a) Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 b) Haushaltspläne 2016 der Stiftungen

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1 Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Ministerium für Inneres u Bundesangelegenheiten Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Postfach Kiel Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister Haushalt und Steuerung Fleischhauerstraße Lübeck nachrichtlich Landesrechnungshof Schleswig-Holstein Prüfungsabteilung 4 Postfach Kiel ihr Zeichen: Ug/- Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: IV 3010 Meine Nachricht vom: / Ralf Warnhoiz ralf.warnholz@im.landsh.de Telefon: Telefax: tz. März 2016 a) Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 b) Haushaltspläne 2016 der Stiftungen a) Ab 2012 haben sich die Rahmenbedingungen für die kommunalen Finanzen in Schleswig- Holstein verbessert. Dazu haben verschiedene Faktoren beigetragen. So haben Bund und Land in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen auf eine Stärkung der kommunalen Finanzen hingewirkt. Für den Bund seien hier beispielhaft die schrittweise Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, aber auch die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II genannt. Das Land wiederum unterstützt die Kommunen beispielsweise beim Ausbau des Betreuungsangebots für unter Dreijährige und stellt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zusätzliche Landesmittel für die Schulsozialarbeit und Hortmittagessen sowie für Infrastrukturmaßnahmen bereit. Eine Darstellung der verschiedenen Maßnahmen kann dem Bericht über die Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein entnommen werden. 1 Zudem konnten die Kommunen auf der Grundlage eines robusten Konjunkturveriaufs in den vergangenen Jahren erhebliche Einnahmezuwächse erzielen werden in der Summe die Einnahmen aus Finanzausgleich, Reaisteuern und den kommunalen Anteilen an den Gemeinschaftssteuern um etwa 20 % über den entsprechenden Einnahmen des Jahres 2012 liegen. Im Durchschnitt beläuft sich der Jahreszuwachs somit auf über 6 %. Die Einnahmen der Kommunen lagen 2015 auf einem Rekordhoch. Prägend für das vergangene Jahr 2015 war jedoch der enorme Anstieg der Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber. Während im Jahr 2014 etwa Menschen Schutz in Schleswig-Holstein gesucht haben, waren es im Jahr 2015 über Menschen. Dieser im Vorfeld nicht 1 Aufgaben und Themen Kommunales Kommunale Finanzen -» Finanzsituation der Kommunen Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 92, Kiel Telefon Telefax Poststelle@im.landsh.de Buslinie 41, 42 -Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.

2 -2- vorhersehbare Anstieg war eine besondere Herausforderung für Bund, Land und Kommunen. So standen den hohen Einnahmen der Kommunen auch finanzielle Belastungen gegenüber. Für 2016 ist eine seriöse Prognose über den weiteren Zuwachs an Flüchtlingen und Asylbewerbern kaum möglich. Unabhängig davon wird die Situation für alle Ebenen anspruchsvoll bleiben. Nach der November-Steuerschätzung soll sich der robuste Konjunkturverlauf in den kommenden Jahren zwar weiter fortsetzen. Gleichwohl ist zumindest für 2016 nicht mit einem Anstieg der kommunalen Steuereinnahmen wie in den Vorjahren zu rechnen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die weitere Entwicklung vor Ort genau in den Blick zu nehmen. Die Voraussetzungen dafür sind höchst unterschiedlich, da die Finanzsituation der Kommunen in Schleswig-Holstein sehr heterogen ist. Die Spannbreite zwischen hoch defizitären Kommunen einerseits und Kommunen mit Überschüssen andererseits ist beträchtlich und die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Bund und Land haben verschiedene Maßnahmen initiiert, um gezielt die defizitären Kommunen zu unterstützen. Zu nennen ist hier beispielsweise das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Für die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur sowie für Investitionen in die frühkindiiche Bildungsinfrastruktur erhalten finanzschwache Kommunen in Schleswig-Holstein knapp 100 Mio. Euro. Aber auch mit der Einführung der Konsolidierungshilfen 2012 sowie mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2015 hat das Land das Ziel verknüpft, in der Vergangenheit entstandene Disparitäten aufzuheben. Diese zielgerichteten Maßnahmen des Bundes und des Landes können letztlich aber nur ihre Wirkung entfalten, wenn die betroffenen Kommunen ebenfalls alle Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternehmen. Es bleibt die vornehme Aufgabe der einzelnen Kommune, einen Haushaltsausgleich zu erreichen oder zumindest anzustreben. Das gilt auch und gerade in Zeiten, in denen die öffentlichen Haushalte vor besonderen Herausforderungen stehen. Bei allen derzeitigen Unwägbarkeiten ist zu berücksichtigen, dass aus der momentanen Situation mittel- bis langfristig auch vielfältige Chancen erwachsen können. Voraussetzung dafür ist jedoch eine erfolgreiche Integration der Menschen, die hier Zuflucht suchen. Das Land wird dabei weiterhin die Kommunen nicht nur finanziell bei ihren wichtigen Aufgaben unterstützen. Die Hansestadt Lübeck führt seit dem 1. Januar 2010 ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung, Die Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2014 konnten noch nicht vorgelegt werden. Bezüglich der Fristen für die Vorlage der Jahresabschlüsse verweise ich auf Ziffer des Erlasses zur Aufstellung der Haushaltspläne der Kommunen für das Haushaltsjahr 2016" vom 11. September Darin wird unter anderem auf Folgendes hingewiesen: Der nunmehr bei einigen Kommunen eingetretene Verzug bei der Erstellung der Jahresabschlüsse ist in dem Ausmaß weiterhin nur noch bedingt vertretbar. Insofern gilt es, diesen Zustand kurzfristig zu beenden. Das Nichtvorliegen von Jahresabschlüssen für Vorjahre kann dazu führen, dass eine Genehmigung für genehmigungspflichtige Festsetzungen in der Haushaltssatzung von einer Kommunalaufsichtsbehörde nicht erteilt werden kann. Als milderes Mittel kann zumindest für die Haushaltsgenehmigungsverfahren 2016 bei Kommunen, deren Jahresabschlüsse

3 - 3 - bis einschließlich 2012 nicht vorliegen, eine Zurückstellung durch die jeweils zuständige Kommunalaufsichtsbehörde erwogen werden. In diesen Fällen sollte den betroffenen Kommunen die Wiederaufnahme des Genehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt werden, soweit diese den Jahresabschluss 2012 vorlegen bzw. verbindlich ein Datum bekanntgeben, zu dem der Jahresabschluss zeitnah vorgelegt werden wird. Für die Bearbeitung der Genehmigungen in den folgenden Jahren wird folgendes Verfahren für vertretbar gehalten: o Haushaltsgenehmigungsverfahren 2017 > Vorliegen bzw. Bekanntgabe eines verbindlichen Datums zur Vorlage des Jahresabschlusses 2014 o Haushaltsgenehmigungsverfahren 2018 > Vorliegen bzw. Bekanntgabe eines verbindlichen Datums zur Vorlage des Jahresabschlusses 2016 o Haushaltsgenehmigungsverfahren 2019 > Vorliegen des Jahresabschlusses 2017 Der Jahresabschluss 2018 ist entsprechend der Regelung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in 44 Absatz 4 bis spätestens zum 1. Mai 2019 bei der zuständigen Kommunaiaufsichtsbehörde vonzulegen." Die Hansestadt Lübeck hat in der Vorlage VO/2015/03109 vom 21. Oktober 2015 dargelegt, dass der Jahresabschluss 2018 fristgerecht vorgelegt werden soll. In der genannten Vorlage wird angekündigt, dass der Jahresabschluss 2012 zum vorgelegt wird. Allein aus diesem Grund kann von einer Zurückstellung der Haushaltsgenehmigung 2016 abgesehen werden. Eine geordnete Haushaltswirtschaft ist bei mehrjährig nicht aufgestellten Jahresabschlüssen nicht gegeben. Darüber hinaus erfordern die Beurteilung der Finanzlage sowie eine sachgerechte Steuerung der kommunalen Haushaltswirtschaft aktuelle Informationen über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die mit den Jahresabschlüssen dokumentiert wird. Aus der Tatsache, dass im Haushaltsplan 2016 für das Vergleichsjahr 2014 lediglich die Plan- und keine Istdaten ausgewiesen sind, wird der Informationsverlust auch für die Hansestadt Lübeck offensichtlich. Ich bitte daher die Aufstellung der fehlenden Jahresabschlüsse zu beschleunigen, so dass diese möglichst vor den in der Vorlage VO/2015/03109 avisierten Zeitpunkten vorgelegt werden. Erwartet werden kann, innerhalb von zwölf Monaten mindestens zwei Jahresabschlüsse aufzustellen. Hiervon ausgehend wäre der Jahresabschluss 2014 nicht erst am , sondern innerhalb des ersten Quartals 2017 vorzulegen. Mit Bezug auf meinen Erlass vom 04. März 2014 bitte ich den Bericht über die Zeitplanung für die Erstellung der fehlenden Jahresabschlüsse nach wie vor zweimal jährlich zu aktualisieren und der Bürgerschaft vorzulegen, bis die Hansestadt Lübeck fristgerecht ihren Jahresabschluss vorlegen kann. Die Hansestadt Lübeck hat mit vom 9. März 2016 mitgeteilt, dass durch einen Softwarefehler bei dem Produkt Entgelte und Bezüge" versehentlich Versorgungsauszahlungen in Höhe von veranschlagt wurden. Dieser Betrag wurde jedoch bereits bei dem Produkt Versorgung" berücksichtigt und wird nun im Haushalt doppelt ausgewiesen. Der nur im Finanzplan unterlaufene Fehler wird in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben und summiert sich in den Jahren 2016 bis 2019 auf einen Betrag in Höhe von Ich bitte den Bürgermeister sicherzustellen, dass von der versehentlich erteilten Ermächtigung kein Gebrauch gemacht wird und empfehle, durch einen Nachtragshaushalt zeitnah eine Berichtigung vorzunehmen.

4 Die Finanzlage der Hansestadt Lübeck stellt sich wie folgt dar: Lfd. in TEUR Nr. 1. bis Ende 2015 aufgelaufene Defizite (auf Grundlage geschätzter Jahresabschlüsse der Hansestadt Lübeck, VO/2015/03069) 2. einen Jahresfehlbetrag ohne Berücksichtigung von Mindereinnahmen nach den Berechnungen zum Finanzausgleich von rd. 1,2 Mio. 3. erwartete Defizite in den Jahren 2017 bis zu erwartende aufgelaufene Defizite bis Ende (Summe Lfd. Nr. 1 bis 3) 5. Eigenkapital Ende Eigenkapital Ende 2015 keine Angaben 7. Eigenkapital Ende 2019 keine Angaben Abnahme der liquiden Mittel in den Jahren 2016 bis * 2019 um 8, in TEUR EUR/Ew. 9. eine Verschuldung Anfang eine Verschuldung Ende eine Gesamtverschuldung (Gesamt I) Anfang eine Gesamtverschuldung (Gesamt I) Ende eine Gesamtverschuldung (Gesamt I) Ende ein Bestand an Kassenkrediten Ende eine Gesamtverschuldung (Gesamt II) Anfang eine Gesamtverschuldung (Gesamt II) Ende ,060* *nach Abzug der fehlerhaft veranschlagten TEUR bzw TEUR Die Zahlen (s, Ziff. 1-4) machen deutlich, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck nicht gegeben ist. Ausdrücklich erkenne ich die bisherigen Konsolidierungsanstrengungen der Hansestadt Lübeck an. Hierzu zähle ich insbesondere die im Rahmen der Konsolidierungshilfe gemeldeten weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Sie tragen nicht unwesentlich dazu bei, dass sich in der mittelfristigen Ergebnisplanung eine Verminderung der Defizite gegenüber der Vorjahresplanung ergeben hat. Gleichwohl wird auch für das Jahr 2019 noch ein Defizit in Höhe von rd. 35,3 Mio. ausgewiesen. Dies zeigt, dass die Hansestadt Lübeck in ihren Konsolidierungsanstrengungen nicht nachlassen darf. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die Hansestadt Lübeck im Jahr 2016 die Voraussetzungen für die Einführung der Tourismusabgabe im Jahr 2017 schafft. So können geschätzte 3 Mio. jährlich zusätzlich vereinnahmt werden. Auffällig ist jedoch die Steigerungsrate der bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Vorbericht S, 141), die, selbst nach Abzug der zu viel veranschlagten im Jahr 2016 mit rd. 9 % deutlich über der Empfehlung des Haushaltserlasses von 2,5 % liegt.

5 -5- Es ist bekannt, dass über die Zukunft der städtischen Seniorinneneinrichtungen im vergangenen Jahr beraten wurde. Auf entsprechenden Handlungsbedarf wurde vom Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten in den vergangenen Jahren regelmäßig, erstmals in der Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2011, hingewiesen. Zu erwarten war, dass Entscheidungen getroffen werden, die kurz- bis mittelfristig zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen. Ernüchternd ist festzustellen, dass dies nicht erfolgte. Während für das Jahr 2014 noch mit einem Defizitausgleich in Höhe von geplant wurde, ist im Jahr 2016 ein Defizitausgleich aus dem städtischen Haushalt in Höhe von vorgesehen. Bis zum Jahr 2019 soll der Defizitausgleich jährlich betragen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Hansestadt Lübeck bei der gegeben Finanzlage bereit ist, über Jahre hinaus hohe Defizite bei den Seniorinneneinrichtungen hinzunehmen. Ich bitte um Berichterstattung, welche Beschlüsse bezüglich der Seniorinneneinrichtungen seit dem Jahr 2015 gefasst wurden und wann bzw. wie sie sich auf den städtischen Haushalt auswirken. Bei dieser Gelegenheit bitte ich auch die Überlegungen bezüglich möglicher EU-beihilfenrechtlicher Fragestellungen darzustellen. An dieser Stelle erneuere ich meine Erwartung, Maßnahmen umzusetzen, die zu einem zügigeren Defizitabbau beitragen. Ungebremst ist der auf Seite 204 ff. dargestellte Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände. Die Ausgaben liegen im Jahr 2016 mit rd. 17,0 Mio. rd. 2,3 Mio. über dem Wert des Vorjahres. Im Jahr 2012 betrugen die Aufwendungen noch rd. 10,1 Mio., sodass innerhalb von vier Jahren eine Steigerung um annähernd 70 % zu verzeichnen ist. Auch wenn viele der geförderten Aufgaben sicherlich wünschenswert und sinnvoll sind, hat sich die hoch verschuldete Hansestadt Lübeck zu beschränken. Zum Umgang mit Zuweisungen und Zuschüssen sind mit dem an alle Kommunen gerichteten Erlass vom 14. August 2015 zur Haushaltskonsolidierung und Gewährung von Fehibetragszuweisungen Hinweise ergangen. In den Hinweisen wird der Nachweis nach 6 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe c) GemHVO-Doppik gefordert, dass die Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände entsprechend den haushaltspolitischen Anforderungen nicht gestiegen und auf das Notwendige beschränkt worden sind. Eine Beschränkung vermag ich nicht zu erkennen. Ich erwarte, dass die freiwilligen Leistungen zum nächsten Haushaltsjahr wieder deutlich verringert werden, da der in den vergangenen Jahren erfolgte Anstieg der Ausgaben in einem krassen Missverhältnis zu den eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten der Hansestadt Lübeck steht. Der ungebremste Anstieg konterkariert darüber hinaus die im Rahmen der Konsolidierungshilfe erzielten Erfolge der Stadt. Unter Bezugnahme auf Feststellungen des Landesrechnungshofs wird in dem zuvor genannten Erlass darauf hingewiesen, dass eine Beschränkung der Bauunterhaitungsmittei für das Ziel einer mittelfristigen Haushaltskonsolidierung kontraproduktiv sein kann. Auf Seite 237 des Vorberichts wird ausgeführt, dass die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um ein Anwachsen des Instandhaltungsstaus an den städtischen Immobilien zu vermeiden. Die Bauunterhaitungsmittei würden lediglich für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung ausreichen und nicht für den Substanzerhalt. Diese Feststeilung sollte Anlass für die Hansestadt Lübeck sein, über eine Verschiebung von Haushaltsmitteln zu Gunsten der Bauunterhaltung und somit für den Erhalt von städtischem Vermögen zu beraten.

6 - 6 - Die Übersicht auf Seite 140 des Vorberichts über die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Hansestadt Lübeck gibt wiederum Anlass, die Qualität der Planung zu hinterfragen. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden jeweils hohe Beträge in das Folgejahr übertragen; im Durchschnitt blieben über 60 % der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ungenutzt. Dies wirft die Frage auf, ob die Hansestadt Lübeck überhaupt organisatorisch in der Lage gewesen wäre, die geplanten Investitionen durchzuführen. In Bezug auf die Haushaltsplanung der Hansestadt Lübeck stellt sich weiterhin die Frage, ob die Investitionsplanung mit 10 GemHVO-Doppik in Einklang steht. Ich weise darauf hin, dass ein Verstoß gegen 10 GemHVO-Doppik zu einer Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen führen kann. Erneut enthält die Übersicht keine Eintragungen zu den tatsächlich erfolgten Auszahlungen für Investitionen sowie der nicht mehr benötigten Ermächtigungen in den Spalten 3 und 4. Der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft ist die tatsächliche Inanspruchnahme der für Investitionen bereit gestellten Mittel transparent darzustellen. Ich bitte, die genannten Übersichten zu ergänzen, der Bürgerschaft vorzulegen und mir hierüber zu berichten, In diesem Zusammenhang bitte ich der Bürgerschaft nunmehr auch die nach 6 Abs. 1 Nr. 16 GemHVO-Doppik vorgeschriebenen Übersichten über die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für jedes Sondervermögen, für das Sonderrechnung geführt wird, jede Gesellschaft, an denen die Gemeinde, auch mittelbar, mit mindestens 75 % beteiligt ist, jedes Kommunalunternehmen nach 106 a GO und jede andere Anstalt, die von der Gemeinde getragen werden (mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Sparkassen) vorzulegen. Für die Darstellung ist das Muster nach Anlage 15 der AA GemHVO-Doppik zu verwenden. Es gilt, der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft auch die Qualität der Investitionsplanung für jedes Sondervermögen, jede Gesellschaft und jedes Kommunalunternehmen transparent darzulegen. Von dem Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von habe ich einen Teilbetrag in Höhe von genehmigt. Im Hinblick auf die nicht gegebene dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck habe ich die Genehmigung nur unter Zurückstellung von Bedenken treffen können Bei meiner Entscheidung, keine weitere Kürzung vorzunehmen, habe ich berücksichtigt, dass den Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ganz überwiegend rechtliche oder faktische Notwendigkeiten zugrunde liegen. Von dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von habe ich einen Teilbetrag in Höhe von genehmigt, um eine zu hohe Vorbelastung der Folgejahre zu vermeiden. Die Genehmigungsurkunde ist als Anlage beigefügt. Die Durchsicht des Haushaltsplans gibt weiterhin Anlass zu folgenden Hinweisen: 1. Gemäß 6 Abs. 1 Nr. 8 a) GemHVO-Doppik sind die im Haushaltsjahr umgesetzten wesentlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren finanziellen Auswirkungen im Haushaltsjahr und in dem dem Haushaltsjahr folgenden Jahr darzustellen. Die Übersicht auf Seite 26 erfüllt diese Vorgaben nicht und ist entsprechend zu überarbeiten.

7 -7-2. Gemäß 6 Abs. 1 Nr. 8 b) GemHVO-Doppik sind die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit ihren möglichen finanziellen Auswirkungen darzustellen. Die Übersicht auf Seite 27 ff. stellt die im Konsolidierungsvertrag vereinbarten Maßnahmen dar. Zukünftig bitte ich darzustellen, welche weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung möglich sind. 3. Erneut fehlt im Vorbericht die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gemäß dem Muster der Anlage 3 der AA GemHVO-Doppik. Bereits in der Haushaltsgenehmigung des vergangenen Jahres wurde darauf hingewiesen, dass der Hinweis auf einen fehlenden aktuellen Jahresabschluss den Verzicht auf die Vorlage der Übersicht nicht begründen kann. Ich bitte nunmehr, die genannte Übersicht zu erstellen, der Bürgerschaft vorzulegen und mir hierüber zu berichten. 4. Gemäß 6 Abs. 1 Nr. 4 ist in einer Übersicht (siehe Anlage 14 AA GemHVO- Doppik) der voraussichtliche Stand der Sonderrücklagen, der Sonderposten und der Rückstellungen darzustellen. Die Hansestadt Lübeck hat hiervon auf Grund fehlender Jahresabschlüsse abgesehen. Zukünftig bitte ich die Übersicht im Vorbericht aufzunehmen und zumindest die vorliegenden bzw. mit vertretbarem Aufwand ermittelbaren Werte darzustellen. 5. Bei der in der Tabelle auf Seite 142 dargestellten Verlustabdeckung der Theater Lübeck ggmbh bitte ich zukünftig den Wert auszuweisen, der die Verlustabdeckung durch die Hansestadt Lübeck darstellt. Dieser dürfte im Jahr 2016 ausweislich des Haushaltsplans (Produkt ) betragen. b) Die Haushaltspläne 2016 der - Stiftung Haus der Jugend - Stiftung Heiligen-Geist-Hospital - Stiftung Kriegsopferdank - Kulturstiftung Hansestadt Lübeck - Stiftung Lübecker Altstadt - Stiftung St.-Johannis-Jungfrauenkloster - Stiftung Lübecker Wohnstifte - Stiftung Vereinigte Testamente - Westerauer Stiftung habe ich zur Kenntnis genommen. Sie enthalten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. In den Haushaltplänen wird teilweise einleitend die Formulierung und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde verwandt. Ich bitte diese optionale Formulierung nur zu gebrauchen, sofern der Haushalt genehmigungspflichtige Festsetzungen enthält. Es ist darüber hinaus aufgefallen, dass in der mittelfristigen Finanzplanung zumeist die Werte des Jahres 2016 unverändert fortgeschrieben wurden. Ich bitte zu prüfen, ob dies sachgerecht ist. Die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital weist für das Jahr 2016 und die Folgejahre bis 2019 Defizite in Höhe von jährlich aus. Gemäß 98 Absatz 2 GO in Verbindung mit 75 Absatz 3 GO soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Auf Seite 849 des Vorberichts zum Haushaltsplan ist vermerkt, dass die Stiftung ihre Förderleistungen einschränken und ihre Aufwendungen überprüfen wird. Ich bitte mir im Verlauf des Jahres über die Gründe für den überraschenden Einbruch der Erträge ab dem Jahr 2016, die bereits eingeleiteten sowie die beabsichtigten Maßnahmen zum Ausgleich des Haushalts der Stiftung zu berichten.

8 -8- Die Stiftung Lübecker Wohnstifte weist nur auf Grund außerordentlicher Erträge ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Der Finanzplan ist defizitär und weist in der mittelfristigen Planung einen jährlichen Finanzmittelabfluss von über aus. Nach Auslaufen des Mietvertrags mit der Hansestadt Lübeck über die Seniorinneneinrichtung Schönböckener Straße zum stellt sich die Frage der weiteren Nutzung des Gebäudes, in dessen Wasserleitungsnetz im Jahr 2016 ca investiert werden sollen. Es wird empfohlenen, die zukünftige Entwicklung zu analysieren und mit Blick auf die Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Stiftungsrechtliche Fragen, wie die in Erwägung gezogene Umwandlung in eine Förderstiftung, bitte ich mit der hierfür zuständigen Stiftungsaufsicht zu klären. Auch die Stiftung Vereinigte Testamente weist nur auf Grund außerordentlicher Erträge ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Der Finanzplan ist defizitär und weist in der mittelfristigen Planung einen Finanzmittelabfluss von über jährlich aus. In der zusammenfassenden Wertung wird auf Seite 894 ausgeführt, dass die finanzielle Entwicklung der Stiftung unter anderem durch die innerhalb bestehender Mietverträge festgeschriebenen Mietbemessungskriterien eingeschränkt wird. Ich bitte auch hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sodass die stetige Erfüllung der Aufgaben der Stiftung gesichert ist. Es mag sein, dass die Westerauer Stiftung, wie auf Seite 902 ausgeführt, nicht in ihrer Existenz bedroht ist. Gleichwohl konnte sie seit dem Jahr 2014 keine Mittel ausschütten und weist in den Jahren bis 2019 ein Defizit von jährlich im Ergebnis- sowie im Finanzplan aus. Gemäß 98 Absatz 2 GO in Verbindung mit 75 Absatz 3 GO soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Ich bitte daher Maßnahmen zur kurzfristigen Erreichung des Haushaltsausgleichs einzuleiten. Der Stiftungsaufsicht wurden die aus haushaltsrechtlicher Sicht getroffenen Feststellungen zur Kenntnis gegeben. Mathias Nowotny Anlage

9 Genehmigung Aufgrund 95 g Abs. 2 und 95 f Abs. 4 der Gemeindeordnung genehmige ich in der von der Bürgerschaft am 26. November 2015 beschlossenen Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2016 die Festsetzung 1. eines Teilbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von eines Teilbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von Kiel, UL. März 2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

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