nachrichtlich: Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein Dr. Gaby Schäfer Berliner Platz Kiel

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1 Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Postfach Kiel An die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus Kiel Staatssekretärin An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Herrn Thomas Rother, MdL Landeshaus Kiel nachrichtlich: Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein Dr. Gaby Schäfer Berliner Platz Kiel über das: Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg Kiel 16. Februar 2018 Mein Zeichen: 1310/2018 Konsolidierungshilfen nach 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) hier: Vorlage des Berichtes über die Finanzentwicklung der Konsolidierungskommunen gemäß 11 Abs. 8 FAG Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, als Anlage übersende ich Ihnen den Bericht an den Innen- und Rechtsausschuss über die Finanzentwicklung der Konsolidierungskommunen gemäß 11 Abs. 8 FAG. Die Evaluationsberichte der einzelnen Kommunen sowie die Prüfungsberichte der Rechnungs- und Gemeindeprüfungsämter und, soweit zuständig, die Stellungnahmen der Landrätinnen und Landräte als Kommunalaufsichtsbehörden leite ich Ihnen auf Grund des Umfangs ausschließlich elektronisch zu. Mit freundlichem Gruß gez. Kristina Herbst Anlagen Dienstgebäude: Düsternbrooker Weg 92, Kiel Telefon Telefax Kristina.Herbst@.landsh.de Buslinie 41, 42, 51 -Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.

2 Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration IV /2018 Kiel, Bericht an den Innen- und Rechtsausschuss über die Finanzentwicklung der Konsolidierungskommunen gemäß 11 Absatz 8 FAG 1. Allgemeines Gemäß 11 Absatz 8 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) berichtet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages regelmäßig über die Finanzentwicklung der Gemeinden und Kreise, mit denen ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Konsolidierungshilfe geschlossen wurde. Gemäß Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen berichten die Konsolidierungskommunen ihrer Kommunalaufsichtsbehörde jährlich zum 1. Juni des Folgejahres über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der in dem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen. Diesem Bericht ist insbesondere eine Darstellung über die Übernahme neuer sowie die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben vergangenen Haushaltsjahr einschließlich der Kompensation durch zusätzliche Einsparungen nach dem Muster der Anlage 4 der Richtlinie beizufügen. Die Landrätin oder der Landrat leitet bei Gemeinden, die ihrer oder seiner Aufsicht unterstehen, den Bericht jeweils bis zum 1. Juli an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration weiter. Der Prüfungsbericht des Gemeindeprüfungsamtes über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen sowie eine Stellungnahme der unteren Kommunalaufsichtsbehörde sind dem Bericht beizufügen. Städte, die der Aufsicht des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration unterstehen, und Kreise legen dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration jeweils bis zum 1. Juli eine entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor. Laut Protokoll über die 28. Sitzung des Finanzausschusses vom 14. Februar 2013 soll zusätzlich der Finanzausschuss unterrichtet werden. Im Übrigen wird auf den Vermerk Konsolidierungshilfe und Finanzlage der Konsolidierungskommunen verwiesen, der Internet unter Themen und Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen Unterstützung defizitärer Kommunen veröffentlicht ist.

3 Berichtsform Der vorliegende Vermerk beschränkt sich auf eine zusammenfassende Darstellung der Evaluationsberichte mit Blick vorrangig auf das Jahr Daneben erfolgen auch eine Rückschau bis ins Jahr 2011 sowie ein Ausblick auf das Jahr In dem Vermerk wird näher nur auf Auffälligkeiten eingegangen. Die Evaluationsberichte der Konsolidierungskommunen selbst sowie die Prüfungsberichte der Rechnungs- und Gemeindeprüfungsämter und, soweit zuständig, die Stellungnahmen der Landrätinnen und Landräte als Kommunalaufsichtsbehörden werden darüber hinaus ergänzend zur Verfügung gestellt. Ziffer 6 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen regelt die Befreiung von der Vorlage eines Evaluationsberichts. Demnach kann, sofern Einzelfall der Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge oder Jahresfehlbeträge erfolgt ist und sich auch mittelfristig keine neuen Fehlbeträge oder Jahresfehlbeträge abzeichnen, auf den Bericht nach Satz 1 verzichtet werden. Die Kreise Dithmarschen und Plön haben den erfolgreichen Abbau ihrer Jahresfehlbeträge gemeldet und aus diesem Grund keine Evaluationsberichte vorgelegt. 3. Evaluationsberichte 3.1 Entwicklung der Finanzlage Die Entwicklung der Finanzlage ergibt sich aus Anlage 1. Sie wird dargestellt anhand des aufgelaufenen Defizits der Jahre 2011 bis Soweit für die jeweiligen Jahre keine Ist-Zahlen vorliegen, handelt es sich um aktuelle Schätzungen der Kommunen. Auffällig ist, dass bereits Jahr 2012 vier Konsolidierungskommunen durch Erzielung von Überschüssen ihr aufgelaufenes Defizit verringern konnten (Kreis Pinneberg, Stadt Schwarzenbek, Stadt Pinneberg und Stadt Uetersen). Im Jahr 2013 betraf dies bereits zehn Konsolidierungskommunen (Stadt Neumünster, Kreis Dithmarschen, Kreis Ostholstein, Kreis Pinneberg, Kreis Plön, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Lauenburg/Elbe, Stadt Schwarzenbek, Stadt Pinneberg und Stadt Bad Segeberg). Nicht zuletzt auf Grund der gezahlten Konsolidierungshilfen und eigener Konsolidierungsanstrengungen konnte Jahr 2013 in der Gruppe der Kreise und kreisangehörigen Gemeinden ein Abbau der aufgelaufenen Defizite erreicht werden. Im Jahr 2014 gingen alle Konsolidierungskreise sowie die Städte Neumünster, Lauenburg/Elbe, Pinneberg, Uetersen, Bad Segeberg und die Gemeinde Pellworm von einem positiven Jahresabschluss aus. Hervorzuheben ist der deutliche Abbau der aufgelaufenen Defizite der Konsolidierungskreise um rd. 45 Mio. auf rd. 95 Mio. Ende Erstmals seit dem Jahr 2008 gelangt für die Gesamtheit der Konsolidierungskommunen ein Abbau der aufgelaufenen Defizite. Im Jahr 2015 gingen 14 der 16 Konsolidierungskommunen von positiven Jahresabschlüssen aus. Lediglich die Landeshauptstadt Kiel und Stadt Schwarzenbek wiesen geringe Jahresfehlbeträge aus. Bemerkenswert ist, dass drei der vier kreisfreien Städte positive Jahresabschlüsse vorgelegt haben, sodass in der Gruppe der kreisfreien Städte ein Abbau der aufgelaufenen Defizite in Höhe von

4 - 3 - rd. 9 Mio. gelang. Unter Berücksichtigung der Jahresabschlüsse der Kreise und kreisangehörigen Gemeinden führte dies für die Gesamtheit der Konsolidierungskommunen zu einem Abbau der aufgelaufenen Defizite um rd. 67 Mio.. Im Jahr 2016 gingen erneut 14 der 16 Konsolidierungskommunen von positiven Jahresabschlüssen aus. Lediglich die Städte Flensburg und Bad Segeberg weisen Jahresfehlbeträge aus. Der Abbau der aufgelaufenen Defizite betrugt bei den kreisfreien Städten rd. 55 Mio. und bei den Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden rd. 34 Mio.. Für das Jahr 2016 kann somit insgesamt eine deutliche Reduzierung der aufgelaufenen Defizite um rd. 96 Mio. oder 11 Prozent auf 784 Mio. ausgewiesen werden. Die Zahlen von 2016 und 2017 sind regelmäßig nicht vergleichbar, da die Zahlen von 2017 bei den Angaben für die einzelnen Kommunen nicht die Konsolidierungshilfen und die Fehlbetragszuweisungen in Höhe von 75 Mio. berücksichtigen. Zudem handelt es sich 2017 weit überwiegend um Planzahlen. Da sich die Kommunen bei der Haushaltsaufstellung vom Vorsichtsprinzip leiten lassen, fallen die Ist-Zahlen regelmäßig besser aus als die Planzahlen. Gleichwohl erwarten vor diesem Hintergrund die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg und Plön sowie die Stadt Uetersen Überschüsse Jahr Insgesamt erwarten die Konsolidierungskommunen für das Jahr 2017 einen geringen Anstieg der aufgelaufenen Defizite, wobei dieser nahezu ausschließlich in den prognostiziert hohen Defiziten der kreisfreien Städte begründet liegt. 3.2 Umsetzung der vertraglich vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen Zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen ist aufgrund der Evaluationsberichte Folgendes festzustellen: - Drei Konsolidierungskommunen (Kreise Dithmarschen, Plön und Ostholstein) haben den erfolgreichen Abbau ihrer Jahresfehlbeträge gemeldet und weisen auch für die Folgejahre ausgeglichene Haushalte aus. Die Kreise Dithmarschen und Plön haben aus diesem Grund keine Evaluationsberichte über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen vorgelegt. Der Kreis Ostholstein wird den für 2018 vereinbarten Eigenanteil/Richtwert voraussichtlich nicht erreichen, er weist allerdings seit 2015 durchgehend positive Jahresergebnisse mit zum Teil deutlichen Überschüssen aus. - Drei weitere Konsolidierungskommunen (Stadt Flensburg, Stadt Pinneberg und Stadt Bad Segeberg) haben bereits Jahr 2016 den für 2018 vereinbarten Eigenanteil erreicht. - Sieben Konsolidierungskommunen (Landeshauptstadt Kiel, Hansestadt Lübeck, Stadt Neumünster, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Pinneberg, Kreis Schleswig-Flensburg und Stadt Lauenburg/Elbe) werden nach Darstellung Evaluationsbericht den für das Jahr 2018 vereinbarten Eigenanteil erreichen. - Bei drei Konsolidierungskommunen stellt sich die Situation differenziert dar. Die Stadt Schwarzenbek und die Stadt Uetersen konnten noch keine Prognose abgeben, ob sie den vereinbarten Richtwert Jahr 2018 erreichen. Der-

5 - 4 - zeit geht die Stadt Schwarzenbek davon aus, ihre aufgelaufenen Defizite Jahr 2018 abgebaut zu haben. Die Stadt Uetersen weist für die kommenden Jahre Überschüsse aus, so dass eine laufende Zurückführung der aufgelaufenen Defizite gegeben ist. Die Gemeinde Pellworm erreicht bzw. überschreitet Jahr 2016 zwar den für das Jahr 2018 vertraglich vereinbarten Eigenanteil, für die kommenden Jahre wird allerdings noch eine deutliche Unterschreitung des vereinbarten Eigenanteils prognostiziert. 3.3 Wegfall Schulkostenbeiträge Förderzentren G Das OVG Schleswig hat am 22. September 2016 entschieden, dass die Kreise, die Träger von Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung sind, gegenüber Gemeinden keinen Anspruch auf Zahlung von Schulkostenbeiträgen für den Besuch des Förderzentrums durch die Gemeindegebiet wohnenden Schüler haben (Az. 3 LB 20/15 und 3 LB 22/15). Die Schulkostenbeiträge G wurden von den Kreisen Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg und Schleswig-Flensburg als Konsolidierungsmaßnahme vorgeschlagen und vertraglich vereinbart. Diese Ertragsverbesserungen entfallen nun. Wie auch in ähnlich gelagerten Fällen bei rechtlicher Unmöglichkeit soll die Konsolidierungshilfe nicht wegen Nichtumsetzung gekürzt werden. Die Kreise sollen jedoch Kompensationsmaßnahmen in entsprechender Höhe benennen, damit der zu erbringende Richtwert/Eigenanteil 2018 erreicht wird. Hiervon können lediglich diejenigen Kreise absehen, die auch ohne Kompensationsmaßnahmen das Ziel der Konsolidierungshilfe (Haushaltsausgleich und Abbau der aufgelaufenen Jahresfehlbeträge) bis 2018 erreichen. 3.4 Übernahme neuer sowie Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben einschließlich der vorgesehenen Kompensation (Anl. 4 zur Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen) Gemäß Ziffer 3.2 der Richtlinie darf durch die Übernahme neuer oder Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben das Ziel des ausgeglichenen Haushaltes nicht gefährdet werden. Finanzielle Mehrbelastungen sollen durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen kompensiert werden. Für freiwillige Aufgaben ist zwar grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen, jedoch handelt es sich bei der Kompensation um eine Soll-Regelung, deren Nichterfüllen nicht mit einer Sanktion belegt ist. Zudem besteht die Möglichkeit, die Kompensation bis zum Ende der Laufzeit des Konsolidierungsvertrages (2018) zu erbringen. Die Angaben zur Übernahme neuer sowie Ausweitung bestehender Aufgaben beschränken sich auf die Haushaltsjahre 2012 bis In Anlage 2 ist eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen durch die Übernahme neuer sowie die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben in den Jahren 2012 bis 2016 einschließlich der vorgesehenen jährlichen Kompensation durch zusätzliche Einsparungen oder Mehrerträge dargestellt. Vier Konsolidierungskommunen haben danach freiwillige Aufgaben neu übernommen oder ausgeweitet und diese durch Kompensationsmaßnahmen ausge-

6 - 5 - glichen (Landeshauptstadt Kiel, Kreis Plön, Kreis Schleswig-Flensburg, Gemeinde Pellworm). Fünf Konsolidierungskommunen haben freiwillige Aufgaben neu übernommen oder ausgeweitet, konnten diese Jahr 2016 aber noch nicht oder nicht vollständig durch Kompensationsmaßnahmen ausgleichen (Stadt Flensburg, Hansestadt Lübeck, Stadt Neumünster, Kreis Ostholstein und Stadt Pinneberg). Fünf Konsolidierungskommunen (Kreis Herzogtum Lauenburg, Stadt Lauenburg/Elbe, Stadt Schwarzenbek, Stadt Uetersen, Stadt Bad Segeberg) haben keine freiwilligen Aufgaben neu übernommen bzw. keine bestehenden Aufgaben ausgeweitet. Zwei Konsolidierungskommunen (Kreis Dithmarschen, Kreis Pinneberg) haben den erfolgreichen Abbau ihrer Jahresfehlbeträge gemeldet und aus diesem Grund keine Evaluationsberichte vorgelegt. 4. Zweites Konsolidierungskonzept für den Zeitraum 2016 bis 2018 Gemäß Ziffer 1 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen sind durch Ergänzungsvertrag in der weiteren Konsolidierungsphase für den Zeitraum 2016 bis 2018 weitere Maßnahmen zu vereinbaren. Die Ergänzungsverträge wurden Oktober bzw. Dezember 2015 unterzeichnet. Die Gemeinde Pellworm hat sich Ergänzungsvertrag zu einer Erreichung von 8,5 % des Richtwertes verpflichtet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Gemeinde nachvollziehbar begründet hat, zweiten Konsolidierungszeitraum einen Eigenanteil in Höhe des Richtwertes nicht erreichen zu können. Bei der Gemeinde Pellworm beläuft sich der Richtwert auf 2,39 Mio., dies entspricht rd. 200 % der Erträge des Jahres 2012 bzw. rd. 50 % der Aufwendungen des Jahres Bei den anderen Kommunen kann davon ausgegangen werden, dass sie den für das Jahr 2018 vereinbarten Eigenanteil bzw. das Konsolidierungsziel (dauerhaft strukturell ausgeglichener Haushalt und Zurückführung der aufgelaufenen Defizite) erreichen werden. Sobald das Konsolidierungsziel erreicht ist, kann die Kommune gemäß Ziffer 6 Absatz 5 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen auf die Vorlage eines Evaluationsberichtes verzichten. Die Kreise Dithmarschen und Pinneberg haben von dieser Regelung Gebrauch gemacht und für das Jahr 2016 keinen Evaluationsbericht vorgelegt. Die Ergänzungsverträge zur Konsolidierungshilfe sind Internet unter Themen und Aufgaben Kommunales Kommunale Finanzen Unterstützung defizitärer Kommunen veröffentlicht.

7 Zusammenfassung Die ersten Konsolidierungskonzept bis 2015 vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen wurden weit überwiegend erfolgreich umgesetzt. Lediglich fünf Kommunen haben Ende 2015 den vertraglich vereinbarten Eigenanteil zur Haushaltskonsolidierung bzw. mindestens 60 % des Richtwertes noch nicht vollständig erreicht. Für das Jahr 2016 weisen nahezu alle Konsolidierungskommunen positive Jahresabschlüsse aus oder erwarten diese. Lediglich die Städte Flensburg und Bad Segeberg melden noch Defizite. Für die Gruppe der Kreise und kreisangehörigen Gemeinden wird wiederum von einem Abbau der aufgelaufenen Jahresfehlbeträge um rd. 35 % oder rd. 34 Mio. auf rd. 53 Mio. ausgegangen. Somit konnten seit dem Jahr 2012 in dieser Gruppe die aufgelaufenen Defizite um rd. 166 Mio. oder 75 Prozent abgebaut werden. Für die Gruppe der kreisfreien Städte ist 2016 ebenfalls ein Abbau der aufgelaufenen Defizite zu verzeichnen. Er fällt deutlicher aus als Vorjahr und beträgt rd. 62 Mio.. Insgesamt können die aufgelaufenen Defizite Jahr 2016 um rd. 96 Mio. verringert werden. Dies wäre ohne die Eigenanstrengungen der Kommunen sowie die Konsolidierungshilfen nicht gelungen. Darüber hinaus haben die Kreise Dithmarschen und Pinneberg das Erreichen des Konsolidierungsziels Jahr 2016 gemeldet. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies zukünftig weiteren Kommunen gelingen wird. Ein Anzeichen hierfür ist, dass Jahr 2017 Konsolidierungshilfen lediglich den kreisfreien Städten sowie dem Kreis Schleswig-Flensburg und der Gemeinde Pellworm ausgezahlt werden mussten. Die positive Entwicklung darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die aufgelaufenen Defizite der Konsolidierungskommunen Ende 2016 noch rd. 784 Mio. betragen werden, wovon rd. 730 Mio. auf die kreisfreien Städte entfallen. Für den Zeitraum des zweiten Konsolidierungskonzepts bis zum Jahr 2018 wird weiterhin davon ausgegangen, dass die vereinbarten Eigenanteile bzw. das Konsolidierungsziel (dauerhaft strukturell ausgeglichener Haushalt und Zurückführung der aufgelaufenen Defizite) von allen Kommunen erreicht werden können. Gleichwohl werden bei einzelnen Kommunen auch Ende 2018 noch hohe aufgelaufene Defizite bestehen. Dem trägt die Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Landesverbänden über finanzielle Entlastungsmaßnahmen vom 11. Januar 2018 Rechnung. Darin sagt das Land zu, die Mittel für die bisherigen Konsolidierungshilfen in Höhe von 15 Mio. Euro p. a. für Kommunen weiterhin bereitzustellen. Die Einzelheiten über die Ausgestaltung sollen bis zum Frühjahr mit den KLV Beirat für den kommunalen Finanzausgleich abgestmt werden. Nach Ziffer 6 der Richtlinie berichten die Gemeinden und Kreise erneut zum 1. Juni 2018 über die Entwicklung der Finanzlage und den Umsetzungsstand der öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegten Konsolidierungsmaßnahmen mit Blick auf das Jahr Hierüber wird das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration wiederum dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Finanzausschuss einen Bericht vorlegen.

8 - 7 - Anlagen 1 Entwicklung der aufgelaufenen Defizite 2011 bis 2017 der Konsolidierungskommunen 2 Übersicht über die jährlichen finanziellen Auswirkungen durch die Übernahme neuer sowie die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben einschließlich der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ab dem Jahr 2012 (vgl. Anlage 4 der Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen) Elektronisch übersandt: - Evaluationsberichte der Konsolidierungskommunen zum 1. Juni Prüfungsberichte der Rechnungs- und Gemeindeprüfungsämter - Stellungnahmen der unteren Kommunalaufsichtsbehörden soweit zuständig zu den Evaluationsberichten der kreisangehörigen Kommunen

9 Bericht an den Innen- und Rechtsausschuss gemäß 11 Absatz 8 FAG Entwicklung der aufgelaufenen Defizite der Konsolidierungskommunen lt. Evaluationsberichten, zwischenzeitlich vorgelegten Jahresabschlüssen und Anlage 1 aktualisierten Schätzungen der Kommunen in Mio. Stand: Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Rechnung aufgelaufen Plan aufgelaufen Plan aufgelaufen Flensburg Kiel Lübeck Neumünster Summe kreisfreie Städte Kumulierte FBZ und Kons.Hilfe kreisfreie Städte Summe kreisfreie Städte nach Konsolidierungshilfe K -19,3 I -57,0 K -45,4 I -64,7 K -19,4 I -64,7 K -45,7 I -65,1 D 3,3 I -61,8 D -7,9 I -69,8 D -14,7 S -84,4 D -50,8 I -111,6 D -84,9 I -196,5 D -48,1 I -244,6 D -58,2 I -302,8 D -3,6 I -306,4 D 13,2 I -293,1 D -17,3 S -310,4 D -46,5 I -350,5 D -17,6 I -368,1 D -0,7 I -368,8 D -0,2 I -369,0 D 3,3 I -365,6 D 31,3 I -334,3 D -34,5 S -368,9 D 12,4 I -70,1 D -2,3 I -72,4 D 1,4 I -71,0 D 6,4 I -64,6 D 5,5 I -59,1 D 18,5 I -40,6 D -3,6 S -44, , , , ,5 8,5-793,0 55,1-737,9-70,1-808,0-589,2-701,6-749,1-801,5-793,0-737,9-770,5 37,5 Dithmarschen Herzogtum Lauenburg Ostholstein Pinneberg Plön Schleswig-Flensburg Summe Kreise D -1,8 I -18,1 D -2,1 I -20,2 D 2,7 I -17,5 D 6,9 I -10,5 D 14,2 I 0,0 D 0,0 A 0,0 D 7,7 A 0,0 D -9,5 I -31,7 D -2,1 I -33,8 D -1,4 I -35,2 D 8,7 I -26,5 D 12,2 I -14,3 D 7,2 I -7,1 D 5,2 S -1,9 D -9,3 I -15,8 D -2,4 I -18,2 D 1,8 I -16,5 D 11,8 I -4,7 D 7,2 I 0,0 D 6,8 I 0,0 D 6,9 S 0,0 D -10,8 I -23,5 D 1,2 I -22,3 D 2,0 I -20,4 D 3,4 A -17,0 D 7,1 A -9,8 D 6,6 A -3,2 D 4,3 S 0,0 D -5,9 I -10,0 D -5,1 I -15,1 D 6,7 I -8,4 D 5,7 I -2,7 D 0,0 I -2,6 D 13,6 A 0,0 D 0,0 S 0,0 D -7,6 I -43,0 D -2,1 I -45,1 D 3,2 I -41,9 D 10,1 I -31,8 D 7,9 A -23,9 D 9,9 A -14,1 D -3,1 S -17,2-44,9-142,1-12,6-154,7 14,9-139,8 46,6-93,2 48,6-50,7 44,1-24,4 20,9-19,1 Lauenburg/Elbe D 0,1 I -7,3 D -1,8 I -9,1 D 0,7 I -8,4 D 1,8 I -6,7 D 1,3 A -5,3 D 3,5 A -1,8 D -0,2 S -2,1 Schwarzenbek D 0,7 I -12,5 D 4,0 I -8,5 D 2,2 I -6,3 D -0,1 I -6,4 D -0,2 I -6,6 D 3,2 I -3,3 D -1,2 S -4,5 Pellworm K -9,7 I -9,7 D -0,9 A -10,6 D -0,8 A -11,4 D 0,6 A -10,8 D 0,7 A -10,1 D 1,4 A -8,8 D -3,2 S -12,0 Pinneberg D -1,2 I -15,4 D 2,5 A -13,0 D 3,0 A -9,9 D 4,9 A -5,1 D 5,2 A 0,0 D 3,6 A 0,0 D -6,5 S -6,5 Uetersen Bad Segeberg Summe kreisangeh. Gemeinden Summe Kreise und kreisangeh. Gemeinden Kumulierte FBZ und Kons.Hilfe Kreise und kreisangeh. Gemeinden Summe Kreise und kreisangeh. Gemeinden nach Konsolidierungshilfe D -1,9 I -11,2 D 1,9 I -9,3 D -0,6 I -10,0 D 1,7 I -8,3 D 2,2 I -6,1 D 0,2 A -5,9 D 0,8 S -5,1 D -0,4 I -11,8 D -5,8 I -17,6 D 1,2 I -16,4 D 0,6 I -15,7 D 7,2 I -8,5 D -0,5 A -9,0 D -1,2 S -10,2 1-68,0-0,1-68,1 5,7-62,3 9,4-52,9 16,5-36,6 11,4-28,7-11,6-40,4-210,1-222,8-202,1-146,1-87,4-53,2-59,5-210,1-222,8-202,1-146,1-87,4-53,2-22,0 37,5 Summe Konsolidierungskommunen Kumulierte FBZ und Kons.Hilfe Konsolidierungskommunen Summe Konsolidierungskommunen nach FBZ und Konsolidierungshilfe -799,2-924,4-951,2-947,6-880,4-791,0-867,5-799,2-924,4-951,2-947,6-880,4-791,0-792,5 75,0 S: Soll-Zahlen I: Ist-Zahlen A: Aktuelle Schätzung K: Kameraler Haushalt D: Doppischer Haushalt 1 Der Ausweis der Summen erfolgt nicht, da wegen der Vermischung von freien Finanzspielräumen (kamerale Haushaltswirtschaft) und Jahresergebnissen (doppische Haushaltswirtschaft) eine Addition nicht zu sachgerechten sen führt.

10 IV 3010 Anlage 2 Übersicht über die jährlichen finanziellen Auswirkungen durch die Übernahme neuer sowie die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben einschließlich der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen ab dem Jahr 2012 Gemäß Anlage 4 zur Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen Kommune Übernahme neuer oder Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben Kompensation Saldo Stadt Flensburg Landeshauptstadt Kiel Hansestadt Lübeck Stadt Neumünster Kreis Dithmarschen 2 entfällt Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Ostholstein Kreis Pinneberg Kreis Plön 2 entfällt Kreis Schleswig-Flensburg Stadt Lauenburg/Elbe Stadt Schwarzenbek Gemeinde Pellworm Stadt Pinneberg Stadt Uetersen Stadt Bad Segeberg Beträge gerundet Fehlanzeige 1 Die Städte Flensburg, Lübeck und Neumünster überschreiten die für 2018 vereinbarten Richtwerte voraussichtlich. 2 Die Kreise Dithmarschen und Plön haben den erfolgreichen Abbau ihrer Jahresfehlbeträge gemeldet und aus diesem Grund keine Evaluationsberichte vorgelegt. 3 Der Kreis Ostholstein geht davon aus, auch zukünftig keine Konsolidierungshilfen mehr zu benötigen. 4 Die Stadt Pinneberg wird ihr aufgelaufenes Defizit voraussichtlich bereits Jahr 2016 abgebaut haben. Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige Bericht an den Innen- und Rechtsausschuss gemäß 11 Abs. 8 FAG

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