Ausbildungsübereinkommen für Notebookklassen Das BG und BRG Judenburg bietet den SchülerInnen im Rahmen der Notebookklassen die Möglichkeit, Notebooks und die Neuen Medien für den Unterricht zu nutzen. Das erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Sorgfalt. Im folgenden sind die wichtigsten gesetzlichen und pädagogischen Regeln zusammengestellt: A. Regeln, das Notebook selbst betreffend: 1. Betriebsbereitschaft Die SchülerInnen sind für die Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Notebooks und der darauf installierten Software selbst verantwortlich. Das Notebook ist mit betriebsbereiter Hard- und Software, mit aufgeladenen Batterien, dem Netzteil, der Funk-LAN-Karte und zwei formatierten 3 ½ HDD Diskette in den Unterricht mitzubringen. 2. Systemeinstellungen Für den laufenden Unterrichtsbetrieb ist die reibungslose Einbindung der Notebooks in das von der Schule zur Verfügung gestellte Netz (Intranet) unerlässlich. Dazu schlägt die Schule Systemeinstellungen vor, die im eigenen Interesse nicht geändert werden dürfen. 3. Standardinstallation Die Standardinstallation umfasst das Betriebssystem und die für den Unterricht erforderliche Software in der jeweils aktuellen Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass nur SchülerInnen mit einer Standardinstallation von einem problemlosen Betrieb im Intranet ausgehen können. Falls erforderlich, ist der/die Klassenlehrer berechtigt, die Wiederherstellung der Standardinstallation bzw. der Standard einstellungen zu veranlassen. 4. Fremdsoftware Die Installation weiterer Programme, CD-ROMs und Spiele birgt die potentielle Gefahr in sich das Notebooksystem zu destabilisieren und wichtige Daten zu zerstören. Zur Systemsicherheit und um die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei Leistungsfeststellungen hintanzuhalten, ist an der Schule generell der Einsatz von Fremdsoftware untersagt. 5. Gruppen-, Campus- und Klassenraumlizenzen Die Schule kann Softwarelizenzen im Paket erwerben und den SchülerInnen zur Nutzung am Notebook unentgeltlich oder gegen Kostenersatz überlassen. Auf Verlangen, spätestens jedoch beim Ausscheiden aus der Schule ist die Software zurückzustellen, d.h. das Programm auf der Festplatte zu löschen, ev. Sicherungskopien sind zu vernichten und die von der Schule in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten CD-ROMs zurückzugeben. 6. Softwarelizenz Generell darf am Notebook Software nur installiert und zum Einsatz gebracht werden, für die der/die SchülerIn eine aufrechte Lizenz (Nutzungsberechtigung) besitzt. Die unberechtigte Nutzung von Software kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen! Die SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte(r) 1 / 6
verpflichten sich insbesondere bei der von der Schule zur Verfügung gestellten Software zur strikten Einhaltung der Lizenzbedingungen und zur Schadloshaltung der Schule aus diesem Titel. 1 7. Hardware-Wartung Für die Wartung der Notebook-Hardware wird von der Schule vorgeschlagen, einen Wartungsvertrag über mindestens drei Jahre mit einer garantierten Reparaturzeit mit dem Hersteller/Händler abzuschließen. Für das Veranlassen der Reparatur haben die SchülerInnen selbst Sorge zu tragen. Im Sinne der Erhaltung der Arbeitsgeschwindigkeit über die geplante Einsatzdauer von 4 Jahren ist eine regelmäßigen Überprüfung der leistungsbestimmende Elemente wie Festplatte und Hauptspeicher ratsam, um sie ggf. zu tauschen. 8. Software-Wartung Im Bereich Software- bzw. Systemwartung wird erwartet, dass die SchülerInnen das Notebook jederzeit und selbstständig in den von der Schule definierten Systemzustand (Standardinstallation) versetzen können. Die dazu erforderlichen Treiber für das Gerät und die Peripherie sowie alle Einstellungen (z.b. für die Internetanbindung) sind in geeigneter Form mit sich zu führen. Zur Unterstützung dieser Eigenkompetenz wird angeregt, dass die SchülerInnen ein entsprechendes Konfigurationsblatt führen, in dem alle Einstellungen und die vorgenommenen Installationen vermerkt sind. 9. Sonstiges Um die Betriebsbereitschaft sicherzustellen, wird dringend angeraten, dass das Notebook nur von dem/der SchülerIn benutzt wird. Im Sinne dieser in Punkt 1 genannten Verantwortlichkeit sollten alle Installationen, Systemeinstellungen von der SchülerIn selbst durchgeführt werden. B. Regeln, die Nutzung des Notebooks in der Schule betreffend 10. Persönlicher Account Zum Arbeiten an dem von der Schule zur Verfügung gestellten Netz wird den SchülerInnen (zumindest) ein persönlicher Account zur Verfügung gestellt. Die Funktionsbereitschaft dieses Accounts ist im Hinblick auf Unterricht und Leistungsfeststellung laufend zu überprüfen. Der/die SchülerIn hat auf geeignete Weise dafür Sorge zu tragen, dass eine Benutzung des Accounts durch andere Personen wirksam verhindert wird. 11. Umgang mit Kennwörtern Die Richtlinien für Findung und Einsatz von Kennwörtern werden als bekannt vorausgesetzt. Insbesondere ist bei der Anmeldung darauf zu achten, dass umstehende Personen das Kennwort nicht nachvollziehen können. 12. Gemeinsame Daten Wenn eigene Daten MitschülerInnen zur Verfügung gestellt werden sollen, hat das über entsprechende Gruppenordner am Server oder per Email zu erfolgen. Auf keinen Fall darf das Kennwort weitergegeben werden! Aus Sicherheitsgründen sollten die SchülerInnen niemanden außer sich selbst Zugang zu ihren Daten am Notebook und am sog. Homelaufwerk im Intranet gewähren. 13. Datensicherung Die SchülerInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass die für die Schule erforderlichen Daten regelmäßig gesichert werden. Ein ev. Datenverlust kann sehr unangenehm sein und geht zu Lasten der SchülerInnen. Neben dem Datenbestand auf der Notebookplatte sollten zu jeder Zeit mindestens zwei (besser mehr) 1 U.a. darf lizenzpflichtige Software nicht an Dritte weiterzugeben werden und es ist untersagt, sie auf anderen Systemen zu installieren oder zu betreiben. 2 / 6
Sicherungsstände 2 auf örtlich getrennt aufbewahrten Datenträgern 3 vorhanden sein. Als Notnagel ist auch vorzusehen, wichtige Schuldokumente in ausgedruckter Form aufzubewahren. 14. Online-Dienste und Drucker Die Nutzung von Online-Diensten verursacht Kosten und schmälert die Leistungsfähigkeit des Schulnetzes. Die Nutzung des Internets während der Unterrichtszeits für andere Zwecke als den Unterricht muss daher unterbleiben. Überhaupt unterliegt der Einsatz des Internets der ausdrücklichen Aufforderung durch den/ die unterrichtende/n LehrerIn. Diese Regelung gilt auch für den Einsatz des Klassendruckers. Fehldrucke sind zu vermeiden. 15. Vorkehrung gegen Diebstahl und Beschädigung Wenn das Notebook zum Einsatz kommt, ist es in sicherer Art auf dem Tisch aufzustellen, sodass keine Teile oder Kabel über die Tischkanten ragen. Wenn das Notebook in einem Gegenstand nicht zum Einsatz kommt oder die SchülerIn die Klasse verlässt, ist das Notebook in dem dafür vorgesehenen Wandschrank sicher zu verwahren. Das Kästchen ist zu versperren. 16. Versicherung Für die Versicherung des Notebooks gegen Diebstahl und Beschädigung müssen die SchülerInnen bzw. deren Eltern selbst Sorge tragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fahrlässiges Verhalten oder nicht sachgerechte Handhabung ein Ausschließungsgrund für Versicherungsleistungen ist. C. Regeln, den Unterricht und Leistungsfeststellungen betreffend: 17. Einsatzbereitschaft Im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft der Notebooks verweist die Schule auf die Punkte 1 bis 6 der Ausbildungsvertrages. Sollte ein Notebook im Unterricht wider Erwarten nicht einsatzfähig sein (oder werden) ist zur Setzung geeigneter Maßnahmen der/die KlassenlehrerIn davon zu verständigen. Das gilt insbesondere bei Leistungsfeststellungen. Gemäß Schulunterrichtsgesetz müssen versäumte Leistungsfeststellungen in geeigneter Form nachgeholt werden. Der Aufforderung eines Lehrers zu Wiederherstellung der Standardinstallation ist Folge zu leisten. Sollte das eigene Notebook des/der SchülerIn über einen längeren Zeitraum oder bei Prüfungen bei einem Service sein, so kann der/die SchülerIn während dieser Zeit das Ersatznotebook verwenden. Während der Entleihzeit ist der/die SchülerIn für das Ersatznotebook und dessen Funktionstüchtigkeit verantwortlich. 18. Notebook-Nutzung Nicht immer und nicht laufend wird das Notebook im Unterricht zum Einsatz kommen. Dann ist es unaufgefordert zu schließen. Aus pädagogischen Gründen kann es auch erforderlich sein, dass der/die unterrichtende LehrerIn einzelne SchülerInnen oder die ganze Klasse auffordert, das Notebook zu schließen und die Unterrichtsaufzeichnungen auf Papier zu führen. Prüfungsarbeiten sind generell mit den in den Standardinstallation vorgegebenen und im Unterricht verwendeten Programmversionen durchzuführen. 19. Notebook-Moratorium Gemäß der Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist mit den Eltern und SchülerInnen die Möglichkeit eines Notebook-Moratoriums zu vereinbaren, d.h. eines völligen Aussetzens des Notebookeinsatzes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Gewöhnlich wird diese Maßnahme über Beratung der KlassenlehrerInnen zum Wohle der SchülerInnen dann verfügt, wenn der 2 Richtlinien sind die Sicherungen so zu legen, dass der letzte Sicherungsstand nicht älter als eine Woche ist und die älteste Sicherung einen Datenbestand abbildet, der zumindest einen Monat alt ist. 3 wie Netzwerklaufwerken, ZIP- und CDs/DVDs, Bänder und Disketten. 3 / 6
Unterrichtsertrag 4 ernstlich in Gefahr ist. In diesem Fall werden die Erziehungsberechtigten von der Schulleitung verständigt. 20. Aufzeichnungen und Unterlagen Die SchülerIn hat über den Unterricht Aufzeichnungen zu führen und diese auf Verlangen dem/der entsprechenden KlassenlehrerIn auszuhändigen. Um dem jeweiligen Unterricht folgen zu können, ist der/die SchülerIn bei versäumtem Unterricht dazu angehalten, sich aus Eigenem bei den MitschülerInnen über den Unterrichtsverlauf zu informieren, entsprechende Aufzeichnungen/Unterlagen zu besorgen bzw. sich damit vertraut zu machen. Auf Verlangen hat der Schüler dem Klassenlehrer Zugriff auf Daten auf dem Notebook zu gewähren. 21. Termintreue und Teamarbeit SchülerInnen in Notebookklassen sollen unter der Nutzung der neuen Technologien auch in der Teamarbeiten ausgebildet werden. Wie bei allen Klassen wird auch in den Notebookklassen Wert auf Termintreue gelegt. Bei Terminverlust im Rahmen von Projekten, Präsentationen und Hausübungen muss der/die entsprechende KlassenlehrerIn Entschuldigungen aufgrund technischer 5 und organisatorischer 6 Probleme in der Regel ablehnen. Sollte die Weiterführung eines Projekts, einer Präsentation oder einer Hausübung aus welchem Grund auch immer gefährdet sein, ist die entsprechende KlassenlehrerIn unverzüglich zu informieren. D. Regeln, die Gesundheit betreffend: 22. Bildschirmarbeit Für das ermüdungsfreie Arbeiten am Notebookbildschirm gilt es eine Reihe von Regeln zu beachten, die auch für das Arbeiten zuhause sinnvoll sind. An dieser Stelle seien nur die wichtigsten vermerkt: Beleuchtung: Direktes Licht oder Spiegelungen am Notebookbildschirm aber auch unzureichende Grundbeleuchtung müssen unbedingt vermieden werden. Spätestens nach einer Stunde/Unterrichtseinheit sollte die Bildschirmarbeit für ca. 5 min. abgesetzt werden. Regelmäßige Augengymnastik kann dabei das Austrocknen der Augen verhindern. Sehr wichtig ist, dass die Sehkraft von vornherein einwandfrei ist und die SchülerInnen auf alle Distanzen einwandfrei scharf sehen. Das gilt vor allem für Brillen- oder KontaktlinsenträgerInnen. In diesem Zusammenhang bitte einen regelmäßigen Besuch beim Augenarzt vorzusehen. E. Regeln, den Umgang mit den Medien betreffend: 7 23. Copyright Wie bei allen Publikationen gilt auch bei elektronisch gespeicherten Medien das Copyright (=geistiges Eigentum). Die Verwendung von Texten, Tönen, Bildern, Filmen oder anderer Inhalte ohne Quellennachweis stellt eine Copyrightverletzung dar. Die Produkte von MitschülerInnen sind ebenfalls geschützt und dürfen ohne spezielle Vereinbarung weder verändert noch gelöscht werden. 4 Unmittelbarer Anlass könnte z.b. ein allgemeiner Leistungsabfall oder disziplinäre, gesundheitliche bzw. technische Probleme sein. 5 Technik: Beim Versand von unterrichtsnotwendigen Unterlagen per e-mail geht ein ev. Terminverlust zu Lasten des Versenders. Bitte hier immer einen zweiten, sicheren Transportweg einplanen! 6 Organisation: Teamarbeiten im Rahmen von Projekten und Hausübungen dürfen durch eine vorausschauende Planung nicht daran scheitern, dass einzelne Teammitglieder erkranken, nicht am Unterricht teilnehmen, Unterlagen nicht weitergeben oder übernommene Arbeiten nicht zu Ende führen etc. 7 Quellenvermerk: Basiselemente wurden dem Vertrag des Evang. Stiftsgymnasiums Gütersloh entnommen. 4 / 6
24. Schutz persönlicher Daten Niemand darf sich ohne Wissen Zutritt zu Daten anderer SchülerInnen oder LehrerInnen verschaffen ( Hacken ). Persönliche Daten über andere Personen wie Adressdaten, Telefonnummern dürfen nicht weitergegeben werden. Auch die Verwendung anderer Accounts als des eigenen ist verboten. 25. Ethische Grundsätze und Achtung der Menschenwürde Es ist selbstverständlich, dass auch bei elektronischer Kommunikation keine beleidigenden und diskriminierenden Formulierungen gebraucht werden dürfen. Rassistische, pornographische und anderweitig verbotene oder gegen pädagogische Prinzipien verstoßende Inhalte dürfen auf Computern weder geladen noch gespeichert werden. Die Verantwortung dafür kann nicht auf eventuell installierte Schutzsoftware übertragen werden. 26. Desktop Die angesprochenen Punkte gelten insbesondere auch für den persönlichen Desktop am Notebook. Da die einwandfreie Lesbarkeit des Desktops an der Schule oberstes Kriterium ist, sollten Hintergrundbilder etc. im Unterricht nicht geladen werden. Die Taskleiste ist im Vordergrund zu halten. 5 / 6
Beilage: Unterschriftsblatt für SchülerInnen und Erziehungsberechtigte BB und BRG Judenburg Ausbildungsübereinkommen Notebookklassen - Fassung Juni 2005 Erklärung des Schülers/der Schülerin Name: Klasse: Ich erkläre mich mit den Regeln und Grundsätzen des Ausbildungsübereinkommens für Notebookklassen einverstanden. Datum: Unterschrift des Schülers: Kenntnisnahme durch den/die Erziehungsberechtigten Ich habe die Regeln und Grundsätze des Ausbildungsübereinkommens zur Kenntnis genommen und unterstütze die Schule in dem Bemühen den verantwortungsvollen Umgang mit den Neuen Medien zu fördern. Datum: Unterschrift des Erziehungsber.: 6 / 6