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Transkript:

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16.03.2018 Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten im Sinne der Richtlinie zählen Patientinnen und Patienten mit folgenden Erkrankungen: E83.0 Störungen des Kupferstoffwechsels Hinweis: Leistungserbringer, die zur Erfüllung der personellen und sächlichen Anforderungen kooperieren, sollen nach der ASV-Richtlinie ihre Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gemeinsam anzeigen. Seite 1 von 11

1.) Anzeigender und Empfangsberechtigter Name, Vorname (Vertragsarzt bzw. Geschäftsführer des MVZ): Ggf. Träger des Krankenhauses: Ggf. teilnehmendes Krankenhaus des o.g. Trägers: LANR / BSNR / IK Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: Seite 2 von 11

2. Personelle Anforderungen Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson erfolgt durch ein interdisziplinäres Team gemäß 3 ASV-RL. Die Teamleitung und die Mitglieder des Kernteams sind namentlich zu benennen. 2. a) Teamleitung Funktion: Titel, Vorname, Name (des Teamleiters) / Ggf. MVZ- oder Krankenhausbezeichnung Adresse Vertragsarztsitz / Krankenhaus Telefon / Fax / E-Mail LANR / BSNR / o- der IK des Krankenhauses Facharztbezeichnung / Zusatz-Weiterbildung Kopie der Facharzt-/SP-/ZWB- Urkunde beigefügt BSNR: Innere Medizin und Gastroenterologie oder LANR: Neurologie Teamleitung IK: alternativ, sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden: Kinder- und Jugendmedizin mit SP Neuropädiatrie oder Kinder- und Jugend- Medizin mit ZWB Kinder-Gastroenterologie Zusätzliche Angaben soweit Teamleitung von einem Krankenhaus angezeigt wird: Das Krankenhaus ist nach 108 SGB V zugelassen Das Krankenhaus darf stationäre Leistungen bei dieser Erkrankung erbringen Angaben zum Träger des Krankenhauses (Bezeichnung, Anschrift): Seite 3 von 11

2. b) Kernteam (Wenn Fachgebiet bereits Teamleitung, dann ist keine zusätzliche Anzeige im Kernteam erforderlich) Funktion: 1 Titel, Vorname, Name (des Mitglieds des Kernteams) / Ggf. MVZ- oder Krankenhausbezeichnung Adresse Vertragsarztsitz / Krankenhaus Telefon / Fax / E-Mail LANR / BSNR / o- der IK des Krankenhauses Facharztbezeichnung / Zusatz-Weiterbildung Kopie der Facharzt- Zusatzweiterbildungs- Urkunde beigefügt Mitglied Kernteam Innere Medizin und Gastroenterologie Mitglied Kernteam Neurologie zusätzlich, sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden: Mitglied Kernteam* Kinder- und Jugendmedizin mit SP Neuropädiatrie oder Kinder- und Jugendmedizin mit ZWB Kinder-Gastroenterologie *Falls keine Fachärztin oder kein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit genannter SP oder ZWB verfügbar ist, ist eine Fachärztin/ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin zu benennen. 1 Alle Mitglieder des Kernteams sind namentlich anzugeben. Soweit die sonstigen Angaben zum MVZ oder Krankenhaus mit den Angaben bei 2. a) (Teamleitung) identisch sind, genügt ein Verweis auf die entsprechenden Angaben. Seite 4 von 11

Zusätzliche Angaben soweit Mitglieder des Kernteams von einem Krankenhaus angezeigt werden: Das Krankenhaus ist nach 108 SGB V zugelassen Das Krankenhaus darf stationäre Leistungen bei dieser Erkrankung erbringen Angaben zum Träger des Krankenhauses (Bezeichnung, Anschrift): 2. c) Angaben zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen / Fachärzten Funktion: 1 Titel, Vorname, Name oder MVZ- oder Krankenhausbezeichnung Adresse Vertragsarztsitz / Krankenhaus Telefon / Fax / E-Mail LANR des Vertragsarztes / BSNR des MVZ / IK des Krankenhauses Facharztbezeichnung Krankenhaus: Fachabteilung nach Krankenhausplan vorhanden Augenheilkunde Humangenetik Innere Medizin und Nephrologie Laboratoriumsmedizin Pathologie 1 Für die hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzte ist auch eine institutionelle Benennung des MVZ oder Krankenhauses ausreichend, d.h. hier müssen die Ärztinnen und Ärzte nicht namentlich benannt werden. Seite 5 von 11

2. c) Angaben zu den hinzuzuziehenden Fachärztinnen / Fachärzten Funktion: 1 Titel, Vorname, Name oder MVZ- oder Krankenhausbezeichnung Adresse Vertragsarztsitz / Krankenhaus Telefon / Fax / E-Mail LANR des Vertragsarztes / BSNR des MVZ / IK des Krankenhauses Facharztbezeichnung Krankenhaus: Fachabteilung nach Krankenhausplan vorhanden Radiologie Psychiatrie und Psychotherapie oder psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder PPT oder ÄPT optional, sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden: Kinder- und Jugendmedizin mit ZWB Kinder-Nephrologie Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie 2. d) Zusammenarbeit im interdisziplinären Team Die regelmäßige Zusammenarbeit im interdisziplinären Team ist gewährleistet. 2. e) Nachweis 3 Abs. 5 Satz 1 G-BA-Richtlinie Alle Teammitglieder verfügen über ausreichend Erfahrung in der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson. Seite 6 von 11

3. Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität 3. a) Sächliche Anforderungen: Durch eine geeignete Organisation und Infrastruktur wird dafür Sorge getragen, dass eine Möglichkeit der Zusammenarbeit mit folgenden Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen besteht: Transplantationszentren (Leber) Soziale Dienste, wie z.b. Sozialdienst oder vergleichbare Einrichtungen mit sozialen Beratungsangeboten Es liegt eine Befund- und Behandlungsdokumentation vor, die unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zeitnah den Zugriff aller an der Behandlung beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte des Kernteams ermöglicht. Der Zugang und die Räumlichkeiten für Patientenbetreuung und -untersuchung sind behindertengerecht. 3. b) Organisatorische Anforderungen: Durch regelmäßig zu aktualisierende Nachweise wird sichergestellt, dass folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen innerhalb der beteiligten Disziplinen und zwischen den Leistungserbringern erfolgen: Die Vertragsärzte, medizinischen Versorgungszentren sowie zugelassenen Krankenhäuser verpflichten sich, a) sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern b) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement gemäß 135a SGB V einzuführen und weiterzuentwickeln. c) Kooperationsvereinbarungen Kernteam Soweit die Mitglieder des Kernteams (einschließlich der Teamleitung) nicht sämtlich in einer (ggf. überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft, dem gleichen MVZ oder dem gleichen Krankenhaus tätig sind, werden schriftliche Vereinbarungen über die Kooperation im Rahmen der spezialfachärztlichen Versorgung zum Nachweis der Kooperation in der ASV eingereicht (Anlage in Kopie). d) Kooperationsvereinbarungen mit hinzuzuziehenden Fachärzten Soweit die Mitglieder der hinzuzuziehenden Fachärztinnen und Fachärzte nicht sämtlich in einer (ggf. überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft, dem gleichen MVZ oder dem gleichen Krankenhaus mit den Mitgliedern des Kernteams tätig sind, werden für jede hinzugezogene Facharztgruppe schriftliche Vereinbarungen über die Kooperation im Rahmen der spezialfachärztlichen Versorgung zum Nachweis der Kooperation in der ASV eingereicht (Anlage in Kopie). Seite 7 von 11

e) Tätigkeitsort Tätigkeitsort der Teamleitung ist: f) Die Mitglieder des Kernteams bieten mind. an einem Tag der Woche ASV-Leistungen am Tätigkeitsort der Teamleitung an. g) Entfernung zur Teamleitung Soweit die Mitglieder des Kernteams und der hinzuzuziehenden Fachgruppen nicht am gleichen Standort tätig sind, muss der Ort der Leistungserbringung für direkt am Patienten zu erbringende Leistungen in angemessener Entfernung (in der Regel in 30 Minuten) vom Tätigkeitsort der Teamleitung erreichbar sein. Diese Voraussetzung wird bei allen Mitgliedern des interdisziplinären Teams erfüllt. h) Es wird versichert, dass die Voraussetzungen für eine Leistungserbringung im Rahmen der ASV entsprechend der jeweiligen Qualitätssicherungs-Vereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V bei allen Teilnehmern vorliegen und eingehalten werden. Dem Merkblatt zur Anzeige können die einschlägigen Qualitätssicherungs-Vereinbarungen entnommen werden. 4.) Dokumentation Zur Dokumentation der Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Morbus Wilson wird die Diagnose nach ICD-10-GM inklusive des Kennzeichens zur Diagnosesicherheit dokumentiert. 5.) Merkblatt zur Anzeige (in Anlage) Das Merkblatt zur Anzeige haben wir zur Kenntnis genommen. Seite 8 von 11

Unterschriften / Stempel Teamleitung: Stempel/Unterschrift Teamleitung (Arzt) Ggf. zusätzl. Stempel/Unterschrift des anzeigenden MVZ oder Krankenhauses der Teamleitung Kernteam: Stempel/Unterschrift Mitglied Kernteam (Arzt) Ggf. zusätzl. Stempel/Unterschrift des anzeigenden MVZ oder Krankenhauses eines Mitglieds des Kernteams Stempel/Unterschrift Mitglied Kernteam (Arzt) Ggf. zusätzl. Stempel/Unterschrift des anzeigenden MVZ oder Krankenhauses eines Mitglieds des Kernteams Seite 9 von 11

Hinzuzuziehende: Augenheilkunde: Humangenetik: Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Innere Medizin und Nephrologie: Laboratoriumsmedizin: Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Pathologie: Radiologie: Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Psychiatrie und Psychotherapie/Psychosom. Medizin/ÄPT/PPT: Kinder- und Jugendmedizin mit ZWB Kinder- Neprologie: Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Seite 10 von 11

Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie/kinderund Jugendlichenpsychotherapie: Stempel/Unterschrift Vertragsarzt bzw. MVZ oder Krankenhaus Seite 11 von 11