Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Koordinierungsrahmens

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Transkript:

Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 19. August 2014 Stadt Lübbecke Der Bürgermeister Kreishausstr. 2-4 32312 Lübbecke Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ab 1. Juli 2014 und des Ziel 2- Programms 2007 2013 (EFRE) in Verbindung mit 23, 44 LHO Maßnahme: Breitbandversorgung für die Gewerbegebiete West und Ost Ihr Antrag vom: 01.07.2014 Seite 1 von 9 Aktenzeichen 34.21-04 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Rolf Haase rolf.haase@bezregdetmold.nrw.de Zimmer: D 236 Telefon 05231 71-3410 Fax 05231 71-823410 Hotline 05231-713486 Anlagen: 1. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden - ANBest-G 2. EU-spezifische Nebenbestimmungen 3. Vordruck Mittelanforderung 4. Vordruck Prüfungsdokumentation 5. Vordruck Belegliste 6. Vordruck Zwischenverwendungsnachweis / Verwendungsnachweis nebst Anlagen 7. Vordruck Erklärungen (Kenntnisnahme von subventionserheblichen Tatsachen, Rechtsmittelverzicht) 8. Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - RdErl. des Innenministeriums, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesministerien vom 26.04.2005 IR 12.02.06 (SMBl. NRW.20020) Sehr geehrter Herr Bürgermeister Witte, 1. Bewilligung Auf Ihren o. a. Antrag bewillige ich Ihnen Leopoldstr. 15 32756 Detmold Telefon 05231 71-0 Fax 05231 71-1295 poststelle@brdt.nrw.de www.brdt.nrw.de (auch zur rechtsverb. E-Mail) Parken/Anreise: siehe Hinweise im Internet Servicezeiten: 8:30 12:00 und 13:30 15:00 Uhr Landeskasse Düsseldorf Helaba Konto Nr. 15 276 13 BLZ 300 500 00 IBAN DE98300500000001527613 BIC WELADEDDXXX

für die Zeit vom 19.08.2014 30.08.2015 (Durchführungszeitraum) 19.08.2014 30.09.2015 (Bewilligungszeitraum) Seite 2 von 9 eine Zuwendung in Höhe von 100.098,00 (in Buchstaben: einhunderttausendachtundneunzig-euro) aus Mitteln des EFRE-Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft (NRW/EU-Ziel 2-Programm). 2. Zur Durchführung folgender Maßnahme Diese Zuwendung ist zweckgebunden zur Durchführung der: Verbesserung der Breitbandinfrastruktur für die Gewerbegebiete West und Ost mit zukünftigen Bandbreiten an 74,03 % der erschlossenen gewerblichen Anschlüsse mit Übertragungsbitraten von mindestens 50,0 Mbit/s Downstream und an 25,97 % der erschlossenen gewerblichen Anschlüsse mit Übertragungsbitraten von bis zu 25 Mbit/s. Im Ausbaugebiet erhalten 69 % der Anschlüsse Gewerbe und Wohnen eine Leistung von mindestens 50 Mbit/s. Die Angaben in Ihrem o. a. Antrag sind Bestandteil dieses Zuwendungsbescheides. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage des Koordinierungsrahmens i. V. m. 23, 44 LHO. 3. Finanzierungsart und höhe Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 60 % (Höchstbetrag siehe o. a. Zuwendungsbetrag) zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 166.830,00 als Zuschuss gewährt.

Die Zuwendung darf nur für die im Antrag aufgeführte Maßnahme verwendet werden. Seite 3 von 9 4. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind wie folgt festgestellt worden: Finanzierungsplan nach Antrag nach Prüfung Gesamtausgaben: 472.183,00 472.183,00./. nicht zuwendungsfähige 0,00 0,00 Ausgaben:./. Einnahmen: 305.353,00 305.353,00 zuwendungsfähige Ausgaben 166.830,00 166.830,00 (Wirtschaftlichkeitslücke): Zuwendung, 60 % 100.098,00 100.098,00 davon Zuwendung - EFRE, 83.415,00 83.415,00 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke: fällig in 2014: 20.853,75 20.853,75 fällig in 2015: 62.561,25 62.561,25 davon Zuwendung Land: 16.683,00 16.683,00 fällig in 2014: 4.175,75 4.175,75 fällig in 2015: 12.507,25 12.507,25 Eigenmittel: 66.732,00 66.732,00 Die Zuwendung ist hinsichtlich der für die einzelnen Haushaltsjahre angegebenen Beträge verbindlich, d. h. die Beträge sind in den oben angegebenen Haushaltsjahren abzurufen. Sofern der für das jeweilige Haushaltsjahr ausgewiesene Zuwendungsbetrag in dem Haushaltsjahr von Ihnen nicht in voller Höhe abgerufen werden kann, bitte ich mir die Änderungen mit ausführlicher Begründung möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres, schriftlich mitzuteilen.

Sofern eine Mittelverschiebung innerhalb des landesweit zur Verfügung stehenden Gesamtbewilligungsrahmens nicht möglich ist, kann die bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise widerrufen werden. Seite 4 von 9 Wenn absehbar ist, dass diese Fördermaßnahme innerhalb des Durchführungszeitraums nicht abgeschlossen werden kann, bitte ich um möglichst umgehende schriftliche Mitteilung. Ich weise darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung des Bewilligungs- oder Durchführungszeitraumes besteht. 5. Dauer der Zweckbindung Die Zweckbindung für diese Maßnahme beträgt 15 Jahre nach deren physischem Abschluss. Des Weiteren muss der Bieter der Leistung für mindestens 15 Jahre einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene gewährleisten (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität). 6. Bestandskraft dieses Zuwendungsbescheides Auszahlung der Fördermittel Die Auszahlung der Fördermittel kann erst erfolgen, wenn dieser Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist. Sie können die Bestandskraft kurzfristig herbeiführen und damit die Auszahlung der Zuwendung beschleunigen, wenn Sie mir gegenüber schriftlich auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten. II. Besondere Nebenbestimmungen Die als Anlage zu diesem Bescheid beigefügten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden ANBest-G EU-spezifischen Nebenbestimmungen

sind wesentliche Bestandteil dieses Bescheides. Seite 5 von 9 1. Durchführung der o. a. Maßnahme Mit der Durchführung dieser Maßnahme ist innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides zu beginnen. Sie ist spätestens bis zum 30. August 2015 zu beenden. Das Projekt ist in Nordrhein-Westfalen umzusetzen. Maßnahmen zur Projektvorbereitung und -begleitung (z.b. externer Sachverstand, Investitionen) dürfen unter Beachtung der Nr. 3 ANBest-G an Auftragnehmer auch außerhalb von NRW vergeben werden. Die Projektverwertung hat in Nordrhein-Westfalen zu erfolgen. 2. Nicht förderfähige Ausgaben Maßnahmen innerhalb der Grundstücke zukünftiger Nutzer, z. B. Bauarbeiten, Hausanschlüsse und Geräte, werden nicht gefördert. 3. Marktkonforme Entgelte Für den Anschluss und die Nutzung der geförderten Breitbandinfrastruktur sind in der Dauer der Zweckbindungsfrist marktkonforme Entgelte zu erheben, die mit den Durchschnittspreisen in nicht geförderten Gebieten vergleichbar sind. Die Preise dürfen nicht unter dieser Schwelle liegen. 4. Nutzung durch nicht förderfähige Dritte Im Bereich der Breitbandinfrastruktur liegende nicht förderfähige Unternehmen und Privathaushalte können uneingeschränkt an das geförderte Breitband angeschlossen werden. 5. Diskriminierungsfreier Zugang zur geförderten Infrastruktur Auf der Vorleistungsebene ist allen Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze zu gleichen und nicht diskriminierenden Bedingungen Zugang zu der geförderten Infrastruktur zu gewähren.

6. Veröffentlichungen Bei allen Veröffentlichungen - Broschüren, Flyer, Website, Pressemitteilungen, Vorträge, Konferenzen etc. bitte ich auf die Fördermittelgeber unter Abbildung ihrer Embleme hinzuweisen. Bei Investitionsprojekten bitte ich den Einsatz von Fördermitteln unter Nennung der Fördermittelgeber durch das Aufstellen von Hinweisschildern an der Baustelle und im Falle von Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, durch Anbringen von bleibenden Erinnerungstafeln zu dokumentieren. Seite 6 von 9 Den an der Nutzung interessierten Netzbetreibern sind alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 7. Nach Ablauf des Zweckbindungszeitraumes erfolgt keine Gewinnabschöpfung Nach Ablauf des Zweckbindungszeitraumes wird bei einem privaten Träger oder dem Betreiber der geförderten Infrastruktur auf die Abschöpfung etwaiger Gewinne oder sonstiger Vorteile verzichtet. Die diesem Zuwendungsbescheid beigefügten ANBestG, Anlage 1, werden wie folgt ergänzt und geändert: Nr. 1.4 ANBest-G Auszahlung der Zuwendung wird wie folgt geändert: Ich bitte, für diese Maßnahme ein Projektkonto zu führen, über das alle Zahlungen dieser Maßnahme erfolgen. Die bewilligte Zuwendung kann erst ausgezahlt werden, wenn von Ihnen entsprechende Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks geleistet worden sind Ausgabenerstattungsverfahren.

Durch Vorlage der Belegliste (Anlage) und der dazugehörigen Rechnungen - Originale, Zahlungsbelege, Vergabeübersichten sowie der Vergabedokumentationen sind die Ausgaben nachzuweisen. Mit der Mittelanforderung, dem Verwendungs- und dem Schlussverwendungsnachweis ist zugleich ein Testat eines Rechnungsprüfungsamtes oder eines Wirtschaftsprüfer einzureichen. Seite 7 von 9 Nr. 5 ANBest-G Mitteilungspflichten Die Mitteilungen bitte ich schriftlich vorzunehmen. Nr. 7 ANBest-G Nachweis der Verwendung wird wie folgt ergänzt: Sollte der Zuwendungszweck bis zum Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nicht erfüllt sein, bitte ich mir spätestens drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einen Zwischenverwendungsnachweis zu übersenden. Dieser besteht aus einer summarischen Darstellung der Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans sowie aus einem Sachbericht. Fünf, zehn und fünfzehn Jahre nach Ablauf des Durchführungsführungszeitraumes bitte ich mir jeweils zum 01. April des nächsten Jahres einen aktuellen Verwendungsnachweis zu übersenden. Die zweckentsprechende und ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung bitte ich durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt bzw. den bestellten Wirtschaftsprüfer bestätigen zu lassen.

Nr. 7.5 ANBestG - Aufbewahrungszeit der Belege Ich bitte alle Originalbelege und sonstige relevante Unterlagen zwei Jahre nach Ablauf des o. a. Zeitraums der Zweckbindung aufzubewahren. Die Aufbewahrung von Belegen in elektronischer Form ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde möglich, wenn das genutzte System den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme entspricht und vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt ist Seite 8 von 9 III. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, 32423 Minden (Postanschrift: Postfach 32 40, 32389 Minden) schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erhoben werden. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen ERVVO VG/FG vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) in der jeweils geltenden Fassung eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten Signatur nach 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.05.2001 (BGBl. I Seite 876) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten (siehe www.egvp.de).

Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Seite 9 von 9 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Josef Wegener)