Leitfaden Ordentliches Einbürgerungsverfahren 1. Gesetzliche Grundlagen Bürgerrechtsgesetz (BüG) Bürgerrechtsverordnung (BüV) Kantonsverfassung (Art. 20-21 KV) Gesetz über das Bürgerrecht ( 20-31 agg) Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBdV) Gemeindegesetz des Kantons Zürich (GG) Gemeindeordnung Aeugst am Albis (GO) Gemeinde Aeugst am Albis Dorfstrasse 22, Postfach 8914 Aeugst am Albis T 044 763 50 60 F 044 763 50 69 gemeinde@aeugst-albis.ch www.aeugst-albis.ch 2. Voraussetzungen Die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf können Sie den folgenden Anhängen entnehmen: Anhang 1: Voraussetzungen für ordentliche Einbürgerung im Kanton Anhang 2: Merkblatt über die Voraussetzungen 3. Erste Schritte zur Einbürgerung Vereinbaren Sie bei der Einwohnerkontrolle einen Termin, wobei die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung überprüft und die Verfahrensabläufe besprochen werden (siehe Anhang 3). Füllen Sie das Gesuchformular vollständig aus und besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen (siehe Anhang 4). Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, reichen Sie die Unterlagen bitte direkt an folgende Adresse ein: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Wolhelmstrasse 10 8090 Zürich
4. Kantonaler Deutschtest (KDE) und Grundkenntnisse 4.1 Kantonaler Deutschtest 4.1.1 Voraussetzungen Der Sprachnachweis gilt als erbracht, wenn Sie: Deutsch als Muttersprache sprechen und schreiben. während mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben. Eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.b. Berufslehre oder Gymnasium) oder Tertiärstufe (Universität oder Fachhochschule) in deutscher Sprache abgeschlossen haben. Über ein Sprachzertifikat auf diesem Niveau verfügen: - Sprechen und Hören: Niveau B1 - Lesen und Schreiben: Niveau A2 Erfüllen Sie keine der oben erwähnten Voraussetzungen, müssen Sie den Kantonalen Deutschtest (KDE) absolvieren, welcher für das Einbürgerungsverfahren entwickelt wurde. Der Test besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Ziel des Tests ist es, festzustellen, ob Sie in der Lage sind, Deutsch in alltäglichen Situationen zu verstehen, zu sprechen, zu lesen und zu schreiben. 4.1.2 Zeitpunkt des Tests Der Test findet während des Einbürgerungsverfahrens statt. Während der Bearbeitung Ihres Gesuches erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle eine Einladung zur Anmeldung des kantonalen Deutschtests beim Bildungszentrum Limmattal. 4.1.3 Vorbereitung auf den Test Falls Sie sich auf den Deutschtest vorbereiten möchten, gibt es die Möglichkeit, Deutschkurse zu besuchen. Die Anmeldung zur den Vorbereitungskursen können Sie direkt auf der Webseite des Bildungszentrums Limmattal vornehmen: www.bzlt.ch. 4.1.4 Anforderungen/Niveau Die Niveaus werden vom Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) abgeleitet. Sprechen und Hören: Niveau B1, Lesen und Schreiben: Niveau A2 2
4.1.5. Erfolgreiches Testergebnis Sie müssen in beiden Teilbereichen des Deutschtests mindestens 60 % richtig beantworten, damit Sie den Test erfolgreich bestehen. 4.2 Grundkenntnisse 4.2.1 Voraussetzungen Für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen Sie geografische, historische, politische und gesellschaftliche Grundkenntnisse der Schweiz nachweisen können. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Sie: Während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben Eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.b. Berufslehre oder Gymnasium) oder Tertiärstufe (Universität oder Fachhochschule) in der Schweiz abgeschlossen haben. Erfüllen Sie keine der oben erwähnten Voraussetzungen, müssen Sie einen für das Einbürgerungsverfahren entwickelten schriftlichen Grundkenntnistest absolvieren. 4.2.2 Aufbau Grundkenntnistest Der Test soll aufzeigen, ob Sie über genügend Kenntnisse in den Bereichen Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft verfügen. Das Modul baut sich wie folgt auf: Fragen aus der Broschüre "ECHO" Informationen aus dem Kanton Zürich Informationen zu der Gemeinde Aeugst am Albis 4.2.3 Zeitpunkt des Tests Der Test findet während des Einbürgerungsverfahrens statt. Während der Bearbeitung Ihres Gesuches erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle eine Einladung zur Anmeldung des Grundkenntnistests beim Bildungszentrum Limmattal. 3
4.2.4 Vorbereitung auf den Test Für die Vorbereitung zum Grundkenntnistest erhalten Sie von uns auf Anfrage eine Informationsbroschüre zu den Grundkenntnissen über die Schweiz, den Kanton Zürich und die Gemeinde Aeugst am Albis. 4.5. Bildungsinstitut Die Tests werden vom Bildungszentrum Limmattal (BZLT) durchgeführt: Bildungszentrum Limmattal Schöneggstrasse 12 8953 Dietikon Tel. 044745 84 84 sekretariat@bzlt.ch www.bzlt.ch Die Anmeldung zum Deutschtest resp. Grundkenntnistest hat direkt durch den Gesuchsteller beim Bildungszentrum Limmattal zu erfolgen. 4.6 Kosten Deutsch- und Grundkenntnistest Die anfallenden Kosten für die Tests inkl. Auswertung müssen vollumfänglich durch den Gesuchsteller bezahlt werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bildungszentrums. 5. Einbürgerungsgespräch Nachdem alle erforderlichen Nachweise für die Einbürgerung erbracht sind, findet das Einbürgerungsgespräch mit dem Gemeinderat Aeugst am Albis statt. Der Sinn und Zweck des Gesprächs ist es, Sie persönlich kennenzulernen. Weiter werden die Integrationskriterien geprüft und die Resultate der Tests besprochen. 6. Erteilung oder Ablehnung des Bürgerrechts Nachdem das Einbürgerungsgespräch erfolgt ist, wird der Gemeinderat über die Erteilung oder Ablehnung des Bürgerrechts entscheiden und den Entscheid direkt dem Gemeindeamt des Kantons Zürich übermitteln. 4
7. Gebühren 7.1 Einbürgerungsgebühren Ab vollendetem 25. Lebensjahr: Fr. 500.00/pro Einzelperson Fr. 750.00/pro Ehepaar Fr. 500.00/pro Einzelperson Fr. 100.00/pro Einzelperson Fr. 150.00/pro Ehepaar Kosten Kanton Zürich Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr: Fr. 250.00/pro Einzelperson Fr. 375.00/pro Ehepaar Fr. 250.00/pro Einzelperson Fr. 100.00/pro Einzelperson Fr. 50.00/pro Ehepaar Kosten Kanton Zürich Für miteingebürgerte Kinder werden keine Gebühren erhoben. 7.2 Rückzug oder Ablehnung des Gesuches Bei einem ablehnenden Entscheid ist die volle Einbürgerungsgebühr zu entrichten. Im Falle eines Rückzuges des Gesuchs wird die Hälfte der Gebühr in Rechnung gestellt. 7.3 Ausserordentlicher Aufwand Treten ausserordentliche Aufwendungen im Einbürgerungsverfahren auf, kann der Aufwand unter Berücksichtigung von 33 Kantonale Bürgerrechts-verordnung zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 8. Anhänge zu diesem Leitfaden Anhang 1: Voraussetzungen Ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich Anhang 2: Merkblatt über die Voraussetzungen Anhang 3: Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung Anhang 4: Checkliste zur Einreichung des Einbürgerungsgesuchs 5
9. Schlussbestimmungen Dieser Leitfaden zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. September 2018 genehmigt. Aeugst am Albis, 11. September 2018 Gemeinderat Aeugst am Albis Die Gemeindepräsidentin: Der Gemeindeschreiber: Nadia Hausheer Peter Trachsel 6