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Transkript:

2017 FRAUENNOTRUF FRAUEN HELFEN FRAUEN STARNBERG E.V. JAHRESBERICHT Gefördert durch:

Liebe Leser*innen, der vorliegende Jahresbericht bietet Ihnen einen Einblick in die Arbeit der Beratungsstelle Frauennotruf. Träger dieser Einrichtung ist der Verein Frauen helfen Frauen Starnberg. Der Verein ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern, der Arbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Bayern (FiB) sowie im Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Inhalt Vorwort 3 Beratung und Krisenintervention 4 Angebot von Rechtsberatung 5 Beratung mit Dolmetschung 5 Interventionsstelle STA 5 Rückblick 2017 6 Team 11 Finanzierung 12 Statistische Auswertung 13 Kooperationspartner*innen 16 Vernetzung 16 Danksagung 17 Impressum 17 Pressestimmen 18 2

Vorwort Das Jahr 2017 war von der Suche nach einer neuen ehrenamtlichen Vorstandschaft geprägt. Im Frühjahr teilten uns zwei der fünf Vorstandsfrauen mit, dass sie für die nächste Kandidatur im Herbst 2017 nicht mehr zur Verfügung ständen. Auch die weitere Vorstandschaft behielt sich vor, nicht mehr zu kandieren. Im Sommer stand fest, dass der Verein bis Ende des Jahres eine komplett neue Vorstandschaft bräuchte. Eine solche Situation brachte den Verein in existentielle Bedrängnis. Ohne Vorstand hätte der Verein aufgelöst und die Beratungsstelle geschlossen werden müssen. Wir verwandten viel Zeit und Engagement mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen für die ehrenamtliche Vorstandschaft, was uns Ende 2017 gelang. Die für Oktober 2017 geplante Wahl konnte dann Ende Januar 2018 durchgeführt werden. Unsere neuen Vorstandsfrauen sind Liesel Baumann und Ursel Wrede aus Herrsching. Die bisherigen Vorstandsfrauen wollen auch in Zukunft den Verein aktiv unterstützen. 2017 war ein weiteres erfolgreiches Jahr bezüglich Beratung betroffener Frauen und politischer Aktivitäten. Die Gemeinde Herrsching stellte uns kostenlos eine Plakatwand zur Verfügung. 3

Beratung und Krisenintervention Wir bieten Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und deren Bezugspersonen durch zeitnahe telefonische, persönliche oder Email-Beratung an. Das Angebot der Beratungsstelle umfasst Krisenintervention, Stabilisierung und psychosoziale Beratung bei körperlicher Gewalt psychischer Gewalt sexualisierter Gewalt Missbrauch in der Kindheit sexueller Belästigung Stalking Je nach Anliegen kann ein Beratungskontakt einmalig oder bei einem komplexen Sachverhalt mehrmalig sein. Bezugspersonen, wie z.b. die Tochter oder der/die Freund*in einer betroffenen Frau, sind oft unsicher, wie sie sich verhalten sollen oder welche Hilfe sie der Betroffenen anbieten können. Abgestimmt auf die jeweilige Situation wird geklärt, welche Verhaltensweisen sowohl für die Bezugsperson selbst, als auch für die Betroffene unterstützend sind. Auch Fachkräften aus den medizinischen, pädagogischen und anderen Bereichen, die in ihrem Arbeitskontext mit Fällen häuslicher oder sexualisierter Gewalt in Berührung kommen, bieten wir Unterstützung für das weitere Vorgehen. Bis Juli 2017 boten wir die 24-Stunden-Rufbereitschaft an. Außerhalb unserer Bürozeiten wurde dieser Dienst durch fachlich geschulte, bürgerschaftlich engagierte Frauen abgedeckt. Im Rahmen dieses Angebotes erfolgten eine erste Stabilisierung der Betroffenen und die Abklärung über den weiteren Hilfebedarf bzw. die Anbindung an die Beratungsstelle. Die Einrichtung des bundesweiten Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen im Jahr 2013 hat diese wichtige Aufgabe übernommen. Es ist 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag kostenfrei unter 08000-116 016 erreichbar. Anrufer*innen können sich in 17 Sprachen durch Zuschaltung einer Dolmetscherin beraten lassen. Daher wurde unserem Antrag auf Einstellung dieses Angebotes durch den Beschluss im Sozialausschuss im Juli statt gegeben. Nach einer (akuten) Gewalterfahrung fällt es Frauen oft schwer, das weitere Vorgehen zu strukturieren und Entscheidungen zu treffen. Ein Großteil der Beratungsarbeit macht die Stabilisierung der Frauen aus. Entsprechend umfassend ist die Beratung im Einzelfall. Schutz und Sicherheit der Betroffenen stehen immer an erster Stelle. Im Rahmen des Beratungsprozesses wird gemeinsam mit der Frau der weitere Hilfebedarf geklärt und ggf. Kontakt zu anderen Fachdiensten aufgenommen bzw. vermittelt. Konkret bedeutet dies, dass wir u.a. über juristische Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes informieren eine Schutz- und Sicherheitsberatung durchführen bei der Entscheidungsfindung bezüglich einer polizeilichen Anzeige unterstützen zu Behörden und Ämtern begleiten 4

Unterstützung und Stabilisierung nach einer Anzeige und während eines Gerichtsverfahrens leisten bei der Entscheidungsfindung in Trennungsfragen bei Häuslicher Gewalt unterstützen traumazentrierte Hilfe bei der Aufarbeitung der Gewalterfahrung leisten Ziel unserer Arbeit ist, die Frau in die Lage zu versetzen, ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben zu führen. Dazu gehört es, die Frau zu stabilisieren, sie bei der Distanzierung vom Erlebten zu unterstützen und ihr beim Entwickeln neuer Perspektiven zu helfen. Die betroffene Frau wird als Expertin für ihr Leben betrachtet. Die Fachberaterinnen arbeiten ressourcenorientiert und verfügen über traumazentriertes Fachwissen. Angebot von Rechtsberatung Auch dieses Jahr konnten wir unseren Klientinnen das Angebot einer Rechtsberatung anbieten. Wir kooperieren mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Frau Dr. jur. Eva Schönberger. Sie steht telefonisch für eine 15-minütige allgemeine Rechtsberatung im Bereich Ehe- und Familienrecht zur Verfügung. Frau Dr. Schönberger beantwortet fachkundig familienrechtliche Fragen und gibt erste allgemeine Informationen. Dies ist hilfreich für Klientinnen, damit diese ihre rechtliche Situation verstehen und sie ihren eigenen rechtlichen Stand besser einschätzen können. Über das Angebot der Rechtsberatung können sich Frauen über unsere Homepage informieren, die Terminvereinbarung erfolgt über die Beratungsstelle. Beratung mit Dolmetschung Für die Beratung von Frauen mit wenig Deutschkenntnisse ziehen wir eine Dolmetscherin hinzu. Die finanziellen Mittel hierfür erhalten wir von der Regierung von Mittelfranken, sowie aus Eigenmitteln. Seit September 2017 können wir den Telefondolmetscher Service Linga-Tel nutzen. Für die Beratung von betroffenen Frauen stehen Dolmetscherinnen in den Sprachen amharisch, arabisch, französisch, persisch, polnisch, rumänisch, russisch und türkisch zur Verfügung. Interventionsstelle STA Die Interventionsstelle STA besteht seit sechs Jahren, die ersten vier Jahre als Pilotprojekt. Es ist eine Kooperation zwischen dem Polizeipräsidium Oberbayern Nord und Frauen helfen Frauen Starnberg e.v.. Die ersten drei Jahre waren die Polizeiinspektionen Herrsching und Germering beteiligt, im März 2014 kamen die Polizeiinspektionen Gauting und Starnberg dazu. Somit sind alle Polizeidienststellen im Landkreis Starnberg abgedeckt. Seit August 2015 wird die Interventionsstelle STA durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration finanziell gefördert. Ausführliche Informationen gibt ein gesonderter Sachbericht der Interventionsstelle STA. 5

Rückblick 2017 Gesetzesänderungen im Jahr 2017 Der Bundestag hat im Dezember 2015 das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3.Opferrechtsreformgesetz) verabschiedet, welches am 1.Januar 2017 in Kraft trat. Betroffene von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten haben nun einen Rechtsanspruch auf eine gerichtlich beigeordnete (d.h. kostenfreie) Begleitung im Strafverfahren. Die psychosoziale Prozessbegleitung nach 406g StPO ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung und war bisher nur für Kinder und Jugendliche möglich, die von Grund auf besonderen Schutz benötigen. Mit dem neuen Gesetz haben auch erwachsene Zeug*innen einen rechtlichen Anspruch. Claudia Sroka ist zertifizierte Psychosoziale Prozessbegleiterin (RWH) und bietet Begleitung durch das Strafverfahren an. Am 8. März 2017 - dem internationalen Frauentag - hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Ratifizierung des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" beschlossen. Die so genannte Istanbul- Konvention, die in vielen Staaten Europas bereits ratifiziert war, fordert die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durch eine koordinierte Gesamtstrategie. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist im März 2017 das neue Stalking-Gesetz (Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen) in Kraft getreten. Die Umwandlung des 238 Absatz 1 StGB von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt ist dabei besonders hervorzuheben. Bislang hing die Strafbarkeit von Nachstellungen ganz entscheidend davon ab, wie den Betroffenen der Umgang mit der Situation gelang. Betroffene, die aufgrund eines stabilen sozialen Umfeldes oder anderer positiver Einflussfaktoren nicht dazu gezwungen waren ihre Lebensführung aufgrund der Nachstellungen massiv zu verändern, waren bisher rechtlich im Nachteil. Es ist daher außerordentlich zu begrüßen, dass aufgrund der Umwandlung in ein Eignungsdelikt die schlimmsten Folgen nicht erst eingetreten sein müssen, damit die Nachstellungen rechtlich relevant sind. 6

Im Gespräch mit der Politik Cordula Trapp führte 2017 als einer der drei Sprecherinnen der FiB (Arbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe in Bayern) viele finanzpolitische Gespräche mit Vertreter*innen der Landtagsfraktionen. Im März luden die Frauen der SPD Landtagsfraktion zum Fachgespräch in den Bay. Landtag ein, im April fand ein Austausch mit Frau Dr. Ute Eiling-Hütig, MdL, Vorsitzende der AG Frauen der CSU Landtagsfraktion statt. Im Oktober trafen sich die Sprecherinnen der FiB mit mehreren Vertreterinnen der AG Frauen der CSU-Landtagsfraktion, sowie Herrn Peter Winter, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen. Im November trafen wir Frau Emilia Müller, Ministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Herrn Joachim Unterländer, MdL, Vorsitzender des Landtagsausschusses für Arbeit und Soziales sowie Vertreter*innen aus dem Sozialministerium. Treffen im Bay. Landtag mit Frau Dr. Ute Eiling-Hütig und Vertreterinnen der FiB. 28.04.2017 Treffen im Bay. Landtag mit Frau Ministerin Emilia Müller, Herrn Joachim Unterländer und Vertreterinnen der FiB. 10.11.2017 7

Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen Auf der Gesundheitsmesse in Gilching am 1. und 2. April 2017 informierten Christel Schief, Daniela Hörstke, Annette Hilbert, Ursel Galli und Ulla Rogge-Schöll alle Interessierten über die Angebote des Vereins. Die Herrschinger Neubürger*innen konnten sich am 13. Mai 2017 beim Herrschinger Willkommenstag über die Arbeit des Vereins informieren. Annette Hilbert vom Vorstand und Ulla Rogge-Schöll waren vor Ort und beantworteten zahlreiche Fragen. Wir hatten die Möglichkeit unsere Arbeit und die Angebote der Beratungsstelle Frauen helfen Frauen Starnberg e.v. vorzustellen. Im März 2017 waren wir beim Inner Wheel Club Ammersee eingeladen und kamen mit den interessierten Mitgliedern ins Gespräch. 8

Der Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Klinikums Starnberg Herr Prof. Dr. med. Trupka lud uns im Mai 2017 ein, den Vortrag Gewalt gegen Frauen erkennen und helfen zu halten. Im Anschluss gab es einen angeregten Austausch mit den Ärzt*innen der Chirurgie, die in der Notaufnahme häufig Frauen behandeln, die Verletzungen aufgrund von häuslicher Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner erlitten haben. Für die Schulung MiMi-Gewaltprävention mit Migrantinnen für Migrantinnen wurden wir im Juli 2017 gebucht. Die Schulung richtet sich an Frauen, die sich zur transkulturellen Mediatorinnen ausbilden lassen. Wir gaben einen Input zum Grundlagen-Thema Sexualisierte Gewalt (gender based violence). Aufgrund der #metoo Kampagne im Oktober 2017 gab Frau Trapp ein Live-Interview in der BR Abendschau. Unter der Überschrift Ende der Geduld! Anforderungen an den Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern fand anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 24. November 2017 ein Pressegespräch beim Paritätischen WV statt. Vertreterinnen des Paritätischen WV und seiner Mitgliedsorganisationen, wie dem Frauenhaus Wolfratshausen und Frau Trapp als Vertreterin der Frauennotrufe, stellten ihre Forderungen zur finanziellen und personellen Ausstattung der Frauenberatungsstellen, Notrufe und Frauenhäuser vor. Im November 2017 waren wir beim Kriseninterventionsteam des BRK Starnberg zum Input und Austausch. Zum elften Mal fand das "fünf seen film festival" (fsff) vom 27.Juli bis 8. August 2017 im Landkreis Starnberg statt. Frauen helfen Frauen Starnberg e.v. übernahm die Filmpatenschaft für den Film "Eine fantastische Frau - Una Mujer Fantastica", der von der Geschichte einer Trans-Frau handelt. Wir beteiligten uns an der Fahnenaktion der Menschenrechtsorganisation Terre des Femme zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2017. Mit dem Zeigen der Fahne wollen wir die Solidarität mit betroffenen Frauen sichtbar machen. 9

Finanzielle Unterstützung Wir bedanken uns ganz herzlich bei unsern privaten Spender*innen. Zwei Spendenübergaben möchten wir hier durch die erschienen Presseartikel würdigen. Im März 2017 erhielten wir einen Scheck in Höhe von 730,-- vom Freitagsstammtisch aus Herrsching. Im Juni 2017 wurde uns im Rahmen eines ZONTA Clubabends eine großzügige Spende in Höhe von 4000,-- überreicht. Die Damen des Clubs Fünf-Seen-Land unterstützen unsere Arbeit seit vielen Jahren. Merkur, Starnberg, 20.04.2017 Merkur, Starnberg, 27.07.2017 10

Team hintere Reihe: Sybille Hays, Christa Ackermann, Ulla Rogge-Schöll, Annette Hilbert, Verena Spitzer, Daniela Hörstke, Liesel Baumann, Ursel Wrede, Claudia Sroka, Iris Kramer vordere Reihe: Cordula Trapp, Christel Schief, Ursel Galli, Angelika Knülle (v.l.n.r.). Mitarbeiterinnen Die Fachberaterinnen sind Claudia Sroka, Dipl. Sozialpädagogin (FH), traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT) sowie Psychosoziale Prozessbegleiterin (RWH) und Cordula Trapp, Dipl. Sozialpädagogin (FH), traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT). Sie teilen sich eine Vollzeitstelle. Das Aufgabenspektrum der Fachberaterinnen umfasst folgende Bereiche: Krisenintervention, telefonische und persönliche Beratung Unterstützung im Kontakt zu Behörden stabilisierende Begleitung zu Polizei, Anwält*innen, Amtsgericht u.a. psychosoziale Prozessvorbereitung und -begleitung im Strafverfahren Hilfe bei der Suche nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten pro-aktive Beratung im Rahmen der Interventionsstelle Öffentlichkeits- und Pressearbeit Teilnahme an Vernetzungstreffen und Arbeitskreisen Fundraising Unterstützt wird das Team von Cornelia Mayr. Sie ist für die Finanzbuchhaltung und Verwaltung zuständig. Iris Kramer unterstützt den Vorstand. Reinigungsarbeiten werden von Ibolya Ronto durchgeführt. 11

Vorstand Die geschäftsführenden Vorstandsfrauen sind/waren: Dorothea Föppl, Heilerziehungspflegerin, Starnberg (bis Mai 2017) Annette Hilbert, Dipl.-Mathematikerin, Gilching (bis Juni 2017) Daniela Hörstke, Ergotherapeutin, Weßling Ursel Galli, Grundschul-Konrektorin, Andechs Verena Spitzer, Linguistin, Pressearbeit bei der AKB, Tutzing Bürgerschaftlich engagierte Frauen Dorothea Föppl: 24-Stunden-Rufbereitschaft (bis Mai 2017) Ursel Galli: Personalzuständigkeit, Mitwirkung bei öffentlich wirksamen Aktionen Annette Hilbert: EDV, Finanzen, Betreuung der Homepage, Mitwirkung bei öffentlich wirksamen Aktionen Daniela Hörstke: Personalzuständigkeit, 24-Stunden-Rufbereitschaft, Mitwirkung bei öffentlich wirksamen Aktionen Christel Schief: Organisation, 24-Stunden-Rufbereitschaft, Mitwirkung bei öffentlich wirksamen Aktionen Ulla Rogge-Schöll: Mitwirkung bei öffentlich wirksamen Aktionen Verena Spitzer: Öffentlichkeits- und Pressearbeit Finanzierung Die Personalkosten werden zum Großteil durch die Zuschüsse des Landkreises Starnberg sowie aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gedeckt. Von den Landkreisgemeinden wird der Verein mit einem freiwilligen Vereinszuschuss gefördert. Weitere finanzielle Unterstützung erhalten wir von unseren (Förder-)Mitgliedern und Spender*innen. Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich. 12

Statistische Auswertung Die Anzahl der ratsuchenden Personen umfasst Frauen, die sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail erstmalig an den Notruf gewandt haben, sowie Klientinnen, die bereits zuvor Kontakt zur Beratungsstelle hatten und diesen hielten. Angehörige und Fachpersonal wurden gesondert gezählt. Im Jahr 2017 waren alle Ratsuchenden über 18 Jahre alt. Zurückliegende sexualisierte Gewalt in der Kindheit/Jugend haben viele unserer Klientinnen erlebt. Im aktuellen Beratungsprozess ist diese dagegen selten ein Thema. Die Frauen sind dadurch jedoch teilweise stark geprägt, was ihre Lebensführung bis heute noch stark beeinflusst. 13

120 Anzahl der Ratsuchenden 100 80 60 40 20 0 1 Frauen über 18 Jahren 98 davon Frauen mit Migrationshintergrund 23 Männer über 18 Jahren 0 Angehörige 17 Fachpersonal 25 180 160 140 120 100 80 60 40 20 Beratungsanlass 0 1 aktuelle sexualisierte Gewalt bis 6 Monate 17 zurückliegend sexualisierte Gewalt in der Vergangenheit 21 physische Gewalt 81 psychische Gewalt 168 Stalking 4 GewSchG 78 Kontaktaufnahme aus sonstigen Gründen 5 Kontaktaufnahme aus sonstigen Gründen bedeutet u.a. wegen Trennung/Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Behörden, Wohnen, (drohende) Obdachlosigkeit, psychische Probleme, Ausländerrecht, Sucht, Psychosoziale Prozessbegleitung, gesetzliche Betreuung 14

350 300 250 200 150 100 50 Beratungsart 0 1 telefonische Beratung 301 persönliche Beratung 149 Email-Beratung 42 Begleitung 18 Kontakte zu Fachdiensten 57 sonstige mit der Beratung zusammenhängende 160 Aufgaben Sonstige mit der Beratung zusammenhängende Aufgaben sind u.a. Kontakt zu Polizei, Gericht, LRA Starnberg, Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Vermieter*innen, Energieversorgung, Bankinstituten, Suche nach Dolmetscher*innen Fachbuch-Ausleihe, Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Internetrecherche, Verschickung Infomaterial, Terminvereinbarung Rechtsberatung 300 Zeitlicher Umfang der Beratungen 250 200 150 100 50 0 1 bis 15 min 244 von 16 bis 30 min 77 von 31 bis 60 min 95 ab 61 min 117 15

Kooperationspartner*innen Amtsgericht Starnberg Deutscher Kinderschutzbund - Kreisverband Starnberg e.v. Frauenhaus Murnau fsff - Fünf-Seen-Film-Festival Gautinger Insel Herrschinger Insel Jobcenter Landkreis Starnberg Jugendamt Starnberg Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle des Landkreises Starnberg Koordinierender Kinderschutz (KoKi) - Netzwerk frühe Kindheit Mutter-Kind-Haus Gilching Polizeiinspektionen Gauting, Germering, Herrsching, Planegg, Starnberg Polizeipräsidium Oberbayern Nord Silke Poller - Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer PP Oberbayern Nord Dr. Eva Schönberger Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Schwangerenberatungsstellen im Landkreis Sozialpsychiatrischer Dienst Starnberg Verband Wohnen im Kreis Starnberg Sophie von Wiedersperg - Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes Starnberg und ihr Team Vernetzung Arbeitsgemeinschaft der Frauennotrufe (FiB) in Bayern Arbeitskreis Fraueninteressen im Landratsamt STA Arbeitskreis Zwangsheirat verhindern, betroffene Frauen und Mädchen unterstützen in München Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) Fachgruppe Notrufe beim Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Bayern Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt im Landratsamt STA Runder Tisch Aktiv gegen Männergewalt in München Steuerungsgruppe Netzwerk Frühe Kindheit im Landkreis Starnberg" im Landratsamt STA 16

Danksagung Wir danken folgenden Unterstützer*innen: Adventskalender für gute Werke der Süddeutschen Zeitung e.v. Amtsgericht Starnberg Amtsgericht Weilheim Bürgermeister*innen der Gemeinden im Landkreis Starnberg Eva John (Bürgermeisterin der Stadt Starnberg) Gertraud Klinge (Gertraud Klinge Stiftung) Karl Roth (Landrat des Landkreises Starnberg) Dr. jur. Eva Schönberger (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht) Sophie von Wiedersperg (Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Starnberg) ZONTA Club Fünf-Seen-Land sowie unseren privaten Spender*innen Unser besonderer Dank gilt den ehrenamtlich engagierten Frauen, die für den Verein tätig sind. Impressum Frauen helfen Frauen Starnberg e.v. Beratungsstelle und Notruf Mühlfelder Straße 12 82211 Herrsching Telefon: 08152-5720 Fax: 08152-99 8242 info@frauenhelfenfrauen-sta.de www.frauenhelfenfrauen-sta.de Bankverbindung Kreissparkasse München-Starnberg IBAN DE 62702501500430886804 BIC BYLADEM1KMS März 2018 Claudia Sroka und Cordula Trapp 17

Pressestimmen Kreisbote Starnberg, 4.01.2017, Seite 1 Parsberger Echo, Oktober 2017 18

Süddeutsche Zeitung, 23.10.2017 19

Kreisbote Starnberg, 18.11.2017 20

Süddeutsche Zeitung, 25.11.2017 21