Kleiner Wegweiser zum Bachelor of Arts BA



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Transkript:

Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Anglistik Bachelor of Arts / Kombinationsbachelor Kurzinformation zum Studiengang Anschrift: Hochschulzugang: Zulassungsmodus: Sprachkenntnisse: Studienbeginn: Bewerbung: Bewerbungsfrist: Hochschulabschluss: Regelstudienzeit: Studienhöchstdauer: Studiengebühren: Praktika: Promotion: Prüfungsordnung: Institut für Linguistik/Fachrichtung Anglistik Keplerstraße 17 / KII,4. OG, 70174 Stuttgart 0711-685-810 sekretariat@ifla.uni-stuttgart.de ; www.ifla.uni-stuttgart.de Institut für Literatur/Fachrichtung NEL/Amerikanistik, Keplerstraße 17 / KII,. und 4. OG, 70174 Stuttgart 0711-685-8101, nel@ilw.uni-stuttgart.de ; www.uni-stuttgart.de/nel Allgemeine Hochschulreife oder Äquivalent www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung/ zur Vorprüfung: Latinum oder eine andere Fremdsprache (Grundkursniveau Abitur). Die andere Fremdsprache sollte eine romanische Sprache sein; auch Russisch wird anerkannt. Wintersemester Universität Stuttgart www.uni-stuttgart.de/studieren/bewerbung 15. Juli (Fach ist zulassungsbeschränkt) 15. September (Fach ist zulassungsfrei) Bachelor of Arts (Hauptfach, Nebenfach) 6 Semester 10 Semester Ab SS 01 werden in Baden-Württemberg keine Studiengebühren erhoben www.studiengebuehren-bw.de berufsfeldorientierte Veranstaltungen bzw. Praktika lt. PO nein Grundlage dieser Kurzinfo ist die Bachelorprüfungsordnung Teil A vom 05.11.008 und Teil B vom 09.07.004 www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 1 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856;

Kleiner Wegweiser zum Bachelor of Arts BA Seit Wintersemester 00/04 bietet die Universität Stuttgart Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (BA) an. Der Bachelor of Arts ist die erste Stufe eines zweistufigen Modells, dem sich bei entsprechender Eignung ein Aufbaustudium mit dem Abschluss eines Master of Arts anschließen kann. An der Universität Stuttgart wird im Bachelor ein Hauptfach mit einem Nebenfach kombiniert. Für das Haupt- und Nebenfach muss man sich bewerben. Die Bachelorstudiengänge haben eine deutlich kürzere Regelstudienzeit von nur 6 Semestern und zeichnen sich durch eine stärkere Berufsfeldorientierung aus. Das Studium ist strenger strukturiert und in feste Lehreinheiten (Module) gegliedert. Für jede Lehreinheit werden Leistungspunkte (LP/credits) vergeben. Diese Leistungspunkte errechnen sich sowohl aus der Kontaktzeit/Präsenzzeit als auch aus dem Arbeits- und Lernaufwand außerhalb der Hochschule, die ein Studierender aufwenden muss, um eine Lerneinheit erfolgreich zu bestehen (z.b. Anfertigen von Referaten, Hausarbeiten, Vorbereitung von Exkursionen oder Praktika etc.). Angenommen wird hierbei ein zeitlicher Arbeitsaufwand von ca. 1500-1800 Stunden (entspricht 60 LP) pro Studienjahr (45 Wochen à 40 Stunden). Ein Leistungspunkt steht somit für einen Arbeitsaufwand von ca. 5-0 Arbeitsstunden. Parallel dazu wird die gängige Notenskala weitergeführt. Man kann also sein Soll weiterhin von sehr gut ausreichend bestehen. Die Prüfungen finden in der Regel studienbegleitend statt. So ist jeder erfolgreich erworbene Leistungspunkt bereits ein Mosaiksteinchen zum angestrebten Bachelorabschluss. Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor-Haupt und -Nebenfach finden Sie im Anschluss; ebenso einen Auszug aus der Lesefassung der Prüfungsordnung Teil B. Die Modalitäten rund um die Prüfungsanmeldung der Module finden Sie hier www.unistuttgart.de/pruefungsamt Auf den Internetseiten der Universität Stuttgart finden Sie weitere Informationen zu den Studiengängen. Dort finden Sie auch die Bachelor-Prüfungsordnung. www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/ www.uni-suttgart.de/studierende/studium/organisation/pruefungen/bachelor_po.html Für weitere Gespräche und Informationen steht Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne zur Verfügung. studienberatung@uni-stuttgart.de www.uni-stuttgart.de/zsb/ Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

Bachelor of Arts: Anglistik / Hauptfach Studienleistungen im wissenschaftlichen Hauptfach LP: Leistungspunkte/Credits (insgesamt: 100 + 0 +0), SB: Studienbegleitende Prüfung Semester Lehrveranstaltungen (LV) LP 1. Studienjahr Basismodul Literaturwissenschaft, insgesamt 1. Grundkurs G1 Literaturwissenschaft. Anglistik/Amerikanistik (SB). Proseminar G Critical Analysis (SB). Essay Writing I (SB) 4. Vorlesung (mit 0min.Klausur) Basismodul Sprachwissenschaft, insgesamt 1. Grundkurs G1 Sprachwissenschaft (SB). G Introduction to Phonetics and Phonology (SB). G English Grammar. (Diesem Kurs entspräche auch Morphology, falls angeboten) (SB) 4. G Basics of Sentence Structure (Diesem Kurs entspräche auch Analysing Sentences falls angeboten) (SB) Basismodul Sprachpraxis, insgesamt 1. Phraseology (SB). Translation (SB). Translation (SB) 1 LP 4 1 LP 4 7 LP Orientierungsprüfung: Zum Ende des zweiten Semesters, spätestens aber zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters sind aus den o. g. Basismodulen Leistungspunkte vorzuweisen, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Jede Prüfungsleistung kann nur einmal wiederholt werden.. Studienjahr Aufbaumodul Literaturwissenschaft, insgesamt 1. Proseminar G (SB)I. Proseminar G4 (SB). Essay Writing II (SB) Aufbaumodul Sprachwissenschaft, insgesamt 1. Proseminar G (SB). Proseminar G (SB). Proseminar G4 (SB) Aufbaumodul Sprachpraxis, insgesamt 1. Translation (SB). Translation (SB). Wortschatzarbeit (SB) 4. Business English (SB) 50% des Basis/Aufbaumoduls Cultural Studies (CS) CS-Vorlesung (mit 0min Klausur) CS-Seminar (SB) CS-Seminar (SB) (LP aus Orientierungsprüfung Berufsfeldorientierte Veranstaltungen 11 LP 5 11 LP 5 1 1 LP) 10 LP Bachelor-Vorprüfung: Zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften, aber spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Fachsemesters, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Nachzuweisen sind 66 Leistungspunkte (einschl. OP) aus den Modulprüfungen und 10 Leistungspunke aus den berufsfeldorientierenden Veranstaltungen. Eine zweite Wiederholung ist in höchstens drei Prüfungen zulässig. Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

. Studienjahr 1. Translation für Examenskandidaten (SB). Hauptseminar Literaturwissenschaft (SB). Hauptseminar Sprachwissenschaft (SB) 4. Hauptseminar Cultural Studies (SB) 0minütige mündliche Prüfung (jeweils zur Hälfte aus Literaturwissenschaft/CS und Sprachwissenschaft) Berufsfeldorientierte Veranstaltungen Bachelor Arbeit Bachelor-Prüfung, insgesamt - Fachmodule - Berufsfeldorientierte Veranstaltungen / Praktika - Bachelorarbeit LP 14 LP 10 LP 0 LP 140 LP 100 LP 0 LP 0LP Eine zweite Wiederholung von Prüfungen der Bachelorprüfung ist in höchstens einem Fach zulässig. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist unzulässig.!!! Ab WS 009/10 werden Grundkurse der Germanistik oder Romanistik nicht mehr angerechnet (z. B. Anglistik HF, Germanistik NF die Grundkurse müssen in beiden Fächern besucht werden)!!! Studienleistungen aus überfachlichen berufsfeldorientierten Qualifikationen 5 der PO, Besonderer Teil vom 9.4.004 (1) Im Rahmen des Bachelor-Studiums im Hauptfach Anglistik müssen in Lehrveranstaltungen, die dem Erwerb von überfachlichen, berufsfeldorientierten Qualifikationen dienen, bis zum Abschluss der Bachelor-Prüfung mindestens 0 LP erworben werden, davon bis zum Abschluss der Bachelor-Vorprüfung mindestens 10 LP. () Bindend vorgeschrieben sind: 1. Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus dem Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften (alternatives Fach). Lehrveranstaltungen, die von den Fakultäten 1,9 und 10 angeboten werden, kommen dafür nicht in Frage (Pflichtveranstaltung, SWS; erworben werden,5 LP). Die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer einführenden oder praktische Fähigkeiten vermittelnden Lehrveranstaltung ( SWS;,5 LP), die nicht im Fach Anglistik oder im wissenschaftlichen Nebenfach angeboten werden. In Frage kommen dabei vor allem Veranstaltungen mit besonders ausgewiesenem Praxisbezug aus dem Lehrprogramm der übrigen am Bachelor-Studiengang beteiligten Fächer oder des Studium Generale. () Zum Erwerb weiterer überfachlicher berufsfeldorientierter Qualifikationen und der übrigen einschlägigen Leistungspunkte stehen drei Möglichkeiten offen: 1. Die erfolgreiche Teilnahme an weiteren einführenden oder praktische Fähigkeiten vermittelnden Lehrveranstaltungen im Sinn Absatz ().. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Projektseminar im Fach Anglistik mit hohen praktischen Anteilen, wobei die Leistungen im Team zu erbringen sind; mit ihm werden 5 LP erworben; oder. Die Ableistung eines Praktikums bzw. eines Auslandsaufenthaltes (z.b. German Assistant an einer englischen Schule). Ein Zeugnis der betreffenden Institution muss Auskunft über die Dauer des Praktikums sowie über die Art der Beschäftigung geben und bescheinigen, dass die Praktikantin/der Praktikant aus persönlicher Erfahrung praktische Kenntnis der charakteristischen Elemente des jeweiligen Berufsfeldes erhielt. Das Praktikum ist durch die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses vor Praktikumbeginn zu genehmigen. Jede Woche eines ganztägigen Praktikums einschließlich des zugehörigen und als bestanden bewerteten Berichts erbringt,5 LP. Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 4 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

Auszug aus der Prüfungsordnung www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/ Hauptfach Anglistik Teil I Module (1) Das Studium gliedert sich in Module, die inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen umfassen und sich in der Regel über ein, maximal zwei Semester erstrecken. Für die Module werden nach bestandener Modulprüfung bzw. nach Bestehen der Modulteilprüfungen, die dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte vergeben. () Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen zeitlichen Arbeitsaufwand des Studierenden. [ ] 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Leistungspunkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. [ ] () [ ] Das erste Studienjahr wird mit der Orientierungsprüfung und das dritte mit der Bachelorprüfung abgeschlossen. () Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Bachelorgrades zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180, von denen auf das Hauptfach 108, das Nebenfach 4, die Schlüsselqualifikationen 18 und die Bachelorarbeit 1 Leistungspunkte entfallen. (4) Leistungspunkte können nur durch das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden, die mit mindestens ausreichend [ ] bewertet werden. [ ] Teil II 8 Prüfungsfristen (1) Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die zu prüfende Person hat das Versäumnis nicht zu vertreten. [ ] () Der Prüfungsanspruch für einen Bachelorstudiengang erlischt, wenn die Bachelorprüfung im betreffenden Teilstudiengang nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. [ ] 1 Modulprüfungen, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die Modulprüfung setzt sich aus einer oder mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen. () Studienleistungen sind 1. Vorleistungen. nicht benotete Leistungsnachweise () Prüfungsleistungen sind 1. schriftliche Prüfungen. mündliche Prüfungen. lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen 4. Hausarbeiten 18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) [ ] Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind. Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 5 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

0 Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. () Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. () Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in Modulen je Teilstudiengang zulässig. Dies gilt nicht für Prüfungsleistungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ebenfalls unzulässig. (4) Wir die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit nicht ausreichend bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung [ ] Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur ausreichend [ ] sein. (5) Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen. [ ] 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Allgemeine Teil [ ] vom 01. Juni 00 außer Kraft. () Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung [ ] eingeschrieben sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis 0.09.01. Teil B Die Orientierungsprüfung im Hauptfach Anglistik (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des ersten Studienjahres erbracht werden müssen. Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen und Prüfungsleistungen vorgeschrieben: Basismodul Literaturwissenschaft Basismodul Sprachwissenschaft Basismodul Sprachpraxis () Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen insgesamt Leistungspunkte erworben wurden. Die Bachelor-Vorprüfung im Hauptfach Anglistik (1) Das Bestehen der Bachelor-Vorprüfung setzt voraus, dass das Latinum oder eine andere Fremdsprache des Bewerbers (Grundkursniveau des Abiturs) nachgewiesen wird. Die andere Fremdsprache sollte eine romanische Sprache sein; auch Russisch wird anerkannt. () Die Bachelor-Vorprüfung besteht: a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen b) aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des zweiten Studienjahres erbracht werden müssen Lehrveranstaltungen der Anglistik/Amerikanistik im Gesamtvolumen von mindestens 60 Leistungspunkten. Aufbaumodul 1 Literaturwissenschaft Aufbaumodul Sprachwissenschaft Aufbaumodul Sprachpraxis c) aus 50 % des Basis-/Aufbaumoduls Cultural Studies (CS) d) aus Leistungen im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten berufsfeldorientierten Veranstaltungen () Die Bachelor-Vorprüfung im Hauptfach Anglistik ist bestanden, wenn mit den in Abs. a c genannten Prüfungsleistungen mindestens 66 Leistungspunkte und mit den in Abs. d genann Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 6 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

ten Leistungen mindestens 10 Leistungspunkte erworben wurden. 4 Die Bachelor-Prüfung im Hauptfach Anglistik () Die Bachelorprüfung besteht a) aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme des dritten Studienjahres erbracht werden müssen b) aus einer mündlichen Prüfung c) aus der Bachelorarbeit d) aus Leistungen im Umfang von mindestens 0 Leistungspunkten aus berufsfeldorientierten Veranstaltungen () Die Bachelorprüfung im Hauptfach Anglistik ist bestanden, wenn mit den in Abs. a und b genannten Prüfungsleistungen mindestens 4 Leistungspunkte, mit den in Abs. d genannten Prüfungsleistungen mindestens 0 Leistungspunkte und mit der Bachelor-Arbeit 0 Leistungspunkte erworben wurden. Bachelor of Arts: Anglistik / Nebenfach Studienleistungen im wissenschaftlichen Nebenfach LP: Leistungspunkte/Credits (insgesamt: 40 LP), SB: Studienbegleitende Prüfung Semester Lehrveranstaltungen (LV) LP pro LV 1. Studienjahr 1. und. Semester. Studienjahr. und 4. Semester Modul 1: Literaturwissenschaft, insgesamt G1 Grundkurs Literaturwissenschaft (SB) G Proseminar Critical Analysis (SB) Modul 1: Sprachwissenschaft, insgesamt G1 Grundkurs Sprachwissenschaft (SB) G English Grammar (Diesem Kurs entspräche auch Morphology falls angeboten) (SB) Orientierungsprüfung: Zum Ende des zweiten, spätestens aber zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters sind aus den o. g. Modulen 14 Leistungspunkte vorzuweisen, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Jede Prüfungsleistung kann nur einmal wiederholt werden. Modul : Literaturwissenschaft, insgesamt Proseminar G (SB) Essay Writing (SB) Modul : Sprachwissenschaft, insgesamt Proseminar G (SB) Translation (SB) LP aus Orientierungsprüfung Bachelor-Vorprüfung: Zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften, aber spätestens zum Beginn der Vorlesungszeit des siebten Semesters, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Zu erbringen sind 5 Leistungspunkte aus den Modulprüfungen (einschl. OP). 7 LP 4 7 LP 4 5 LP 14 Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 7 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

. Studienjahr 5. und 6. Semester Modul : Literaturwissenschaft, insgesamt Proseminar Theorie G4 (SB) Cultural Studies Seminar (SB) Modul : Sprachwissenschaft, insgesamt Proseminar G4 (SB) English Grammar (Diesem Kurs entsprechen die Kurse Basics of Sentence Structure bzw. Analysing Sentences, falls angeboten) (SB) Bachelor-Prüfung, insgesamt Eine zweite Wiederholung von Prüfungen der Bachelorprüfung ist in höchstens einem Fach zulässig. 7 LP 5 8 LP 5 40 LP!!! Ab WS 009/10 werden Grundkurse der Germanistik oder Romanistik nicht mehr angerechnet (z. B. Anglistik HF, Germanistik NF die Grundkurse müssen in beiden Fächern besucht werden)!!! Auszug aus der Prüfungsordnung www.uni-stuttgart.de/pruefungsamt/ Nebenfach Anglistik Teil I Module (1) Das Studium gliedert sich in Module, die inhaltlich zusammenhängende Lehrveranstaltungen umfassen und sich in der Regel über ein, maximal zwei Semester erstrecken. Für die Module werden nach bestandener Modulprüfung bzw. nach Bestehen der Modulteilprüfungen, die dem jeweiligen Modul zugeordneten Leistungspunkte vergeben. () Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für den mit dem Studium verbundenen zeitlichen Arbeitsaufwand des Studierenden. [ ] 4 Regelstudienzeit, Studienaufbau, Leistungspunkte (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. [ ] () [ ] Das erste Studienjahr wird mit der Orientierungsprüfung und das dritte mit der Bachelorprüfung abgeschlossen. () Der Gesamtumfang der für den Erwerb des Bachelorgrades zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180, von denen auf das Hauptfach 108, das Nebenfach 4, die Schlüsselqualifikationen 18 und die Bachelorarbeit 1 Leistungspunkte entfallen. (4) Leistungspunkte können nur durch das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen erworben werden, die mit mindestens ausreichend [ ] bewertet werden. [ ] Teil II 8 Prüfungsfristen (1) Bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters ist die Orientierungsprüfung abzulegen. Ist sie bis zum Beginn der Vorlesungszeit des vierten Semesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, die zu prüfende Person hat das Versäumnis nicht zu vertreten. [ ] () Der Prüfungsanspruch für einen Bachelorstudiengang erlischt, wenn die Bachelorprüfung im betreffenden Teilstudiengang nicht innerhalb von 10 Fachsemestern erfolgreich abgelegt ist, es sei denn, die zu prüfende Person hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. [ ] Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 8 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

1 Modulprüfungen, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die Modulprüfung setzt sich aus einer oder mehreren Studien- und/oder Prüfungsleistungen zusammen. () Studienleistungen sind 1. Vorleistungen. nicht benotete Leistungsnachweise () Prüfungsleistungen sind 1. schriftliche Prüfungen. mündliche Prüfungen. lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen 4. Hausarbeiten 18 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß (1) [ ] Der Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung ist bis zu 7 Tage vor dem festgesetzten Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich. Dies gilt nicht für lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen, die am nächsten Prüfungstermin abzulegen sind. 0 Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen (1) Bestandene Studien- und Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. () Nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. () Eine zweite Wiederholung von Prüfungsleistungen ist nur in Modulen je Teilstudiengang zulässig. Dies gilt nicht für Prüfungsleistungen, die Bestandteil der Orientierungsprüfung sind. Eine zweite Wiederholung der Bachelorarbeit ist ebenfalls unzulässig. (4) Wir die letztmögliche Wiederholung einer schriftlichen Prüfung mit nicht ausreichend bewertet, so erfolgt in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eine mündliche Fortsetzung der Wiederholungsprüfung [ ] Das Ergebnis der Wiederholungsprüfung kann in diesem Fall unter Einschluss der mündlichen Nachprüfung nur ausreichend [ ] sein. (5) Wiederholungsprüfungen sind spätestens am nächsten Prüfungstermin abzulegen. [ ] 9 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 01. Oktober 008 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Allgemeine Teil [ ] vom 01. Juni 00 außer Kraft. () Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung [ ] eingeschrieben sind, können ihr Studium nach der bisher gültigen Prüfungsordnung abschließen, längstens jedoch bis 0.09.01. Teil B Die Orientierungsprüfung im Nebenfach Anglistik (1) Die Orientierungsprüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des ersten Studienjahres erbracht werden müssen. Im Einzelnen sind folgende Veranstaltungen und Prüfungsleistungen vorgeschrieben: Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 9 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856

Modul 1: Literaturwissenschaft Grundkurs Literaturwissenschaft Proseminar G Modul1: Sprachwissenschaft Grundkurs Sprachwissenschaft English Grammar () Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn mit den in Abs. 1 genannten Prüfungsleistungen insgesamt 14 Leistungspunkte erworben wurden. Die Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach Anglistik (1) Das Bestehen der Bachelor-Vorprüfung setzt voraus, dass das Latinum oder eine andere Fremdsprache des Bewerbers (Grundkursniveau des Abiturs) nachgewiesen wird. Die andere Fremdsprache sollte eine romanische Sprache sein; auch Russisch wird anerkannt. () Die Bachelor-Vorprüfung besteht: a) aus den im Rahmen der Orientierungsprüfung erbrachten Leistungen b) aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des zweiten Studienjahres erbracht werden müssen: Modul : Literaturwissenschaft Proseminar G Essay Writing Modul Sprachwissenschaft Proseminar G Translation () Die Bachelor-Vorprüfung im Nebenfach Anglistik ist bestanden, wenn mit den in Abs. a b genannten Prüfungsleistungen mindestens 5 Leistungspunkte erworben wurden. 4 Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach Anglistik () Die Bachelor-Prüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen des dritten Studienjahres erbracht werden müssen: Modul : Literaturwissenschaft Proseminar Theorie G4 Cultural Studies Seminar Modul : Sprachwissenschaft Proseminar G4 English Grammar () Die Bachelor-Prüfung im Nebenfach ist bestanden, wenn mit den in Abs. genannten Prüfungsleistungen 15 Leistungspunkte erworben wurden. Stand:.0.01. Ohne Gewähr. Prüfungsrechtlich relevant ist immer die jeweils gültige PO. 10 ZSB Stuttgart, Geschwister-Scholl-Str. 4 C, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-81/-816; Fax: 0711-685-856