige Beschäftigungsverhältnisse werden zusammengerechnet Mehrere Hauptbeschäftigungen nach SGB

Mehr

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach

Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Benutzungsordnung SSMH - 1 - Benutzungsordnung für die Käthe-Zang-Sing- und Musikschule (SMH) Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 11.03.1992 19.03.1992

Mehr

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen

Mehr

Tarif - intensiv. DemografieTV. Besondere Teilzeit im Alter

Tarif - intensiv. DemografieTV. Besondere Teilzeit im Alter Tarif - intensiv 28.08.2015 DemografieTV Besondere Teilzeit im Alter Mit der Besonderen Teilzeit im Alter startete das Demografiemodell. Daher wird es im DemografieTV für Unternehmen im DB Konzern auch

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr