Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Ähnliche Dokumente
Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG)

Einbürgerungsverfahren Besonderheiten Gemeinde Dietlikon (ordentliche Einbürgerung nach 13 Art. BüG)

VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER

Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017

Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen

Verordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)

Richtlinien über das Einbürgerungsverfahren

Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )

Verfahrensreglement. Gemeinderat Weiningen. über das Einbürgerungsverfahren der Gemeinde Weiningen

STADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung)

Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen. Das neue Bürgerrecht

Erklärung über die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen im ordentlichen Verfahren (Selbstdeklaration Kinder)

Bürgerrechtsverordnung

Verordnung. Gemeindebürgerrecht

Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau

Der Weg zum Schweizer Pass

Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren. Politische Gemeinde Märstetten

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012)

Vorbereitung und Test für die Einbürgerung. Modul Deutsch

Ausgangslage. Kommunal geregelt werden muss gemäss Gemeindeamt noch:

Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)

Richtlinien über das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller

Einwohnergemeinde. Ausführungsbestimmungen über das Einbürgerungsverfahren. vom 13. Dezember 2010

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission

Verordnung über das Gemeindebürgerrecht. vom 24. November Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht

Verordnung über das Gemeindebürgerrecht. Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht

Kantonaler Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE)

Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Schwyz Seite 1. Richtlinien und Verfahren bei Einbürgerungen in der Gemeinde Schwyz

Bürgergemeinde Liestal. Merkblatt für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen

Richtlinien für Gemeinden und Testanbieter zur Verwendung des Kantonalen Deutschtests im Einbürgerungsverfahren (KDE)

Das neue Bürgerrechtsgesetz: Herausforderungen und Chancen

Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)

Leitfaden Einbürgerungsverfahren

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren

Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen in der Gemeinde Schenkon

Bürgerrechtsverordnung

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Informationen zum Einbürgerungsverfahren

Merkblatt über die ordentliche Einbürgerung

INFORMATIONEN ZUR ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG

Vorbereitung und Test für die Einbürgerung. Modul Geografie, Geschichte, Gesellschaft und Politik der Schweiz

Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV)

EINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Vilters-Wangs

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht In Vollzug seit 1. Januar 2011

Neuerungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018

EINWOHNERGEMEINDE HERZOGENBUCHSEE. Merkblatt der Gemeinde Herzogenbuchsee zum Einbürgerungsverfahren

BÜRGERGEMEINDE BONADUZ. Bürgerrechtsgesetz der Gemeinde Bonaduz

Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Mönchaltorf

Einbürgerungsreglement der Gemeinde Läufelfingen

WIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/IN?

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Richtlinien für Gemeinden und Testanbieter zur Verwendung des Kantonalen Deutschtests im Einbürgerungsverfahren (KDE)

Änderungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Ordentliche Einbürgerung

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung gültig ab 1. Januar 2018

BÜRGERGEMEINDE BUUS. Einbürgerungsreglement

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992

Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren. von Schweizerinnen und Schweizern

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung gültig ab 1. Januar 2018

Fertigkeitsbereiche Aufgaben Zeitaufteilung. Max. 15 Minuten

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Gemeinde Werthenstein. Reglement für die Bürgerrechtskommission der Einwohnergemeinde Werthenstein

Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

R I C H T L I N I E N

Merkblatt Schweizer Bürgerrecht

Nr 601 RICHTLINIEN ÜBER DAS EINBÜRGE- RUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDE- RINNEN UND AUSLÄNDER

Einbürgerungsreglement. Einwohnergemeinde Wahlen. Inhaltsübersicht:

Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller

E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t

Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)

Erklärung über die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen im ordentlichen Verfahren (Selbstdeklaration Erwachsene)

RICHTLINIEN FÜR DIE BÜRGERRECHTSDELEGATION VOM 16. JUNI 2008

bürgerrechtskommission

Einbürgerungsverordnung der Stadt Thun (EVO)

Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre

Verordnung über das Einbürgerungsverfahren

Einbürgerungsverordnung (EVO) 19. November 2013

MERKBLATT ÜBER DEN ERWERB DES SCHWEIZER BÜRGERRECHTS

B. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für die Aufnahme

Einbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil

Schweizer Bürgerrecht

Gemeinde g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g g. Merkblatt Ordentliche Einbürgerung

Datum: Dienstag, 8. Dezember Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

bürgerrechtskommission

Einwohnergemeinde. Richtlinien Einbürgerungsverfahren. (Stand )

Wichtige Informationen zur. Einbürgerung:

GEMEINDE KIENBERG / SO 4468 KIENBERG EINBÜRGERUNGSREGLEMENT

Transkript:

Leitfaden Ordentliches Einbürgerungsverfahren 1. Gesetzliche Grundlagen Bürgerrechtsgesetz (BüG) Bürgerrechtsverordnung (BüV) Kantonsverfassung (Art. 20-21 KV) Gesetz über das Bürgerrecht ( 20-31 agg) Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBdV) Gemeindegesetz des Kantons Zürich (GG) Gemeindeordnung Aeugst am Albis (GO) Gemeinde Aeugst am Albis Dorfstrasse 22, Postfach 8914 Aeugst am Albis T 044 763 50 60 F 044 763 50 69 gemeinde@aeugst-albis.ch www.aeugst-albis.ch 2. Voraussetzungen Die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf können Sie den folgenden Anhängen entnehmen: Anhang 1: Voraussetzungen für ordentliche Einbürgerung im Kanton Anhang 2: Merkblatt über die Voraussetzungen 3. Erste Schritte zur Einbürgerung Vereinbaren Sie bei der Einwohnerkontrolle einen Termin, wobei die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung überprüft und die Verfahrensabläufe besprochen werden (siehe Anhang 3). Füllen Sie das Gesuchformular vollständig aus und besorgen Sie alle notwendigen Unterlagen (siehe Anhang 4). Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, reichen Sie die Unterlagen bitte direkt an folgende Adresse ein: Gemeindeamt des Kantons Zürich Abteilung Einbürgerungen Wolhelmstrasse 10 8090 Zürich

4. Kantonaler Deutschtest (KDE) und Grundkenntnisse 4.1 Kantonaler Deutschtest 4.1.1 Voraussetzungen Der Sprachnachweis gilt als erbracht, wenn Sie: Deutsch als Muttersprache sprechen und schreiben. während mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben. Eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.b. Berufslehre oder Gymnasium) oder Tertiärstufe (Universität oder Fachhochschule) in deutscher Sprache abgeschlossen haben. Über ein Sprachzertifikat auf diesem Niveau verfügen: - Sprechen und Hören: Niveau B1 - Lesen und Schreiben: Niveau A2 Erfüllen Sie keine der oben erwähnten Voraussetzungen, müssen Sie den Kantonalen Deutschtest (KDE) absolvieren, welcher für das Einbürgerungsverfahren entwickelt wurde. Der Test besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Ziel des Tests ist es, festzustellen, ob Sie in der Lage sind, Deutsch in alltäglichen Situationen zu verstehen, zu sprechen, zu lesen und zu schreiben. 4.1.2 Zeitpunkt des Tests Der Test findet während des Einbürgerungsverfahrens statt. Während der Bearbeitung Ihres Gesuches erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle eine Einladung zur Anmeldung des kantonalen Deutschtests beim Bildungszentrum Limmattal. 4.1.3 Vorbereitung auf den Test Falls Sie sich auf den Deutschtest vorbereiten möchten, gibt es die Möglichkeit, Deutschkurse zu besuchen. Die Anmeldung zur den Vorbereitungskursen können Sie direkt auf der Webseite des Bildungszentrums Limmattal vornehmen: www.bzlt.ch. 4.1.4 Anforderungen/Niveau Die Niveaus werden vom Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) abgeleitet. Sprechen und Hören: Niveau B1, Lesen und Schreiben: Niveau A2 2

4.1.5. Erfolgreiches Testergebnis Sie müssen in beiden Teilbereichen des Deutschtests mindestens 60 % richtig beantworten, damit Sie den Test erfolgreich bestehen. 4.2 Grundkenntnisse 4.2.1 Voraussetzungen Für eine erfolgreiche Einbürgerung müssen Sie geografische, historische, politische und gesellschaftliche Grundkenntnisse der Schweiz nachweisen können. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Sie: Während mindestens 5 Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben Eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.b. Berufslehre oder Gymnasium) oder Tertiärstufe (Universität oder Fachhochschule) in der Schweiz abgeschlossen haben. Erfüllen Sie keine der oben erwähnten Voraussetzungen, müssen Sie einen für das Einbürgerungsverfahren entwickelten schriftlichen Grundkenntnistest absolvieren. 4.2.2 Aufbau Grundkenntnistest Der Test soll aufzeigen, ob Sie über genügend Kenntnisse in den Bereichen Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft verfügen. Das Modul baut sich wie folgt auf: Fragen aus der Broschüre "ECHO" Informationen aus dem Kanton Zürich Informationen zu der Gemeinde Aeugst am Albis 4.2.3 Zeitpunkt des Tests Der Test findet während des Einbürgerungsverfahrens statt. Während der Bearbeitung Ihres Gesuches erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle eine Einladung zur Anmeldung des Grundkenntnistests beim Bildungszentrum Limmattal. 3

4.2.4 Vorbereitung auf den Test Für die Vorbereitung zum Grundkenntnistest erhalten Sie von uns auf Anfrage eine Informationsbroschüre zu den Grundkenntnissen über die Schweiz, den Kanton Zürich und die Gemeinde Aeugst am Albis. 4.5. Bildungsinstitut Die Tests werden vom Bildungszentrum Limmattal (BZLT) durchgeführt: Bildungszentrum Limmattal Schöneggstrasse 12 8953 Dietikon Tel. 044745 84 84 sekretariat@bzlt.ch www.bzlt.ch Die Anmeldung zum Deutschtest resp. Grundkenntnistest hat direkt durch den Gesuchsteller beim Bildungszentrum Limmattal zu erfolgen. 4.6 Kosten Deutsch- und Grundkenntnistest Die anfallenden Kosten für die Tests inkl. Auswertung müssen vollumfänglich durch den Gesuchsteller bezahlt werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bildungszentrums. 5. Einbürgerungsgespräch Nachdem alle erforderlichen Nachweise für die Einbürgerung erbracht sind, findet das Einbürgerungsgespräch mit dem Gemeinderat Aeugst am Albis statt. Der Sinn und Zweck des Gesprächs ist es, Sie persönlich kennenzulernen. Weiter werden die Integrationskriterien geprüft und die Resultate der Tests besprochen. 6. Erteilung oder Ablehnung des Bürgerrechts Nachdem das Einbürgerungsgespräch erfolgt ist, wird der Gemeinderat über die Erteilung oder Ablehnung des Bürgerrechts entscheiden und den Entscheid direkt dem Gemeindeamt des Kantons Zürich übermitteln. 4

7. Gebühren 7.1 Einbürgerungsgebühren Ab vollendetem 25. Lebensjahr: Fr. 500.00/pro Einzelperson Fr. 750.00/pro Ehepaar Fr. 500.00/pro Einzelperson Fr. 100.00/pro Einzelperson Fr. 150.00/pro Ehepaar Kosten Kanton Zürich Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr: Fr. 250.00/pro Einzelperson Fr. 375.00/pro Ehepaar Fr. 250.00/pro Einzelperson Fr. 100.00/pro Einzelperson Fr. 50.00/pro Ehepaar Kosten Kanton Zürich Für miteingebürgerte Kinder werden keine Gebühren erhoben. 7.2 Rückzug oder Ablehnung des Gesuches Bei einem ablehnenden Entscheid ist die volle Einbürgerungsgebühr zu entrichten. Im Falle eines Rückzuges des Gesuchs wird die Hälfte der Gebühr in Rechnung gestellt. 7.3 Ausserordentlicher Aufwand Treten ausserordentliche Aufwendungen im Einbürgerungsverfahren auf, kann der Aufwand unter Berücksichtigung von 33 Kantonale Bürgerrechts-verordnung zusätzlich in Rechnung gestellt werden. 8. Anhänge zu diesem Leitfaden Anhang 1: Voraussetzungen Ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich Anhang 2: Merkblatt über die Voraussetzungen Anhang 3: Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung Anhang 4: Checkliste zur Einreichung des Einbürgerungsgesuchs 5

9. Schlussbestimmungen Dieser Leitfaden zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren wurde vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. September 2018 genehmigt. Aeugst am Albis, 11. September 2018 Gemeinderat Aeugst am Albis Die Gemeindepräsidentin: Der Gemeindeschreiber: Nadia Hausheer Peter Trachsel 6