Richtlinien zur Anerkennung von Online-Berater/innen (DGOB )



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Transkript:

Richtlinien zur Anerkennung von Online-Berater/innen (DGOB ) I. Mitgliedschaft und Anerkennung Online-Berater/innen können Mitglied in der DGOB werden und die Bezeichnung Online- Berater/n (DGOB) führen, wenn folgende persönliche Voraussetzungen gegeben sind: 1. Vorbemerkung Online-Berater/innen (DGOB) teilen ein humanistisches Menschenbild und ein daraus abgeleitetes Beratungsverständnis: Jeder Mensch besitzt die Fähigkeit, sich konstruktiv zu entwickeln und berufliche und private Probleme eigenverantwortlich zu lösen, wenn seine Ressourcen und Potenziale erkannt und gefördert werden. Das setzt ein Beziehungsangebot voraus, in dem die Person sich selbst erfahren kann, sich selbst entdecken, entwickeln, steuern und sie selbst sein kann. Die Beraterin oder der Berater verwirklicht folgende spezifische personenzentrierte Grundprinzipien: Vertrauen in die angeborene Aktualisierungstendenz jedes Menschen, die Person zu werden, die man wirklich ist Der Person, die Rat sucht, authentisch und feinfühlig zu begegnen, d.h. das Gegenüber nicht aus einer Expertenrolle mit Methoden oder Techniken zu behandeln Die andere Person und insbesondere ihr emotionales Erleben bedingungslos zu wertschätzen, d.h. nicht von eigenen Vorstellungen und Werten auszugehen, wie Menschen sein sollten, sondern davon wie sie sind und welche Möglichkeiten sie haben In einem gemeinsamen Suchprozess persönliche Wirklichkeiten und die damit verbundenen Bedeutungen einfühlend zu verstehen, nicht zu bewerten und zu beurteilen. Nicht für andere, sondern mit ihnen Lösungen zu finden, d.h. nicht machen, sondern ermöglichen (facilitate). 2. Kompetenzen Online-Berater/innen (DGOB) verfügen über Wissen und Kompetenzen in zumindest folgenden Punkten: 2.1. Selbstreflektive und theoretische Skills 2.1.1 Selbsterfahrung in face-to-face und Medien-basierter Beratung 2.1.2 Kenntnis theoretischer Konzepte Medien-basierter Beratung 2.2. Psychologische und kommunikative Skills 2.2.1 Indikation

Fähigkeit, den Ausprägungsgrad einer geschilderten Problematik und die Indikation für eine Online-Beratung beurteilen zu können. Realistische Einschätzung von Grenzen und Perspektiven Medien-basierter Beratung. 2.2.2 Verweisungs-Kompetenz Fähigkeit zu entscheiden, ob und wann an eine auf das Anliegen spezialisierte Online- Fach- oder face-to-face Beratung weiter zu vermitteln ist. Aktuelle Kenntnisse, welche Online Beratungsangebote mit welchen Beratungsformen (Mail, Chat etc.) für welche Zielgruppen im deutschsprachigen Raum angeboten werden. 2.2.3 Lesekompetenz Fähigkeit, geschriebene Texte aufzunehmen, zu erfassen und daraus ein Verständnis zu erlangen. 2.2.4 Sprachkompetenz Fähigkeit, sich den sprachlichen Möglichkeiten Ratsuchender anzupassen. 2.2.5 Beziehungsgestaltung Fähigkeit, in angemessener Verbindlichkeit eine Beziehung virtuell aufzubauen, zu führen und abzuschließen. 2.2.6 Auftragsklärung und Contracting Fähigkeit, mit Ratsuchenden Auftrag und Rahmenbedingungen zu klären. 2.2.7 Lösungs- und Ressourcenorientierung Fähigkeit, Ratsuchende darin zu begleiten, die Blickrichtung zu verändern weg von einem ausschließlich eindimensionalen Ursachendenken hin zu einer Orientierung an ihren Ressourcen mit Blick auf Visionen und Lösungen. 2.2.8 Kontextanalyse und Kontextsensibilität Fähigkeit, Kontexte des Ratsuchenden wahrzunehmen (gender, kulturell, politisch, institutionell) und in der Beratung zu berücksichtigen. 2.2.9 Übertragung Fähigkeit, Übertragungsphänomene zu erkennen und konstruktiv mit ihnen umzugehen. 2.2.10 Transfer Fähigkeit, das Wissen über (psychologische) Beratung in den virtuellen Raum zu übertragen. 2.3. Technische Kompetenzen 2.3.1 Aktuelles Basiswissen über EDV-Hard- und Software. 2.3.2 Vertieftes Anwenderwissen über das Internet und aktuelle mediale Kommunikationsformen (E-Mail, Chat, Foren, SMS etc.).

2.4 Datenschutz- und Sicherheitskompetenz 2.4.1 Datenschutzkompetenz im Sinne einer Kenntnis der geltenden Datenschutznormen und in Bezug auf die technischen Grundlagen der Online-Beratung, um dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht werden zu können. 2.4.2 Vertieftes Anwendungswissen zur Beurteilung und Gewährleistung angemessener Maßnahmen betreffend Datensicherheit, insbesondere der Datenübertragung (Verschlüsselung, Virenschutz) und der Datenaufbewahrung (Schutz des Computers vor fremdem Zugriff durch Firewalls und Passwort). 3. Formale Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Führung der Bezeichnung Online-Berater/in DGOB 3.1 Für Angestellte oder auf Honorarbasis arbeitende Berater/innen, sowie ehrenamtliche Mitarbeiter/innen von Beratungseinrichtungen Ein Beratungsauftrag und eine erworbene Beratungskompetenz für das jeweilige Arbeitsfeld, die durch den Dienstgeber/Träger der Einrichtung zertifiziert/bescheinigt und in ihrer Qualität verantwortet wird. 3.2 Für freiberuflich tätige Berater/innen in psycho-sozialen Arbeitsfeldern Beratungskompetenz, die durch eine einschlägige psycho-sozial orientierte, methodisch angelegte und zertifizierte Zusatzausbildung im Umfang von mindestens 150 Stunden erworben ist. Ausnahmeregelungen sind für Fachkräfte mit einschlägigen Berufserfahrungen nach einem vom Anerkennungs-Ausschuss erstellten und fortgeschriebenen Kriterienkatalog möglich. 3.3 Für freiberuflich in anderen Bereichen Tätige (Consulting, Coaching, Aus-und Weiterbildung, Supervision usw. ) Eine für die jeweilige Berufsbezeichnung/den Tätigkeitsbereich relevante und anerkannte Grundqualifikation, die durch die jeweiligen Berufsverbände anerkannt wird. Beratungskompetenz, die durch einschlägige, methodisch angelegte und zertifizierte Zusatzausbildungen im Umfang von mindestens 150 Stunden erworben ist. 3.4.Für Hochschulabsolventen, Studenten Eine methodisch angelegte Ausbildung oder Zusatzqualifikation im Rahmen eines Studiums, die von der Hochschule angeboten, verantwortet und bescheinigt wird. 4. Anerkennung und Qualitätssicherung

Den Antrag auf Mitgliedschaft in der DGOB und das Zertifikat Online-Berater/in DGOB ist bei der Geschäftsstelle zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen Nachweise zu 3.1 bzw. 3.2 bzw. 3.3 Die Geschäftsstelle überprüft, ob die eingereichten Unterlagen formal die Voraussetzungen dieser Richtlinien erfüllen, und reicht diese dann an den Anerkennungs-Ausschuss weiter. Der Anerkennungs-Ausschuss spricht eine Empfehlung für oder gegen eine Anerkennung aus. Der Vorstand stellt das Zertifikat auf Empfehlung des Anerkennungs-Ausschusses aus. Entscheidung über eingehende Aufnahmeanträge: Eingehend 01.01. 30.04. Entscheidung bis 30.06. Eingehend 01.05. - 31.08. Entscheidung bis 31.10. Eingehend 01.09. 31.12. Entscheidung bis 30.01. Die Kosten der Anerkennung werden in einer vom Vorstand verabschiedeten Gebührenordnung festgelegt. 5. Fortlaufende Verpflichtungen zur Qualitätssicherung 5.1. Supervision Online-Berater/innen (DGOB) verpflichten sich, ihre beraterische Tätigkeit regelmäßig zu reflektieren. Einzel-, Gruppen- oder kollegiale Supervision (Intervision) sind hierfür z.b. geeignete Verfahren. 5.2. Weiterbildung Online Berater/innen(DGOB) verpflichten sich zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung. 5.3. Orientierung an den ethischen Standards der DGOB Online-Berater/innen (DGOB) verpflichten sich, ihre beraterische Tätigkeit in Übereinstimmung mit den ethischen Standards der DGOB auszuüben. II. Anerkennungs-Ausschuss 1.1 Zusammensetzung Der Anerkennungs-Ausschuss besteht aus mindestens 3 Online-Berater/innen(DGOB), die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. 1.2 Aufgaben Zu den Aufgaben des Anerkennungs-Ausschusses gehören : 1.2.1 Empfehlung zur Aufnahme und Anerkennung von Antragstellerinnen / Antragstellern. 1.2.2 Überprüfung der Nachweise von Antragstellerinnen / Antragstellern, die Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen möchten und Erarbeitung einer entsprechenden Empfehlung an den Vorstand. 1.2.3 Weiterentwicklung der Standards und der Qualitätssicherung der Ausbildung. 1.2.4 Erstellung und Fortschreibung eines Kriterienkataloges für Ausnahmeregelungen (s. I. 3.2 ).

Diese Richtlinien wurden am 24. November 2009 von den Mitgliedern der DGOB verabschiedet. Sie treten am sofort in Kraft.