A u s w a n d e r n Was nun was tun?

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Transkript:

A u s w a n d e r n Was nun was tun?

Auswandern: Was nun was tun? Inhaltsverzeichnis Über diesen Ratgeber... 3 Phasenplan... 4 1-2 Jahre vor Ausreise... 4 2-6 Monate vor Ausreise... 4 Vor der Ausreise/nach der Einreise... 5 Nach der Ankunft im Zielland... 5 Kontakt... 5 Vorlagen-Version: ASG AS_AuswandernWasNunWasTun_de_V3.docx 23.10.2015 2/5

Über diesen Ratgeber Zweck Diese Angaben richten sich an Personen, welche die Schweiz verlassen und sich im Ausland dauerhaft niederlassen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei der Zusammenstellung dieser Broschüre haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger Gültigkeit haben. Hinweise Die Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit dieser Informationen ist der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Die Dienstleistung von Auswanderung Schweiz basiert auf Art. 51 des Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. September 2014. Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden. Glossar Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie für die vollständigen Adressangaben von erwähnten Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar Auswanderung Schweiz». AS_AuswandernWasNunWasTun_de_V3.docx 23.10.2015 3/5

Phasenplan 1-2 Jahre vor Ausreise Planen Sie genug Zeit ein für die Vorbereitung. Bei fernen Ländern kann es bis zu zwei Jahre dauern, bis Sie alle nötigen Papiere zusammen haben. Informieren Sie sich ausgiebig über Ihr künftiges Wohnland. Am einfachsten geht das im Internet. Eine gute Informationsquelle sind auch Reiseführer. Lesen Sie das entsprechende Länderdossier des EDA. Besuchen Sie Ihr Zielland in verschiedenen Jahreszeiten als Tourist. Erkundigen Sie sich bei der offiziellen Vertretung Ihres Ziellandes (Botschaft oder Konsulat), welche Einreiseund Aufenthaltsbewilligungen (Visa) für Sie massgebend sind (auch für Lebenspartner und Kinder). Besuchen Sie einen Sprachkurs oder machen Sie einen längeren Sprachaufenthalt. Besprechen Sie Ihre Auswanderungspläne frühzeitig mit Ihren Nächsten. Informieren Sie sich über die Rechte und Pflichten als Ausländer im Zielland Wovon werden Sie leben? Informieren Sie sich über die Lebenskosten und machen Sie ein Haushaltsbudget. Wie kommen Sie an ihr Geld aus der Schweiz? Wenn Sie eine Arbeitsstelle suchen: Sind Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und in die Landessprache übersetzt? 2-6 Monate vor Ausreise Sind Ihre Identitätskarte oder Ihr Reisepass noch lange genug gültig? Klären Sie ab, wie lange Sie den Schweizer Fahrausweis benützen können und besorgen Sie sich, falls nötig einen internationalen Führerschein. Entscheiden Sie, ob sich ein kompletter Umzug lohnt; oder ist es besser, den Haushalt aufzulösen? Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Zollbestimmungen für Hausrat, Fahrzeuge und Haustiere. Für gewisse Länder beauftragen Sie für die Einfuhr besser eine internationale Spedition. Klären Sie ab, ob es im Land Ihrer Wahl eine Sozialversicherung gibt. Fragen Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse, wie/ob Sie den schweizerischen Versicherungsschutz weiterführen können. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie befristet ins Ausland ziehen, können Sie Zusatzversicherungen auch nur sistieren (statt kündigen). Benötigen Sie eine neue Krankenkasse? Vergleichen Sie verschiedene Angebote und lesen Sie das Kleingedruckte! Arbeitnehmer/innen und ihre Familienmitglieder sind in vielen Ländern über den Arbeitgeber versichert. Wehrdienstpflichtige müssen einen militärischen Auslandurlaub beantragen resp. sich beim Zivilschutz abmelden. Abonnemente (Mobiltelefon, Zeitungen, Zeitschriften etc.), Konzessionen (Telefon-, TV- und Radioanschlüsse) und Verträge (Mieten/Leasing, Gas und Strom, Personen und Sachversicherungen, Mitgliedschaften etc.) müssen fristgerecht gekündigt werden. Fragen Sie Ihren Hausarzt, welche Impfungen vorgeschrieben und empfehlenswert sind. Empfehlenswert ist auch eine Zahnkontrolle. Falls Sie regelmäßig Medikamente benötigen, nehmen Sie einen Vorrat für zwei Monate mit, und informieren Sie sich über die Versorgung im Zielland. Lassen Sie sich Ihre Krankenakten aushändigen und die wichtigen Teile davon übersetzen. AS_AuswandernWasNunWasTun_de_V3.docx 23.10.2015 4/5

Lassen Sie wichtige Dokumente wie die Geburts- und Heiratsurkunde etc. in die Landessprache übersetzen und beglaubigen (Staatskanzlei, Schweizer Botschaft). Wollen Sie studieren oder arbeiten? Klären Sie ab, ob ihre Zeugnisse/Diplome anerkannt werden. Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen? Wenden Sie sich an unabhängige und seriöse Fachleute, welche die rechtlichen Bestimmungen und den lokalen Immobilienmarkt kennen. Wenn Sie schulpflichtige Kinder haben: Informieren Sie sich über das Schulwesen vor Ort und melden Sie Ihre Kinder bei der entsprechenden Schule an. Informieren Sie sich über die Steuersituation im künftigen Gastland. Vor der Ausreise/nach der Einreise Sind die oben aufgeführten Punkte alle erledigt? Melden Sie sich bei der Einwohnergemeinde ab. Melden Sie Ihren Wegzug aus der Schweiz dem Strassenverkehrsamt. Leiten Sie Ihre Post um. Organisieren Sie Ihren Abschiedsanlass. Haben Sie einen passenden Steckdosen-Adapter? Haben Sie eine Übernachtungsmöglichkeit für die ersten Tage? Treten Sie die Reise erst an, wenn Sie im Besitz aller nötigen Dokumente sind. Halten Sie alle Einreisepapiere bereit (Reisepass / ID, Einreisedokumente, Abmeldebestätigung, Inventar Ihres Umzugsgutes, etc.) Nach der Ankunft im Zielland Teilen Sie Ihren Nächsten mit, wo Sie sind. Befolgen Sie die Meldevorschriften Ihres Wohnlandes. Melden Sie sich bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) an Wenn die erste Euphorie vorüber ist, sorgen Sie für einen neuen Alltag. Eröffnen Sie eine Post- oder Bankverbindung. Lassen Sie den Schweizer Fahrausweis umschreiben. Erkunden und geniessen Sie die neue Umgebung. Kontakt Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Konsularische Direktion KD Auswanderung Schweiz Bundesgasse 32, 3003 Bern +41 800 24-7-365 helpline@eda.admin.ch www.swissemigration.ch AS_AuswandernWasNunWasTun_de_V3.docx 23.10.2015 5/5