Nutzerordnung der Kletteranlage der DAV Sektion Braunschweig e.v.

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Transkript:

Nutzerordnung der Kletteranlage der DAV Sektion Braunschweig e.v. an der Güldenstrasse 39c 1. Betreten der Kletteranlage und Kletterberechtigung 1.1 Die Kletteranlage darf nur von berechtigten Personen betreten und benutzt werden. Berechtigte Personen sind a) Personen im Besitz einer gültigen Nutzerkarte, die diese Nutzerkarte vorweisen können und im Besitz eines DAV Kletterscheins "Vorstieg" sind. b) Personen die im Rahmen von Kooperationsverträgen mit der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v. klettern. c) Personen die unter Aufsicht von Fachpersonal (Fachübungsleiter/innen oder Kletterbetreuer/innen) klettern. d) Personen die an Veranstaltungen, Vereinsgruppenterminen oder Wettkämpfen der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v. teilnehmen. 1.2 Nicht berechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr. Ausnahmen sind: a) Kinder und Jugendliche in den Kinder- und Jugendgruppen der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v. b) Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v. c) Kinder und Jugendliche in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person 1.3 Berechtigt sind zusätzlich natürliche und juristische Personen, die kommerziell tätig sind. Ausnahmen können mit dem/der Kletterwandreferenten/tin der Sektion vereinbart werden. 2. Zugang und Öffnungszeiten 2.1 Die Anlage darf nur innerhalb der vorgesehenen Öffnungszeiten über die vorgesehenen Zutrittswege betreten werden. Die Öffnungszeiten werden auf den Internetseiten (www.davbs.de) der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v. bekanntgegeben. 2.2 Das Klettern auf dem Westbalkon (Seite zum Wallgraben) ist Freitags, Samstags und Sonntags sowie an Feiertagen ab 20.00 Uhr untersagt. 2.3 Der Zugang am Wochenende sowie in Ferien oder an Feiertagen erfolgt durch den Seiteneingang Echternstraße. Der Zugangsschlüssel wird in der Geschäftsstelle gegen Pfand verliehen. 2.4 Über Ausnahmen und Sonderveranstaltungen entscheidet der/die Kletterwandreferent/in. 2.5 Das Parken von PKW auf den Parkplätzen der Sporthalle Güldenstraße ist im Sommerhalbjahr vom 01.04. 30.09. unter der Woche von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am Wochenende von 8:00 Uhr 22:00 Uhr gestattet. Der DAV Ausweis muss sichtbar hinter die Windschutzscheibe des PKW gelegt werden. 3. Nutzung der Anlage 3.1 Bei Gewitter oder Schnee- /Eisglätte darf die Wand nicht beklettert werden. 3.2 Bei Dunkelheit darf die Anlage nur mit vorgesehener Beleuchtung beklettert werden. Das Anschalten der Beleuchtungsanlage erfolgt mit dem Leihschlüssel, der in der Geschäftsstelle zu erhalten ist. 3.3 Die Wand darf nur mit sauberen Sport- oder Kletterschuhen beklettert werden. 3.4 Die Anlage ist pfleglich zu behandeln und im sauberen Zustand zu belassen. 3.5 Die Anordnung der Griffe und Touren in der Anlage darf nur nach Rücksprache mit dem/der Kletterwandreferenten/in verändert werden. 3.6 Bouldern (seilfreies Klettern) ist bis zu einer Tritthöhe von 60 cm über dem Boden erlaubt. Das Queren von eingehängten Routen ist untersagt. Eine Behinderung anderer Kletterer ist zu vermeiden. 3.7 Das Aussteigen über die Umlenkung hinaus sowie das Beklettern der Hinterkonstruktion der Wand ist verboten. 3.8 Zur Sicherung müssen alle Haken/Umlenkeinrichtungen benutzt werden. 3.9 Das Seil muss in beide Umlenkkarabiner eingelegt werden. Pro Umlenkung darf nur ein Seil eingehängt werden. Beim Nachsteigen bzw. Klettern im Toprope müssen die Expressschlingen ggf. im Nachsteigerseil eingehängt sein, um ein Herauspendeln im Nachstieg zu vermeiden. Es dürfen nur Seile mit einer Länge von mindestens 30m verwendet werden. 3.10 Ausbildung und Einweisung in die Sicherungstechnik dürfen aus Sicherheitsgründen nur durch ausgebildetes Personal im Auftrag der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v. erfolgen.

Nutzerordnung der Kletteranlage der DAV Sektion Braunschweig e.v. an der Güldenstrasse 39c Nutzung der Anlage (Fortsetzung) 3.11 Die Benutzung von mobilen Telefonen und MP3 Playern oder ähnlichen Geräten ist im Bereich der Anlage untersagt. 3.12 Personen die nicht aktiv klettern oder sichern, haben sich außerhalb der Umzäunung der Kletterwand aufzuhalten. 3.13 Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten. 3.14 Taschen und Rucksäcke sind außerhalb der Umzäunung abzustellen. 3.15 Die Anlage ist vor jeder Benutzung einer visuellen Inspektion zu unterziehen. Der Sturzraum ist freizuhalten. 3.16 Schäden an der Anlage müssen umgehend dem Kletterwandreferenten oder der Geschäftsstelle der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. gemeldet werden. 3.17 Nach der Benutzung muss der Überkletterschutz ordnungsgemäß verschlossen und alle Türen abgeschlossen werden. Die Tür zur Sporthalle und das Tor zur Kletteranlage sind zu schließen. Der Überkletterschutz ist zu sichern. 3.18 Zusätzlich zu dieser Nutzerordnung gilt die Ordnung für die städtischen Sportanlagen - dazu gehört z.b. das Alkoholverbot, das Rauchverbot und das Verbot des Mitbringens von Tieren (beim Hausmeister/in der Sporthallen Güldenstraße einzusehen). 4. Haftung und Schadenersatz 4.1 Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko. Klettern ist immer mit der möglichen Gefahr einer Verletzung, eines Unfalls oder eines folgenschweren Sturzes verbunden. Jeder Benutzer der Anlage klettert auf eigene Gefahr. 4.2 Eltern haften für ihre Kinder 4.3 Auf persönliches Eigentum ist zu achten. Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen. 4.4 Schadensersatzansprüche gegen den Träger sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt 4.5 Für nicht volljährige Personen müssen die Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung für Minderjährige ab dem 14. Lebensjahr unterschreiben. Die Sorgeberechtigten nicht volljähriger Nutzer übernehmen schriftlich auch die Haftung für solche Schäden, die von ihren Kindern bzw. ihrer Sorgeberechtigung unterliegenden Personen zu vertreten sind. 4.6 Mit dem Erwerb der Nutzerkarte versichert der Benutzer, dass er über Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt, die Gefahren des Kletterns kennt und die anerkannten Sicherheitstechniken anwenden wird. 5. Hausrecht 5.1 Der Vorstand der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v., der/die Kletterwandreferent/in und die von ihm/ihr beauftragten Personen üben an der Kletterwand das Hausrecht aus. Sie kontrollieren die Berechtigung der Nutzer. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. 5.2 Wer gegen die Benutzerordnung verstößt, kann durch den Vorstand, den/der Kletterwandreferenten/in oder deren Beauftragte von der Benutzung ausgeschlossen werden. 5.3 Das Recht der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e.v., Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt. 5.4

Hallen-Regeln Kletter-Regeln Boulder-Regeln sicher-klettern.de Hallen-Regeln Richtiges Verhalten in der Halle 1 Du hast Verantwortung! Du benutzt die Kletter- und Boulderhalle eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch. Klettern und Bouldern bergen erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen. Schau hin, wenn Fehler passieren: Sprich sie an! 2 Fairness und Rücksichtnahme! Nimm Rücksicht und gefährde niemanden. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Langes Ausbouldern, Reservieren von Routen und unnötige Stürze vermeiden. Auf ausgewiesener Kletterlinie bleiben. Lass den Sichernden ihren Aktionssraum. Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch. Klettere oder bouldere nur mit geeigneten Schuhen. 3 Achtung Gefahrenraum! In der Kletter- oder Boulderhalle können Gegenstände herabfallen. Gefahr besteht auch, wenn du nicht kletterst oder boulderst. Beachte den möglichen Sturzraum über dir. 4 Hindernisse wegräumen! Kletter- und Boulderbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, Spieldecken halten. Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.). 5 Bei Unfällen Erste Hilfe! Jeder Kletterer ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Hallenpersonal. Auf Anfrage Personalien bekannt geben. 6 Beschädigungen melden! Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt. Routensperrungen beachten. 7 Die Kletterhalle ist kein Spielplatz! Kinder beaufsichtigen. Spielen in den Kletter- und Boulderbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern. 8 Gefahr durch Schmuck und lange Haare! Schmuck kann hängenbleiben und dich verletzen. Lange Haare zusammenbinden: sie können sich im Sicherungsgerät verfangen. Lasse den Chalkbag beim Bouldern am Boden oder hänge ihn dir ohne Karabiner um. 9 Alkohol- und Rauchverbot! Nach Alkoholkonsum nicht klettern und bouldern. Rauchen ist verboten auch im Außenbereich. 10 Handy, Musik und Tiere stören! Handys lenken ab und können herunterfallen. Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

Kletter-Regeln Sicher Klettern in der Halle 1 Partnercheck vor jedem Start! Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung. Vor jedem Kletterstart erfolgt der Partnercheck: - Korrekt geschlossener Klettergurt? - Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt? - Funktion des Sicherungsgeräts geprüft? - Sicherungskarabiner geschlossen? - Seil ausreichend lang? - Seilende abgeknotet? Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners er hält dein Leben in seiner Hand! Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos Zu und Ab. 2 Im Vorstieg direkt einbinden! Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein. Im Top Rope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden. 3 Sicherungsgerät richtig bedienen! Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand. Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern und hänge bei Bedarf Gewichtssäcke in den Anseilpunkt. Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit lass dich nicht ablenken. 4 Alle Zwischensicherungen einhängen! Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst du alle Zwischensicherungen einhängen. Spontane Stürze sind immer möglich. Informiere möglichst deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt. 5 Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen! Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein. Bis zum fünften Haken droht Bodensturzgefahr. 6 Sturzraum freihalten! Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden. Klettere nicht im Sturzraum anderer. Überhole nur in Absprache mit dem Vorauskletternden er hat grundsätzlich Vorfahrt. Vermeide Pendelstürze! 7 Kein Top Rope an einzelnem Karabiner! Hänge beim Top Rope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner. Klettere nicht über die Umlenkung hinaus. 8 Pendelgefahr beachten! Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach. 9 Nie Seil auf Seil! Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil. 10 Vorsicht beim Ablassen! Informiere deinen Partner bevor du dich ins Seil setzt. Lasse deinen Partner langsam und gleichmäßig ab. Achte auf einen freien Landeplatz. Boulder-Regeln Sicher Bouldern in der Halle 1 Aufwärmen! Besonders beim Bouldern treten hohe Belastungen für Muskeln, Bänder und Sehnen auf. Wärme dich auf! Damit kannst du Verletzungen vorbeugen. Nutze dafür geeignete Bereiche. 2 Sturzraum freihalten! Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen. Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander. Kollisionen können zu Verletzungen führen. 3 Spotten! Spottet euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand spotten kann. Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann. 4 Abspringen oder Abklettern? Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen. In speziell ausgewiesenen Fällen ist es möglich auszusteigen. Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und beugt Verletzungen vor. 5 Auf Kinder achten! Nimm Rücksicht auf Kinder. Kinder unter 14 Jahren benötigen im Boulderbereich eine Aufsicht.

Sturzraum freihalten! am Boden und an der Wand auch bei Pendelsturzgefahr Kein Toprope an einzelnem Karabiner! zwei unabhängige Sicherungspunkte mindestens zwei Karabiner Pendelgefahr beachten! Toprope in stark überhängenden Routen nur mit eingehängten Zwischensicherungen Nie Seil auf Seil! nie zwei Seile in einem Umlenkkarabiner nie über Schlingen ablassen Vorsicht beim Ablassen! Kommunikation am Umlenkpunkt Partner langsam und gleichmäßig ablassen auf freien Landeplatz achten Sicher klettern Die 10 Hallen-Kletterregeln Illustrationen: Georg Sojer Sicher klettern mit den Alpenvereinen: Schweizer Alpen-Club SAC Club Alpin Suisse Club Alpino Svizzero Club Alpin Svizzer

Sicher klettern Klettern birgt Risiken! Bei unzureichender Beherrschung der Sicherungstechnik besteht Absturzgefahr. Lass dich ausbilden! In Kletterkursen und durch qualifizierte Ausbilder erwirbst du alle notwendigen Fertigkeiten. Sprich Fehler an! Mach andere Kletterer auf ihre Fehler aufmerksam. Kinder nicht überfordern! Beachte beim Klettern mit Kindern den Gewichtsunterschied und deren geringere Handkraft und Konzentrationsfähigkeit. Volle Aufmerksamkeit beim Sichern! Wähle beim Sichern den richtigen Standort und achte darauf, dass kein Schlappseil entsteht. Partnercheck vor jedem Start! Gurtverschlüsse Anseilknoten und Anseilpunkt Karabiner und Sicherungsgerät Seilende abgeknotet Im Vorstieg direkt einbinden! im Toprope auch mit zwei gegengleichen Karabinern möglich Sicherungsgerät richtig bedienen! nur mit vertrauten Geräten sichern eine Hand umschließt immer das Bremsseil korrekte Position der Bremshand beachten Gewichtsunterschied berücksichtigen Alle Zwischensicherungen einhängen! Stürze sind immer möglich Griffe können sich drehen oder brechen Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen! einhängen aus stabiler Position möglichst auf Hüfthöhe einhängen bis zum fünften Haken droht Bodensturzgefahr www.alpenverein.de www.alpenverein.at www.alpenverein.it www.sac-cas.ch Herausgeber: Deutscher Alpenverein e.v., Von-Kahr-Str. 2-4, D-80997 München Österreichischer Alpenverein e.v., Olympiastraße 37, A-6020 Innsbruck Alpenverein Südtirol, Vintlerdurchgang 16, I-39100 Bozen Schweizer Alpen-Club SAC, Monbijoustrasse 61, CH-3007 Bern