Nachhaltiges Ernährungsmangement

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Transkript:

Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Bachelorstudium mit der Bezeichnung: Nachhaltiges Ernährungsmangement

INHALT 1 Qualifikationsprofil... 3 2 Aufbau des Studiums... 5 3 Lehrveranstaltungen... 6 4 Freie Wahllehrveranstaltungen... 8 5 Pflichtpraxis... 8 6 Bachelorarbeit... 9 7 Abschluss... 9 8 Akademischer Grad... 9 9 Prüfungsordnung... 10 2

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Bachelorstudium Nachhaltiges Ernährungsmanagement ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Nach dem sechssemestrigen Bachelorstudium Nachhaltiges Ernährungsmanagement kennen die Absolvent_innen die Möglichkeiten und Problemfelder der Nahrungsversorgung sowie einer gesunden Ernährung unter Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse der Lebensmittelproduktion von der landwirtschaftlichen Erzeugung über die Verarbeitung der Nahrungsmittel bis hin zur Entsorgung von Abfällen, aus natur-, und sozialwissenschaftlicher sowie ökonomischer Perspektive. Auf Basis Ihres Wissens ist es den Absolvent_innen möglich, das Spannungsfeld zwischen menschlichen Handlungsweisen und natürlichen Systemen mithilfe wissenschaftlicher Methoden ganzheitlich zu betrachten und Schlüsse daraus zu ziehen. Die Interdisziplinarität des Studiums verschafft ihnen ökologische, ökonomische sowie sozial- und naturwissenschaftliche Kenntnisse und befähigt sie, Stationen der Lebensmittelkette selbstständig und kritisch zu untersuchen, Optimierungspotenziale zu erkennen und zu realisieren. Weiters sind Absolvent_innen durch ihre breit angelegte Ausbildung in der Lage, Entscheidungen in Problemlösungsprozessen zu treffen und dabei verschiedene Sichtweisen wahrzunehmen und angemessen mit einzubeziehen. Sie können selbstständig Daten erheben, diese strukturieren und analysieren. Absolvent_innen kennen die Zusammenhänge von Wirtschaft und Politik in der Lebensmittelwirtschaft. Sie sind im Stande wissenschaftlich über mögliche Alternativen nachzudenken und sie kritisch hinsichtlich ihrer Realisierungsmöglichkeiten zu hinterfragen. Die Absolvent_innen verfügen über Wissen und methodische Kompetenzen in folgenden Fachbereichen: - Natur- und formalwissenschaftliche Grundlagen - Politik und Recht - Umweltökonomie und betriebliches Umweltmanagement - Ökosystemlehre - Lebensmittelproduktion und Abfallwirtschaft - Ernährungslehre - Lebensmitteltechnologien und Qualitätsmanagement - Ethik und Nachhaltigkeit im Umgang mit natürlichen Ressourcen 3

Die Absolvent_innen denken vernetzt, analytisch, lösungsorientiert und verantwortungsvoll und verfügen über Kompetenzen im Projektmanagement. Sie verstehen die Sprache und Kultur fachlich relevanter Disziplinen und Akteur_innen. Sie sind in der Lage, Inhalte in Expert_innenkreisen und im gesellschaftlichen Umfeld zu kommunizieren. Mit sich verändernden Anforderungen können die Absolvent_innen flexibel umgehen. Sie sind in der Lage, sich rasch und zielorientiert Informationen und zusätzliches Wissen anzueignen, zu bewerten und zu interpretieren. Sie wissen umweltschonend und wirtschaftlich zu handeln. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Den Absolvent_innen eröffnen sich durch ihre Kenntnisse in den Gebieten Ökologie, Ökonomie, Gesundheit, Politik und Recht entlang der Lebensmittelkette ein breites Spektrum an Berufs- und Tätigkeitsfeldern in der Lebensmittelwirtschaft. Sie können Verantwortung für effiziente und nachhaltige Ressourcennutzung, für Umweltagenden und Corporate Social Responsibility (CSR) in Unternehmen sowie in zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Organisationen übernehmen. Das Studium befähigt zur Tätigkeit im Management, in der Qualitätskontrolle und der Beratung im Bereich Lebensmittelwirtschaft, unter anderem in (internationalen) Organisationen, Interessensvertretungen und Beratungseinrichtungen. Es qualifiziert für wissenschaftliche Arbeit in Forschung und Lehre sowie im Bereich der Ausbildung in den Feldern der Wechselwirkung des gesamten Ernährungssystems und den Dimensionen Gesundheit, Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft. Berufsfelder der Absolvent_innen liegen vor allem in folgenden Bereichen: Öffentlicher Sektor: - Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kommunalverwaltungen - Internationale Organisationen - Umwelt- und Regionalentwicklungsagenturen Nonprofit Sektor: - Interessensvertretungen und Verbände - Nichtregierungsorganisationen (NGOs) - Bildungs- und Forschungseinrichtungen Privater Sektor: - Gewerbe, Industrie und Handel - Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen - Beratungs- und Zivilingenieur_innenbüros 4

2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt 4.500 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in: Lehrveranstaltungen: 165 ECTS-Punkte, davon entfallen auf freie Wahllehrveranstaltungen: 6,5 ECTS-Punkte fremdsprachige Lehrveranstaltungen * : 10 ECTS-Punkte Bachelorarbeit: 12 ECTS-Punkte Pflichtpraxis: 3 ECTS * Im Rahmen des Pflichtlehrveranstaltungsangebotes dieses Curriculums müssen jedenfalls Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten in englischer Sprache angeboten werden. 5

2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Fächern/Lehrveranstaltungen zusammen: ECTS Anteil/Säule (in %) Universität Institut/Studien (Kennzahl) LVA Nr. LVA Titel LVA Typ Punkte Techn./Ing. NaWi WiSoRe in denen diese LVA eine Stellung hat Methodische, natur- und formalwissenschaftliche Grundlagen und Werkzeuge 770151 Allgemeine Chemie (UBRM) VO 3 0 100 0 BOKU - H 033 227 831110 Botanik (AW) VO 3 0 100 0 BOKU- H 033 255 912121 Standortkunde I VO 3 0 100 0 BOKU - H 033 227 835109 Mathematik (UBRM) VU 3 30 30 40 BOKU - H 033 227 851109 Statistik (UBRM) VO 2 60 20 20 BOKU - H 033 227 851110 Statistik (UBRM) UE 2 60 20 20 BOKU - H 033 227 731130 Einführung in das VU 3 0 0 100 BOKU - H 033 227 wissenschaftliche Arbeiten 915101 Projektmanagement VU 3 0 0 100 BOKU - H 033 227 Politik, Recht, Umweltökonomie und betriebliches Umweltmanagement 732192 Grundlagen der Politik VO 2 0 0 100 BOKU - H 033 225; H 033 227; H 033 231 736112 Grundlagen des Rechts VO 4,5 0 0 100 BOKU - H 033 255; I 033 602 731117 Agrar- und Ernährungspolitik VO 3 0 0 100 BOKU - H 033 255 330039 Lebensmittelrecht VO 3 10 10 80 UNI WIEN - A 033 638 330042 Konsumentenpolitik und VO 3 25 0 75 UNI WIEN - A 033 638 Konsumentenschutz 731127 Grundlagen der Mikroökonomie VO 3 0 0 100 BOKU - H 033 227 BOKU - H 033 225; H 033 226; 734167 Allgemeine Betriebswirtschaftslehre VU 4 0 0 100 H 033 227 731131 Umwelt- und Ressourcenökonomie VO 2 5 5 90 BOKU - H 033 227 731132 Umwelt- und Ressourcenökonomie UE 2 0 0 100 BOKU - H 033 227 733118 Umweltmanagementsysteme VO 2 50 50 0 BOKU - H 033 227 733117 Corporate Sustainability (in Eng.) VU 2 25 25 50 BOKU - H 033 227 731380 Nachhaltige Entwicklung I - VO 3 5 5 90 BOKU - H 033 255 Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens 735101 Agrarmärkte VO 3 10 10 80 BOKU - H 033 255 6

Ökosystemlehre, Lebensmittelproduktion und Abfallwirtschaft 912113 Grundlagen der Ökologie 1: VO 3 0 100 0 BOKU - H 033 225; H 033 227 Ökologische Genetik, Verhaltens- und Populationsökologie 916110 Grundlagen der Ökologie 2: VO 3 5 90 5 BOKU - H 033 225; H 033 227 Ökophysiologie und Ökologie der Lebensgemeinschaften 833103 Agrarökologie VO 3 0 95 5 BOKU - H 033 255 833107 Agrarökologie Übungen UX 1 0 95 5 BOKU - H 033 255 930106 Grundlagen der Landwirtschaft VO 3 40 40 20 BOKU - H 033 227 933101 Ökologische Landwirtschaft VO 3 10 60 30 BOKU - H 033 255 933102 Ökologische Landwirtschaft Seminar SE 3 0 67 33 BOKU - H 033 255 951108 Umweltaspekte in der VS 3 40 50 10 BOKU - H 033 255 Pflanzenproduktion 933111 Ökologische Landwirtschaft und VS 3 25 65 10 BOKU H 033 255 regionale Entwicklung 933015 Ethnobotany introduction (in Eng.) VO 2 20 60 20 BOKU 813100 Abfallwirtschaft und VO 2 40 40 20 BOKU - H 033 227; H 033 231 Abfallentsorgung 813101 Abfallwirtschaft und VO 2 40 40 20 BOKU - H 033 227; H 033 231 Abfallentsorgung Ernährungslehre 330008 Ernährungslehre: angewandt VO 5 30 30 40 UNI WIEN - A 033 638 und multidisziplinär 952160 Human Nutrition and Food (in Eng.) VS 3 50 25 25 BOKU - H 033 255 330047 Einführung in die Vorratshaltung VO 2 40 60 0 UNI WIEN - A 033 638 330006 UE zur Vorratshaltung UE 2 70 30 0 UNI WIEN - A 033 638 330039 Einführung in die VO 4 10 40 50 UNI WIEN - A 033 638 Gemeinschaftsverpflegung 330056 Lebensstil- / ernährungsassoziierte VO 5 35 40 25 UNI WIEN - A 033 638 Erkrankungen / Diätetik Lebensmitteltechnologien und Qualitätsmanagement 754109 Qualitätsmanagement I VO 2 30 40 30 BOKU - H 033 217 754110 Qualitätsmanagement II VO 3 30 40 30 BOKU - H 033 217 330101 Warenkunde I - Produktion und VO 5 70 20 10 UNI WIEN - A 033 638 Qualität pflanzlicher Lebensmittel 330109 Warenkunde II - Produktion und VO 5 70 20 10 UNI WIEN - A 033 638 Qualität tierischer Lebensmittel 270032 Lebensmittelchemie VO 3 20 80 0 UNI WIEN - A 033 662 330071 Lebensmittelchemie Zusatzvorlesung VO 1,5 20 80 0 UNI WIEN - A 033 638 für Ernährungswissenschaften 330049 Lebensmitteltechnologie Chemische VO 5 100 0 0 UNI WIEN - A 033 638 und physikalische Verfahren der Lebensmittelverarbeitung 752100 Lebensmitteltechnologische VO 3 90 10 0 BOKU - H 033 217 Grundverfahren 933103 Richtlinien, Zertifizierung und VS 3 33,4 33,3 33,3 BOKU - H 033 255 Akkreditierung in der ÖLW (in Eng.) 7

750104 Allgemeine Lebensmittel- VO 1,5 50 30 20 BOKU - H 033 217 wissenschaften und - technologien Ethik und Nachhaltigkeit im Umgang mit natürlichen Ressourcen 833115 Umweltethik VO 3 30 30 40 BOKU - H 033 219; H 033 227; H 033 255 991001 Mut zur Nachhaltigkeit VS 2 33 33 34 BOKU 991002 Die ökologische Krise aus VO 3 50 25 25 BOKU multidisziplinärer Perspektive 991010 Sustainicum I. Grundlagen der VU 3 20 20 60 BOKU Nachhaltigen Entwicklung 731110 Umweltsoziologie VU 2 0 0 100 BOKU - H 033 227 833114 Humanökologie VO 3 10 20 70 BOKU - H 033 219; H 033 255 730103 Pflichtpraxisseminar SE 3 BOKU H 033 227 730110 Bachelorseminar UBRM mit SE 12 BOKU H 033 227 Bachelorarbeit Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozialund Rechtswissenschaften BOKU = Universität für Bodenkultur; Uni Wien = Universität Wien 4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 6,5 ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der oder die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter oder die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter oder der Leiterin obliegt es, den oder die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters oder der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. 8

(5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter oder der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Die Durchführung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Bachelorseminar. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis 7 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolventen und Absolventinnen eines individuellen Bachelorstudiums wird der akademische Grad "Bachelor, abgekürzt BA", verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 9

9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen gemäß 3 und 4 - die positive Beurteilung der Bachelorarbeit - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter o- der von der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder von der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 10