Schluss mit dem Förderwirrwarr und komplizierten Gesetzen: Ein Vorschlag für eine deutliche Vereinfachung der Gesetzgebung und der Förderpolitik für den Wärmemarkt Dr. Ernst-Moritz Bellingen, IWO e. V. Neu-Ulmer Energietag, 21.01.2010
Das energiepolitische Zieldreieck Versorgungssicherheit
Die Energiepolitischen Ziele: Eine große Herausforderung Viele Gesetze haben Relevanz für den Wärmemarkt EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) Gebäudeffizienzrichtlinie Nationale Umsetzung: Energieeinsparverordnung (EnEV) EuP (Energy using Products Directive) Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte ESD (Energy end-use efficiency and energy services Directive) Geplantes Energieeffizienzgesetz Promotion of the use of Energy from Renewable Sources Directive Erneuerbare Energien Wärme-Gesetz (EEWärmeG + ggf. Landesgesetze) KWK-Gesetz EEG (Förderung von erneuerbaren Strom) Emissionshandel (indirekt über Stromerzeugung) 1. BImschV (Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung) MUSS DAS SEIN?
Dazu eine auch für Fachleute kaum überschaubare Anzahl von Förderprogrammen MUSS DAS SEIN?
Begriffe: Primärenergie Endenergie erneuerbare Energie
Möglichkeiten der Reduzierung des fossilen (nicht erneuerbaren) Primärenergiebedarfs von Gebäuden Effiziente Stromversorgung Dämmung Effiziente Technik incl. Solar und Umweltwärme, Lüftungstechnik Biobrennstoff
Verschiedene Zielgrößen in unterschiedlichen Gesetzen und Förderprogrammen tragen zur Verunsicherung der Verbraucher bei Zielgröße Nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf (Begrenzung, Reduzierung) Heizwärmebedarf (Begrenzung, Reduzierung) Erneuerbare Energien (Erhöhung Anteil, Maximierung) Endenergie (Reduzierung) Anteil Strom aus KWK (Erhöhung) Treibhausgase (CO 2 -Äquivalent) (Begrenzung, Reduzierung) Gesetz, Förderprogramm Hauptanforderung der EnEV, Grundlage für KfW-Förderprogramme Energieeffizient sanieren Mindestdämmung ist Nebenanforderung der EnEV, entsprechend in KfW- Förderprogrammen EEWärmeG (Bund und Länder, z. B. EWärmeG B.-W.), Erneuerbare Energien Gesetz (Strom), Marktanreizprogramm ern. Energien (MAP) Geplantes Energieeffizienzgesetz KWK-Gesetz Emissionshandel
Beispiel für eine nicht sinnvolle Gesetzgebung: EnEV und EEWärmeG Für neue Gebäude ist zu berücksichtigen: Energieeinsparverordnung - EnEV (begrenzt den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf und legt Mindeststandards für die Dämmung fest) Erneuerbare Energien Wärme Gesetzes - EEWärmeG (fordert die anteilige Nutzung Erneuerbarer Energien)
Welches Haus würden Sie kaufen (und warum)? Beide Gebäude erfüllen gerade die Anforderungen von EnEV und EEWärmeG Der Bauträger verlangt für beide Gebäude den gleichen Preis Haus A mit Brennwertkessel und thermischer Solaranlage Haus B mit Brennwertkessel und verbesserter Dämmung
Das kann passieren, wenn Gesetze nicht aufeinander abgestimmt sind: Das EEWärmeG fordert bei der möglichen Erfüllung der Forderung mit Bio-Heizöl einen Anteil von 50 % (B50). Die Forderungen des EEWärmeG können ersatzweise auch durch eine Unterschreitung der Anforderungen der EnEV um 15 % erfüllt werden. Nicht erneuerbarer Primärenergiefaktor Heizöl: 1,1 Nicht erneuerbarer Primärenergiefaktor Bio-Heizöl: 0,5 Nicht erneuerbarer Primärenergiefaktor B30 = 0,7*1,1+0,3*0,5 = 0,92 Unterschreitung EnEV um mehr als 15 % mit B30 Was macht der Gesetzgeber?
Eine weitere Folge zu komplizierter Regelungen: Der Gesetzgeber korrigiert mögliche Fehlentwicklungen durch noch kompliziertere Regelungen Nach Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 darf als Primärenergiefaktor für den nicht erneuerbaren Anteil bei flüssiger oder gasförmiger Biomasse der Wert 0,5 nur verwendet werden, wenn die flüssige oder gasförmige Biomasse in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt wird.
Wie könnte die Gesetzgebung vereinfacht werden? Welche Zielgröße wäre geeignet? Maximierung des Anteils erneuerbarer Energie?
Ersatz fossiler Energie durch Bioenergie? Nach der Modernisierung mit einer Holzheizung hat sich der Endenergiebedarf kaum verändert (diese Energiemenge muss der Verbraucher einkaufen). NO x -und Staubemissionen haben sich deutlich erhöht. Bioenergie ist auch nur begrenzt verfügbar.
Wie könnte die Gesetzgebung vereinfacht werden? Welche Zielgröße wäre geeignet? Maximierung des Anteils erneuerbarer Energie? Reduzierung des Endenergiebedarfs?
Endenergiebedarf ist als Zielgröße nicht geeignet, da er den Energiebedarf und die Emissionen der Energievorkette nicht berücksichtigt
Wie könnte die Gesetzgebung vereinfacht werden? Welche Zielgröße wäre geeignet? Maximierung des Anteils erneuerbarer Energie? Reduzierung des Endenergiebedarfs? Reduzierung der CO 2 -Äquivalent (Treibhausgas)-Emissionen?
Treibhausgas (CO2)-Emissionen als Zielgröße für Wärmemarkt nicht geeignet CO 2 -Emissionen sind als zentrale Bewertungsgröße nicht geeignet. Durch die unterschiedliche Stromerzeugung in Europa würde beispielsweise eine Stromheizung in Frankreich aufgrund des hohen Atomstromanteils als vorteilhaftes Heizsystem eingestuft, in Deutschland jedoch als klimaschädlich bewertet (vgl. die Stilllegung von Nachtstromspeicherheizungen nach EnEV).
CO 2 auch als regionale oder lokale Zielgröße nicht geeignet Der Einkauf von Ökostrom (lokaler Klimaschutz) hat keinen Einfluss auf den Strommix und somit keinen Einfluss auf die Gesamtemissionen.
Wie könnte die Gesetzgebung vereinfacht werden? Welche Zielgröße wäre geeignet? Maximierung des Anteils erneuerbarer Energie? Reduzierung des Endenergiebedarfs? Reduzierung der CO 2 -Äquivalent (Treibhausgas)-Emissionen? Reduzierung des nicht erneuerbaren (fossilen) Primärenergiebedarfs?
Energieausweis informiert über nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf des Gebäudes 1. Ist Situation
Umstellung auf Holz führt zu einer deutlichen Reduzierung des Primärenergiebedarfs des Gebäudes 1. Ist Situation 2. Pellets Minuszeichen entfernen
Optimal erscheint der Anschluss an ein Nahwärmenetz mit KWK aus Bio-Energie: Primärnergiebedarf 0! 1. Ist Situation 2. Pellets 3. Nahwärme KWK Bio
Auswirkung einer umfassenden energetischen Sanierung auf den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf 1. Ist Situation 2. Pellets 3. Nahwärme KWK Bio 4. Öl-Brennwert, Solar, Wärmedämmung
Was spricht gegen die Zielgröße: nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf? Knappheit nachwachsender Rohstoffe Konkurrenzsituation zwischen Energie- und Nahrungsmittelnutzung Allein die Umstellung auf erneuerbare Energien führt zu einer erheblichen fossilen Primärenergieeinsparung Auch nachwachsende Rohstoffe müssen bezahlt werden Nebenanforderung (EnEV) zur Mindestdämmung ist erforderlich Gesetzgebung und Förderpolitik wird unübersichtlich und kompliziert Dies reduziert die Akzeptanz und das Verständnis für die grundsätzlich sinnvolle Größe Primärenergie
Vorschlag für eine Erweiterung des Begriffes der Primärenergie Der erneuerbare Anteil des Primärenergiebedarfs sollte zukünftig bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs mit berücksichtigt werden Durch einen politischen Bonusfaktor wird sichergestellt, dass erneuerbare Energien vorteilhaft verwendet werden können Berechnungsformel bisher: Q p, alt = f p, nicht erneuerbar * Q e Nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf Berechnungsformel neu: Q p, neu = ( f p, nicht erneuerbar + f p,erneuerbar ) * Q e Gesamter Primärenergiebedarf - Bonusfaktor * f p,erneuerbar * Q e Bonus durch die Nutzung erneuerbarer Primärenergie
Begriffe: Primärenergie Endenergie erneuerbare Energie
Vorteilhaftigkeit der Nutzung des gesamten Primärenergiebedarfs als alleinige Anforderungsgröße Verringerung der Treibhausgasemissionen wird sichergestellt Begrenzte Verfügbarkeit von Biomasse und Nutzungskonkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion wird berücksichtigt Größe korreliert bestmöglich mit Senkung der Energiekosten Nebenanforderung (EnEV) zur Mindestdämmung kann entfallen Technologieoffenheit Durch Bonusfaktor (politischer Faktor) wird die Vorteilhaftigkeit nachwachsender Rohstoffe berücksichtigt Berücksichtigt werden nur die erneuerbaren Energien, die der Verbraucher kaufen muss, lokal genutzte Solar- oder Umweltwärme bleiben bei der Ermittlung des Q p,ges unberücksichtigt
Anmerkungen zur Förderpolitik Fragen: Was wird gefördert Fördertatbestände? Wie wird gefördert Förderinstrumente? Fördertatbestände: Investitionen in die energetische Gebäudesanierung allgemein Technologien (Heiztechnik, Lüftungstechnik, Dämmung, Fenster etc.) Das Erreichen bestimmter energetischer Standards Arbeitslohn Bestimmte Energieformen (z. B. Strom aus erneuerbaren Energien) (Primär)energieeinsparung Emissionsminderung Förderinstrumente: Steuerliche Abschreibungen Abzug von der Steuerschuld Reduzierte Mehrwertsteuer Investitionszuschüsse Zinsverbilligte Darlehen Einspeisevergütungen für bestimmte Energieformen Kombinationen verschiedener Förderinstrumente
Vorschlag zur deutlichen Vereinfachung der Förderung der energetischen Sanierung Fördertatbestand: Einsparung an gesamter Primärenergie pro Jahr Gefördert wird Einsparung statt Investition Vorteile: Absolute Technologieoffenheit Optimale Berücksichtigung der individuellen Situation des Gebäudes und des Investors Effizienz in der Förderpolitik (maximale Zielerreichung pro Förder-Euro) Regt kosteneffiziente Sanierungen an Schrittweise Sanierungen werden gefördert sowie Gesamtmaßnahmen Kopplung an eine qualifizierte Energieberatung reduziert Mitnahmeeffekte
Zusammenfassung Eine deutliche Vereinfachung der Gesetzgebung ist möglich Zielgröße: Verringerung des gesamten Primärenergiebedarfs von Gebäuden Ordnungsrecht bei Neubauten: Festlegung des maximalen gesamten Primärenergiebedarfs Anreize für energetische Modernisierungen im Gebäudebestand: Förderhöhe abhängig von der Einsparung (nur noch ein Förderprogramm wäre erforderlich)
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Ernst-Moritz Bellingen, IWO e. V. Neu-Ulmer Energietag, 21.01.2010