Naturschutz und Landnutzung

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Transkript:

Universität für Bodenkultur Wien Universitiy of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das individuelle Bachelorstudium mit der Bezeichnung: Naturschutz und Landnutzung

Inhalt 1 Qualifikationsprofil...3 2 Zulassungsvoraussetzung...4 3 Aufbau des Studiums...4 4 Pflichtlehrveranstaltungen...6 5 Pflichtpraxis...8 6 Bachelorarbeit...8 7 Abschluss...9 8 Akademischer Grad...9 9 Prüfungsordnung...9 Anhang A Lehrveranstaltungstypen...10 2

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Bachelorstudium Lebensraumerhaltung und Artenschutz ist ein Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient ( 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Das Bachelorstudium Naturschutz und Landnutzung vermittelt mit einer Kombination aus Inhalten der Studien Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur, Agrarwissenschaften, Umweltbioressourcenmanagement, Forstwirtschaft und Biologie eine Fächerkombination, die den Absolventinnen und Absolventen ein vernetztes Wissen und Verständnis der verschiedenen Fachgebiete geben soll, welche für die Erhaltung von Lebensräumen und Biodiversität relevant sind. Die Absolventen und Absolventinnen kennen wesentliche Grundlagen von Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Umweltbioressourcenmanagement, Natur- und Landschaftsschutz und Ökologie, Flora und Fauna. Im Bereich der Landschaftsplanung und Landschaftsarchitektur vermittelt das Studium Naturschutz und Landnutzung Wissen über Landschaftspflege, Ingenieurbiologie, Vermessungskunde, Landschaftsbau und Vegetationstechnik, wodurch die Absolventen nicht nur theoretisches Wissen über Naturschutz haben, sondern auch wissen, wie man praktische Maßnahmen zur Lebensraumerhaltung umsetzt. Aus dem Themenkreis des Natur- und Landschaftsschutzes wurden sowohl aus dem Bereich der Biologie, als auch aus der Forstwirtschaft und Landschaftsplanung Lehrveranstaltungen ausgewählt, um die Sichtweisen und Ansätze aus den Unterschiedlichen Fachgebieten zu sehen. Absolventinnen und Absolventen verfügen über eine Artenkenntnis der wichtigsten heimischen Lebewesen der Flora und Fauna. Im Bereich der Fauna wird ein Schwerpunkt auf einige wichtige Tiergruppen gelegt: Reptilien und Amphibien, Vögel, Fledermäuse und Säugetiere, wobei auch über die wichtigsten anderen Tiere ein Überblick gegeben wird. Auch im Bereich der Flora haben die Absolventinnen und Absolventen ein Umfassendes Wissen über die Systematik der heimischen Pflanzen. Besonders auf höhere Pflanzen, Gehölze und Pflanzen in agrarischen Lebensräumen wird hierbei eingegangen. Das Studium vermittelt des Weiteren auch rechtliche Grundlagen in den Bereichen Umwelt und Landschaftsplanung, sowie politische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit, wodurch die Absolventinnen und Absolventen wichtige Themen verständlich an die Öffentlichkeit vermitteln können und auch über rechtliche Hintergründe Bescheid wissen. Außerdem lernen die Absolventen und Absolventinnen den allgemeinen Umgang mit Computerprogrammen (GIS, CAD, R, etc.) um gesammelte Daten, Statistiken oder Anderes darstellen und auswerten zu können. Zusätzlich haben sie ein grundlegendes Wissen über Statistik. 3

1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Das individuelle Bachelorstudium Naturschutz und Landnutzung befähigt zu folgenden beruflichen Tätigkeiten: Naturschutz und Landschaftsökologie, ökologische Fachplanungen Landschaftspflege Planung zu Nachhaltigkeit und zum Ressourcenschutz Umweltberatung Die Berufsfelder liegen vor allem in folgenden Bereichen: Interessensvertretungen und Verbände Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Bildungs- und Forschungseinrichtungen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit 2 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG Die Zulassung zu einem individuellen Bachelorstudium ist durch den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife ( 64 und 64a UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009) zu erbringen. Zusätzlich zur allgemeinen Universitätsreife ist für ausländische Studierende der Nachweis der besonderen Universitätsreife zu erbringen ( 65 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 3 AUFBAU DES STUDIUMS 3a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt 4.500 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in: Pflichtlehrveranstaltungen: mindestens 180 ECTS-Punkte, davon entfallen auf Bachelorarbeit: 12 ECTS-Punkte Pflichtpraxis: 3 ECTS-Punkte Fremdsprachenanteil**): 10 ECTS-Punkte **) Die Studierenden haben fremdsprachige Lehrveranstaltungen (einschließlich Fremdsprachenunterricht) im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen 4

sind Pflichtlehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. 3b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 5

4 PFLICHTLEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Pflichtlehrveranstaltungen zusammen: LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Anteil/Säule (in%) Techn./Ing. NaWi WiSoRe Studium/Studien dem/denen diese LVA zugeordnet ist Grundlagen ECTS Summe: 36 854102 853100 852100 874100 730101 Einführung zu Landschaftsplanung und Naturschutzplanung Einführungsprojekt zu Landschaftsplanung und Naturschutzplanung Einführung zu Landschaftsarchitektur und Landschaftsbau Einführungsprojekt zu Landschaftsarchitektur und Landschaftsbau Einführung in das Umwelt- und Bioressourcenmanagement VO 2 40 30 30 219 PJ 2 40 30 30 219 VO 2 40 40 20 219 PJ 2 70 20 10 219 VO 2 75 25 0 227 910100 Einführung in die Forstwirtschaft VO 1 30 50 20 225 933101 Ökologische Landwirtschaft VO 3 20 80 0 255 853102 Ökologie in der Landschaftsplanung VO 2 10 80 10 219 912113 Grundlagen der Ökologie 1: Ökologische Genetik, Verhaltens- und Populationsökologie VO 3 0 100 0 225, 227 912116 Waldökologie VU 3 10 50 40 225 911101 Bodenkunde für Landschaftsplanung VX 3 10 80 10 219 812103 Hydrobiologie I VO 1 10 80 10 219 814101 Atmospheric Pollution and Climate Change (in Eng.) VO 3 10 70 20 225, 227 300253 Methoden der Feldforschung UE 5 0 100 0 630 853110 Grundlagen der Erholungsplanung VO 2 0 0 100 219 Fachbereich Naturschutz ECTS Summe: 21 853103 Landschaftspflege und Naturschutz I VO 2 10 60 30 219 853104 Projekt zu Landschaftspflege und Naturschutz PJ 9 10 50 40 219 300341 Natur- und Landschaftsschutz VO 3 10 70 20 630 834101 Integrativer Naturschutz VO 2 0 100 0 227 834119 Naturschutzrelevante Lebensräume VX 2 0 100 0 227 833112 Lebensräume heimischer Pflanzen und Tiere EX 1 0 90 10 255 300379 Natur in unserer Hand VO 2 0 60 40 630 Fachbereich Artenkenntnis & Artenschutz ECTS Summe: 45 Schwerpunkt Flora ECTS Summe: 24 831101 Systematische Botanik VO 2 0 100 0 219 874111 Gehölzkunde VX 5 20 80 0 219 834110 300293 Bestimmung und Nutzung von Pflanzen in agrarischen Lebensräumen Diversität und Systematik der höheren Pflanzen SX 3 0 100 0 255 UE 7 0 100 0 630 831113 Systematik und Ökologie der Pflanzen (AW) VO 3 10 90 0 255 831106 Bau der Pflanze VU 2 0 100 0 219 831103 Vegetationsökologie VO 2 20 80 0 219, 231 Schwerpunkt Fauna ECTS Summe: 21 832110 Bestimmungsübungen Säugetiere UX 3 0 100 0 225 832111 Bestimmungsübungen Vögel UX 3 0 100 0 225 300049 300461 Biologie, Ökologie und Naturschutzbiologie heimischer Fledermäuse Biologie und Ökologie der europäischen Amphibien und Reptilien VO 2 20 70 10 630 VO 3 0 100 0 630 833120 Biologie terrestrischer Tiere VU 3 0 100 0 227 300090 Heimische Fauna und ihre Lebensräume VO 3 0 100 0 630 300669 Management gefährdeter Tierarten VO 4 0 80 20 630 6

Wirtschafts-, sozial- und rechtswissenschaftliche Fächer ECTS Summe: 24 736122 Rechtliche Grundlagen der Landschaftsplanung und VO 2 0 0 100 219 Landschaftsarchitektur 852109 Sozialwissenschaftliche Arbeitsmethoden VU 2 0 0 100 219 854106 Economics and politics of natural ressources (in Eng.) VS 2 10 15 75 219, 255 833115 Umweltethik VO 3 30 30 40 219, 227, 255 736133 Umweltrecht VO 2 0 0 100 227 732114 Umwelt- und Ressourcenpolitik I: Grundlagen und klassische Themen VO 2 0 0 100 227, 231 833114 Humanökologie VO 3 0 20 80 219, 255 300420 300548 Ethische Aspekte des Natur- und Artenschutzes Sozialbiologische Aspekte der Tier-Mensch Interaktion VO 2 0 0 100 630 VO 1 0 60 40 630 915180 Projektmanagement VO 1 0 0 100 225 874110 Ausschreibung, Büroorganisation und Kostenkalkulation VO 2 0 0 100 219 732189 Einführung in die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit VU 2 0 0 100 227 Operatives ECTS Summe: 39 851100 Angewandte Statistik VU 2 30 50 20 219 853105 Einführung in GIS VU 3 100 0 0 219 853106 GIS gestütztes Projekt PJ 5 60 20 20 219 852110 Einführung in CAD VU 3 100 0 0 219 852115 Einführung in digitale Bild- und Textverarbeitung VS 1 100 0 0 219 874102 Vegetationstechnik VO 2 70 20 10 219 913101 Waldbau UE 1 100 0 0 225 952119 Gemüse- und Zierpflanzenbau VO 3 100 0 0 255 874104 874118 Projekt und Baupraktikum zu Landschaftsbau und Vegetationstechnik Exkursion zu Landschaftsbau und Vegetationstechnik PJ 9 70 20 10 219 EX 1 70 20 10 219 874105 Ingenieurbiologie VO 2 70 20 10 219, 225 851103 Einführung in die Datenverarbeitung VU 2 80 20 0 217 300368 Practical data analysis in ecology, biodiversity and zoology UE 5 60 40 0 630 Pflichtpraxisseminar 3 Bachelorseminar mit Bachelorarbeit 12 Summe/ Durchschnitt 180 25% 49% 26% 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 4 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der oder die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter oder die Leiterin des Pflichtpraxisseminars 7

zu wenden. Dem Leiter oder der Leiterin obliegt es, den oder die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters oder der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter oder der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Die Durchführung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Bachelorseminar. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis 7 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolventen und Absolventinnen eines individuellen Bachelorstudiums wird der akademi- 8

sche Grad "Bachelor, abgekürzt BA", verliehen. Wird der akademische Grad geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen gemäß 4 und 5 - die positive Beurteilung der Bachelorarbeit - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder von der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder von der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 9

ANHANG A LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN Folgende Typen von Lehrveranstaltungen stehen zur Verfügung: Vorlesungen (VO) Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Teilbereiche eines Faches und seiner Methoden didaktisch aufbereitet vermittelt werden. Übungen (UE) Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende unter Anleitung aufbauend auf theoretischem Wissen spezifische praktische Fertigkeiten erlernen und anwenden. Praktika (PR) Praktika sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen selbständig bearbeiten. Pflichtpraxisseminar (PP) Das Pflichtpraxisseminar ist eine Lehrveranstaltung, in der Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen, die sich auf Berufspraktikum beziehen, selbstständig bearbeiten. Seminare (SE) Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende Lehrinhalte selbständig erarbeiten vertiefen und diskutieren. Exkursionen (EX) Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierenden zur Vertiefung des bisher erworbenen Wissens fachliche Aspekte des Studiums in deren realen Kontext veranschaulicht werden. Exkursionen können zu Zielen im In- und Ausland führen. Bachelorseminare (BA) Bachelorseminare sind Lehrveranstaltungen, im Rahmen derer die Bachelorarbeit durchgeführt wird. Kombinierte Lehrveranstaltungen: Kombinierte Lehrveranstaltungen vereinen mit Ausnahme des Projekts die Definitionen der jeweils beteiligten Lehrveranstaltungstypen, jedoch sind die Elemente integriert, wodurch sich ein didaktischer Mehrwert ergibt. Projekte (PJ) Projekte sind Lehrveranstaltungen, die durch problembezogenes Lernen charakterisiert sind. Die Studierenden bearbeiten unter Anleitung vornehmlich in Kleingruppen mittels wissenschaftlicher Methoden Fallbeispiele. Vorlesung und Seminar (VS) Vorlesung und Übung (VU) Vorlesung und Exkursion (VX) Seminar und Exkursion (SX) Übungen und Seminar (US) Übung und Exkursion (UX) 10