Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2013 / Nr. 001 Tag der Veröffentlichung: 26. Februar 2013

Ähnliche Dokumente
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2013/Nr. 012 Tag der Veröffentlichung: 16. Juli 2013

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2018/Nr. 038 Tag der Veröffentlichung: 19. Juli 2018

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2013/Nr. 035 Tag der Veröffentlichung: 30. August 2013

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2017/Nr. 053 Tag der Veröffentlichung: 14. August 2017

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2011 / Nr. 034 Tag der Veröffentlichung: 20. August 2011

Amtliche Bekanntmachung

Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Religionswissenschaft an der Universität Bayreuth

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2015/Nr. 019 Tag der Veröffentlichung: 15. Juni 2015

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 070 Tag der Veröffentlichung: 10. Dezember 2014

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 071 Tag der Veröffentlichung: 10. Dezember 2014

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2016/Nr. 021 Tag der Veröffentlichung: 21. Januar 2016

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 055 Tag der Veröffentlichung: 10. Oktober 2014

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2012 / Nr. 051 Tag der Veröffentlichung: 15. Oktober 2012

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 20 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 007 Tag der Veröffentlichung: 1. März 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 003 Tag der Veröffentlichung: 30. Januar 2014

Amtliche Bekanntmachung

M PO BA Matwiss

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 032 Tag der Veröffentlichung: 15. Juli 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 019 Tag der Veröffentlichung: 20. Mai 2010

Amtliche Bekanntmachung

Vom 5. August In Satz 1 wird das Wort "und" nach den Worten "in den Pflicht-" durch ein Komma ersetzt.

Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Engineering Science an der Universität Bayreuth Vom 15.

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2011 / Nr. 001 Tag der Veröffentlichung: 15. Februar 2011

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 035 Tag der Veröffentlichung: 15. Juli 2010

- Keine amtliche Bekanntmachung -

Dritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Universität Passau

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 13 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

Zweite Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungs- ordnung für den Bachelor-Studiengang Sprache und Text an der Universität Passau

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 059 Tag der Veröffentlichung: 20. August 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2007 / Nr. 104 Tag der Veröffentlichung: 20. April 2007

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 16 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

BV Vertiefung im Bachelor Mathematik 18 LP

Vom 8. Mai Nach 48 wird eingefügt:

- 12/8 - Vom 16. Mai 2000

1. In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender neuer Klammerzusatz angefügt:

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität München

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Vom 27. Februar erhält folgende Fassung:

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen

Vom 29. November 2011

Vom 28. März In 27 Abs. 1 Satz 1 wird der erste Halbsatz wie folgt ersetzt:

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 006 Tag der Veröffentlichung: 27. Januar 2010

Vom 11. September 2017

Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München (2009)

Vom 15. März wird wie folgt geändert: a) In Abs. 1 wird die Ziffer 30 durch die Ziffer 15 ersetzt.

Bachelor of Education Master of Education in Science. für das Lehramt an Gymnasien

(Fundstelle: Änderungssatzung:

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2009 / Nr. 022 Tag der Veröffentlichung: 1. April 2009

Vom 18. August In der Überschrift der Satzung werden nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Worte (FPO BA KuGe) angefügt.

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2018/Nr. 046 Tag der Veröffentlichung: 23. Juli 2018

Vom 11. September 2017

Vierte Satzung zur Änderung. Die Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Internationale Wirtschaft & Governance

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Informatik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2015/Nr. 012 Tag der Veröffentlichung: 15. Mai 2015

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Vom 6. Dezember Im Inhaltsverzeichnis wird in Anlage 1 das Wort Prüfungsmodule durch das Wort Module ersetzt.

Vom 18. Februar a) In der Überschrift wird nach dem Wort Studienbeginn ein Komma und das Wort Sprache angefügt.

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 55 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

- 2 - a) Die Position VI. Schlussbestimmungen erhält folgende Fassung: b) Die Position 28 Inkrafttreten erhält folgende Fassung:

Vom 9. Juli In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg folgender Klammerzusatz angefügt: (FPO Zwei-Fach KdC).

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Chemische Biotechnologie an der Technischen Universität München

Vom 24. April Abs. 2 wird aufgehoben; die Absatzbezeichnung im bisherigen Abs. 1 entfällt.

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 037 Tag der Veröffentlichung: 15. Juli 2010

Vom 22. März Anlage 1 Abschnitt II. Prüfungsmodule wird wie folgt geändert:

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

a) Das Wort sowie wird durch das Wort und ersetzt. b) Nach den Worten Erlangen-Nürnberg werden die Worte (ABMPO/TechFak) eingefügt.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 058 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Vom 23. Oktober Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu 37 folgende Angabe eingefügt: 37 a Praktikum

Vom 15. April Anlage 1 wird durch die beigefügte Anlage 1 ersetzt.

Vom 22. März Marketing haben abweichend von Satz 2 66 Credits in Pflichtmodulen und mindestens 12 Credits in Wahlpflichtmodulen nachzuweisen.

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2007 / Nr. 164 Tag der Veröffentlichung: 30. November 2007

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kommunikationswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München

/ Social Pedagogy and Social Sciences. Vom 26. Juni 2017

Vom 18. Juni In 1 wird das Wort Abschluss durch die Worte Abschlussziel des ersetzt.

Die Prüfungsordnung für die Modulstudien Naturale an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der FAU POM/SN vom 26. Juni 2017 wird wie folgt geändert:

- 2 - a) Die Position VI. Schlussbestimmungen erhält folgende Fassung: b) Die Position 28 Inkrafttreten erhält folgende Fassung:

- Keine amtliche Bekanntmachung -

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2010 / Nr. 086 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2010

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2016/Nr. 031 Tag der Veröffentlichung: 5. Juli 2016

Vom 14. Oktober wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Vom 2. September 2015

Vom 7. Dezember In der Überschrift wird nach den Worten Erlangen-Nürnberg die Abkürzung FPO B.A. BuWi angefügt.

(Fundstelle:

Änderungssatzung: 1. In der Übersicht erhält 42 folgende Fassung: 42 Slavistik (13.2 bis 13.5) wird wie folgt geändert:

PO M. A. OEPE Vom 12. Juni 2017

Vom 25. Oktober Die Anlage 1: Prüfungsmodule wird wie folgt geändert: 1. Sozialwissenschaften (insgesamt 28 Credits)

Vom 18. August In der Bezeichnung der Satzung wird die Abkürzung MiGG durch die Abkürzung FPOMiGG ersetzt.

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Vom 25. Oktober Die Anlage 1: Prüfungsmodule wird wie folgt geändert: 1. Sozialwissenschaften (insgesamt 28 Credits)

Transkript:

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2013 / Nr. 001 Tag der Veröffentlichung: 26. Februar 2013 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang (Master of Education) in den Fächerverbindungen Biologie/Chemie, Chemie/Mathematik, Mathematik/Informatik, Mathematik/Physik und Physik/Informatik an der Universität Bayreuth Vom 05. Februar 2013 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz 1 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Bayreuth folgende Änderungssatzung: *) 1 Die Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang (Master of Education) in den Fächerverbindungen Biologie/Chemie, Mathematik/Informatik, Mathematik/Physik und Physik/Informatik an der Universität Bayreuth vom 15. Dezember 2009 (AB UBT 2009/085), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. November 2011 (AB UBT 2011/075), wird wie folgt geändert: 1. In 5 Abs. 3 wird folgender Satz 5 angefügt: 5 Tritt der Vorsitzende während seiner Amtszeit aus Altersgründen in den Ruhestand ein, so kann der Prüfungsausschuss beschließen, dass der Vorsitz auf ein anderes Mitglied des Prüfungsausschusses übertragen wird. ----------------------------------- ) Mit allen Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.

2. In 10 Abs. 3 werden die folgenden Sätze 5 und 6 angefügt: 5 Wird die Anrechnung versagt, kann die betroffene Person innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung der Versagung eine Überprüfung der Entscheidung durch die Hochschulleitung beantragen. 6 Die Hochschulleitung gibt dem Prüfungsausschuss eine Empfehlung für die weitere Behandlung des Antrags. 3. Anhang I Fachbezogene Modulübersichten, Teilprüfungen und Leistungsnachweise wird wie folgt geändert: a) Der Anhang I.2: Chemie erhält folgende Fassung: Anhang I.2: Chemie Modulübersicht Kennung Modul Prü.-Art LP Fach FW-LAC V Fortgeschrittene Anorganische Chemie MP 4+8 a 2 FW-LOC IV Spezielle Organische Stoffklassen und Synthesen MP 4+8 a 2 FW-LPC II Physikalische Chemie II MP 11 2 FW-LPC III Physikalische Chemie III MP 5+8 a 2 FW-LBC Grundlagen der Biochemie MP 5 1, 2 b FW-CiÜ Chemie im Überblick MP 3 1, 2 UF-DC III UF-DC IV Entwurf und Durchführung von Experimenten Unterrichtspraxis Chemie inkl. Studienbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum Chemie MP 7 1, 2 LNW c 6 1, 2 MaC d Masterarbeit Chemie MP 30 1 oder 2 a: Wahlpflicht als Forschungspraktikum (FoP), eines von drei. b: Kann alternativ zu LPC III (V+Ü) gewählt werden. c: unbenoteter LNW d: Wahlpflicht mit Masterarbeit im zweiten Fach oder in den Erziehungswissenschaften" b) Der Anhang I.3: Informatik erhält folgende Fassung: Anhang I.3: Informatik Modulübersicht 2

Informatik Fach 1 Kennung Modul SWS Prü.- art INF 2xx/ 3xx LAI 301 Vertiefungsmodul/Wahlpflichtmodul aus INF 2xx/3xx [Auswahl aus Modulen aus dem Bereich Informatik, welche sowohl auf Bachelor- als Informatische Inhalte unter didaktischen Aspekten V 4 + Ü 2 V+ Ü/S 3/2 + S 1 LAI 304 Unterrichtspraxis Informatik B P 7 + S 2 LP MP 8 MP 4 LNW 9 LAI 935 a Masterarbeit MP 30 a: Wahlpflicht mit Masterarbeit im zweiten Fach oder den Erziehungswissenschaften Informatik Fach 2 Kennung Modul SWS Prü.- LP art INF 105 Softwarepraktikum P 4 MP 6 INF 112 Parallele und Verteilte Systeme I V 2 + MP 5 INF 104 Seminar in Informatik S 2 MP 5 MAT 103 Mathematische Grundlagen der Informatik V 4 + INF Wahlpflichtmodul aus INF 1xx/2xx/3xx V 2 + 1xx/2xx/ [Auswahl aus Modulen aus dem Bereich 3xx Informatik, welche auf Bachelor-Ebene (INF1xx) oder welche sowohl auf Bachelorals INF 1xx/2xx 3xx INF 2xx/ 3xx Wahlpflichtmodul aus INF 1xx/2xx/3xx [Auswahl aus Modulen aus dem Bereich Informatik, welche auf Bachelor-Ebene (INF1xx) oder welche sowohl auf Bachelorals Wahlpflichtmodul aus INF 2xx/3xx [Auswahl aus Modulen aus dem Bereich Informatik, welche sowohl auf Bachelor- als V 2 + V 2 + MP 7 MP 5 MP 5 MP 5 3

LAI 301 Informatische Inhalte unter didaktischen Aspekten V+ Ü/S 3/2 + S 1 MP 4 LAI 304 Unterrichtspraxis Informatik B P 7 + LNW 9 S 2 LAI 935 a Masterarbeit MP 30 a: Wahlpflicht mit Masterarbeit im zweiten Fach oder den Erziehungswissenschaften c) Der Anhang I.5: Physik erhält folgende Fassung: Anhang I.5: Physik Modulübersicht Kennung Modul Prü.-Art LP Fach FW-EPC1 Experimentalphysik: Moleküle, Festkörper 1. Teil MP 8 2 FW-EPC2 Experimentalphysik: Festkörper 2. Teil MP 8 2 FW-PPA2 Physikalisches Grundpraktikum PPA2 LNW a 3 2 FW-PPDL Physikalisches Fortgeschrittenen-Praktikum LNW a 4 1, 2 FW- TPCtec1 FW- TPCtec2 Theoretische Physik: Elektrodynamik MP 8 2 Theoretische Physik: Thermodynamik und Statistik MP 4 2 FW-ATPC Aufbaumodul Theoretische Physik MP 4 1 UF-DIDP3 Physikdidaktik II MP 8 1 UF-DIDP4 Physikdidaktik IIa MP 8 2 UF-DIDP5 Unterrichtspraxis Physik inkl. Studienbegleitendes fachdidaktisches Schulpraktikum Physik LNW a 5 1, 2 MaP b Masterarbeit Physik MP 30 1 oder 2 a: unbenoteter LNW b: Wahlpflicht mit Masterarbeit im zweiten Fach oder den Erziehungswissenschaften d) Der Anhang I.6: Erziehungswissenschaften erhält folgende Fassung: Anhang I.6: Erziehungswissenschaften 4

Modulübersicht Kennung Modul Prüfungsart LP EWS Psy Psychologie MP (Klausur/en) 10 EWS AP 2 Allgemeine Pädagogik 2 EWS SP 2 Schulpädagogik 2 MP (Seminarpräsentation) MP (Klausur und Hausarbeit) 5 6 Summe EWS M.Ed. 21 MaEWS a Masterarbeit Erziehungswissenschaften 30 a: Wahlpflicht mit Masterarbeit im ersten oder zweiten Fach." 4. Der Anhang II wird wie folgt geändert: a) Nr. 5.4 Satz 5 wird wie folgt geändert: aa) bb) Das Wort kann wird durch das Wort wird ersetzt. Das Wort werden wird gestrichen. b) In Nr. 5.7 werden die Sätze 4 und 5 durch folgenden neuen Satz 4 ersetzt: 4 Im Rahmen der ihr obliegenden Aufsichtspflicht gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 BayHSchG prüft die Hochschulleitung stichprobenhaft 10% der erfolgten Ablehnungen; die entsprechende Anzahl der Verfahren wird der Hochschulleitung durch den Ausschussvorsitzenden vorgelegt. 2 1 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 1 Nr. 3 Buchst. a) und c) gelten für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2012/2013 erstmalig in diesen Studiengang eingeschrieben haben. 3 1 Nr. 3 Buchst. d) gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Sommersemester 2012 erstmalig in diesen Studiengang eingeschrieben haben sowie für Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2012 eingeschrieben haben und die noch keine Prüfungen in den Modulen der Psychologie nach den bisherigen Regelungen der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang (Master of Education) in den Fächerverbindungen Biologie/Chemie, Chemie/Mathematik, Mathematik/Informatik, Mathematik/Physik und Physik/Informatik an der Universität Bayreuth abgelegt haben. 4 Studierende des Masterstudiengangs, die bereits im Bachelorstudium die Veranstaltung Sozialpsychologie im Rahmen des Moduls Bildungsmanagement belegt haben, müssen dafür im Modul Psychologie die Veranstaltung Differenzielle Psychologie absolvieren. 5 Für Studierende, die sich vor dem Sommersemester 2012 eingeschrieben haben und bereits Prüfungen in den Modulen der 5

Psychologie erbracht haben, findet weiterhin die bisherige Modulübersicht der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang (Master of Education) in den Fächerverbindungen Biologie/Chemie, Mathematik/Informatik, Mathematik/Physik und Physik/Informatik an der Universität Bayreuth vom 15. Dezember 2009 (AB UBT 2009/085), zuletzt geändert durch Satzung vom 30. November 2011 (AB UBT 2011/075), Anwendung. Ausgefertigt auf Grund des Beschlusses des Senats der Universität Bayreuth vom 20. Juni 2012, des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 23. Juli 2012 und 22. Januar 2013 und der Genehmigung des Kanzlers der Universität Bayreuth, in Vertretung des Präsidenten der Universität Bayreuth, vom 4. Februar 2013, Az.: A 3367 - I/1. Bayreuth, 5. Februar 2013 UNIVERSITÄT BAYREUTH DER PRÄSIDENT I.V. Dr. Markus Zanner (Kanzler) Diese Satzung wurde am 5. Februar 2013 in der Hochschule niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 5. Februar 2013 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 5. Februar 2013. 6