Konzept: Verbesserung der Unterrichtsqualität durch Beratungsbesuche der Schulleiterin und Tandemhospitationen (Beschluss: Gesamtkonferenz vom 20.10.2014) Unterrichtsbesuche unterstützen die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität basierend auf den Qualitätskriterien der Niedersächsischen SchuIinspektion. Die Schulleiterin berät alle Kolleginnen und Kollegen einmal im Jahr im Rahmen eines Beratungsbesuches. 1. Unterrichtsbesuche durch die Schulleiterin erfolgen 1.1. anlassbezogen 1.1.a. Beurteilung / Leistungsbericht 1.1.b. Beurteilung / Bewährung 1.1.c. neue Lehrkräfte im Kollegium 1.1.d. Gewinn eines Überblicks in den neuen Klassen im 5. Jg.und im Abschlussjahrgang 10 1.1.e. besondere Unterrichtssituationen 1.1.f. Beschwerden 1.2. zur Beratung Die Schulleiterin erstellt eine Liste, in die sich die Kolleginnen und Kollegen für einen Beratungsbesuch eintragen. Die zu besuchende Lehrkraft entscheidet, in welcher Klasse und welchem Fach sie unterrichtet. Sie fertigt einen schriftlichen Unterrichtskurzentwurf an (s. Anlage 1). Genauere Absprachen werden kurz vorher getroffen. Protokolliert wird der Beratungsbesuch anhand der vorgegebenen Unterrichtsbeobachtungsbögen der Schulinspektion (s. Anlage 2). Den Protokollbogen erhält die Lehrkraft im Anschluss an das Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch (am selben bzw. am folgenden Tag) verläuft nach folgender Struktur: - Die besuchte Lehrkraft äußert sich zuerst zu ihrem Unterricht. - Danach stellt die Schulleitung anhand des Protokollbogens ihre Beobachtungen während des Unterrichts dar. - Am Ende des Beratungsgesprächs werden Überlegungen zur unterrichtlichen Weiterarbeit angestellt, die sich aus dem Beratungsgespräch ergeben. Die zu beratende Lehrkraft hat die Möglichkeit, weitere Lehrkräfte aus der Fachschaft, aus dem Jahrgang oder Mitglieder des Personalrats zum Beratungsbesuch einzuladen. 2. Tandemhospitationen Tandemhospitationen schaffen auf einfache Art und Weise eine weitere Möglichkeit der Hospitation im schulischen Alltag. 1
Diese Art der Hospitation setzt voraus, dass zwei Lehrkräfte bereit sind, einander gegenseitig während des Unterrichts in der Schule zu besuchen. Haben sich zwei Lehrkräfte gefunden, so bilden diese eine Hospitationspartnerschaft, welche die Hospitation gemeinsam vorbereitet, plant und auswertet. 2.1. Ziele Interessierte Lehrkräfte können auf diese Art und Weise 2.1.a. voneinander lernen, bekommen neue Ideen und Impulse, erhalten Rückmeldungen und tauschen sich über schulische Erfahrungen aus 2.1.b. Teams bilden (führt zu mehr Offenheit und Unterstützung im Kollegium / Gesundheitsmanagement) 2.1.c. Einblicke in andere Fächer, Klassen und Klassenstufen erhalten, um so noch vernetzter zu arbeiten 2.1.d. eine praxisbezogene Art der individuellen und selbstbestimmten Weiterbildung erhalten, weil die Hospitation nach den eigenen Bedürfnissen organisiert wird 2.1.e. die Unterrichtsqualität verbessern, da mit der gemeinsamen Beobachtung und Auswertung von Unterricht immer auch ein Lern- und Erkenntnisprozess verbunden ist 2.1.f. im Idealfall eine mehrmalige und weiterführende gemeinsame Arbeit im Team gestalten 2.2. Vorbereitung Für die Hospitation ist es wichtig, dass im Voraus gemeinsam Zeitpunkt, Unterrichtsinhalte und Zielsetzungen der Hospitation besprochen werden. Dabei geht es darum, folgende Fragen gemeinsam zu klären: Unterrichtende Lehrkraft: Was will ich zeigen? Worüber möchte ich mich nach dem Unterrichtsbesuch austauschen? Worüber möchte ich eine Rückmeldung erhalten? Welche Beobachtungsaufträge gebe ich der hospitierenden Lehrkraft? Welche Punkte, Fragen oder Themen möchte ich bei der Auswertung zur Sprache bringen? Hospitierende Lehrkraft: Was möchte ich bei der Hospitation sehen oder erfahren? Was möchte ich dabei lernen? Welche unterrichtlichen Themen (z.b. Übungsmöglichkeiten im Mathematikunterricht) oder Fragen interessieren mich? Aufgrund dieser Vorbesprechung und der daraus resultierenden Absprachen wird die Zielsetzung der Hospitation für beide Seiten transparent und einsichtig. Im "Beobachtungsvertrag" (siehe Anhang 1) ist ein Beobachtungsschwerpunkt bereits gesetzt, nämlich in Anlehnung an die SCHILF im Schuljahr 2013/14 Der Einsatz kooperativer Lernformen. Weitere zwischen den beiden Partnern - vereinbarte Beobachtungsschwerpunkte werden ebenfalls schriftlich festgehalten. Aufgrund des Partnerschaftsgedankens ist es zwingend erforderlich, dass zumindest eine einmalige gegenseitige Hospitation stattfindet. Eine Weiterführung wäre dann ein Schritt in Richtung einer offenen schulischen Gesprächs- und Austauschkultur. Das Formular "Hospitationsmitteilung" (siehe Anhang 2) dient der Information der Schulleitung. Es muss von beiden Lehrkräften unterzeichnet und spätestens am 13. April 2015 bei der Schulleitung abgegeben werden. 2
Bei durchgeführten Tandemhospitationen verzichtet die Schulleiterin im Schuljahr 2014/15 auf die jährliche Unterrichtsberatung der beteiligten Lehrkräfte. 2.3. Organisation /Durchführung Bei der Organisation und Durchführung von Hospitationen sollte darauf geachtet werden, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt. Dies kann erreicht werden, indem folgende Punkte beachtet werden: 2.3.a. Die Stundenplangestaltung wird beachtet. 2.3.b. Es ist darauf zu achten, dass ungünstiges Zusammentreffen mit anderen Ausfällen (Krankheit, Schulfahrten etc.) vermieden wird und möglichst wenig Unterricht ausfällt. 2.3.c. Während der Hospitationszeit kann die Klasse der hospitierenden Lehrkraft einen Arbeitsauftrag erhalten, für dessen Durchführung und Umsetzung eine andere Lehrkraft, evtl. aus der Nachbarklasse, die Aufsicht übernimmt. 2.3.d. In Ausnahmefällen wird eine zusätzliche Lehrkraft eingesetzt. 2.3.e. Die Lehrkräfte können sich die Unterrichtshospitationen als schulinterne Fortbildung anrechnen lassen. 2.4. Unterrichtsbeobachtung Es wird empfohlen, die Unterrichtsbeobachtung nach den Unterrichtsbeobachtungsbogen der Niedersächsischen Schulinspektion mit den entsprechenden Indikatoren vorzunehmen. 2.5. Auswertung Zu jeder Unterrichtshospitation gehört ein nachfolgendes gemeinsames Reflexionsgespräch, welches den Schulbesuch auswertet. Dabei bilden die Notizen der Unterrichtsbeobachtungen die Grundlagen für die gemeinsamen Überlegungen und die Rückmeldung. Neben einem Austausch zu den vereinbarten Zielsetzungen der Hospitation geht es aber auch darum, dass die unterrichtende Lehrkraft eine Rückmeldung (Feedback) erhält. Ein Feedback ist eine Mitteilung an eine Person, wie andere ihre Verhaltensweise wahrnehmen, verstehen und erleben. Ein Feedback sagt aber nie, wie man ist, sondern nur, wie man von einer anderen Person in dieser Situation wahrgenommen worden ist. Für die Auswertung gilt grundsätzlich, dass beiden Partner des Tandems voneinander lernen und sich weiterentwickeln möchten! Für das Auswertungsgespräch stehen im Bedarfsfall Feedback-Regeln im Anhang (Anhang 4) zur Verfügung. 2.6. Evaluation Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 findet im Rahmen einer DB eine Auswertung über die Erfahrungen der Tandemhospitation statt. 2.7. Ethikcode Vertrauen und Wertschätzung sind unabdingbare Voraussetzungen für Tandemhospitationen. Um das zu vereinbaren und zu gewährleisten, ist miteinander ein Ethikcode vereinbart worden.. 3
Anlage 1 Beobachtungsvertrag Unterrichtende Lehrkraft: Hospitierende Lehrkraft: Zeitpunkt und Dauer des Unterrichtsbesuchs: Beobachtungsschwerpunkte (gemeinsame und / oder individuelle) Festgelegter Beobachtungsschwerpunkt: Anwendung kooperativer Lernformen Zusätzliche Beobachtungsschwerpunkte: Zeitpunkt des Feedbacks: Vereinbarungen: (Was nimmt sich der/die Besuchte für die nächste Zukunft als Ziel vor?) Anhang
Anlage 2 Hospitationsmitteilung Die nachfolgenden Lehrkräfte führen eine gegenseitige Hospitation durch. 1. Personelle Angaben Lehrkraft A Lehrkraft B Name Klasse 2. Zeitliche Angaben Datum der Hospitation von A bei B... Thema der Hospitation:.... Unterrichtsfach:..... Datum der Hospitation von B bei A... Thema der Hospitation:.... Unterrichtsfach:..... 3. Unterrichtliche Angaben Der Unterricht der hospitierenden Lehrkraft (bitte Zutreffendes ankreuzen) 4. Bestätigung fällt aus fällt nicht aus weil eine Stellvertretung eingesetzt wird weil die Klasse von einer anderen Lehrkraft beaufsichtigt wird weil die Hospitation in der unterrichtsfreien Zeit stattfindet.. Unterschrift Lehrkraft A.. Unterschrift Lehrkraft B Beide Lehrkräfte werden gebeten, dieses Formular bis zum 13. April 2015 bei der Schulleitung abzugeben. Besten Dank! Anhang
Anlage 3 Ethikcode Wir, das Lehrerkollegium der Realschule John-F.-Kennedy-Platz, trifft gemeinsam mit der Schulleitung für Tandemhospitationen mit anschließenden Reflexionsgesprächen folgende Vereinbarungen: Wertschätzung: Der im Unterricht besuchten Lehrkraft wird die besondere Wertschätzung ihrer Arbeit entgegengebracht. Vertrauen: Jede/r hat das Recht auf einen selbst gewählten Partner. Anspruch auf Vertraulichkeit: Wir gehen vertraulich mit den Daten der Unterrichtsbeobachtung und den Gesprächsinhalten um. Anspruch auf Datenhoheit : Die im Unterricht besuchte Lehrkraft entscheidet, wem sie Informationen (die vielleicht wichtig für die Unterrichtsentwicklung der Schule sein können) öffentlich macht. Hiermit bestätige ich, dass ich mich der gemeinsamen Vereinbarung anschließe. Datum.. Unterschrift Anhang