Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/2033

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Transkript:

Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 18/2033 Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Finanzministerium Postfach 7127 24171 Kiel Staatssekretär An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Thomas Rother, MdL Landeshaus 24105 Kiel nachrichtlich: Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein Hopfenstraße 30 24103 Kiel 20. November 2013 Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses am 07. November 2013; Haushaltsentwurf 2014; Fragen zum Einzelplan 10 Vorlage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung vom 18. November 2013 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, anliegend übersende ich Ihnen die o.a. Vorlage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Losse-Müller Anlage: -1- Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel Telefon 0431 988-4100 Telefax 0431 988-4176 Thomas.Losse-Mueller@fimi.landsh.de www.landesregierung.schleswig-holstein.de Buslinie 41, 42, 51 E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung Postfach 70 61 24170 Kiel An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Thomas Rother, MdL Landeshaus 24105 Kiel An den Vorsitzenden des Sozialausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Peter Eichstädt, MdL Landeshaus 24105 Kiel 18. November 2013 Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses am 07. November 2013; Haushaltsentwurf 2014; Fragen zum Einzelplan 10 Sehr geehrter Herr Rother, sehr geehrter Herr Eichstädt, die in der o.g. Sitzung mündlich gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: Frauenhaus Norderstedt (NSL Titel 1012 893 02 (MG 05) 700,0 T ) Nach welcher Priorität bzw. nach welchen Kriterien ist die Entscheidung für Norderstedt getroffen worden? Es besteht die Absicht, das Frauenhaus Norderstedt einmalig aus Zensusmitteln zu fördern. Diese Förderung ist neben der Einmaligkeit an die Bedingung geknüpft, dass künftig Einsparungen erzielt werden. Beide Bedingungen können durch die Anträge auf zusätzliche Frauenhausplätze nicht erfüllt werden. Bei der geplanten Förderung des Frauenhauses Norderstedt handelt es sich um einen Investitionskostenzuschuss für den Neubau des Frauenhauses. Aus den Sachberichten der Frauenhäuser und aus Besuchen diverser Politikerinnen und Politiker war hier im Haus bekannt, dass der bauliche Zustand im FH Norderstedt besonders problematisch ist und nur durch einen Neubau Abhilfe geschaffen werden kann. Von Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel Telefon 0431 988-0 Telefax 0431 988-5416 poststelle@sozmi.landsh.de www.sozialministerium.schleswig-holstein.de Bushaltestelle Gablenzstraße E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt.

- 2 - dieser Notwendigkeit haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MSGFG und der GMSH am 7. November 2013 persönlich überzeugt. Einen vergleichbaren Fall gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Zudem erfüllt Norderstedt die Voraussetzungen, dass sich die Stadt, der Kreis und der Träger an den Baukosten finanziell beteiligen und in Zukunft Haushaltsersparnisse realisiert werden. Daher sollte die einmalige Gelegenheit genutzt werden, um mit Hilfe der Zensusmittel eine Notlage zu beseitigen und sogar noch in Folgejahren Fördermittel an diesem Ort einzusparen. Bei den Anträgen der Frauenhäuser in Ahrensburg und Schwarzenbek geht es um die dauerhafte Schaffung zusätzlicher Frauenhausplätze. Für diesen Zweck können Zensusmittel aufgrund der genannten Bedingungen nicht eingesetzt werden. Zusätzliche Frauenhausplätze verursachen auch in den nächsten Jahren die entsprechenden Kosten und führen eben nicht zu einer Entlastung des Landeshaushaltes, wenn 2014 weitere Frauenhausplätze bewilligt werden. Titel 1001 526 01 (Gerichts- und ähnliche Kosten) Ist-Ausgabe zum Stichtag 31.10.2013: 11.410,80 Titel 1001 534 01 (Veranstaltungen) Die geplanten Kosten für die Fachveranstaltung Sozialdialog belaufen sich im Jahr 2014 auf 25.000 Euro. Titel 1002 633 62 ( Anonymer Krankenschein ) Konzept / Parameter der Veranschlagung? Nach Gesprächen mit Anbietern anonymer Sprechstunden und Vertretern des Städteverbandes und von Kommunen ist vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln - vorgesehen, dass in einer ersten Stufe zunächst die vier kreisfreien Städte als Hauptbetroffene auf Antrag einen festen Betrag erhalten können, der in das vor Ort bereits bestehende Hilfesystem eingebracht werden soll. Es ist geplant, die Kosten für die Einrichtung einer anonymen Sprechstunde von 2 Stunden /Woche, zunächst in den kreisfreien Städten, auf Antrag zu erstatten. Bei der Zugrundelegung von einem Pauschalsatz von 100 Euro/Stunde für die ärztliche Leistung, bei 50 Wochen im Jahr ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von 2 Stunden x100 X 50 Wochen = 10.000 Euro pro kreisfreier Stadt. Dieser Berechnungsschlüssel wird auch für die Kreise zu Grunde gelegt. Dies ergibt dann einen Kostenrahmen von 150,0 T. Zuzüglich der Sachkosten sowie der möglichen Folgekosten, die bei weitreichenderen Diagnosen nicht unerheblich sein können, ist davon auszugehen, dass der Ansatz von 200,0 T ausreichend ist. Den Schwerpunkt der Mittelverwendung soll dabei der Personenkreis der sich illegal im Land aufhaltenden Menschen bilden. Titel 1003 681 12 (Leistungen nach dem OEG) Ist-Ausgabe zum Stichtag 31.10.2013: 4.077.346,16 Titel 1004 111 02 (Gebühren für den Arbeitsschutz)

- 3 - Warum wird der TA 1 (Gebühren im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes nach der Berufskrankheitenverordnung) auf 0 gesetzt? Stellt das Land in diesem Bereich seine Überwachungsverpflichtung ein? Alle Berufskrankheitenverdachtsanzeigen werden im MSGFG entgegen genommen und registriert. Im Jahre 2014 werden nur gewerbeärztliche Stellungnahmen und keine umfangreichen Gutachten erstellt werden, für die sonst Gebühren erhoben werden. Aus diesem Grunde wird der TA 1 nur in 2014 auf 0 gesetzt. Das Land kommt seinen gesetzlichen Verpflichtungen in 2014 nach der Berufskrankenheitenverordnung nach. Titel 1004 684 05 (Altenpflegeausbildung) Wie ist die Mittelverteilung pro Träger (Empfänger / Plätze) und wie hoch ist das zu zahlende Schulgeld? Träger landesgeförderte Plätze Zuwendungen bis ab (Ist) 2012 (geplant) 2013 31.03.2013 01.04.2013 AWO 295 335 1.026.600,00 1.131.000,00 Diakonie mit IBAF * 305 346 und ÖBIZ (ab 10.2013 = 354) 1.165.800,00 1.175.370,00 124 145 431.520,00 486.330,00 DRK 267 304 929.160,00 1.025.730,00 AGS in Flensburg 34 40 und Itzehoe 44 54 271.440,00 313.200,00 AMEOS Neustadt 54 64 187.920,00 214.020,00 bpa Bargteheide * 40 61 34.800,00 187.050,00 (ab 10.2013 = 53) Grone Lübeck 34 40 118.320,00 133.980,00 Helios Schleswig 3 11 10.440,00 31.320,00 insgesamt: 1.200 1.400 4.176.000,00 4.698.000,00 * Altenpflegeschule bpa Bargteheide ist zum 01.10.2012 aus dem Verbund der Diakonie (IBAF) ausgetreten. Für die Altenpflegeausbildung in Schleswig-Holstein wird kein Schulgeld erhoben. Wie hoch ist die Anzahl aller Ausbildungsplätze in Schleswig-Holstein? Zum Stichtag 01.10.2012 verfügten die Altenpflegeschulen in Schleswig-Holstein über 2.537 genehmigte Schulplätze. Es befanden sich insgesamt 1.964 Schülerinnen/Schüler in einer Ausbildung zur Altenpflegerin/Altenpfleger (1.550) bzw. zur Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer (414). Wie viele Plätze werden von der BA gefördert?

- 4 - Zum Stichtag 01.10.2012 (Zahlen für 2013 liegen erst im Januar 2014 vor) wurden 471 Ausbildungsplätze durch die BA gefördert. Wie ist die Zielsetzung / Methode der Studie der Uni Lübeck? Nach 25 Altenpflegegesetz können die Länder ein Umlage-/ Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütung einführen, wenn dadurch ein Mangel an Ausbildungsplätzen verhindert bzw. beseitigt wird. Ob diese Voraussetzungen perspektivisch bis 2025 in Schleswig-Holstein erfüllt sind, wird gegenwärtig von der Uni-Lübeck wissenschaftlich geprüft. Titel 1004 533 01 (MG 01) (Werkverträge Pflegeinfrastruktur) Wie hoch ist das Volumen der einzelnen Werkverträge? Maßnahme Volumen Pflegeportal Schleswig-Holstein 17.683,48 Euro 1) Wissenschaftliche Begleitforschung zur Prüfrichtlinie nach dem SbStG 55.350,-- Euro 2) Fachtagung Älter werden zuhause bleiben neue Wege gehen Planungshilfe Barrierefreies Wohnen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter (KIWA) Wissenschaftliche Bedarfsanalyse zur Einführung eines Umlageverfahrens in der Altenpflegeausbildung 5.308,35 Euro 20.230,-- Euro 18.000,-- Euro 55.853,13 Euro 3) 1) Jahreskosten 2013, einschließlich Vergabeverfahren für 2014 ff. durch die GMSH 2) einschließlich Kosten für das Vergabeverfahren durch die GMSH sowie Schulungskosten des MDK Nord zu den Qualitätsprüfungen nach dem SGB XI für die Aufsichtsbehörden der Kreise/kreisfreien Städte 3) einschließlich Kosten für das Vergabeverfahren durch die GMSH Wie ist die Zielsetzung / Methode und wie sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Prüfrichtlinie nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz? Ziel der wissenschaftlichen Begleitforschung ist es, die Prüfrichtlinie hinsichtlich ihrer inhaltlichen Entsprechung mit dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG), ihrer Umsetzung und Handhabbarkeit auch im Hinblick einer arbeitsteiligen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Kreise und kreisfreien Städte und dem MDK zu evaluieren und ggf. Änderungs- sowie Anpassungsbedarfe aufzuzeigen.

- 5 - Methodisch erfolgte die Untersuchung durch eine Verknüpfung von qualitativen und quantitativen Methoden. Zuerst wurde eine systematische Analyse der Prüfrichtlinie hinsichtlich der Entsprechung mit dem SbStG anhand einer Dokumentenanalyse durchgeführt. Danach wurde in jedem Kreis/jeder kreisfreien Stadt eine Prüfung durch die Aufsichtsbehörden (EGH-Einrichtungen) bzw. durch die Aufsichtsbehörden und dem MDK (Altenpflegeeinrichtungen) im Rahmen einer strukturierten Beobachtung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Universität Bremen begleitet. Die gewonnenen Erkenntnisse aus den Beobachtungen bildeten die Basis für die Durchführung einer Onlinebefragung. Mit der Online-Fragebogenerhebung erhielten alle stationären Einrichtungen, die durch die Aufsichtsbehörden der Kreise/kreisfreien Städte überprüft werden (SGB XI und SGB XII) die Möglichkeit, sich zu Fragen z. B. der Handhabbarkeit und Transparenz zu äußern. Die vorläufigen Ergebnisse wurden dem Beirat der wissenschaftlichen Studie am 30.10.2013 präsentiert. Danach zeigt sich, dass die Prüfrichtlinie insgesamt ein geeignetes Instrument für eine einheitliche und bürokratiearme Überprüfung der Einrichtungen darstellt. Es gibt eine Reihe von Optimierungsvorschlägen, die nach Vorlage des Abschlussberichts (Ende 2013) im Einzelnen bewertet und ggf. aufgegriffen werden. Am 21.11.2013 werden die vorläufigen Ergebnisse den Aufsichtsbehörden der Kreise/kreisfreien Städte bekanntgegeben und deren Stellungnahmen in den weiteren Prozess einbezogen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse im Internetauftritt der Landesregierung ist für Anfang 2014 geplant. Titel 1005 633 65 (TG 65) (Sozialgesetzliche Leistungen) Der Kalkulation der Landesmittel (AG-SGB XII) für die Jahre 2013/2014 liegen folgende Beträge zugrunde: 2013 2014 Nettoausgaben für Leistungen nach dem Dritten, Fünften bis Siebten Kapitel SGB XII an Personen unter 60 Jahren innerhalb von Einrichtungen sowie die Blindenhilfe nach 72 SGB XII 506.332,1 T 518.990,4 T Landesanteil an der Grundsicherung 35.622,0 T 0,0 T Nettoausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Gesundheit an Personen über 60 Jahren innerhalb von Einrichtungen ohne Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung 113.049,5 T 115.875,7 T Zwischensumme 655.003,6 T 634.866,1 T Anteilige Nettoausgaben für Leistungen nach dem Sechsten Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen 17.000,0 T 17.000,0 T Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Teilhabeplanung 9.000,0 T 9.000,0 T Koordinierungsaufwand 2.000,0 T 2.000,0 T Gesamtbetrag 683.003,6 T 662.866,1 T

- 6 - Titel 1005 681 65 (TG 65) (Zuschüsse an Empfängerinnen und Empfänger) Ist-Ausgabe zum Stichtag 31.10.2013: 1.832.675,54 Titel 1007 427 01 und 427 02 (MG 01) Ist-Ausgabe zum Stichtag 31.10.2013: Tit. 427 01 352,00 Tit. 427 02 0,00 Die Haushaltsmittel für die Förderprogramme SPRINT-und Sprachheilförderung werden in mehreren gegenseitig deckungsfähigen Titeln veranschlagt. Zugriff auf die 4-er Titel haben die Schulämter zur Beschäftigung und für Stundenaufstockungen von Lehrkräften. Oftmals werden jedoch für die Stundenaufstockungen andere 4-er Titel aus dem Haushalt des MBW genutzt. Zum Ende des Haushaltsjahres findet ein Titelausgleich mit dem MBW statt, der entsprechend der Verwendungsnachweise der Schulämter erfolgt. Hierzu werden ca. 800.000 Euro an das MBW transferiert. Die 4-er Titel können nicht losgelöst von den weiteren Titeln der MG 01 betrachtet werden. Im Rahmen der Deckungsfähigkeit werden den Schulämtern aus dem Titel 1007 633 03 (MG 01) (Ist-Ausgabe zum Stichtag 31.10.2013: 565.338,26 ) Haushaltsmittel für weitere Personal- und Sachkosten für SPRINT-und Sprachheilmaßnahmen zugewiesen, die nicht von Lehrkräften bestritten werden. Die Schulämter erhalten seit 2010 einen jährlichen Erlass für die zwei Förderprogramme SPRINT- und Sprachheilförderung, die gegenseitig deckungsfähig sind. Sie können damit deutlich flexibler und eigenständiger auf die in den Regionen sehr unterschiedlichen Situationen im Sprachförderbereich reagieren. In einigen Kreisen bestehen weiterhin erhebliche Probleme, geeignete Sonderschullehrkräfte mit der Fachrichtung Sprachheilpädagogik einzustellen. Andererseits zeigen die aktuellen SPRINT-Abrechnungen, dass die Kinderzahlen in den SPRINT-Kursen noch nicht zurückgegangen sind. Nicht nur Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache, die nur geringe oder keine Kenntnisse der deutschen Sprache haben, werden in den SPRINT-Kursen gefördert, sondern auch diejenigen Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern. Zum Stichtag 31.12.2013 werden die insgesamt 2 Mill. Euro der MG 01 im Kapitel 1007 komplett ausgezahlt sein. Titel 1012 633 06 (Mehrausgaben Bundeskinderschutzgesetz) Aufschlüsselung der Mittel auf die Kommunen? Die Mittelverteilung erfolgt nach einem mit den kommunalen Landesverbänden abgestimmten Verteilungsschlüssel, der sich zusammensetzt aus einem Sockelbetrag und einem Anteilsbetrag. Der Anteilsbetrag berechnet sich nach dem Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung je Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Mittel sollen verwendet werden für die Erstattung der durch das Bundeskinderschutzgesetz erforderlichen zusätzlichen Kosten für die Aufstockung des Personals. Kreis/kreisfreie Stadt Anteilsbetrag entsprechend des Anteils der Kinderund Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung je Kreis/kreisfreie Stadt Sockelbetrag Summe Flensburg 28.840 68.666 97.506

- 7 - Kreis/kreisfreie Stadt Anteilsbetrag entsprechend des Anteils der Kinderund Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung je Kreis/kreisfreie Stadt Sockelbetrag Summe Kiel 73.748 68.666 142.414 Lübeck 69.628 68.666 138.294 Neumünster 28.634 68.666 97.300 Dithmarschen 50.367 68.666 119.033 Herzogtum Lauenburg 71.688 68.666 140.354 Nordfriesland 61.594 68.666 130.260 Ostholstein 66.744 68.666 135.410 Pinneberg 112.888 68.666 181.554 Plön 46.865 68.666 115.531 Rendsburg-Eckernförde 104.648 68.666 173.314 Schleswig-Flensburg 76.838 68.666 145.504 Segeberg 99.292 68.666 167.958 Steinburg 49.646 68.666 118.312 Stormarn 88.374 68.666 157.040 Titel 1012 684 14 (MG 06) (Zuschüsse für präventive Maßnahmen freier Träger) Es wird um Übermittlung der Fördergrundsätze gebeten. Für diesen Haushaltstitel gibt es keine Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätze. Die Mittel sind vorgesehen für präventive Maßnahmen der freien Träger, Vereine und Verbände, insbesondere für Leistungen nach 16 bis 18 SGB VIII und zur Kofinanzierung von Xenos und anderer Bundes- und EU-Programme. Es können auch Maßnahmen zur Betreuung von jugendlichen Intensivtätern sowie Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach 85 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII gefördert werden. Wegen der Heterogenität der Förderungen ist von der Erstellung einer Förderrichtlinie abgesehen worden. Folgende Maßnahmen werden 2013 gefördert bzw. sind für 2014 geplant: Maßnahme Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Kinder-, Jugend- und Elterntelefone 85.000,- 85.000,- Servicestelle Ganztägig lernen Deutsche 25.000,- 25.000,- Kinder- und Jugendstiftung Co-Finanzierung Rechtsextremismusprogramm 25.000,- 25.000,- des Bundes (gemeinsam mit dem Innenministerium) Co-Finanzierung von EU-Förderprogramme, 50.000,- 50.000,- hauptsächlich im Bereich von MigrantInnen (EIF Identität, CJD-Eutin) Förderung der Kinderschutz-Zentren (Deckung für 63303, MG 06) 60.000,- nach 633 03 übertragen Partizipation in der Heimerziehung 25.000,- 20.000,- Bildungslandschaften zwischen den Meeren 30.000,- 30.000,-

- 8 - Maßnahme Ostseesekretariat (einmalige Maßnahme in 2013 im Rahmen einer Co-Finanzierung mit dem Bund und Hamburg) Finanzierung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 10.000,- -- 10.200,- 25.200,- Gesamt 320.200,- 260.200,- Titel 1012 683 01 (MG 12) (FSJ / Zuschüsse an private Unternehmen) Nach welchen Prioritäten werden die Zuschüsse verteilt? Grundsätzlich sind alle Träger des FSJ, die gem. 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) zugelassenen sind und FSJ-Plätze in Schleswig- Holstein vorhalten, antragsberechtigt für die Landesförderung aus dem genannten Titel. Aus Gründen der Gleichberechtigung wird allen Anträgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nachgekommen, soweit die Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen. Eine Prioritätenliste für die Verteilung der Zuschüsse gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen gez. Anette Langner Staatssekretärin