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Transkript:

Informationen zur Durchf hrungspolitik Best Execution Policy 1. Vorbemerkung und Anwendungsbereich Die Br ll Kallmus Bank AG hat im Einklang mit den Vorschriften des WAG 2018 und der Delegierten Verordnung EU Nr. 2017/565 Richtlinien festgelegt, wie sie Auftr ge Ihrer Kunden ausf hren wird, um gleichbleibend das bestm gliche Ergebnis f r ihre Kunden zu erzielen. Diese Richtlinien sind Inhalt der folgenden Durchf hrungspolitik. Die Durchf hrungspolitik ist nach den aktuellen technischen und organisatorischen M glichkeiten gestaltet und gilt f r die Abwicklung von Kauf und Verkaufsauftr gen von Finanzinstrumenten, welche die Br ll Kallmus Bank AG f r Kleinanleger und professionelle Kunden durchf hrt. Die Bank f hrt alle Auftr ge im Sinne der Durchf hrungspolitik durch, kann aber keine Garantie daf r geben, dass tats chlich f r jeden einzelnen Auftrag das bestm gliche Ergebnis erzielt wird. Die Br ll Kallmus Bank AG wird Kundenauftr ge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten entweder als Kommission r (Kommissionsgesch ft) oder durch Selbsteintritt (Festpreisgesch ft) ausf hren. Sofern die Br ll Kallmus Bank AG nicht selbst B rsenmitglied ist, erfolgt die Weiterleitung des Kundenauftrages an Dritte unter Beachtung der Durchf hrungsgrunds tze der Br ll Kallmus Bank AG. 2. Kommissionsgesch ft 2.1. Ausf hrung eines Kommissionsauftrages 2.1.1. Ausf hrungsgesch ft bzw. Beauftragung eines Zwischenkommission rs Die Br ll Kallmus Bank AG f hrt Auftr ge ihres Kunden zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten im In- und Ausland als Kommission rin aus. Hierzu schlie t die Br ll Kallmus Bank AG f r Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer ein Kauf- oder Verkaufsgesch ft (Ausf hrungsgesch ft) ab oder sie beauftragt einen anderen Kommission r (Zwischenkommission r), ein Ausf hrungsgesch ft abzuschlie en. 2.1.2. Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Gesch ftsbedingungen Die Ausf hrungsgesch fte unterliegen den f r den Wertpapierhandel am Ausf hrungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Gesch ftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Gesch ftsbedingungen der Vertragspartner der Br ll Kallmus Bank AG. 2.1.3. Preis des Ausf hrungsgesch fts/entgelt/auslagen Die Br ll Kallmus Bank AG rechnet gegen ber dem Kunden den Preis des Ausf hrungsgesch ftes ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt und ihre Auslagen einschlie lich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. 2.1.4. Zusammenlegung von Auftr gen Die Br ll Kallmus Bank AG beh lt sich vor, Auftr ge von Kunden mit Auftr gen anderer Kunden oder auch mit Gesch ften auf eigene Rechnung zusammenzulegen. Eine Zusammenlegung darf aber nur dann erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass diese f r Kunden insgesamt nicht nachteilig ist. Prinzipiell ist festzuhalten, dass eine solche Zusammenlegung von Auftr gen jedoch in Bezug auf einen bestimmten Auftrag mitunter nachteilig sein kann. 2.1.5. Vorrang von Kundenweisungen Eine Weisung des Kunden wird stets vorrangig behandelt. Bei der Ausf hrung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages wird die Br ll Kallmus Bank AG einer Weisung des Kunden Folge leisten. Die Weisung hat schriftlich zu erfolgen. Der Kunde wird ausdr cklich darauf hingewiesen, dass im Fall seiner Weisung die Br ll Kallmus Bank AG den Auftrag entsprechend der Weisung ausf hren wird und sie aus der draus resultierenden Abweichung von den Durchf hrungsgrunds tzen davon abgehalten werden kann, das bestm gliche Ergebnis zu erzielen. Umfasst die vom Kunden erteilte Weisung nur einen Teil des Auftrages, so wird die Bank den nicht von der Weisung umfassten Teil des Auftrages gem der vorliegenden Richtlinien durchf hren. 2.2. Kriterien f r die bestm gliche Auftragsausf hrung (Ausf hrungsfaktoren) F r die Ausf hrung von Kauf- und Verkaufsauftr gen f r als Kleinanleger eingestufte Anleger sind folgende Kriterien relevant und gewichtet: Kurs/Preis (starke Gewichtung) Kosten (starke Gewichtung) F r Kleinanleger sind die Gesamtkosten der Order das einzig ausschlaggebende Kriterium f r die Wahl des Best Execution Ausf hrungsplatzes. Die Gesamtkosten ergeben sich aus Kurs/Preis des Finanzinstrumentes, firmeneigene Provisionen und Geb hren, Ausf hrungsplatzgeb hren, Clearing- und Abwicklungsgeb hren sowie sonstige Geb hren, die an Dritte gezahlt werden (die ggf. an der Ausf hrung des Auftrags beteiligt sind.). F r die Ausf hrung von Kauf- und Verkaufsauftr gen f r als Professionelle Kunden eingestufte Anleger werden folgende Kriterien als relevant betrachtet und folgenderma en gewichtet: Kurs/Preis (starke Gewichtung) Kosten (starke Gewichtung) Geschwindigkeit der Ausf hrung (starke Gewichtung) Wahrscheinlichkeit der Ausf hrung (mittlere Gewichtung) und Abwicklung Umfang und Art der Order (mittlere Gewichtung) Stand: 30.04.2018 Seite 1 von 5

2.3. Klassen von Finanzinstrumenten Finanzinstrumente mit gleichen oder hnlichen Ausstattungsmerkmalen werden zu folgenden Klassen zusammengefasst und im Rahmen der Durchf hrungspolitik je Klasse gleichbehandelt. Eigenkapital Aktien & Hinterlegungsschein/Hinterlegungszertifikat Exchange traded products (z. B. ETFs) Schuldtitel (Anleihen) Verbriefte Derivate (Optionsscheine und Zertifikate) Zinsderivate Kreditderivate W hrungsderivative Strukturierte Finanzinstrumente Eigenmittelderivate Rohstoffderivate CFDs Emissionsberechtigung Andere Instrumente 2.4. Ausf hrungsrichtlinie Auftr ge k nnen an geregelten M rkten, ber ein multilaterales Handelssystem (MTF), ber einen Systematischen Internalisierer oder au erhalb dieser Handelspl tze abgewickelt werden. Eine bersicht der Ausf hrungspl tze, an denen die Br ll Kallmus Bank AG Auftr ge in der Regel ausf hrt, ist diesen Informationen zur Durchf hrungspolitik angeschlossen. Die Auswahl der f r die jeweilige Klasse an Finanzinstrumenten am besten geeigneten Ausf hrungspl tze erfolgt - neben den unter 2.2. aufgez hlten Ausf hrungsfaktoren auch durch Ber cksichtigung der folgenden qualitativen Faktoren, die ebenfalls gewichtet werden: Clearing-Systeme des Handelsplatzes (starke Gewichtung) Handelszeiten (starke Gewichtung) 2.5. Ausf hrungspl tze Folgende Ausf hrungspl tze sind f r die jeweilige Klasse an Finanzinstrumenten grunds tzlich vorgesehen. Aufgrund der Verf gbarkeit von Clearing-Systemen und Volatilit tsunterbrechungen sowie Auktionen zur Steigerung der Liquidit t, wird den geregelten M rkten und den MTF Vorrang einger umt. OTC Handel wird aufgrund des damit verbundenen Gegenparteirisikos als alternativer Ausf hrungsplatz herangezogen. Zum Vergleich von mehreren OTC Handelspl tzen werden bei OTC-Ausf hrungen im Einzelfall bei jedem Gesch ft mindestens drei Vergleichspreise eingeholt und dokumentiert (sofern eine solche Anzahl an OTC-Quotes zur Verf gung steht). Assetklasse Eigenkapital Aktien & Hinterlegungsschein/Hinterlegungszertifikat vorgesehener Ausf hrungsplatz Geregelter Markt Alternativer Ausf hrungsplatz OTC, Systematischer Internalisierer Exchange traded products (z. B. ETFs) Geregelter Markt OTC, Systematischer Internalisierer Schuldtitel (Anleihen) Br ll Kallmus (als sonstiger Liquidit tsgeber) OTC, Systematischer Internalisierer, MTF, OTF, geregelter Markt Verbriefte Derivate (Optionsscheine und Zertifikate) Geregelter Markt OTC, Systematischer Internalisierer Zinsderivate Geregelter Markt OTC Kreditderivate Geregelter Markt OTC W hrungsderivative Geregelter Markt OTC Strukturierte Finanzinstrumente Br ll Kallmus (als sonstiger Liquidit tsgeber) Eigenmittelderivate Geregelter Markt Geregelter Markt Rohstoffderivate Geregelter Markt OTC CFDs Nicht definiert Nicht definiert Emissionsberechtigung Nicht definiert Nicht definiert Andere Instrumente Nicht definiert Nicht definiert OTC, Systematischer Internalisierer, MTF, OTF, geregelter Markt Stand: 30.04.2018 Seite 2 von 5

2.6. Ausf hrungspl tze im Detail 2.6.1. Eigenkapital Aktien & Hinterlegungsschein/Hinterlegungszertifikat und Exchange traded products (z. B. ETFs) Auftr ge in diesen Instrumenten werden vorrangig an der jeweiligen Heimatb rse oder, sofern die Heimatb rse nicht dem Haupthandelsplatz entspricht, am Haupthandelsplatz ausgef hrt, da dort aufgrund der hohen Liquidit t regelm ig eine kosteng nstige Ausf hrung m glich ist. Die Heimatb rse bezeichnet die B rse der Erstnotiz, dies ist zumeist jene/eine B rse des Staates, in dem der Emittent seinen Sitz hat. Als Haupthandelsplatz gilt jene B rse, an der bei langfristiger Betrachtung der im Verh ltnis gr te Handelsumsatz erzielt wird. 2.6.1.1. sterreichische Titel Auftr ge in Aktien, deren Heimatb rse sich in sterreich befindet, werden vorrangig ber XETRA Wien ausgef hrt. Sofern der Titel dort nicht notiert, erfolgt einer anderen B rse gem der in 2.2. genannten Kriterien. 2.6.1.2. Deutsche Titel Auftr ge in Aktien, deren Heimatb rse sich in Deutschland befindet, werden vorrangig ber XETRA Frankfurt ausgef hrt. Sofern der Titel dort nicht notiert, erfolgt eine Ausf hrung an einer anderen deutschen B rse. 2.6.1.3. US-amerikanische Titel Auftr ge in Aktien, deren Heimatb rse sich in den USA befindet, werden vorrangig ber die New York Stock Exchange (NYSE) oder die Nasdaq ausgef hrt. Sofern der Titel dort nicht notiert, erfolgt eine Ausf hrung an einer anderen US-amerikanischen B rse. 2.6.1.4. Andere ausl ndische Titel Andere ausl ndische Aktien werden vorrangig ber die jeweilige Heimatb rse oder, sofern die Heimatb rse nicht dem Haupthandelsplatz entspricht, am Haupthandelsplatz ausgef hrt. 2.6.2. Schuldtitel (Anleihen) und Strukturierte Finanzinstrumente Titel in- und ausl ndischer Emittenten dieser Klasse werden vorrangig ber die Br ll Kallmus als sonstiger Liquidit tsgeber im Sinne des 63 Abs. 4 WAG 2018 ausgef hrt. Steht diese M glichkeit nicht zur Verf gung, wird die Order ber einen Systematischen Internalisierer oder an einem geregelten Markt gem der in 2.2. genannten Kriterien ausgef hrt. 2.6.3. Verbriefte Derivate (Optionsscheine und Zertifikate) Zertifikate und Optionsscheine werden vorrangig ber die jeweilige Heimatb rse oder, sofern die Heimatb rse nicht dem Haupthandelsplatz entspricht, am Haupthandelsplatz ausgef hrt. 2.6.4. B rsengehandelte Derivate B rsengehandelte Derivate werden vorrangig ber die Hauptterminb rse des Landes, in dem der Basiswert des Derivates seinen Sitz hat, gehandelt. 2.6.5. Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds Der Kauf und Verkauf von Investmentfondsanteilen sowie von Immobilieninvestmentfondsanteilen erfolgt grunds tzlich ber die jeweilige Depotbank, die Kapitalanlagegesellschaft (KAG), den Transferagenten oder einen dritten Anbieter des (Immobilien-)Investmentfonds, da die Kursbildung gem Investmentfondsgesetz (InvFG) bzw. des Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG) erfolgt. Gem WAG 2018 handelt es sich hierbei nicht um Ausf hrungen von Kundenauftr gen im Sinne der Durchf hrungspolitik. Verkaufsauftr ge in Titeln aller Klassen von Finanzinstrumenten werden aus Kostengr nden entweder in jenem Land, in dem sich die Lagerstelle befindet oder an jenem Handelsplatz, ber den das Wertpapier erworben wurde, ausgef hrt. 2.7. Unterrichtung ber die Ausf hrung, den Ausf hrungsplatz und die Ausf hrungsart wird die Br ll Kallmus Bank AG den Kunden unverz glich unterrichten. 2.8. berpr fung der Grunds tze F r die nach diesen Grunds tzen erfolgte Auswahl von Ausf hrungspl tzen und richtlinien wird die Br ll Kallmus Bank AG regelm ig berpr fen, ob die Ausf hrungspl tze einschlie lich der Ausf hrungsrichtlinie das bestm gliche Ergebnis f r den Kunden gew hrleisten. Zudem wird sie eine berpr fung vornehmen, wenn Anhaltspunkte daf r vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die f r einen bestimmten Ausf hrungsplatz gesprochen haben, keine G ltigkeit mehr besitzen. ber wesentliche nderungen bei der Auswahl von Ausf hrungspl tzen wird die Br ll Kallmus Bank AG den Kunden informieren. ber die Qualit t der Ausf hrung wird die Br ll Kallmus Bank AG ihre Kunden viertelj hrlich unterrichten. Ebenso erfolgt eine j hrliche Zusammenfassung der Top f nf Ausf hrungspl tze in Bezug auf die Ausf hrungsqualit t. 2.9. Abweichung von der Durchf hrungspolitik ohne Weisung des Kunden Die Br ll Kallmus Bank AG beh lt sich das Recht vor, wenn es im Interesse des Kunden liegt, auch ohne Weisung des Kunden von der Durchf hrungspolitik abzuweichen. Allgemein beh lt sich die Br ll Kallmus Bank AG das Recht vor, gro volumige Kundenauftr ge in Aktien oder aktien hnlichen Wertpapieren ber einen Ihrer Intermedi re an einem MTF (Multilaterales Handelssystem) oder au erb rslich auszuf hren, wenn dadurch ein besseres oder gleich gutes Ergebnis f r den Kunden erreicht wird. Stand: 30.04.2018 Seite 3 von 5

2.10. Systemausf lle und andere Ereignisse Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.b. technischen Problemen jedweder Art) kann die Br ll Kallmus Bank AG gezwungen sein, andere Arten der Auftragsausf hrung zu w hlen als die in der Durchf hrungspolitik festgelegten. Auch in diesen F llen wird die Br ll Kallmus Bank AG versuchen, das f r den Kunden bestm gliche Ergebnis bei der Erbringung der Dienstleistung zu erreichen. 3. Festpreisgesch ft Wird beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zwischen dem Kunden und der Br ll Kallmus Bank AG ein fester Preis vereinbart (Festpreisgesch ft), so kommt ein Vertrag zustande. Dementsprechend bernimmt die Br ll Kallmus Bank AG vom Kunden die Finanzinstrumente als K uferin oder sie liefert die Finanzinstrumente an ihn als Verk uferin. Wird ein Festpreisgesch ft abgeschlossen, ist die Marktlage zu ber cksichtigen. Die Br ll Kallmus Bank AG berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zzgl. aufgelaufener Zinsen (St ckzinsen). Die Br ll Kallmus Bank AG verpflichtet sich, unter Ber cksichtigung der Regelung zur Erzielung der bestm glichen Ausf hrung daf r Sorge zu tragen, dass in der Regel ein gleichwertiges Ergebnis erzielt wird, das die Br ll Kallmus Bank AG auch durch Ausf hrung des Auftrags als Kommission r erzielen w rde. Es wird ausdr cklich darauf hingewiesen, dass die Durchf hrung von Festpreisgesch ften bei allen Arten von Finanzinstrumenten m glich ist. 4. Geregelte M rkte, an denen von der Br ll Kallmus Bank AG gehandelt werden kann Deutschland, Xetra Frankfurt Deutschland, Regionalb rsen Belgien, Br ssel D nemark, Kopenhagen Finnland, Helsinki Frankreich, Paris Griechenland, Athen Irland, Dublin Italien, Mailand Luxemburg Malta Niederlande, Amsterdam Norwegen, Oslo sterreich, Wien Portugal, Lissabon Schweden, Stockholm Schweiz Spanien, Madrid Gro britannien, London Australien Hong Kong Japan, Tokio Singapur Kanada, Toronto USA Dubai Bosnien-Herzegowina Kroatien, Zagreb Montenegro, Podgorica Polen, Warschau Rum nien, Bukarest Russland, Moskau Serbien, Belgrad Slowenien, Laibach Tschechien, Prag T rkei, Istanbul Ungarn, Budapest S dafrika, Johannesburg XETR XFRA, XSTU, XBER, XHAM, XDUS, XHAN, XGAT, XMUN XBRU XCSE XHEL XPAR XATH XDUB XMIL XLUX XMAL XAMS XOSL XVIE XLIS XSTO XSWX, XVTX, XBRN (Bern) XMCE XLON XASX XHKG XTKS XSES XTSE XNYS, XNMS XDFM XBLB (Banja Luka), XSSE (Sarajevo) XZAG XMNX XWAR XBSE, XRAS MISX XBEL XLJU XPRA XIST XBUD XJSE Stand: 30.04.2018 Seite 4 von 5

Die Br ll Kallmus Bank AG bedient sich f r die Ausf hrung von Kommissionsauftr gen in den verschiedenen Assetklassen grunds tzlich der Capital Bank - GRAWE Gruppe AG als Zwischenkommission r. Die Capital Bank - GRAWE Gruppe AG bedient sich haupts chlich der folgenden Zwischenkommission re f r B rsen, an denen sie selbst nicht Mitglied ist, sowie handelt au erb rslich haupts chlich mit den folgenden Handelspartnern: Assetklasse sterreichische Aktien und aktien hnliche Wertpapiere (B rse Wien) Deutsche Aktien und aktien hnliche Wertpapiere (Deutsche B rsen) Aktien und aktien hnliche Wertpapiere aus dem sonstigen Ausland (sonstige ausl ndische B rsen) B rsengehandelte Derivate Zertifikate und Optionsscheine (Zwischen)Kommission r / Handelspartner Capital Bank - GRAWE Gruppe AG JPMorgan Chase Bank, Frankfurt Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt Raiffeisen Centrobank AG, Wien JPMorgan Chase Bank, Frankfurt Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt B rslich Inland: Capital Bank. GRAWE Gruppe AG B rslich Ausland: OTC/au erb rslich In- und Ausland: Emittenten Inl ndische Anteile: jeweilige KAG/Depotbank/Transferagenten sowie Raiffeisen Bank International AG, Wien Investmentfondsanteile Ausl ndische Anteile: B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA, Frankfurt European Bank for Financial Services GmbH (ebase) Raiffeisen Bank International AG, Wien sowie jeweilige KAG/Depotbank/Transferagenten 5. Reporting Top 5 Handelspl tze 5.1. Die Br ll Kallmus Bank AG ver ffentlicht einmal j hrlich f r alle ausgef hrten Kundenauftr ge, eingeteilt nach verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten, die jeweils 5 wichtigsten nach Volumen gewichteten Ausf hrungspl tze. 5.2. Die Ver ffentlichung erfolgt ber die Homepage der Bank. Stand: 30.04.2018 Seite 5 von 5