Curriculum. für das Bachelorstudium (WOW) Kennzahl 298. Weinbau Oenologie und Weinwirtschaft. Universität für Bodenkultur Wien

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Transkript:

Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Applied Life Sciences, Vienna Curriculum für das Bachelorstudium Weinbau Oenologie und Weinwirtschaft (WOW) Kennzahl 298 Datum (des Inkrafttretens) 01.10.2010

INHALT 1 Qualifikationsprofil...3 2 Zulassungsvoraussetzung...4 3 Aufbau des Studiums...4 4 Studieneingangs- und Orientierungsphase...5 5 Pflichtlehrveranstaltungen...5 6 Wahllehrveranstaltungen...8 7 Freie Wahllehrveranstaltungen...8 8 Pflichtpraxis...9 9 Bachelorarbeit...10 10 Abschluss...10 11 Akademischer Grad...10 12 Prüfungsordnung...10 13 Übergangsbestimmungen...11 14 Inkrafttreten...12 Anhang A Lehrveranstaltungstypen...13 Anhang B Äquivalenzliste...14 2

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das Bachelorstudium Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft ist ein ordentliches Studium, das der wissenschaftlichen Berufsvorbildung und der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten dient, welche die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern (vgl. 51 Abs. 2 Z 4 UG 2002). Das Studium verleiht den Studierenden die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Aufgaben im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft, Ökologie und Wirtschaft und ist als Phase der Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung zu sehen. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Nach den sechs Semestern des Bachelorstudiums Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft verfügen die Absolventinnen und Absolventen über die Fähigkeit, facheinschlägige Fragestellungen auf einer fachlich breiten ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen Basis zu behandeln. Sie sind in der Lage, naturwissenschaftliche, verfahrenstechnische und sozioökonomische Grundlagen sowie anwendungsrelevante Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen in den drei Schwerpunktbereichen Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft anzuwenden. Auf Basis dieses Wissens ist es den Absolventinnen und Absolventen möglich, qualitätsorientierte, wirtschaftliche, und nachhaltig gesicherte Rebenkultivierung durchzuführen und diese weiter zu entwickeln. Dies gilt ebenso für die Bereiche Traubenverarbeitung, Weintechnologie und Weinvermarktung. Durch das Bachelorstudium Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft ist die Absolventin / der Absolvent in der Lage zielorientiert Informationen zu beschaffen und aufzubereiten, problemorientiert, analytisch, vernetzt, kritisch und reflexiv zu denken und zu handeln, das erworbene Wissen lösungsorientiert anzuwenden, Erkenntnisse und Arbeitsergebnisse nachvollziehbar und präzise darzustellen und zu vermitteln, qualitätsorientiert, wirtschaftlich, umweltschonend und nachhaltig zu wirtschaften. Die Absolventin / der Absolvent verfügt über soziale Kompetenzen wie Eigenverantwortung, Selbständigkeit und Teamfähigkeit. 3

1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Für Absolventinnen und Absolventen dieses Bachelorstudium eröffnen sich insbesondere folgende Tätigkeits- und Berufsfelder: Selbständige/r Betriebsführer/in, Freiberufliche Berater/in, Sachverständige/r, Qualitätsmanagement - private Qualitätskontrolle, Aufgaben in privaten Forschungs- und Prüfanstalten, Oenologin / Oenologe gemäß EU-Richtlinien, Leitende/r Dienstnehmer/in in Weingütern, Rebschulen, Traubenverarbeitungsbetrieben, Sektkellereien oder in vorgelagerten Produktionssparten, Dienstnehmer/in im Handels- und Dienstleistungsbereich sowie in der öffentlichen Verwaltung wie z.b. im Lebensmittelhandel, im Bank- und Versicherungswesen, in Weinvermarktungsorganisationen, bei Genossenschaften und Interessenverbänden und in Forschungs- und Bildungseinrichtungen. 2 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG Die Zulassung zum Studium ist durch den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife ( 64 und 64a UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009) zu erbringen. Zusätzlich zur allgemeinen Universitätsreife ist für ausländische Studierende der Nachweis der besonderen Universitätsreife zu erbringen ( 65 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). 3 AUFBAU DES STUDIUMS 3a) Dauer, Umfang (ECTS-) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 180 ECTS-n. Das entspricht einer Studiendauer von sechs Semestern (gesamt 4.500 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in: Pflichtlehrveranstaltungen: 153,5 ECTS-, davon entfallen auf die Bachelorarbeit: 12 ECTS- Pflichtpraxis: 3 ECTS- Wahllehrveranstaltungen: 15 ECTS- freie Wahllehrveranstaltungen: 11,5 ECTS- Fremdsprachenanteil**): 10 ECTS- **) Die Studierenden haben fremdsprachige Lehrveranstaltungen (einschließlich Fremdsprachenunterricht) im Ausmaß von mindestens 10 ECTS-n zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Pflichtlehrveranstaltungen, Wahllehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. Im Rahmen des Pflicht- und Wahlfachangebotes dieses Curriculums müssen jedenfalls Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS- n in englischer Sprache angeboten werden. 4

3b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Bachelorstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 25% Technik, Ingenieurwissenschaften 25% Naturwissenschaften sowie 25% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Bachelorarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 4 STUDIENEINGANGS- UND ORIENTIERUNGSPHASE Die Studieneingangs- und Orientierungsphase dient der Information und der Orientierung der Studienanfänger/innen ( 51 Abs. 2 Z 6 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Sie umfasst 15 ECTS- und setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: Studieneingangs- und Orientierungsphase LVA-Typ ECTS- Einführung in Studium und Berufsfelder Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft VO 1,5 34% 33% 33% Grundlagen der sensorischen Weinbeurteilung VU 1,5 10% 60% 30% Allgemeine und anorganische Chemie (AW) VO 2 100% Mikrobiologie (AW) VO 2 5% 95% Botanik (AW) VO 2 100% Grundlagen der Ökonomie VO 6 100% Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozialund Rechtswissenschaften 5

5 PFLICHTLEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Pflichtlehrveranstaltungen zusammen: Allgemein LVA-Typ ECTS- Einführung in Studium und Berufsfelder Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft VO 1,5 34% 33% 33% Naturwissenschaftliche Grundlagen LVA-Typ ECTS- Allgemeine und anorganische Chemie (AW) VO 2 100% Organische Chemie und Biochemie (AW) VO 3 95% 5% Chemische Übungen (AW) UE 6 10% 90% Mikrobiologie (AW) VO 2 5% 95% Genetik (AW) VO 2 100% Botanik (AW) VO 2 100% Pflanzenphysiologie VO 3 100% Pflanzenernährung VO 1,5 100% Bodenkunde (AW) VO 3 10% 80% 10% Mathematik (AW) VU 4,5 100% Statistik (AW) VU 4,5 60% 30% 10% Meteorologie VO 2 100% Pflanzenschutz VO 3 100% Geologie VO 1 10% 80% 10% Gesteinskunde Übung (AW) UE 1,5 20% 70% 10% Verfahrenstechnische Grundlagen LVA-Typ ECTS- Grundlagen der Kellertechnik VO 3 70% 20% 10% Agrarphysik VO 3 30% 70% Sozioökonomische Grundlagen LVA-Typ ECTS- Grundlagen des Rechts VO 4,5 100% Grundlagen der Ökonomie VO 6 100% Allgemeine Betriebswirtschaftslehre VO 3 100% Kostenrechnung (AW) VO 3 100% Marketing (AW) VO 3 100% Organisation und Führung VU 3 100% Einführung in wissenschaftliches Arbeiten VS 1 5% 5% 90% 6

Rhetorik und Präsentationstechnik SE 3 100% Weinbau LVA-Typ ECTS- Obst- und Weinbau VO 3 20% 80% Weinbau VO 3 20% 80% Weinbau Übung UX 3 10% 90% Rebsortenkunde und Rebenzüchtung VO 3 20% 80% Rebsortenkunde Übung UX 1,5 100% Weinbautechnik VX 4,5 90% 5% 5% Oenologie LVA-Typ ECTS- Traubenverarbeitung VU 3 70% 25% 5% Grundlagen des Weinausbaus VO 4,5 60% 30% 10% Grundlagen des Weinausbaus Übung UE 4,5 80% 20% Spezifika der Weiß- und Rotweinherstellung VU 3 70% 30% Chemie und Mikrobiologie des Weines VU 4,5 10% 90% Betriebskontrolle und Qualitätssicherung VU 3 40% 30% 30% Grundlagen der sensorischen Weinbeurteilung VU 1,5 10% 60% 30% Weinstilistik und Sortensensorik UX 1 80% 10% 10% Weinwirtschaft LVA-Typ ECTS- Betriebswirtschaftslehre für OenologInnen VU 3 100% Internationale Weinwirtschaft und politik VO 3 100% Internationales Marketing in der Weinwirtschaft VO 3 100% Nationales und internationales Weinrecht VO 1,5 100% Bachelorseminar, Praxis, Exkursion LVA-Typ ECTS- Bachelorseminar SE 12 Interdisziplinäres Projekt: Grundlagen und Praxis PJ 5 34% 33% 33% Praxisseminar SE 3 WOW ExpertInnendialog SE 3 70% 10% 20% Exkursion zu Weinbau und Oenologie EX 2 70% 10% 20% Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozialund Rechtswissenschaften 7

6 WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS-n zu absolvieren. Allgemein LVA-Typ ECTS- Fremdsprachen: Auswahl einer Sprache ( Fachsprache bzw. jeweils höchstes Ausbildungsniveau) aus dem BOKU-Angebot VO 6 Rebenkultivierung LVA-Typ ECTS- Biologie und Physiologie der Rebe VO 3 100% Biologie und Physiologie der Rebe Übung UE 1,5 50% 50% Qualitätsoptimierung im integrierten und ökologischen Weinbau VX 4,5 60% 20% 20% Rebschutz VO 3 20% 70% 10% Integrierter Pflanzenschutz im Obst- und Weinbau VO 3 25% 50% 25% Pflanzenschutz im Weinbau UX 1,5 80% 20% Interdisziplinäres Projekt: Versuche bei Rebe und Wein PJ 3 80% 20% Oenologie LVA-Typ ECTS- Principles of Winemaking VO 2 85% 10% 5% Technologie der Spirituosen und alkoholfreien Getränke VO 2 90% 10% World Wines and Viticulture VS 3 70% 30% Amtliche Weinprüfung und beratung VX 3 80% 20% Weinsensorik und ihre Grenzen VO 1,5 30% 40% 30% Prädikatsweinproduktion VX 1,5 80% 10% 10% Ökonomik LVA-Typ ECTS- Projektmanagement (AW) VS 3 10% 10% 80% Buchhaltung VU 3 100% Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozialund Rechtswissenschaften 8

7 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 11,5 ECTS- in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 8 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiters hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens 8 Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. oder zwischen dem 4. und 5. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den Leiter/die Leiterin des Pflichtpraxisseminars zu wenden. Dem Leiter/der Leiterin obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und hinsichtlich des Ablaufs der Pflichtpraxis und der Berichterstellung anzuweisen. Die Absolvierung der Pflichtpraxis in Teilen erfordert die Zustimmung des Leiters /der Leiterin des Pflichtpraxisseminars. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 9

9 BACHELORARBEIT Im Rahmen des Studiums ist eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit im Ausmaß von 12 ECTS-n abzufassen. Ziel der Bachelorarbeit ist es, eine dem vorgesehenen Arbeitsaufwand angemessene Aufgabenstellung zu bewerkstelligen bzw. ein definiertes wissenschaftliches Problem zu bearbeiten. Eine Bachelorarbeit kann entweder von einem bzw. einer Studierenden oder einer Gruppe von Studierenden verfasst werden. Das Thema der Bachelorarbeit ist aus den drei Schwerpunkt Pflichtfachbereichen Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft zu wählen. Die Durchführung der Bachelorarbeit erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Bachelorseminar. Die Bachelorarbeit kann aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil bestehen. Auf jeden Fall müssen die Ergebnisse der Bachelorarbeit in schriftlicher Form dargelegt werden. Der schriftliche Teil der Bachelorarbeit hat folgenden Aufbau: Titel Zusammenfassung (Abstract) Fragestellung/Stand des Wissens Material und Methoden Ergebnisse Diskussion der Ergebnisse Literaturverzeichnis 10 ABSCHLUSS Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen positiv absolviert und die Bachelorarbeit positiv bewertet wurde. Die Bestätigung des Abschlusses erfolgt per Bescheid. (Details siehe 12 (2)). 11 AKADEMISCHER GRAD Das Bachelorstudium Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft ist ein ingenieurwissenschaftliches Studium ( 54 Abs.1 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). An Absolventen und Absolventinnen wird der akademische Grad "Bachelor of Science, abgekürzt BSc" oder B.Sc verliehen. Wird der akademische Titel geführt, so ist dieser dem Namen nachzustellen. 10

12 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangsund Orientierungsphase berechtigt jedenfalls zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. (2) Etwaige Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen ( Prüfungsketten ) sind in 5 bei den Lehrveranstaltungen/bei den Modulen anzuführen. (3) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Pflichtlehrveranstaltungen im Ausmaß von 153,5 ECTS-n ( 5). - Die positive Absolvierung der Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS-n ( 6). - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der freien Wahllehrveranstaltungen im Ausmaß von 11,5 ECTS-n ( 7). - Die positive Beurteilung der Bachelorarbeit. (4) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS- Ausmaßes absolviert werden. (4a) Leistungsnachweis für Module. Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Modul durch den Leistungsnachweis der zum Modul gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Modul ergibt sich aus dem nach ECTS-n gewichteten Mittelwert der innerhalb des Moduls absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. In begründeten Fällen kann der Studiendekan oder die Studiendekanin eine Modulprüfung vorsehen. (5) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 11

13 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Studierende, die dem bisher gültigen Bachelorstudienplan für Weinbau Oenologie und Weinwirtschaft(H 298) unterstellt sind, sind berechtigt, dieses Studium bis längstens Ende des Wintersemesters 2013/14 abzuschließen. Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortsetzen, gilt eine von der Studienkommission verabschiedete Verordnung (Äquivalenzliste), in der jene Lehrveranstaltungen angeführt sind, die den Lehrveranstaltungen dieses bisher gültigen Bachelorcurriculums gleichwertig sind. Für Studierende, die sich diesem neuen Bachelorcurriculum unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des alten Bachelorcurriculums nach der Ä- quivalenzliste (Anhang B) für das Studium nach diesem Bachelorcurriculum anerkannt. 14 INKRAFTTRETEN Das Curriculum des Bachelorstudiums Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft tritt am 01.10.2010 in Kraft. 12

ANHANG A LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN Folgende Typen von Lehrveranstaltungen stehen zur Verfügung: Vorlesungen (VO) Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Teilbereiche eines Faches und seiner Methoden didaktisch aufbereitet vermittelt werden. Übungen (UE) Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende unter Anleitung aufbauend auf theoretischem Wissen spezifische praktische Fertigkeiten erlernen und anwenden. Praktika (PR) Praktika sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen selbständig bearbeiten. Pflichtpraxisseminar (PP) Das Pflichtpraxisseminar ist eine Lehrveranstaltung, in der Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen, die sich auf das Berufspraktikum beziehen, selbstständig bearbeiten. Seminare (SE) Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende Lehrinhalte selbständig erarbeiten vertiefen und diskutieren. Exkursionen (EX) Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierenden zur Vertiefung des bisher erworbenen Wissens fachliche Aspekte des Studiums in deren realen Kontext veranschaulicht werden. Exkursionen können zu Zielen im In- und Ausland führen. Kombinierte Lehrveranstaltungen: Kombinierte Lehrveranstaltungen vereinen - mit Ausnahme des Projekts - die Definitionen der jeweils beteiligten Lehrveranstaltungstypen, jedoch sind die Elemente integriert, wodurch sich ein didaktischer Mehrwert ergibt. Vorlesung und Seminar (VS) Vorlesung und Übung (VU) Vorlesung und Exkursion (VX) Projekte (PJ) Projekte sind Lehrveranstaltungen, die durch problembezogenes Lernen charakterisiert sind. Die Studierenden bearbeiten unter Anleitung - vornehmlich in Kleingruppen - mittels wissenschaftlicher Methoden Fallbeispiele. Seminar und Exkursion (SX) Übungen und Seminar (US) Übung und Exkursion (UX) 13

ANHANG B ÄQUIVALENZLISTE 14

Äquivalenzliste Bachelorstudium Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft [298] Stand: 01.10.2010 LVA-Nr. Studienplan alt: 2009 SST/ ECTS LV-Typ Studienplan LVA-Nr. Studienplan neu: ab WS 2010 SST/ ECTS LV-Typ Studienplan 872.105 Gesteinskunde - Übungen 1/1,5 UE W1 872.105 Gesteinskunde - Übungen 1/1,5 UE 1. Sem. PF 733.122 Betriebswirtschaftslehre 2/3 VU SP3 733.122 Betriebswirtschaftslehre 2/3 VU 5. Sem. PF in der Weinwirtschaft für OenologInnen 735.102 Rhetorik und 2/3 SE W1 735.102 Rhetorik und 2/3 SE 3. Sem. PF Präsentationstechniken Präsentationstechniken 952.142 Weinbau - Übungen 2/3 UY SP1 952.142 Weinbau - Übungen 2/3 UX 4. Sem. PF 952.157 Rebsortenkunde und 2/3 VO SP1 952.157 Rebsortenkunde und 2/3 VS 4. Sem. PF Rebenzüchtung Rebenzüchtung 752.106 Grundlagen des Weinaus- 3/4,5 VS SP2 752.106 Grundlagen des Weinaus- 3/4,5 UE 4. Sem. PF baus - Übungen baus - Übungen 952.161 Interdisziplinäres Projekt 5/8 PJ 1.3 952.161 Interdisziplinäres Projekt 3/5 PJ 4. Sem. PF (SP1, SP2, SP3): Grundlagen und Praxis (SP1, SP2, SP3): Grundlagen und Praxis WÖW-ExpertInnendialog 1/1,5 SE 5. Sem. PF 950.100 Bachelorarbeit I 3/6 PJ 1.3 Bachelorseminar 6/12 SE 5. Sem. PF 950.101 Bachelorarbeit II 952.162 Praxisseminar 1/1,5 SE 1.3 952.162 Praxisseminar 1/3 SE 5. Sem. PF 953.103 Weinbautechnik 2/3 VZ SP1 953.103 Weinbautechnik 3/4,5 VX 6. Sem. PF

LVA-Nr. Studienplan alt: 2009 SST/ ECTS LV-Typ Studienplan LVA-Nr. Studienplan neu: ab WS 2010 SST/ ECTS LV-Typ Studienplan Biologie und Physiologie 1/1,5 UE 5. Sem. WF der Rebe - Übungen Weinsensorik und ihre Grenzen 1/1,5 VO 5. Sem. PF 953.104 Rebschutz 2/3 VS W2 953.104 Rebschutz 2/3 VO 3. Sem. WF 752.117 Technologie des Weines 2/2 VO W3 752.117 Principles of Winemaking 2/2 VO 4. Sem. WF 952.164 Weltweinbau und 2/3 VS W3 952.164 World Wines and Viticulture 2/3 VS 5. Sem. WF internationale Weine 733.124 BWL des Agrarhandels 2/3 VO W4 733.103 Buchhaltung 2/3 VU 4. Sem. WF Bei der Anrechnung zweier Bachelorarbeiten (Bachelorarbeit I und II) sind beide Titel im LV-Zeugnis anzuführen, damit keine Bachelorarbeit verloren geht. Studierende des alten Studienplanes (2009), welche "Grundlagen der Landtechnik" (931.103, 4,5 ECTS, P2) bereits mit Prüfung absolviert haben, bekommen dafür im neuen Studienplan (ab 10/2010) anerkannt: "Einführung in Studium und Berufsfelder Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft" (1,5 ECTS, 1. Sem. PF) und "Einführung in wissenschaftliches Arbeiten" (1 ECTS, 3. Sem. PF) und das WF "Pflanzenschutz im Weinbau" (953.105, 1,5 ECTS, 6. Sem. WF) oder: das Wahlfach "Qualitätsoptimierung im integrierten und ökologischen Weinbau" (952.313, 4,5 ECTS, 6. Sem.WF) Studierende des alten Studienplanes (2009), welche "Mess- und Regeltechnik" (893.105, 3 ECTS, P2) bereits mit Prüfung absolviert haben, bekommen dafür im neuen Studienplan (ab 10/2010) anerkannt: "Einführung in Studium und Berufsfelder Weinbau, Oenologie und Weinwirtschaft" (1,5 ECTS, 1. Sem. PF) und "Einführung in wissenschaftliches Arbeiten" (1 ECTS, 3. Sem. PF) oder: das Wahlfach "Integrierter Pflanzenschutz im Obst- und Weinbau" (953.311, 3 ECTS, 5. Sem. WF)