Vetmedicus Lehrinstitut für Tierheilkunde. Studium Tierpsychologie Studieninformation

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Vetmedicus Lehrinstitut für Tierheilkunde Studium Tierpsychologie Studieninformation Die tierpsychologische Tätigkeit erfordert besondere fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch eine ständige Aktualisierung des vorhandenen Wissens aufrechterhalten werden müssen. Die Beziehung zwischen Hund und Mensch hat sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte wesentlich verändert. Sie ist heute weniger auf den Nutzen des Tieres ausgelegt, sondern wird eher als eine Partnerschaft verstanden. Tierpsychologie ist heute eine stark praxisorientierte Fachrichtung. Ausgebildete Tierpsychologen geben heute Hilfestellungen für Hunde, Katzen, & Pferdehalter, wenn deren Tiere unangebrachtes Verhalten zeigen. Der Hilfe suchende Tierhalter sollte dabei großen Wert auf eine fundierte Ausbildung eines Tierpsychologen legen. Die Tierpsychologie umfasst Kenntnisse und Erfahrungen aus der Ethologie, der experimentellen Psychologie und der humanen Psychologie. Die Tierpsychologie unterscheidet dabei zwischen echten Verhaltensstörungen & ein störendes Verhalten, das in dieser Form bei den wilden Verwandten oder Vorfahren, z.b. Wölfen, nicht vorkommt. Beispielsweise ist Selbstverstümmelung eine echte Verhaltensstörung, während (Markieren) ein natürliches aber den Besitzer störendes Verhalten ist. Die tierpsychologische Hilfe ist auch eindeutig als angewandter Tierschutz anzusehen, denn letztlich bewahrt sie viele Tiere vor der Euthanasie oder der Abgabe in ein Tierheim.

Auf dieser Grundlage baut die individuelle Therapie nach ausführlicher Anamnese durch Befragung des Besitzers und Beobachtung des Tieres auf. Mit der Tierpsychologie wird in erster Linie dem Tierbesitzer geholfen, denn er sieht das Problem als ein solches Ausbildungsinhalte: Allgemeine Ethologie Lernen und Gedächtnis Verhaltensökologie Ethologie Hund / Pferd Verhaltenstherapie Regeldauer 18 Monate können verkürzt oder verlängert werden Studienmaterial 18 Studienbriefe Kosten Heimstudium 702,00 Euro Bei Gesamtzahlung gewähren wir einen Rabatt von 20 % Ratenzahlungen bis 12 Monate möglich. Bitte vorher Ratenzahlungsvereinbarung anfordern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Teilnahmebedingungen für Lehrgänge des privaten Lehrinstitutes für Tierheilkunde Birgit Schichtl Am Kreidenbach 22 83064 Raubling 1. Anmeldung Der Vertrag zwischen dem privaten Lehrinstitut für Tierheilkunde und dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist beträgt einen Monat. 2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs 2.1 Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs - und Seminarprogramm als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- oder Seminarprogramm kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden. 2.2 Das Lehrinstitut behält sich vor, in zumutbaren und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessenen benachteiligten Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. 2.3 Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes, der Räumlichkeiten, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes sowie Absage von Lehrgängen.

3. Rücktritt/ Kündigungsfristen/ Zahlungsbedingungen 3.1 Die Anmeldung zu einem Lehrgang kann bis 2 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 Euro erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Lehrgangs bzw. Anmeldebeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Der Lehrgangsbeginn ist das Datum der Versendung der Unterrichtsunterlagen nach Anforderung, auch wenn auf dem Anmeldeformular ein anderer Beginn vermerkt war. Die Kurse können mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei grober Störung oder Verhaltens, dass zur Schädigung der Schule führt kann eine fristlose Kündigung erfolgen. 3.2 Die Gebühr wird bei Lehrgangsbeginn fällig. 3.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats während der Laufzeit des Lehrgangs fällig. 3.4 Bei Verzug von mehr als 10 Werktagen wird die Restgebühr des jeweiligen Lehrganges sofort fällig. 3.5 Muss ein Lehrgang von dem Veranstalter abgesagt werden, werden die bereits entrichteten Gebühren in voller Höhe erstattet. 3.6 Die Studienunterlagen bleiben solange im Eigentum der Schule, bis die Gebühren komplett bezahlt wurde. 3.7 Ansonsten muß das Lehrmateral komplett zurückgegeben werden.

4. Datenschutz Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass das private Lehrinstitut für Tierheilkunde personenbezogene Daten in automatisierte Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche Einverständnis des Vertragspartners. 5. Haftung Das private Lehrinstitut für Tierheilkunde haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Jeder Schüler ist verpflichtet eine eigene Unfallversicherung, die den Umgang mit Tierbehandlungen und deren Gefahren einschließt, abzuschließen. 6. Schriftform / Sonstiges 6.1 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erklärungen unsere Mitarbeiter bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 6.2 Die Unwirksamkeit einzelnerer Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die Ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamsten am nächsten kommen.

7. Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Rosenheim, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Das private Lehrinstitut ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.

Anmeldung: Name Strasse Wohnort Beginn: Datum Unterschrift Bankverbindung: Birgit Schichtl Konto Raiffeisenbank Oberaudorf Konto 9210 BLZ 711623 55 IBAN DE 16711623550000009210 BIC GENODEF1OBD