EEX-Politikbrief Ausgabe 1/2014



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Transkript:

EEX-Politikbrief Ausgabe 1/2014 Liebe Leserinnen und Leser, Sie lesen die erste Ausgabe des EEX-Politikbriefs. Dieses neue Format richtet sich direkt an Akteure im politischen und regulatorischen Umfeld. Wir verfolgen mit dieser Publikation in erster Linie zwei Ziele: 1) In jeder Ausgabe wollen wir für Sie Schwerpunkte setzen sowie Analysen und Positionen zu ausgewählten energiepolitischen Themen vorstellen, inklusive eines Gesamtüberblicks über aktuelle EEX-Positionierungen. 2) Zudem werden wir für Sie einen Aspekt des Energiehandels in der Rubrik Was ist was? herausgreifen und näher erläutern. Die European Energy Exchange (EEX) ist der zentrale börsliche Handelsplatz für Strom, Gas, Emissionsberechtigungen, Kohle und energienahe Produkte in Europa. An unseren Märkten spiegeln sich politische und regulatorische Entscheidungen unmittelbar wider. Das gilt vor allem für die Preise, die das Resultat von Angebot und Nachfrage sind, veröffentlicht werden und damit eine weitreichende Referenzwirkung entfalten. Damit ist der börsliche Handel an der EEX ein Garant für Preistransparenz in ganz Europa. Inhalt Notwendigkeit eines ambitionierten EU-Energie- und Klimapolitikrahmens für 2030 Börsen machen Vorschläge für bessere Marktintegration erneuerbarer Energien Was ist was? : Herkunftsnachweise ermöglichen Vermarktung der grünen Eigenschaft Überblick: Aktuelle EEX-Positionierung Vor diesem Hintergrund wollen wir mit unserem Politikbrief versuchen, eine symbolische Brücke zwischen Berlin und Brüssel, zwischen deutscher Energiewende und dem 2030-Rahmen für eine Klima- und Energiepolitik in Europa zu schlagen. Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre und freue mich über Ihr Feedback! Ihr Daniel Wragge Head of Political Communications daniel.wragge@eex.com

Notwendigkeit eines ambitionierten EU-Energie- und -Klimapolitikrahmens für 2030 Auf EU-Ebene steht die Energie- und Klimapolitik vor grundlegenden Weichenstellungen. Der gegenwärtige Politikrahmen läuft im Jahr 2020 aus. Deshalb begann bereits im März letzten Jahres der politische Prozess zur Zielsetzung bis 2030 mit der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission, an der sich auch die EEX beteiligte. Auf dieser Grundlage hat die Kommission nun im Januar Vorschläge unterbreitet, die die Grundlage für die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat bilden. Letzterer wird Ende März über das Thema beraten. Bereits im Vorfeld zeichnen sich kontroverse Verhandlungen ab. Während einige Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands sich für eine Fortschreibung der bisherigen Ziele für Treibhausgaseinsparungen und Erneuerbaren-Ausbau einsetzen, fordern vor allem mehrere osteuropäische Mitgliedstaaten ausschließlich die Emissionsminderung. Um den Energie-Binnenmarkt zu stärken und die Politik an den langfristigen Energie- und Klimazielen bis 2050 auszurichten, sind ambitionierte, verbindliche Ziele für den Ausbau von Erneuerbaren und der Treibhausgas-Einsparung notwendig. Der Vorschlag der EU-Kommission ist: ein Ziel für Treibhausgaseinsparungen und ein Ziel für den Erneuerbaren-Ausbau. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis würden jedoch nicht mehr individuelle Ziele für erneuerbare Energien auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt, sondern es gäbe nur noch ein auf EU-Ebene verpflichtendes Ziel. Damit dieses Ziel erreicht wird, wäre es notwendig, dass die Mitgliedstaaten untereinander ihren Erneuerbaren-Ausbau stärker koordinieren. Als europäischer Handelsplatz an der Schnittstelle zwischen Energie- und Klimapolitik hat sich die EEX fortlaufend in die Politikdiskussion eingebracht. Aus ihrer Sicht ist es entscheidend, den Energie-Binnenmarkt zu stärken und die Politik am langfristigen Ziel bis 2050 auszurichten, für das ein Treibhausgas-Einsparungsziel von 80-95 Prozent festgelegt worden ist. Die beste Grundlage hierfür sind ambitionierte, verbindliche Ziele für den Ausbau von Erneuerbaren und der Einsparung von Treibhausgas. Dabei ist es bei den Erneuerbaren erstens entscheidend, diese in den Binnenmarkt zu integrieren. Erneuerbare können auch weiterhin gefördert werden, müssen aber ihre Einspeisung stärker an Angebot und Nachfrage ausrichten. Zweitens sollte die Förderpolitik EU-weit besser abgestimmt werden. Nationale Politikentscheidungen haben meist Auswirkungen über Grenzen hinweg. Eine bessere Abstimmung verhindert nicht nur ungeplante Auswirkungen, sondern erhöht auch die Gesamteffizienz der Förderung. Interessant in diesem Zusammenhang ist der Kommissions- Vorschlag, ein neues Governance-System, eine Art Ordnungsrahmen, für den Energiebereich einzuführen. In diesem würde die Energiepolitik der Mitgliedstaaten systematisch an Hand von Leitlinien der EU-Kommission bewertet. Nun muss sich zeigen, wie die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf diesen Vorschlag reagieren. In der Klimapolitik sollte sich die EU konsequent und glaubhaft am langfristigen 2050-Ziel (mindestens 80 Prozent Reduktion der Treibhausgase) orientieren, um Planungssicherheit für alle Akteure zu schaffen. Deshalb begrüßt die EEX den Vorschlag, die Treibhausgase um 40 Prozent bis 2030 zu senken und den linearen Reduktionfaktor anzupassen, um die Senkung der CO2-Zertifikatsmenge an dielangfristzieleanzupassen. Aktuell diskutiert wird weiterhin die Marktstabilitätsreserve, die die Menge neu ausgegebener Zertifikate an die Marktentwicklung anpasst. Aus Sicht der EEX sollte oberstes Ziel die Planungssicherheit für alle Akteure sein. Deshalb unterstützt die EEX, dass ein möglicher Mechanismus so weit wie möglich ohne Ermessensspielräume für kurzfristige und rein politisch motivierte Eingriffe ausgestaltet wird. Timo Schulz Political Communications timo.schulz@eex.com 2

Börsen machen Vorschläge für bessere Marktintegration erneuerbarer Energien Die Debatte um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nimmt wieder Fahrt auf. Nachdem Peter Altmaier, der ehemalige Bundesumweltminister, vor gut einem Jahr mit seinem Vorschlag einer Strompreisbremse das letzte Mal den Vorstoß zu einer EEG-Reform wagte, passierte lange Zeit erst einmal nicht viel. Der neue Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel erklärte das EEG zu einem der zentralen politischen Projekte der neuen Regierung und ließ sogleich Taten folgen. Im Januar legte er Eckpunkte vor, die unter anderem die schnelle Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung vorsehen. Auch die EEX beteiligt sich intensiv an der Debatte um die zukünftige Ausgestaltung der Erneuerbaren-Förderung. Zusammen mit der EPEX SPOT hat die EEX Anfang Februar ein gemeinsames Positionspapier zur Reform des EEG veröffentlicht. Beide Börsen begrüßen die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums, sprechen sich aber für eine noch stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien aus, die über die heutigen Möglichkeiten der Direktvermarktung hinausgeht. Ziel muss sein, das EEG vollumfänglich wettbewerblich auszugestalten. Kernstück des Vorschlags ist eine Vermarktung regenerativen Stroms, die sich stärker an der aktuellen Nachfrage auf dem Markt orientiert: Anbieter und Nachfrager werden dadurch in effizienter Weise zusammengeführt. Eine Marktintegration erneuerbarer Energien bedeutet, dass auch diese Quellen ihre Erzeugung am aktuellen Strompreis ausrichten, wie es herkömmliche Kraftwerke bereits heute tun. Strommengen sollten auf Basis kurzfristiger Grenzkosten am Markt verkauft werden, und nicht wie bisher preisunabhängig und mitunter zu negativen Preisen. Konkret schlagen die EEX und EPEX SPOT vor, neue Erneuerbare-Anlagen in einer verpflichtenden Direktvermarktung zusätzlich zu den Erlösen am Strommarkt nach installierter Erzeugungsleistung (leistungsbasierte Förderung) zu vergüten. Eine alternativ ebenso denkbare Förderstruktur wäre eine arbeitsbasierte Förderung mit einem begrenzten Kontingent geförderter Kilowattstunden diese wäre aber aufwändiger umzusetzen. In jedem Fall sollte die Förderung (Prämie) nicht mehr wie bisher gleitend sein und nachträglich (ex-post) bestimmt werden, sondern im Voraus (ex-ante) als fixer Vergütungssatz wettbewerblich in einer Ausschreibung ermittelt werden. Dadurch entstehen zusätzliche Anreize zur wettbewerblichen Vermarktung und damit zur Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt. Schließlich hat dieser Ansatz auch positive Effekte auf die Kostenentwicklung und damit auf die Höhe der von den Endverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage. In erster Linie wird durch die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe eine Überförderung verhindert. Zudem führt die Förderstruktur mit grenzkostenbasierter Vermarktung dazu, dass eine Überproduktion bei geringer Nachfrage und damit negative Preise vermieden werden, was sich ebenso dämpfend auf die Höhe der EEG-Umlage auswirkt. Hinzu kommt, dass die stärker bedarfsgerechte Produktion und Einspeisung auch positive Effekte für die Netze und die Systemsicherheit haben. Das vollständige Positionspapier finden Sie auf der EEX- Website zum Download. Ziel muss sein, das EEG vollumfänglich wettbewerblich auszugestalten. robert.gersdorf@eex.com 3

Exkurs Herkunftsnachweise ermöglichen Vermarktung der grünen Eigenschaft Ziel eines weiterentwickelten EEGs ist die direkte Vermarktung von regenerativ produzierten Mengen elektrischer Energie direkt am Strommarkt. Doch was ist mit der grünen Eigenschaft der Erneuerbaren? Diese würde wie bisher bei der Direktvermarktung verloren gehen, da in einem integrierten Strommarkt die Herkunft keine Rolle spielt und das Doppelvermarktungsverbot im EEG bisher eine separate Vermarktung verhindert. Dennoch kann die grüne Eigenschaft, die einen zusätzlichen Wert darstellt, direkt und unabhängig in einem separaten wettbewerblichen Teilmarkt vermarktet werden: dem Markt für Herkunftsnachweise. Die durch den Betreiber der EEG-Erzeugungsanlage erzielten Erlöse durch den Verkauf von Herkunftsnachweisen würden bei entsprechender Ausgestaltung die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien und damit die Höhe der von allen Endverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage senken. Diese separate Vermarktung der grünen Eigenschaft ist im Zuge jeder EEG-Reform möglich, die eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe vorsieht. In diesem Fall würden mögliche Zusatzerlöse durch den Verkauf von Herkunftsnachweisen dazu führen, dass ein Anlagenbetreiber in der Auktion zur Ermittlung der Förderhöhe in der Lage ist, ein geringeres Gebot abzugeben. Eine Doppelvermarktung zu Lasten der Verbraucher läge dann nicht mehr vor. Die Herkunftsnachweise können dann so vermarktet werden, dass sie zum Nachweis gegenüber Kunden eingesetzt werden, die bereit sind, mehr für Strom aus Erneuerbaren zu zahlen. Eine Nutzung von ausschließlich ausländischen Herkunftsnachweisen, wie es bisher der Fall war, wäre dann nicht mehr notwendig. Was ist was? : Handel von Herkunftsnachweisen an der EEX Seit Juni 2013 ist an der EEX auch der Handel mit Herkunftsnachweisen (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energiequellen möglich. Damit stellt sie die erste Börse in Europa dar, die diesen Handel an einem geregelten Markt anbietet, der bisher ausschließlich außerbörslich im OTC-Markt und vollkommen intransparent ablief. Vorteile des börslichen Handels sind insbesondere die Bündelung der Liquidität und der diskriminierungsfreie Zugang zu diesem Markt. Die EEX sorgt erstmals für volle Preistransparenz und die Bildung eines Referenzpreises. Grundlage für den Handel mit Herkunftsnachweisen ist die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (2009/28/EG), die klare und europaweit einheitliche Vorgaben und Anforderungen vorgibt. Und sie stellt klar, was Herkunftsnachweise sind: Zertifikate, die nachweisen, dass eine Megawattstunde Strom unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen erzeugt wurde. Herkunftsnachweise sind europaweit handelbare Zertifikate, die in jedem EU- Mitgliedstaat sowie in Norwegen und der Schweiz verwendet werden können, sofern das betreffende Land die Erneuerbaren-Richtlinie umgesetzt hat. Herkunftsnachweise werden ausschließlich für Kennzeichnungs- und Transparenzzwecke ausgegeben. Um sie dafür zu nutzen, muss ein gültiges Zertifikat bei dem jeweiligen nationalen Register entwertet werden. In Deutschland übernimmt das Umweltbundesamt die Aufgabe des Registers. Mit diesem Schritt kann ein Energieunternehmen zweifelsfrei nachweisen, dass eine verkaufte Megawattstunde aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt worden ist. Weitere Informationen zum Handel mit Herkunftsnachweisen an der EEX finden Sie auf unserer Website. robert.gersdorf@eex.com 4

Aktuelle Stellungnahmen und Positionspapiere 31.01.2014 EEX-Stellungnahme zur Konsultation von FNB Gas zu Umsetzungsvorschlägen bilanzierungsrelevanter Themen auf Basis des Netzkodex-Entwurfs für Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen 06.02.2014 Positionspapier von EEX und EPEX SPOT zur Weiterentwicklung des EEG: Erneuerbare sollen sich stärker an Nachfrage orientieren 07.02.2014 EEX-Stellungnahme und EUROPEX-Stellungnahme zur Konsultation von CEER zu green electricity 12.03.2014 EEX-Stellungnahme zum EEG-Referentenentwurf Diese und weitere Stellungnahmen finden Sie auf der Website der EEX. EEX-Team Political Communications Daniel Wragge Head of Political Communications Leipzig/Büro Brüssel daniel.wragge@eex.com Leipzig robert.gersdorf@eex.com Christian Baer Büro Brüssel christian.baer@eex.com Timo Schulz Leipzig timo.schulz@eex.com 5

Impressum Herausgeber: European Energy Exchange AG Augustusplatz 9 04109 Leipzig Deutschland Tel.: +49 341 2156-0 Fax: +49 341 2156-109 www.eex.com Verantwortlich: Daniel Wragge Head of Political Communications Redaktion: Redaktionelle Mitarbeit: Timo Schulz Political Communications Redaktionsschluss: 21.03.2014