Schutzvertrag Hund Nr.: Vertragsdatum: Betreuer:

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Transkript:

Rücksendeadresse: Schutzvertrag Hund Nr.: Vertragsdatum: Betreuer: Der oben genannte Verein übergibt an (nachfolgend Übernehmer genannt): Vorname: Geb. am: Straße: Postleitzahl: Ort: Telefon: Mobil: E-Mail: Personalausweis-Nr.: Folgendes Tier: Geschlecht: Kastriert: Geb.am/Alter: Rasse: Farbe: Tollwutimpfung: Mehrfachimpfung: Chip-Nr.: Ausweis-Nr.: Ausweis-Art: Besondere Merkmale, Bemerkungen, Krankheiten, Sonstiges: Nächste Impfung, siehe Heimtierausweis! Wir melden Ihr Tier kostenfrei bei Tasso net um! Seite 1 von 5

Vertragsbedingungen 1 Vertragsgegenstand Der Hund (Siehe Seite 1) wird durch den Verein an den Übernehmer übergeben. Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier unter Berücksichtigung der geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften artgerecht zu halten. 2 Beschaffenheit Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass das gegenständliche Tier durch den Verein aus dem Ausland importiert wurde. Über Abstammung, Charakter und Gesundheitszustand des Tieres kann der Verein über die in 1 gemachten Angaben hinaus keine Angaben machen, es werden keine weiteren Beschaffenheitsmerkmale vereinbart. Das Tier wird durch den Übernehmer übernommen wie besichtigt. 3 Schutzgebühr Der Übernehmer zahlt an den Verein eine Schutzgebühr in Höhe von 4 Gewährleistung/Mängelhaftung Der Übernehmer hat das Tier persönlich begutachtet und bestätigt, dass es seinen Vorstellungen entspricht. Das Tier wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung abgegeben. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Vereins sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für arglistig verschwiegene Mängel. 5 Angaben der Übernehmerin/des Übernehmers Die Angaben des Übernehmers im Vorprotokoll, welches dem Vertrag als Anlage beigefügt ist, werden zum Vertragsinhalt gemacht. Der Übernehmer versichert, dass seine Angaben im Vorprotokoll wahrheitsgemäß und vollständig sind. 6 Haltung des Tieres Der Übernehmer verpflichtet sich: a) Das Tier entsprechend den Richtlinien des deutschen Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung sowie den weiteren hierzu erlassenen Verordnungen zu halten und zu pflegen; jede Misshandlung und/oder Quälerei des Tieres zu unterlassen und solche durch Dritte sofort zu unterbinden. Insbesondere verpflichtet sich der Übernehmer dazu, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und artgerecht unterzubringen. Sämtliche Kosten in Bezug auf das Tier, die beispielsweise aus dessen Haltung, Ernährung, Unterbringung, Heilbehandlungen etc. resultieren, fallen ausschließlich dem Übernehmer zur Last. Das Tier soll mit Familienanschluss im Haus oder in der Wohnung leben (Keller- und Bodenräume, sowie Stallungen, Schuppen und ähnliches sind ausgeschlossen). Zwinger- und/oder Anbindehaltung sind verboten. b) Das Verwenden von Stachel- Würge- oder Kettenhalsbändern ist verboten. Die Verwendung einer Schleppleine ist nur an einem Geschirr gestattet. Ein Sicherheitsgeschirr ist in den ersten Wochen zu empfehlen. c) Eine notwendige Euthanasie des Tieres ist nur von einer Tierärztin/einem Tierarzt vornehmen zu lassen und dem Verein innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen. Seite 2 von 5

d) Mit dem Tier darf nicht gezüchtet werden. Der Übernehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Tier sich nicht fortpflanzt. Hierzu wird eine Kastration empfohlen. e) Das Abhandenkommen des Tieres ist dem Verein unverzüglich zu melden. 7 Probezeit Die ersten 2 Monate ab Übergabe des Tieres gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit können beide Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen vom Übergabevertrag zurück treten. 8 Haltungskontrolle Die Übernehmerin/der Übernehmer verpflichtet sich, dem Verein nach vorheriger Ankündigung zu gestatten, sich innerhalb der Probezeit vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragspflichten zu überzeugen und zu diesem Zwecke die Räumlichkeiten zu betreten, in denen sich das Tier befindet. Deuten Anzeichen darauf hin, dass das Tier vernachlässigt wird oder liegt eine vertragsgerechte Haltung nicht vor, so ist eine Beauftragte/ein Beauftragter des Vereins berechtigt, das Tier unverzüglich einzuziehen. Dieses Recht besteht ebenfalls, wenn erhebliche Abweichungen von den bei Übergabe vorausgesetzten Haltungsbedingungen festgestellt werden, insbesondere dann, wenn wesentliche Umstände arglistig vorgetäuscht oder verschwiegen wurden. 9 Weiter- bzw. Rückgabe, Vorkaufsrecht a) Der Verein erhält ein unlimitiertes Vorkaufsrecht für das Tier. Das heißt, sollte der Übernehmer zu irgendeinem Zeitpunkt das Tier an einen Dritten abgeben wollen, so ist der Verein davon in Kenntnis zu setzen und hat dann das Vorkaufsrecht zu den mit dem Dritten vereinbarten Vertragsbedingungen. Der Verein hat sich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Schreibens, mit dem er von den Verkaufsabsichten und Verkaufsbedingen in Kenntnis gesetzt wird, zu erklären, ob er das Tier zu diesen Bedingungen erwerben möchte. Sollte der Übernehmer das Vorkaufsrecht des Vereins verletzen, zahlt der Übernehmer dem Verein eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500. b) Der Verein sichert im Übrigen für den Fall, dass der Übernehmer das Tier nicht mehr halten kann, zu, das Tier zurückzunehmen, sobald hierfür eine geeignete Pflegestelle frei ist. Sollte keine geeignete Pflegestelle frei sein, verbleibt das Tier solange im Haushalt der Übernehmerin/des Übernehmers, entweder bis eine Pflegestelle frei oder das Tier neu vermittelt ist. Für den Fall, dass das Tier den Haushalt unverzüglich verlassen muss, verpflichtet sich die Übernehmerin/der Übernehmer für etwaige Unterbringungskosten in Höhe von 15,00 Euro täglich (Differenz zahlt der Verein), aufzukommen, bis ein passender Platz gefunden wird, längstens jedoch für die Dauer eines Monats. Zusätzlich zahlt der Übernehmer ggf. anfallende Transportkosten für das Tier bis zu einer Summe von 80,00 Euro. Nach Ablauf eines Monats Pensionsaufenthalt trägt der Verein die weiteren Kosten. Sollte das Tier nicht in einem gesundheitlich akzeptablen Zustand sein (nicht aktuell geimpft und/oder nicht kastriert), werden die Kosten für eine Impfung und/oder eine Kastration bei Abgabe des Tieres durch den Übernehmer an den Verein erstattet. 10 Vertragsstrafe Sollte der Übernehmer gegen die Auflagen in 6 des Vertrages verstoßen, so fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500,00 für jede Zuwiderhandlung an. 9 Rücktritt Sollte der Übernehmer gegen die Auflagen des 6 verstoßen, so hat der Verein das Recht, nach vorheriger Abmahnung vom Vertrag zurück zu treten. Der Hund ist in diesem Fall unverzüglich an den Seite 3 von 5

Verein herauszugeben. Bereits entstandene Haltungskosten für das Tier werden in diesem Fall nicht erstattet. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen 6 sowie bei erheblicher Gefährdung des Tierwohls ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Gleiches gilt bei vorsätzlich falschen Angaben gem. 5. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 10 Zusatzvereinbarungen Von beiden Vertragspartnern sind folgende zusätzliche besonderen Regelungen mit Auswirkungen auf diesen Vertrag vereinbart worden: ------------------ KEINE ------------------------- Der Verein verpflichtet sich, die Übernehmerin/den Übernehmer beratend in dieser Tierhaltung zu unterstützen. Mit seiner Unterschrift bestätigt die Übernehmerin/der Übernehmer, den Schutzvertrag genau gelesen, verstanden und eine Ausfertigung erhalten zu haben. Er erkennt ihn in seinem vollen Inhalt als rechtsverbindlich an Ort/Datum: Unterschrift Verein: Unterschrift Übernehmer/in: Falls nichts anderes vereinbart wurde, überweisen Sie bitte die Schutzgebühr in Höhe von ${Betrag} auf folgendes Konto: Fellkinder in Not e.v. Sparkasse Mainfranken IBAN: DE48 7905 0000 0047 6953 41 BIC: BYLADEM1SWU Verwendungszweck: Vertragsnummer + Name des Hundes Bitte senden Sie den unterschriebenen Vertrag an o.g. Adresse zurück! Seite 4 von 5

Der Hund wurde übergeben durch: Unterschrift: Der Hund wurde übernommen durch (falls vom o.g. Übernehmer abweichend): Unterschrift: Personalausweis-Nr.: ausstellende Behörde: Die Schutzgebühr in Höhe von wurde am Die Schutzgebühr in Höhe von wurde am gezahlt. überwiesen. bar an den Übergeber Betrag dankend erhalten! Ort/Datum: Unterschrift Übergeber: Seite 5 von 5