Benutzungs- und Gebührenreglement GZ Roos

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Transkript:

Benutzungs- und Gebührenreglement GZ Roos In Kraft seit: 1. Januar 2019

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 2 Spezielle Raumvorschriften... 3 3 Öffnungszeiten... 4 4 Benutzungsgebühren... 4 4.1 Raummieten Grundtarife... 4 4.2 Maschinenbenutzung... 5 4.3 Raummieten Mietpreisabstufungen... 5 4.4 Benutzung der Catering-Küche... 5 4.5 Personalkosten GZ Roos... 6 4.6 Infrastruktur und audiovisuelle Hilfsmittel... 6 5 Inkrafttreten... 7 2

Benutzungsvorschriften 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Soweit es die Raumverhältnisse zulassen, kann das GZ Roos gleichzeitig von mehreren Mietparteien benützt werden. 1.2 Ein Benutzungsvertrag kann nur mit einer volljährigen, handlungsfähigen Person abgeschlossen werden. Wird eine Veranstaltung von Minderjährigen organisiert, so muss eine volljährige, handlungsfähige Person die Verantwortung für die Veranstaltung übernehmen und das Gesuch für die Benutzung unterzeichnen. 1.3 Der Vertragspartner haftet vollumfänglich für Verursacherschäden an Gebäuden, Personen und Mobiliar, welche während der Veranstaltung entstehen. Der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung für die betreffende Veranstaltung wird empfohlen. 1.4 Alle Gesuche für Benutzung von Räumlichkeiten sind frühzeitig im Sekretariat des GZ Roos anzumelden. Wenn für einzelne Lokalitäten mehrere Belegungsgesuche gleichzeitig vorliegen, hat der einheimische Verein oder die einheimische Institution den Vorrang. 1.5 Reservationen sind höchstens 12 Monate im Voraus möglich. 1.6 Reservationen sind erst nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung vom Sekretariat des GZ Roos gültig. 1.7 Die Miete wird spätestens 30 Tage vor Mietantritt in Rechnung gestellt und muss vom Mieter / von der Mieterin vor der Benutzung des Mietobjektes bezahlt werden. Allfällige weitere Kosten für "Infrastruktur", "Personal" und "Diverses" werden gemäss effektivem Aufwand nach dem Anlass in Rechnung gestellt und müssen durch den Mieter / die Mieterin innert 30 Tagen beglichen werden. 1.8 Bei einer Annullation des Mietvertrages durch den Mieter / die Mieterin besteht nur dann ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Miete resp. Stornierung der entsprechenden Rechnung, wenn diese mindestens 14 Tage vor Mietantritt erfolgt oder die Vermieterin das Mietobjekt noch anderweitig vergeben kann. In allen anderen Fällen sind 50 % des Mietpreises zu bezahlen. 1.9 Das GZ Roos hält sich an die obligatorische SLV (Schall- und Laserschutzverordnung vom 01.05.2007) und empfiehlt zur eigenen Sicherheit Ohrenstöpsel zu benutzen. 1.10 Für Sonderbewilligungen, Festivitäten und Freinächte ist die Polizeiverordnung der Gemeinde Regensdorf massgebend (www.regensdorf.ch). 1.11 Vertragspartner, welche die Vorschriften dieses Benutzungsreglements übertreten oder die Anweisungen der Leitung nicht befolgen, können von der Benutzung zeitweise oder ganz ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Benutzungsgebühren. 1.12 Reklamationen und Beschwerden sind schriftlich an die Gemeinde Regensdorf zu richten. Gegen Anordnungen und Entscheide der Gemeinde kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. 2 Spezielle Raumvorschriften 2.1 In den Räumlichkeiten des GZ Roos besteht ein allgemeines Rauchverbot. Für alle Räume des GZ Roos bestehen spezielle Raumordnungen. Für das Einrichten und das Aufräumen der gemieteten Räumlichkeiten sorgt der Mieter / die Mieterin selber. Unmittelbar nach der Veranstaltung muss die Raumordnung gemäss Bestuhlungsplan wieder erstellt werden. Ausnahmen werden im Mietvertrag geregelt. 3

2.2 Die Reinigung durch den Benutzer / die Benutzerin umfasst die Grobreinigung sämtlicher benutzter Räume. Die Tische müssen wenn nötig abgewaschen, der Boden gewischt und Flecken feucht aufgenommen werden. Allfällige Dekorationen sind komplett, das heisst mit allen Befestigungen wie Schnüre, Klebstreifen usw. zu entfernen. Die Catering-Küche ist gründlich zu reinigen (inkl. sämtlichen Geräten wie Backofen, Mikrowelle, Kühlschränke usw.) und die Sanitäranlagen müssen geputzt werden. Eine ungenügende Reinigung wird dem Mieter / der Mieterin nach Zeitaufwand verrechnet. 2.3 Werkbereich: Das Benutzen der Werkzeuge und Maschinen erfolgt in allen Werkbereichen auf eigene Verantwortung. Für Schäden an Werkzeugen, Maschinen und Einrichtungen, die fahrlässig oder mutwillig entstehen, haftet der Benutzer / die Benutzerin. 3 Öffnungszeiten 3.1 Sekretariats-Öffnungszeiten GZ Roos Montag Donnerstag 09.00 12.00 und 13.30 16.00 Freitag 09.00 12.00 Samstag und Sonntag geschlossen 3.2 Die Öffnungszeiten des Restaurationsbetriebs werden vom Pächter veröffentlicht. 4 Benutzungsgebühren Die Benutzungsgebühren sind nachstehend wie folgt geregelt: 4.1 Raummieten Grundtarife Einmalige Benutzung bis max. 4 Std. Einmalige Benutzung ab 4 max. 22 Std. Semester- Stunde Monats- Stunde 4.1.1 Saal 150.- 300.- 500.- 150.- 4.1.2 Catering-Küche ab 100.- ab 100.- 4.1.3 Universalraum 40.- 60.- 150.- 60.- 4.1.4 Sitzungszimmer 30.- 40.- 4.1.5 Kursraum Roos 40.- 60.- 150.- 60.- 4.1.6 Flame 150.- 300.- 500.- 150.- 4.1.7 Werkatelier 40.- 60.- 150.- 60.- 4.1.8 Holzwerkstatt 40.- 60.- 150.- 60.- 4.1.9 Semesterstunde Monatsstunde Maschinenbenutzung im Maschinenraum der Holzwerkstatt Pro Stunde Fr. 20.- = 1 Stunde pro Woche während eines Semesters (Ausfallstunden wegen Ferien usw. sind im Preis berücksichtigt). = 1 Stunde pro Woche während mindestens einem Monat (Ausfallstunden wegen Feiertagen sind im Preis berücksichtigt.) Angebrochene Monate werden pro Woche mit 25% des Monatspreises in Rechnung gestellt. Weitere Informationen zu Infrastruktur und audiovisuellen Hilfsmitteln sind im Kapitel 4.5 geregelt. 4

4.2 Maschinenbenutzung Die Maschinenbenutzung im Maschinenraum der Holzwerkstatt ist nur ausgebildeten Fachkräften erlaubt. 4.3 Raummieten Mietpreisabstufungen 4.3.1 Gratisbenutzung Mitgliedervereine des Vereinskartells Regensdorf haben für einen Vereinsanlass Anrecht auf eine Gratisbenutzung des Saals inkl. Catering-Küche pro Kalenderjahr. Die politische Gemeinde hat Anrecht auf die notwendigen Gratisbenutzungen des Saals inkl. Catering- Küche. Dieses Recht ist nicht übertragbar. Allfällige Personalkosten unter Kapitel 4.4 resp. Infrastrukturkosten unter Kapitel 4.5 sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 4.3.2 Vereinsrabatt Mitgliedern des Vereinskartells Regensdorf wird auf weitere Raum- Mieten für Vereinsanlässe ein Rabatt von 20% gewährt. Auf Infrastrukturkosten unter Kapitel 4.5 wird ebenfalls ein Rabatt von 20% gewährt, sofern der Anlass in den Räumen des GZ Roos stattfindet. Der Beamer ist von dieser Regelung ausgeschlossen. 4.3.3 Zuschläge Die Ansätze der Raummieten werden für kommerzielle Anlässe um 100% erhöht. Bei auswärtigen Mietern / Mieterinnen wird ebenfalls ein Zuschlag von 100% erhoben. Beide Zuschläge werden aber nicht kumuliert, d.h. der maximale Zuschlag beträgt 100%. Auf Zubehör (Beamer, Bühne, Catering-Küche usw.) wird kein Zuschlag erhoben. 4.3.4 Bezahlung Die Miete wird vor Mietantritt in Rechnung gestellt und muss vom Mieter / der Mieterin vor der Benutzung des Mietobjektes bezahlt werden (Bezahlung auch in bar möglich). Allfällige weitere Kosten für "Infrastruktur", "Personal" und "Diverses" werden gemäss effektivem Aufwand nach dem Anlass in Rechnung gestellt und müssen durch den Mieter / die Mieterin innert 30 Tagen beglichen werden. 4.3.5 Depot Bei Mietantritt ist ein Depot von Fr. 200.- auszurichten. Dieses wird innert 48 Stunden zurückerstattet, sofern keine Beanstandungen vorhanden sind. Andernfalls wird der Aufwand mit dem Depot verrechnet oder wenn er Fr. 200.- übersteigt in Rechnung gestellt. 4.4 Benutzung der Catering-Küche 4.4.1 Miettarife Catering-Küche Catering-Küche ohne Geschirr 100.-- Catering-Küche mit Geschirr 160.-- Benutzung Kaffeemaschine: pro Kaffee-Kapsel 2.-- 4.4.2 Werden Gäste einer Veranstaltung bewirtet (Essen und Getränke), so muss die Catering-Küche gemietet werden. 4.4.3 In den Mietpreisen ist die Reinigung von Gläsern, Besteck und Geschirr nicht inbegriffen. Sämtliche Küchenutensilien (Gläser, Geschirr und Besteck usw.) müssen mit dem Geschirrspüler abgewaschen und an den entsprechenden Platz zurückgestellt werden. 4.4.4 Abfall: Pro Mieter / Mieterin ist die Entsorgung eines 110 Liter Abfallsackes im Mietpreis inbegriffen. Der Gebrauch jedes weiteren 110 Liter Abfallsackes wird mit Fr. 10.- in Rechnung gestellt. 5

4.5 Personalkosten GZ Roos 4.5.1 Ausserhalb der normalen Öffnungszeiten des GZ Roos kann die Präsenz während dem Einrichten und Aufräumen der gemieteten Räumlichkeiten durch eine verantwortliche Person des GZ Roos erforderlich sein, was dem Mieter / der Mieterin mit Fr. 50- pro Stunde in Rechnung gestellt wird. 4.5.2 Zusätzliche Supportleistungen ausserhalb der regulären Geräteinstruktionen werden mit Fr. 50.- pro Stunde in Rechnung gestellt. 4.5.3 Zusätzlich nötige Reinigungs- und Aufräumarbeiten werden dem Mieter / der Mieterin nachträglich mit Fr. 50.- pro Stunde verrechnet. 4.6 Infrastruktur und audiovisuelle Hilfsmittel Die Infrastruktur muss im Voraus mit dem Mietvertrag bestellt werden. Technische Geräte dürfen nur nach Instruktion, welche in der Regel vorgängig nach Terminabsprache stattfindet, bedient werden. Die Geräte sind mit Sorgfalt zu behandeln, sauber zu halten und in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Veränderungen an der Anlage dürfen keine vorgenommen werden. 4.6.1 Saal Stereoanlage Hellraumprojektor 2 Mikros (Kabel) 1 Mikro (Funk) Rednerpult m. Mikro (Schwanenhals) Bühne klein bis 8m 2 (Bühne wird vom GZ aufgestellt) Fr. 100.-- Bühne gross 8-21m 2 (Bühne wird vom GZ aufgestellt) Fr. 200.-- Barelemente/Bartische Beleuchtungsanlage Beamer Fr. 60.-- 4.6.2 Universalraum Hellraumprojektor Whiteboard Stereoanlage Beamer Fr. 60.- 4.6.3 Sitzungszimmer Whiteboard 4.6.4 Kursraum Roos Hellraumprojektor Whiteboard Stereoanlage Beamer Fr. 60.-- 6

4.6.5 Flame Licht + Tonanlage komplett m. Block 1 Mikro (Funk) Beamer Fr. 60.-- 5 Inkrafttreten Dieses Benutzungs- und Gebührenreglement tritt nach der Genehmigung durch den Gemeinderat am 26.11.2018 per 01.01.2019 in Kraft. Es ersetzt alle bisherigen Reglemente und Bestimmungen. Regensdorf, 26. November 2018 GEMEINDERAT REGENSDORF Präsident Schreiber Max Walter Stefan Pfyl 7