VDH-Zuchtordnung (VDH-ZO) und Durchführungsbestimmungen Petra Caspelherr Dortmund, Sept. 2018 Präambel Ziel: Die Zucht reinrassiger, gesunder, verhaltenssicherer und sozialverträglicher Hunde zu fördern VDH steht gegen die Ausbeutung von Hunden 1
Allgemeines VDH-ZO und Durchführungsbestimmungen Rahmenordnung, legt Mindestbestimmungen fest rassespezifisch zu ergänzen Rassehundezuchtverein setzt in seiner Ordnung die Bestimmungen für die Mitglieder um Zuchtbuch / Register Zuchtbuch mind. 3 aufeinanderfolgende Vorfahrengenerationen unter VDH/FCI-Kontrolle gezüchtet Register Vereine sind verpflichtet, ein Register zu führen nach Phänotypbeurteilung Hunde, die von im Register bereits eingetragenen Hunden abstammen (bis zur 4. Generation) von den anderen Vereinen anzuerkennen Auslandsanerkennungen lt. FCI-ZO 2
Zuchtmaßnahmen Ziel: rassespezifische Merkmale zu erhalten Zuchtbasis einer Rasse breit zu halten Vitalität (Gesundheit / Alter) zu fördern Bekämpfung erblicher Defekte Mindestanforderungen Zuchttiere Zuchtalter Rüde mind. 12 Monate Hündin Vollendung 15. Monat Höchstalter Rüde keine Begrenzung Hündin vollendetes 8. Lebensjahr (Ausnahmen möglich) Hündin soll nicht mehr als 2 Würfe in 24 Monaten haben (Stichtag Wurftag) 3
Zuchtmaßnahmen Paarungen von Verwandten 1. Grades (Eltern x Kinder / Vollgeschwister untereinander) sind verboten Halbgeschwister: Ausnahmegenehmigung RZV Begrenzung der Deckakte für Rüden wird empfohlen Mehrfachbelegung während einer Läufigkeit durch maximal zwei Rüden Einzelgenehmigung des RZV Meldung der Genehmigung an den VDH Elternschaftsnachweise (DNA-Test für den Wurf). Mindestgewicht von Zuchthunden 2 kg Zwei Kaiserschnitte führen zum Zuchtausschluss Zweifel an Elternschaft - DNA-Test Zuchttiere Nicht zur Zucht zugelassen bei diagnostizierten Befunden Hüftgelenksdysplasie Ellenbogendysplasie Patellaluxation Taubheit erbl. Herzerkrankungen erbl. Augenerkrankungen HD Grad D, HD-Grad E HD-C nur mit A oder B ED-Grad III mit Zuchtprogramm ED-Grad II mit ED-freien PL Grad 2 oder schlechter taub, einseitig hörend z.b. klinische dilatative Kardiomyopathie (DKM klinisch), ein persistierender Ductus arteriosus (PDA), je nach Schweregrad z.b. die Aortenstenose (AS), die Pulmonalstenose (PS) oder der Ventrikelseptumdefekt (VSD) z.b. Katarakt, PRA, Glaukom, Entropium, Ektropium 4
Züchter Voraussetzungen für die Erteilung der Zuchterlaubnis Sachkunde Überprüfte Eignung der Zuchtstätte Erteilung Zwingernamensschutz Volljährigkeit Für die Prüfung ist der RZV verantwortlich Züchter sind verpflichtet, den Zuchtwarten die Kontrolle zu ermöglichen von: Wurf Mutterhündin Aufzuchtbedingungen des Wurfes Gesamtsituation in der Zuchtstätte 5
Wurfabnahme frühestens in der 8. Woche (Abgabe der Welpen frühestens in der 9. Woche) Abnahmeprotokoll Notwendige Angaben zur Erstellung der Ahnentafeln Zustand der Welpen Zustand der Mutterhündin Event. Auffälligkeiten einzelner Welpen Gesamtsituation in der Zuchtstätte Überprüfung der Chip Nummer Überprüfung der Einhaltung der Impfvorschriften Begriffsbestimmungen Zuchtverbot Verbot, einen bestimmten Hund (Hündin/Rüde) zur Zucht zu verwenden Zuchtbuchsperre Gegen einen Züchter verhängte Sanktion keine züchterische Tätigkeit (befristet/unbefristet) keine Zuchtmiete keine Deckakte 6
Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte Phase 1 Erfassung der erforderlichen Daten eventuell keine Zuchteinschränkungen für betroffene Tiere bei tierschutzrelevanten Erkrankungen Zuchteinschränkungen bzw. Zuchtverbot Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte Phase 2 Auswertung der Daten mit wissenschaftlicher Begleitung Evtl. Ergreifung notwendiger Maßnahmen Erstellung eines Zuchtprogrammes Bei DNA-Tests Anlageträger nicht von der Zucht ausschließen, Zuchtpartner muss bezüglich des Defektes homozygot unbelastet sein Merkmalsträger dürfen zur Zucht eingesetzt werden, wenn aus züchterischer Sicht ihr Zuchteinsatz wertvoll und wissenschaftlich vertretbar ist 7
Phasenprogramm zur Bekämpfung erblicher Krankheiten und Defekte Phase 3 Fortsetzung der Zuchtprogramme Modifikation der Zuchtprogramme Einstellung der Zuchtprogramme Verabschiedung und Durchführung eines neuen Zuchtprogrammes Internationaler Zwingernamenschutz vor Beginn des ersten Zuchtgeschehens (Volljährigkeit) personengebunden auf Lebzeit Zwingernamen können vererbt oder zu Lebzeiten übertragen werden der Zwingernamensschutz entfällt mit dem Tode des Züchters, Erbe kann Übernahme innerhalb von zehn Jahren beantragen Verzicht auf die Fortführung des Zwingernamens bei Mitgliedschaft eines der FCI/dem VDH entgegenstehenden Rassehunde-Zuchtvereins bei Verstoß gegen Satzung und Ordnungen des VDH, der FCI und/oder des Rassehunde-Zuchtvereins 8
Internationaler Zwingernamenschutz Zuchtgemeinschaften Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die unter einem gemeinsamen Zwingernamen und einer gemeinsamen Zuchtadresse züchten Bildung von Zuchtgemeinschaften über FCI-Landesgrenzen ist nicht genehmigungsfähig Verträge mit Nichtmitgliedern als Züchter (Vertragszüchter) Grundsatz: Züchter gehört einem oder mehreren VDH-Rassehunde- Zuchtvereinen an, der bzw. die die Rasse(n) betreut(en), die er züchten will 9
Verträge mit Nichtmitgliedern als Züchter (Vertragszüchter) Ausnahme: Wird eine Rasse von keinem VDH-Mitgliedsverein betreut, kann direkt über den VDH gezüchtet werden, sogenannte Direkt Betreute Der Züchter hat einen Vertrag mit dem VDH 10