Workshop Strahlenschutzausbildung Entwurf der überarbeiteten EURATOM-Grundnormen Julian Vogel / Andrea Bock BMU Dresden, 29.11.2012 Beratungsgang Grundnormen Grundlegende Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP 103, 2007): fachliche Empfehlungen IAEA International Basic Safety Standards (verabschiedet 2011): Unverbindliche regulative Empfehlungen Euratom Basic Safety Standards (Entwurf): EURATOM-Richtlinie, muss von Mitgliedsstaaten umgesetzt werden Nationale Umsetzung in StrlSchV, RöV 2 1
Ziel und Stand der Überarbeitung Zusammenführung der Inhalte folgender Richtlinien: 96/29/EURATOM Grundnormenrichtlinie 97/43/EURATOM Patientenschutzrichtlinie 89/618/EURATOM Informationsrichtlinie 90/641/EURATOM Fremdarbeiterrichtlinie 2003/122/EURATOM HRQ-Richtlinie Überarbeitung, Ausweitung und Aktualisierung vorliegend: von der Kommission nach Anhörung der Artikel-31-Gruppe (Expertengremium der EU) verabschiedeter offizieller Richtlinienvorschlag 3 Grundsätze der Überarbeitung Grundlagen und Prinzipien des allgemeinen Strahlenschutzregimes bleiben unverändert Aufnahme der fachlichen Entwicklung zur grundlegenden ICRP-Empfehlung 103 von 2007 Ausdehnung des Anwendungsbereich der bisher separaten Richtlinien, Tendenz zu detaillierteren Vorgaben, europaweiter Informationsaustausch Stärkung des Rechtfertigungsprinzips Graded Approach : Am Gefährdungspotential der Aktivität orientiertes, abgestuftes System der staatlichen Überwachung 4 2
Graded approach Behördliche Überwachung von geplanten Expositionssituationen abhängig von Gefährdungspotential und Expositionsmöglichkeiten Genehmigung (License) Anzeige+ (Registration) Mitteilung (Notification) Außerhalb der Regulierung (Exemption) Außerhalb des Regelungsbereichs der RL (Exclusion) 5 Behördliche Kontrolle Exemption Notification Registration License Keine staatl. Kontrolle Typzugel. Störstrahler wenn keine Kontrolle sinnvoll (nur) Mitteilung an Behörde Behördliche Zulassung ohne Auflagen E > 1 msv für Personal möglich Vertiefte Prüfung, Genehmigung mit Auflagen E > 6 msv für Personal möglich Weitere Einteilung durch Mitgliedsstaaten möglich Risiken klein, Tätigkeit sicher Anwendung am Menschen, Industrie und Forschung öffentlich zugängl. systematisches Aufsichtskonzept 6 3
Dimensionen des Strahlenschutzes Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung Dosisbegrenzung Optimierung Expositionssituationen Geplante Expositionssituationen (absichtliche Einführung einer Strahlungsquelle, geplante und ungeplante Expositionen) [Bestehende/Notfall-Expositionssit.] Expositionskategorien Berufliche Strahlenexposition Medizinische Strahlenexposition Strahlenexposition der Bevölkerung (alle Übrigen, non-medical imaging) 7 Expositionskategorien Berufliche Strahlenexposition auch externe Arbeitskräfte ( Fremdarbeiter ) [auch Einsatzkräfte im Notfall] Medizinische Strahlenexposition Ausübung der Heilkunde an Patienten Früherkennung (Screening/individuell) Medizinische Forschung Helfende Personen Strahlenexposition der Bevölkerung alle anderen Expositionen, insbesondere non-medical imaging 8 4
Non-Medical Imaging Bewusste Exposition von Personen zu nichtmedizinischen Zwecken Untersuchung im Rahmen einer Einstellung, Einwanderung oder bei Versicherungsfragen zur Altersbestimmung oder im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung am Flughafen Mehrstufiges Rechtfertigungsverfahren: Tätigkeitsart genaue Tätigkeit - individuelle Anwendung Vorheriges Behördliches Verfahren mind. registration Keine medizinische Exposition, sondern eine Exposition der Bevölkerung (Grenzwert: 1 msv pro Jahr für alle!) 9 Rechtfertigungsprinzip Grundsatz: Bei jeder Entscheidung soll der individuelle oder gesellschaftliche Nutzen gegenüber den (möglichen) Risiken der Strahlungsquelle überwiegen Rechtfertigung bleibt nationale Aufgabe Rechtfertigung vor erster Zulassung bei neuer Sachlage Überprüfung der Rechtfertigung Liste gerechtfertigter Tätigkeiten besondere Sorgfalt bei medizinischer Exposition Behördliche Überprüfung der Rechtfertigung vor Herstellung oder Import neuer Produkt- und Gerätetypen (nationales Verfahren mit eur. Austausch) 10 5
Grenzwerte Grenzwerte gelten für geplante Expositionssituationen, Werte für die effektive Dosis bleiben unverändert Grenzwert für die Bevölkerung (effektive Dosis 1 msv pro Jahr) gilt für alle geplanten Expositionssituationen (alle Tätigkeiten, non-medical imaging, ) Neuer Grenzwert für Augenlinsendosis: In Anlehnung an ICRP und IAEA-BSS 20 msv pro Jahr für beruflich strahlenexponierte Personen (Bevölkerung 15 msv) Überwachung der Augenlinsendosis (SSK) ICRP 103 deutsch (BfS) 11 Dose Constraints (Dosisrichtwerte) 0 Optimierungsbereich dose constraint Grenzwert Dosis prospektiv festgelegter individueller Dosiswert Mittel zur Optimierung bezogen auf eine bestimmte Strahlungsquelle im Optimierungsprozess sollen nur solche Optionen betrachtet werden, die nicht zu Expositionen oberhalb des dose constraints führen Überschreitung führt nicht zu Sanktionen 12 6
Dose Constraints (2) Berufl. StrlSch Bevölkerung Med. Exposition Schranke an Dosis einzelner Beschäftigter Festgelegt im Unternehmen unter Beteiligung der Behörde Hilfsmittel im betrieblichen Optimierungsprozess Schranke an Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung, deutlich unterhalb Grenzwert Festgesetzt durch Behörde, zwingend für non-medical imaging ICRP 103 deutsch (BfS) Gesamtheit der d. c. soll sicherstellen, dass insgesamt Grenzwerte eingehalten werden 13 Dosis, die wahrscheinlich nicht überschritten wird Nur für helfende Personen und Probanden, verpflichtend für gesunde Prob. Nicht für Patienten und asymptomatische Pers. (dort DRW) Experten und Dienste Mitgliedstaaten schaffen Anerkennungsvoraussetzungen für arbeitsmedizinische Dienste Dosimetry services ( Dosismessstellen ) Radiation protection experts (RPE) Medizinphysik-Experten Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass eine adäquate berufliche und betriebliche Aus- und Weiterbildung gewährleistet ist Informationsaustausch über die Voraussetzungen zwischen Mitgliedsstaaten und Kommission 14 7
Persönliche Voraussetzungen Bedeutung von Ausbildung und Unterweisung gestärkt: Unterweisung von Arbeitskräften, med. Personal Strahlenschutz im (Zahn-)medizinstudium Transparente nationale Anerkennungsvoraussetzungen für Dosimetriestellen, arbeitsmed. Dienste, MPE, RPE Rad. Prot. Officer (RPO) überwacht die Umsetzung des Strahlenschutzes im Unternehmens muss intern erforderliche Kompetenzen haben Rad. Prot. Expert (RPE) berät das Unternehmen in fachlichen Fragen muss für bestimmte Fragen hinzugezogen werden 15 Vergleich SSB / RPE / RPO SSB RPO RPE Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz Fachkunde durch zust. Stelle Bestellung durch Unternehmen, eigene Pflichten Alle Bereiche des StrlSch Keine Anforderungen an die Ausbildung; Sachverstand für spezielle Tätigkeit Keine staatliche Anerkennung Arbeitseinheit im Unternehmen möglich, eigene Pflichten Vorrangig Arbeitschutz und planung, Aufsicht Allgemeine Kenntnisse, Ausbildung und Erfahrung im Strahlenschutz Staatliche Anerkennung Hinzuziehung durch Unternehmen, erforderlich für bestimmte Pflichten Konzeption des Schutzes, Messtechnik, Abnahmen 16 8
Zeitplan 2011 2012 2013 Anhörung EWSA und Parlament (Mai 2013) Ratsverhandlungen seit Herbst 2011 Turnus: ca. 3 Wochen (RAG, Tech. WG) Stand: Entwurf einmal grob beraten, erste teilüberarbeitete Fassung liegt vor Dauer: insgesamt vsl. mind. 2 Jahre anschließend nationale Umsetzung in D Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung (2 5 Jahre?) 17 Backup: Expositionssituationen Geplante E. Bestehende E. Notfall-E. Eine planbare Situation, die durch absichtliche Einführung einer Strahlungsquelle eine Exposition oder potentielle Exposition von Personen hervorruft Bisher Tätigkeiten und Arbeiten Eine Situation, die bereits besteht, wenn eine Entscheidung über deren Kontrolle getroffen werden muss und die keine eiligen Maßnahmen (mehr) erfordert. Radon in Gebäuden, radiolog. Altlasten Eine Situation, die eine Folge eines plötzlichen Ereignisses ist, welches rasche Entscheidungen zur Beherrschung erfordert. Unfall oder vorsätzliche Tat 18 9
Backup: Beh. Kontrolle (komplett) Exemption Notification Registration License Keine staatl. Kontrolle A < FG, Typzugel. Vorrichtung wenn keine Kontrolle sinnvoll (nur) Mitteilung an Behörde NORM in Baumaterialien Behördliche Zulassung ohne Auflagen E > 1 msv für Personal möglich Vertiefte Prüfung, Genehmigung mit Auflagen Kerntechnik, HRQ, E > 6 msv für Personal möglich Weitere Einteilung durch Mitgliedsstaaten möglich NORM bei Trinkwasser gefährdung NORM ab E > 0,3 msv/a für Bevölkerung, Anwendung am Menschen, Industrie und Forschung 19 Früherkennungsuntersuchungen Spezifische Rechtfertigung durch Gesundheitsbehörde gemeinsam mit geeigneten Fachgesellschaften [screening / individuell mehr profilieren] Individuelle Früherkennung von Krankheiten erfordert eine spezifisch dokumentierte Rechtfertigung durch den untersuchenden Arzt in Konsultation mit dem überweisenden Arzt nach Leitlinien von Fachgesellschaften und zuständigen Behörden. Adäquate Aufklärung, Einverständnis der zu untersuchenden Person Es handelt sich um eine medizinische Exposition 20 10