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Transkript:

MasterStudiengang Vorlesungszeiten im Wintersemester 2018/19: vom 15.10.2018 bis 15.02.2019 (gemäß Terminplan der Hochschulleitung) Prüfungszeitraum außerhalb der Vorlesungszeiten: vom 18.02.2019 bis 15.03.2019 (4 Wochen) Die Anmeldung zu den Prüfungen(Ausnahme: Thesis) erfolgt ab Di. 06.11.2018.. Der Prüfungsausschuss legt gemäß 5 AB Bachelor/Master die Termine der Modulprüfungen, Modulteilprüfungen und Vorleistungen wie folgt fest: Modulprüfung / Modulteilprüfung im Wintersemester 2018/19 4. Fachsemester Raum/Gebäude 22 52 5207 52 56100 52 56200 MasterArbeit und MasterKolloquium Voraussetzung für die Teilnahme: 70 ECTS aus den Modulen nach Anlage 1 der PO A) Do. 25.10.2018 Mo. 25.02.2019 B) 11. KW 2019 A) MasterArbeit (4 Monate) B) Kolloquium zur MasterArbeit 30 45 Minuten B) Siehe Aufgabe Di. 23.10.2018 Schriftlich mit Formular im Prüfungsamt / Sekretariat Prüfungsausschuss Seite 1

MasterStudiengang Modulprüfung / Modulteilprüfung im Wintersemester 2016/17 1. Fachsemester 50 179 50 189 50 139 50 141 50 149 50 159 50 169 Verkehrsmanagement in Ballungsräumen Ausgewählte Kapitel des Verkehrswegebaus unter qualitativen Gesichtspunkten Betrieb von wassertechnischen Anlagen PVL zu : Organisationsmodelle und nachhaltige Finanzierung (Prüfungsvorleistung zu 50 149) Organisationsmodelle und nachhaltige Finanzierung Raum / Gebäude A) Projektarbeit / B) Do. 07.02.und Do. 14.02.2019 20 30 Minuten Di. 05.03.2019 Klausur / A) Projektarbeit / B) Di. 12.03.2019 15 20 Minuten Im Semester A) Projektarbeit / 20 30 Minuten Mi. 13.02.2019 Mündliche Prüfung / 15 30 Minuten Strategisches Management B) Do. 21.02.2019 A) Projektarbeit / 20 30 Minuten Öffentliches Baurecht Di. 19.02.2019 Klausur / Gebäude 1 / Raum 41 Ab 08:30 Uhr Gebäude 2 / Raum 75 10:00 11.30 Uhr Raum 07 / Gebäude 2 Gebäude 9 / Raum 110 15: 45 17:15 Uhr Dr. Becker / Breser Do. 31.01.2019 Dr. Hinterwäller Fr. 18.01.2019 So. 03.03.2019 Dr. Hähnlein Di. 05.03.2019 Dr. Theilen Dr. Theilen Fr. 18.01.2019 Mo. 11.02.2019 Joachim Kilian Do. 14.02.2019 Dr. Pützenbacher Fr. 18.01.2019 So. 17.02.2019 Prüfungsausschuss Seite 2

MasterStudiengang Modulprüfung / Modulteilprüfung im Wintersemester 2016/17 2. Fachsemester ( nur Prüfung ) 50 219 50 221 50 229 50 239 50 279 50 281 50 289 Verkehrssicherheit/ Sicherheitsaudit PVL zu: Betrieb von Schienenverkehrsanlagen (Prüfungsvorleistung zu 50 229) Betrieb von Schienenverkehrsanlagen Betrieb von abwassertechnischen Anlagen Abfallwirtschaft und Altlasten/Bodenschutz PVL zu: Regenerative Energien Grundlagen (Prüfungsvorleistung zu 50 289) Regenerative Energien Grundlagen Raum / Gebäude Do. 24.01.2019 Mündliche Prüfung / 15 20 Minuten Kein Angebot Hausarbeit / 3 Wochen Fr. 18.01.2019 Klausur / Di. 22.01.2019 Klausur / Kein Angebot A) Projektarbeit / 20 30 Minuten Kein Angebot A) Projektarbeit / 20 30 Minuten Kein Angebot Mündliche Prüfung / 20 30 Minuten Dr. Bark Di. 22.01.2019 Dr. Becker Dr. Lademann Mi. 16.01.2019 Dr. Theilen So. 20.01.2019 Dr. Welker Dr. Theilen Dr. Theilen 50 299 Projektmanagement und Vergaberecht Di. 15.01.2019 Mündliche Prüfung / 15 30 Minuten Dr. Theilen / Trautner So. 13.01.2019 Prüfungsausschuss Seite 3

MasterStudiengang Modulprüfung / Modulteilprüfung im Wintersemester 2016/17 3. Fachsemester 53 139 53 149 Technisches Projekt in Englisch Projekt (Verkehr oder Wasser) Raum / Gebäude B) Di. 18.12. und Do. 20.12.2018 B) Do.14.02.2019 A) Projektarbeit / 20 30 Minuten A) Projektarbeit / 12 Wochen mit 30 45 Minuten B) Geb.9 / Raum 2 B) und 12:00 15:00 Uhr Wong / Dr. Horster Dr. Theilen (Dr. Becker, Dr.Lademann) Di. 11.12.2018 Do. 07.02.2019 Bestandteil der MasterPrüfung sind 3 Wahlpflichtmodule, die Studierende aus dem nachfolgenden Angebot des Studiengangs wählen müssen! 53 389 Integrale Wasserwirtschaft Mo. 11.02.2019 Klausur / Dr. Heusch Fr. 18.01.2019 Do. 07.02.2019 53 399 53 419 Regenerative Energien kommunale Konzepte Wasserver und entsorgung im ländlichen Raum und in Schwellen und Entwicklungsländern B) Mi. 13.03.2019 B) Di. 19.02.2019 A) Hausarbeit / 20 30 Minuten A) Hausarbeit / 20 30 Minuten B) Geb.9 / Raum 2 Dr. Theilen Mi. 06.03.2019 Dr. Welker Di. 12.02.2019 Prüfungsausschuss Seite 4

MasterStudiengang Raum / Gebäude 53 349 53 359 53 369 Instandhaltung von Schienenverkehrsanlagen Ausrüstungstechnik von Schienenverkehrsanlagen Straßenbetrieb und Straßenerhaltung A) Hausarbeit / B) Fr. 01.03.2019 20 30 Minuten A) Hausarbeit / B) Do. 14.02.2019 20 30 Minuten Mi. 20.02.2019 Mündliche Prüfung / 15 20 Minuten Dr. Lademann Fr. 22.02.2019 Dr. Lademann Do. 07.02.2019 Freund Fr. 18.01.2019 Mo. 18.02.2019 53 379 GISAnwendung in der kommunalen Infrastruktur B) Di. 19.02.2019 Mündliche Prüfung / 15 30 Minuten Dr. Seuß Fr. 18.01.2019 Di. 12.02.2019 Prüfungsausschuss Seite 5

MasterStudiengang Allgemeines Klausur: Ort und Beginn der Klausuren werden spätestens eine Woche vor der Prüfung in den Schaukästen des Fachbereichs 1, Studiengang Bauingenieurwesen (EG, Gebäude 9) bekannt gegeben. Übung: Der Umfang der Übungen wird zu Beginn des Semesters in der Vorlesung vom bekannt gegeben. Für jede Prüfung und gegebenenfalls deren Wiederholung ist eine Anmeldung erforderlich. Die angegebenen Termine der Anmeldung und der Rücknahme der Anmeldung sind verbindlich. Die Anmeldung erfolgt über das Internet verschlüsselt. Die persönlichen Zugangsdaten zur Anmeldung werden den Studierenden rechtzeitig von der Abteilung Studierende der Frankfurt University of Applied Sciences zugesendet. Im Notfall liegen im Sekretariat des Fachbereichs 1, Raum 431, Gebäude 1, Formulare zur schriftlichen Anmeldung vor, diese sind während der Öffnungszeiten des Sekretariats (siehe Aushang) abzugeben. Die Zulassung zur Prüfung setzt die fristgerechte Anmeldung (Datum siehe Prüfungsplan) voraus! Nicht angemeldete Studierende sind daher zur Prüfung nicht zugelassen. Sollten sie trotzdem zur Prüfung erscheinen, so findet eine Bewertung der Prüfung nicht statt. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.10.2018 das in der Anlage beigefügte Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit Ärztliches Attest zur Vorlage beim zuständigen Prüfungsamt 1 des Fachbereichs 1 der Frankfurt University of Applied Sciences beschlossen. Es ist zu verwenden, um die Gründe für den Rücktritt dem Prüfungsausschuss glaubhaft zu machen. Gemäß 16 (2) der AB Bachelor/Master entscheidet der Prüfungsausschuss über die Prüfungsunfähigkeit. Prüfungsausschuss Seite 6

Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit Ärztliches Attest zur Vorlage beim Prüfungsamt des Fachbereich 1: Architektur. Bauingenieurwesen. Geomatik der Frankfurt University of Applied Sciences Angaben zur untersuchten Person: Name: Vorname: Geburtsdatum: Matr.Nr.: Studiengang: Adresse: Erklärung der Ärztin/des Arztes: Meine heutige Untersuchung zur Frage der erheblichen Verminderung der Leistungsfähigkeit der o.g.patientin/des o.g. Patienten aufgrund einer gesundheitliche Beeinträchtigung hat aus ärztlicher Sicht folgendes ergeben: Es liegen folgende prüfungsrelevante Krankheitssymptome vor, die die Leistungsfähigkeit deutlich einschränken. Es handelt sich dabei nicht um die Minderung der Leistungsfähigkeit aufgrund der (bevorstehenden) Prüfungssituation z.b. Prüfungsangst. Die Gesundheitsstörung ist nicht dauerhaft, sondern vorübergehend. Krankheitssymptome/Art der Leistungsminderung Die Patientin/der Patient ist für die stattfindende Prüfung: Datum der Prüfung: Art der Prüfung: mündlich schriflich praktisch Prüfung im Modul: sons ge aus medizinischer Sicht nicht prüfungsfähig: am bzw. im Zeitraum von bis: Seite 1 von 2

Formular zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit Ärztliches Attest zur Vorlage beim Prüfungsamt des Fachbereich 1: Architektur. Bauingenieurwesen. Geomatik der Frankfurt University of Applied Sciences Zusätzliche Angabe bei schriftlichen Hausarbeiten (z.b. Bachelorarbeiten u.a.): Welche Verlängerung wird angesichts des Grades der Leistungsminderung befürwortet? Wochen: Datum mit Angabe der (die Angabe der ist erforderlich): Praxisstempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes Erläuterung für die Ärztin/den Arzt: Wenn eine Studierende/ein Studierender aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einer Prüfung erscheint oder sie abbricht, hat sie/er gemäß Prüfungsordnung dem zuständigen Prüfungsausschuss die Erkrankung glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck benötigt die/der Studierende Ihr ärztliches Attest, das dem Prüfungsausschuss erlaubt, aufgrund Ihrer Angaben als medizinische Sachverständige/medizinischer Sachverständiger die Rechtsfrage zu beantworten, ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Da es für diese Beurteilung nicht ausreicht, dass Sie dem Prüfling pauschal Prüfungsunfähigkeit attestieren, werden Sie um Angaben zu den oben stehenden Punkten gebeten. Mit der Bitte um Ausfüllen dieses Attestes erklärt die Studierende/der Studierende ihre/seine Einwilligung dazu, dass Sie dem Prüfungsausschuss/Prüfungsamt die vorstehenden Informationen mitteilen. Dies geschieht im Einklang mit dem Datenschutzgesetz. Nach 11 Abs. 1 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDBG) dürfen personenbezogene Daten erhoben werden, wenn ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung der erhebenden Stelle erforderlich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Ärztinnen/Ärzte bei der Ausstellung eines unrichtigen Zeugnisses über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch gegenüber einer Behörde wider besseres Wissens nach 278 StGB strafbar machen. Seite 2 von 2