ANLAGE ZUM MESSRAHMEN- UND MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN

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Transkript:

ANLAGE ZUM MESSRAHMEN- UND MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellen- und Messrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen, die von Messstellenbetreibern nach 21 b EnWG sicherzustellen sind. Diese Anlage gilt auch bei der Durchführung von Umbauten und Wartungsarbeiten an bestehenden Strommesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach 21 b EnWG. Die Regelungen des ggf. zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer abgeschlossenen Netzanschlussvertrages einschließlich der zu Grunde liegenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bleiben unberührt und sind, wie auch die ggf. im Internet veröffentlichten weitergehenden Anforderungen des Netzbetreibers, zu berücksichtigen. Diese Anlage ersetzt nicht die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers. 2. Grundsätzliche Anforderungen 2.1. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die eichrechtlichen Vorgaben) sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. 2.2 Der Messstellenbetreiber hat den in der VDN-Richtlinie MeteringCode in der jeweils aktuellen Fassung festgelegten Anforderungen zu entsprechen. Dem Messstellenbetreiber sind diese Anforderungen bekannt. Insbesondere hat er sicher zu stellen, dass an der Messstelle alle Voraussetzungen zur einwandfreien Messung aller abrechnungsrelevanten Größen dauerhaft und sicher eingehalten werden. 2.3. Der Aufstellungsort der Messeinrichtung muss zugänglich, belüftet, beleuchtet, witterungsgeschützt und trocken sein. Bei Aufstellung im Freien sind die Anforderungen durch gleichwertige Maßnahmen zu erfüllen (z. B. Schutzarten durch Gehäuse). Die Einhaltung der zulässigen Umgebungs- und Betriebstemperaturbereiche der Messeinrichtungen und ggf. weiteren sonstigen Anforderungen an den Aufstellungsort ist sicherzustellen. 2.4 Die erforderlichen Wand- und Montageabstände (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Zählerwechsel) sind einzuhalten. 2.5 Die Messeinrichtung ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ggf. unter Berücksichtigung der Vorgaben des Netzbetreibers gegen unberechtigte Energieentnah-

Seite 2 von 10 me und Manipulationsversuche zu schützen (bspw. durch Plombierung, passiver Manipulationsschutz). 2.6 Der Messstellenbetreiber ermöglicht dem Netzbetreiber jederzeit ungehinderten und uneingeschränkten Zugang zur Messeinrichtung. 3. Steuereinrichtungen und Tarifschaltzeiten 3.1 Es sind die vom Netzbetreiber vorgegebenen Tarifschaltzeiten zu realisieren. 3.2 Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind seitens des Messstellenbetreibers weitere Anforderungen umzusetzen. Vor allem hat eine vorherige Abstimmung mit dem Netzbetreiber zu erfolgen (z.b. bezüglich der Lastschaltung). 4. Messtechnische Anforderungen 4.1 Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist. Dabei ist die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH-Schalter), sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, sowie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. 4.2 Zählerplätze für Elektrizitätszähleranlagen haben der DIN 43870 Zählerplätze sowie den für das Netzgebiet des Netzbetreibers geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB, Technisches Regelwerk Zähleranlagen ) zu entsprechen. 4.3 Wandlermessungen sind als Vierleiterschaltung aufzubauen. Dies gilt nur für Neuanlagen und neu einzubauende Wandler in bestehenden Anlagen. 4.5 Der Messstellenbetreiber hat beim Ein- oder Umbau einer Messeinrichtung die sich aus dem jeweiligen Netznutzungs- oder Lieferverhältnis ergebenden, vom Netzbetreiber mitzuteilenden Anforderungen an der Messstelle zu berücksichtigen (z. B. Zählverfahren). 4.6 Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in Mittelspannung und in höheren Spannungsebenen ist mit dem Netzbetreiber vorab rechtzeitig abzustimmen. 5. Anforderungen an Betriebsmittel im Netz 5.1 Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. Es dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und von ihm freigegeben sind.

Seite 3 von 10 5.2 Folgende Werte sind zwingend einzuhalten: Niederspannungs-Stromwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (I th ): Bemessungs-Stoßstrom (I dyn ): Grenzwerte für Übertemperatur 60 I n 100 ka Isolierklasse E (75K) 5.3 Sollen Wandler eingesetzt werden, die nicht diesen o.g. Anforderungen genügen oder vom Netzbetreiber nicht freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Kosten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, die im Störungsfall eine selektive Trennung der Anlagenteile des Anschlussnehmers sicherstellen. 6. Liste der zugelassenen Messeinrichtungen Die folgenden Angaben zu Leistungsgrenzen und Arbeitsmengengrenzen beziehen sich auf jeweils einen realen Zählpunkt, sofern nachstehend nicht anders angegeben. Mindestanforderung des Netzbetreibers an die Messstelle abhängig von den Leistungsund Arbeitsmengengrenzen (Tabelle 1) Verweis Anschlussspan- Messspan- Leistung in Arbeit in Abrech- auf nungsebene nungsebene kva KWh/a nungszähler 6.1 NS NS 40 100 000 SLP 6.2 NS NS 40 > 100 000 LGZ 6.3 NS NS > 40 100 000 SLP 6.4 NS NS > 40 > 100 000 LGZ 6.1 Netzanschluß Niederspannung bis 40 kva und bis 100.000 KWh/a Verbrauch Allgemein: Direkt angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Varianten: Ein-/Zweitarifzähler (nach Kundenwunsch); Tarifsteuergerät nur bei Zweitarifzähler Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 2%, Blindarbeit wird nicht gemessen. Vergleichsmessung: Nicht vorgesehen Ablesung: Ablesung durch die Überlandwerk Rhön GmbH gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung oder durch den zuständigen Messdienstleister.

Seite 4 von 10 Optionen: Lastgangzähler (LGZ) bei einem Jahresverbrauch unter 100 000 KWh auf Kundenwunsch (gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung) möglich. Anforderungen an Kundenanlage: Nach TAB 2007 Kapitel 7 einschließlich der Erläuterungen zu den TAB der Überlandwerk Rhön GmbH. 6.2 Netzanschluß Niederspannung bis 40 kva und mehr als 100.000 KWh/a Verbrauch Allgemein: Direkt angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für Zählwertfernübertragung (ZFÜ), technisch übertragbare Leistung maximal 40 kva. Varianten: Internes Tarifschaltgerät. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1%, Blindarbeit 2% Vergleichsmessung: Nicht vorgesehen Ablesung: Monatliche, wöchentliche oder tägliche Ablesung durch die Überlandwerk Rhön GmbH gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung oder durch den zuständigen Messdienstleister. Optionen: durchwahlfähiger Telefonanschluss (anstatt GSM-Modem) und manuelle Auslesung (anstatt GSM oder Telefonanschluss) gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung. Anforderungen an Kundenanlage: Nach TAB 2007 Kapitel 7 einschließlich der Erläuterungen zu den TAB der Überlandwerk Rhön GmbH. 6.3 Netzanschluß Niederspannung über 40 kva und bis 100.000 KWh/a Verbrauch Allgemein: Über Stromwandler angeschlossener Arbeitszähler, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus der Stromwandlergröße. Einbau zur Versorgung von Kunden mit Standardlastprofil. Varianten: Ein-/Zweitarifzähler (nach Kundenwunsch); Tarifsteuergerät nur bei Zweitarifzähler Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1% (Blindarbeit wird nicht gemessen) Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung: Nicht vorgesehen Ablesung: Ablesung durch die Überlandwerk Rhön GmbH gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung oder durch den zuständigen Messdienstleister.

Seite 5 von 10 Optionen: Lastgangzähler (LGZ) bei einem Jahresverbrauch bis 100.000 KWh auf Kundenwunsch (gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung) möglich. Anforderungen an Kundenanlage: Nach TAB 2007 Kapitel 7 einschließlich der Erläuterungen zu den TAB der Überlandwerk Rhön GmbH 6.4 Netzanschluß Niederspannung über 40 kva und mehr als 100.000 KWh/a Verbrauch Allgemein: Über Stromwandler angeschlossener Lastgangzähler mit Kommunikationsmodul für ZFÜ, technisch übertragbare Leistung ergibt sich aus der Stromwandlergröße. Varianten: internes Tarifschaltgerät. Genauigkeitsklassen: Zähler: Wirkarbeit 1%, Blindarbeit 2% Wandler: Strom Kl. 0,5s Vergleichsmessung: Nicht vorgesehen Ablesung: Monatliche, wöchentliche oder tägliche Ablesung durch die Überlandwerk Rhön GmbH gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung oder durch den zuständigen Messdienstleister. Optionen: durchwahlfähiger Telefonanschluss (anstatt GSM-Modem) und manuelle Auslesung (anstatt GSM oder Telefonanschluss) gemäß jeweils gültigem Preisblatt zur Netznutzung. Anforderungen an Kundenanlage: Nach TAB 2007 Kapitel 7 einschließlich der Erläuterungen zu den TAB der Überlandwerk Rhön GmbH 6.5 Messungen in Anlagen für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen Für Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und separater Messung sowie für Kundenanlagen mit gemeinsamer Zweitarifmessung für den allgemeinen Bedarf und Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen gilt der Grenzwert von 100.000 kwh/a nicht. Auch Elektroanlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen und einem Verbrauch über 100.000 kwh/a können als reine Arbeitmessungen entsprechend 6.1 bzw. 6.3 aufgebaut werden. Davon unbenommen können die Anlagen auch auf Wunsch des Kunden mit Lastgangzählern ausgestattet werden (siehe 6.2 bzw. 6.4).

Seite 6 von 10 6.6 Messungen für EEG-Anlagen Für die Messung der Einspeisung von EEG-Anlagen gelten die im Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) festgelegten Grenzen. Sofern nicht abweichend geregelt gelten für Einspeisungen nach dem EEG die gleichen Festlegungen wie für die Entnahme aus dem Verteilnetz. 6.7 Messungen für die Einspeisungen aus KWK-G-Anlagen und sonstigen Einspeisungen Grundsätzlich gelten für die Messung der Einspeisung von KWKG-Anlagen die Festlegungen nach 6.1 bis 6.4. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der Überlandwerk Rhön GmbH. 7. Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung 7.1 Lastprofilmesseinrichtungen (Kunden mit Arbeitszählern) 7.1.1 Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. 7.1.2 Der Messstellenbetreiber sichert dem Netzbetreiber die Eichgültigkeit der eingesetzten Messgeräte zu. 7.1.3 Nach Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie MID in nationales Recht müssen die Messgeräte den entsprechenden Modulen genügen. Auf Anforderung ist dem Netzbetreiber eine Herstellerkonformitätserklärung vorzulegen. 7.1.4 Der Messstellenbetreiber hat den Einbau der Messeinrichtung gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu erbringen. 7.1.5 Über den Einbau ist ein technisches Einbauprotokoll zu erstellen. In diesem ist zu vermerken: - der Hersteller - der Zählertyp - die Eichgültigkeitsdauer / letztes Jahr der Eichung - der/die Einbaustände und eventuellen Zusatzeinrichtungen (Messwandler, Tarifschaltgeräte, etc.) - Eigentumsvermerk (inkl. Eigentumsnummer) 7.1.6 Standardzähler (Auszug Spezifikation) - 3x230/400 V, 10(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler) - 3x230/400 V, 5 A, Kl 2.0, 5/2 (VK/NK) (Wandlerzähler) 7.1.7 Eingesetzte Arbeitszähler müssen für die Kundenselbstablesung geeignet sein. Dies gilt als erfüllt, wenn alle erforderlichen Register oder Zählwerke gleichzeitig ablesbar sind (keine Tas-

Seite 7 von 10 tenbedienung oder rollierende Anzeige). In allen anderen Fällen hat eine Einweisung durch den Messstellenbetreiber zu erfolgen. 7.2 Lastgangmesseinrichtung Im Folgenden wird die technische Auslegung der eingesetzten Gerätetechnik definiert. 7.2.1 Anforderung an den Messsatz Für Anlagen größer 100.000 kwh/a wird der Funktionsumfang Lastgangmesseinrichtung gefordert. Als Mindestanforderungen gelten die Festlegungen in der VDN-Richtlinie Metering- Code in der jeweils aktuellen Fassung. Der Aufbau des Messsatzes erfolgt auf einem Wechsleplattensystem zum Einbau in einem Messschrank. 7.2.2 Lastgangzähler (Auszug Spezifikation und Typen) Die Ausführung der Zähler erfolgt entsprechend VDEW-Lastenheft Elektronische Lastgangzähler der Erweiterten Version 2.1.2 Ausgabe 2003 mit EDIS/OBIS-Kennziffernsystem. - Datenübertragung mit CS-Schnittstelle, 9.600 Baud, Mode C, Protokoll DIN EN 62056-21 (IEC 1107) - Format der Zählernummer: 8-stellig - Datumsformat: JJJJ.MM.TT - Uhrzeitformat: HH.MM.SS Für Folgenden Zählertyp ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung der Überlandwerk Rhön GmbH gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Zählertypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der Überlandwerk Rhön GmbH zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die bei der Überlandwerk Rhön GmbH befindliche Zählerfernauslesung und die manuelle Auslesung vor Ort getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Lastgangzähler: Hersteller: EMH Typ: LZQJ

Seite 8 von 10 Direkt messende Vierleiterzähler (Tabelle 2) Nenn-/ Nennspannung Grenzstrom Zählerkonstanten Register kwh (kvarh) Register kw (kvar) Leistung kum. 3x230/400 V 5(100) A 10(100) A RA= 250 Imp/kWh (kvarh) RL= 500 Imp/kWh (kvarh) 00 000 000 00.00 0000.00 Indirekt messende Vierleiterzähler (Tabelle 3) Nennspannung Nenn-/ Grenzstrom Zählerkonstanten Register kwh (kvarh) Register kw (kvar) Leistung kum. 3x 230/400 V 5 // 1 A RA= 5.000 Imp/kWh (kvarh) RL= 10.000 Imp/kWh (kvarh) 00 000.000 0.000 000.000 7.2.3 Anforderungen an Messwandler» Ausführung nur als Aufsteckstromwandler» ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1» geeicht» Maße nach DIN 42600 Teil 2» mit Spannvorrichtung zur sicheren Befestigung auf Primärleiter (Schiene)» aus schlagfestem, schwer entflammbarem, selbst verlöschendem Kunststoffgehäuse,Isolierstoffklasse E» mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse» mit vernickelten, berührungssicheren Sekundärklemmen mit je 2 Anschlussschrauben zum Anschließen von Sekundärleitungen bis max. 6mm2 flexibel, mit verpresster Aderendhülse» mit plombierbarer Abdeckung der Sekundäranschlüsse» das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom Bemessungsfrequenz, Bemesungs-Isolationspegel

Seite 9 von 10 Technische Daten (Tabelle 4) 250 / 5 A Prim. / sek. Bemessungsstrom 500 / 5 A 1.000 / 5 A 1.500 / 5 A Bemessungsleistung 10(5) VA Genauigkeitsklasse 0,5S Überstrom-Begrenzungsfaktor Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom Therm. Bemessungs-Dauerstrom Bemessungsfrequenz Bemessungs-Isolationspegel FS5 Ith = 60 x In 1,2 x In 50 Hz 0,72/3kV 7.2.4 Anforderung an die Kommunikationseinrichtungen Die Kommunikationseinrichtung zur Fernablesung eines Lastgangzählers, inklusive der Verantwortung für deren Funktionsweise, gehört zum Tätigkeitsumfang des Messstellenbetreibers. Der Messstellenbetreiber hat Modems mit transparentem Übertragungsmodus und ohne aktivierten Passwortschutz einzusetzen. Zur Sicherstellung eines reibungslosen und kostengünstigen Datenaustausches mit dem Netzbetreiber sind die verwendeten Geräte und Parametrierungen rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage mit dem Netzbetreiber abzustimmen, um die Kompatibilität mit dem Zählerfernablesungssystem des Netzbetreibers zu gewährleisten. Soll das Modem durch den Netzbetreiber gestellt werden, ist bevorzugt GSM-Technik vorzusehen. Alternativ kann auch ein analoger durchwahlfähiger Festnetzanschluß eingesetzt werden. Dieser ist seitens des Anlagenbetreibers bereitzustellen.» Datenübertragungsrate CS-Schnittstelle: empfohlen 9 600 Baud, Mod C» Datenübertragung: 7,E1» Bei Festnetz = Analoger-Anschluss mit einer separaten durchwahlfähigen Tel.-Nr. ohne Parallelschaltung anderer Geräte. Option: GSM-Modem» Kein Modempasswort

Seite 10 von 10 Datenmodem zur Zählerfernauslesung: Hersteller: Actaris Typ: Sparkline II GSM Sparkline II Modem 14.4 8. Sicherheitstechnische Anforderungen Der Messstellenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass nach Einbau bzw. Ausbau der Messeinrichtung offene elektrische Anlagenteile abgedeckt und gegen unbeabsichtigtes Berühren gesichert werden.