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Zentrale Verwaltung Mitteilungsblatt Sondernummer d Studienjahr 2001/2002 Ausgegeben am 6. Februar 2002 Stück 8a 119. VERORDNUNG FÜR DEN UNIVERSITÄTSLEHRGANG SPORTMANAGEMENT AN DER FAKULTÄT FÜR WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN UND INFORMATIK DER U- NIVERSITÄT KLAGENFURT Die vom Fakultätskollegium der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik an der Universität Klagenfurt in der Sitzung am 10. Oktober 2001 beschlossene Verordnung für den Universitätslehrgang Sportmanagement wurde von der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ 52.308/214-VII/D/2/2001 vom 21. Dezember 2001 gemäß 24 Abs. 3 UniStG i.d.g.f. nicht untersagt und wird wie folgt kundgemacht: Verordnung siehe BEILAGE. Der Lehrgangsleiter ao.univ.-prof. Dr. Werner Mussnig Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Mittwoch, 20. Februar 2002 Redaktionsschluss ist Freitag, 15. Februar 2002 Druck und Verlag: Zentrale Verwaltung der Universität Klagenfurt Universitätsstraße 65-67 A-9020 Klagenfurt T: 0463/2700-9161, -9163 (Sekr.) F: 0463/2700-9193 http://www.uni-klu.ac.at/mitteilungsblatt

S A T Z U N G des UNIVERSITÄTSLEHRGANGES FÜR SPORTMANAGEMENT an der UNIVERSITÄT KLAGENFURT Unter Berücksichtigung Art. 1 - Errichtung der hohen Bedeutung des Sportes für die österreichische Wirtschaft, der Notwendigkeit und Wichtigkeit einer entsprechenden Ausbildungseinrichtung für diesen Wirtschaftssektor, der beabsichtigten Öffnung der Universität über den Kreis der Teilnehmer ordentlichen Studierenden hinaus, der bildungspolitischen Bedeutung von Kurzstudien sowie des Fort- und Weiterbildungsangebotes universitärer Einrichtungen und des Angebots einer Trägerschaft von Seiten des Landes Kärnten wird ab dem WS 2001/2002 an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Universität Klagenfurt der Universitätslehrgang für Sportmanagement gemäß 23 des Universitätsstudiengesetz eingerichtet. Die Errichtung des Lehrganges erfolgt in Kooperation mit dem Land Kärnten und Beaufort Sport Consulting in Genf. 1.) Zielsetzung des Universitätslehrganges Art. 2 Studienplan Der Universitätslehrgang hat im wesentlichen zum Ziel, Kenntnisse des Managements von Sportorganisationen bzw. Sportvereinigungen zu vermitteln. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt daher in der Anwendung von folgenden Fachbereichen für die Führungsfragen von Sportorganisationen bzw. vereinen: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Strategisches Management, Change Management, Personalmanagement und Marketing. Besondere Rücksicht wird dabei auf das Sportmarketing, Public Relations, Medienarbeit, Markenetablierung und Sponsorengewinnung gelegt. Zentrales Ziel dieses Lehrganges ist es, einen Einblick in das Fachgebiet des Sportmanagement in einer solchen Form zu geben, daß die Lehrgangsteilnehmer/innen wesentliche Zusammenhänge verstehen und anwendungsorientierte Grundlagenkenntnisse vermittelt bekommen. Seite 2

2) Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges Die Dauer des Lehrganges beträgt 1 Semester. Während dieses Semesters sind Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 6 Semesterstunden (gem. 7 Abs. 3 UniStG), d.s. 90 Lehreinheiten zu absolvieren. Der Universitätslehrgang umfaßt 9 Module mit folgendem Inhalt: 1. Grundlagen des Sportmanagement 2. Strategische Planung im Sportbereich 3. Human Resource Management in Sportorganisationen 4. Change Management für Sportorganisationen 5. Präsentations- und Verhandlungstechnik 6. Sportmarketing 7. Image- und CI-Politik für Sportorganisationen / -veranstaltungen 8. Medienarbeit und Public Relations im Bereich des Sports 9. Sportsponsoring 3) Lehrveranstaltungen I. Grundlagen des Sportmanagement 10 LE II. Strategische Planung im Sportbereich 10 LE III. Human Ressources Management in Sportorganisationen 10 LE IV. Change Management für Sportorganisationen 10 LE V. Präsentations- und Verhandlungstechnik 10 LE VI. Sportmarketing 10 LE VII. Image- und CI-Politik für Sportorganisationen / -veranstaltungen 10 LE VIII. Medienarbeit und Public Relations im Bereich des Sports 10 LE IX. Sportsponsoring 10 LE Summe 90 LE 4) Prüfungsordnung Die Lehrveranstaltungen sind prüfungsimmanent. Der Lehrgang schließt ohne eine zusätzliche Prüfung ab. Seite 3

5) Lehrgangsabschluß Bei positiven Abschluß erhalten die Teilnehmer/innen ein Zeugnis / Zertifikat der Universität Klagenfurt über die positive Teilnahme am Lehrgang. 6) Voraussetzungen für die Zulassung Entsprechend den Ausbildungszielen des Universitätslehrganges sind teilnahmeberechtigt: Personen, die sich in Ausübung ihrer Berufstätigkeit mit Fragen des Sportmanagements beschäftigen und über eine dementsprechende Berufspraxis verfügen. Studierende und Absolvent/innen/en einschlägiger Studienrichtungen, die ihre ordentlichen Studien durch die Teilnahme am Lehrgang ergänzen wollen. Maturant/innen/en allgemeiner und berufsbildender höherer Schulen, die eine Berufslaufbahn im Bereich des Sportmanagements anstreben und vorzugsweise bereits über eine dementsprechende Berufspraxis verfügen. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch die Lehrgangsleitung. Art. 3 Organisation des Lehrganges 1) Lehrgangsträger und wissenschaftliche Leitung Die Trägerin des Lehrganges ist die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik der Universität Klagenfurt. Der Dekan / die Dekanin betraut nach Rücksprache mit dem Institutsvorstand/der Institutsvorständin des Instituts für Wirtschaftswissenschaften einen Lehrgangsleiter/eine Lehrgangsleiterin. Darüber hinaus kann er einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin bestellen. Die Betrauung und Bestellung erfolgen in beiden Fällen einvernehmlich. Die Tätigkeit der Lehrgangsleitung werden durch ein Lehrgangssekretariat administrativ unterstützt. Die gemäß UniStG 30 geforderte kostendeckende Durchführung des Lehrganges ist zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht für die Lehrgangsleitung die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Bei Verlustgefahr ist der Dekan / die Dekanin unverzüglich zu informieren. Seite 4

2) Unterrichtsgeld und Prüfungsgebühren Unterrichtsgeld (gem. 5 Abs. 1 Hochschul-TaxenG 1972) EUR 2.000,- je Teilnehmer/in Prüfungsgebühren Sind im Unterrichtsgeld enthalten. Die Beträge erhöhen sich jeweils mit 1. März des Folgejahres um die Steigerung des entsprechenden Verbraucherpreisindex. Art. 4 Erlös- und Kostenplanung Die Kosten und Erlöse werden zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt. So werden die Einnahmen jeweils zur Hälfte der Fakultät und zur Hälfte Beaufort Sport Consulting zugerechnet. Die Kosten trägt entsprechend der u.a. Aufstellung zum Teil die Fakultät, zum Teil Beaufort Sport Consulting und zum Teil das Land Kärnten. Artikel 5: Auswahl der Referent/inn/en Die Bestellung der Referen/inn/en obliegt dem Studiendekan nach Vorschlag der Lehrgangsleitung und Beaufort Sport Consulting. Die Referent/innen/en müssen für das übernommene Fach eine entsprechende fachliche Kompetenz aufweisen, die durch ein abgeschlossenes Studium oder eine langjährige berufliche Praxis zu erbringen ist. Artikel 6: Durchführung des Lehrganges Die Entscheidung über die Durchführung eines Lehrganges obliegt dem Dekan/der Dekanin nach Vorlage der Budgetierung durch den Lehrgangsleiter/die Lehrgangsleiterin und bedarf der Zustimmung des Lehrgangsleiters/der Lehrgangsleiterin. Der Dekan/Die Dekanin kann insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer/innen/zahl oder aus organisatorischen Gründen die Durchführung des Lehrganges untersagen. Bereits gezahlte Studiengebühren werden in diesem Fall zurückgezahlt. Darüber hinausgehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Artikel 7: Inkrafttreten Diese Satzung gilt für den Universitätslehrgang für Sportmanagement an der Universität Klagenfurt mit Datum der Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Universität. Seite 5